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IED-, EPRTR-, SEVESO-Anlagen HWRM-RL 2. Zyklus

Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Industrieanlagen für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand Bereich Niedersachsen Stand 04.10.2018.Erfasst wurden alle Industrieanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, E-PRTR (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) und Störfall-Richtlinie (zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15. März 2017, Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie)) und in Hinsicht auf mögliche Betroffenheit durch Hochwasserrisikogebiete geprüft, in dem alle in einer Entfernung bis zu 200 m gelegenen Anlagen für die Risikobewertung berücksichtigt wurden.

Abstände um Störfallbetriebe im Land Bremen

Nach Artikel 13 Absatz 2 Seveso-III-Richtlinie ist es notwendig, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Karte zeigt die im Lande Bremen relevanten Abstände nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Bremischen Landesbauordnung um Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b BremLBO sind die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verpflichtet, mit den Bauvorlagen Angaben zu machen, ob das Vorhaben innerhalb der bekanntgemachten Abstände liegt. Ist dies der Fall, ist nach § 62 Absatz 1 Satz 3 BremLBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht mehr anwendbar und das Vorhaben ist in ein Genehmigungsverfahren nach §§ 63, 64 BremLBO zu überführen sowie nach § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 3 Satz 2 BremLBO bekanntzumachen. Die Karte unterliegt einer gewissen Ungenauigkeit in der Darstellung. Im Zweifelsfall sind die bei den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) vorliegenden Angaben maßgeblich.

Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Betriebsbereiche nach SEVESO im Saarland. Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen.

Störfall

Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert. Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung. Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung. Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten: - Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung, - Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen, - gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG, - zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen, - Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und - Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung). Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.

Achtungsabstand nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU)

Achtungsabstand der Betriebsbereiche nach SEVESO SL (Seveso III Richtlinie, 2012/18/EU). Die europäische Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 (Seveso- III-Richtlinie) dient der Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese mit der Störfallverordnung (12. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie regelt insbesondere die Pflichten von Betreibern besonders gefahrenrelevanter Industrieanlagen. Artikel 13 der Seveso-III- Richtlinie („Land-Use-Planning“ oder passiv planerischer Störfall schutz) nimmt über ein Abstandsgebot zwischen einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG und verschiedenen Umgebungsnutzungen wie Wohnbebauung oder öffentlich genutzten Gebäuden auf Verfahren der Bauleitplanung Einfluss.

12. BImSchV Betriebsbereich

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) ist die nationale Umsetzung der europäischen Seveso-III-Richtlinie. Sie regelt die Vermeidung von schweren Unfällen (Störfällen), die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen entstehen könnten. Die Objektart enthält Daten, die den Standort des Betriebsbereichs samt bauplanerischer Eigenschaften beschreiben, die die vorhandenen Mengen an gefährlichen Stoffen auflisten und die die Wahrnehmung von Pflichten durch den Betreiber sowie die Überwachungstätigkeit der Behörden dokumentieren.

Jahresbericht 2017 Gewerbeaufsicht

Broschüre "Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz für das Jahr 2017": Sonnenexponiertes Arbeiten im Baugewerbe, Erweiterung des Softwareprogramms ISGA um ein Gentechnikmodul, neues Mutterschutzgesetz, nationale Umsetzung der Seveso III-Richtlinie, Grenzwert für Uran im Trinkwasser, Flüssigkeitsaustritte bei Behälterrestentleerung, Sicherheit von Kinderzimmer- und Steckdosenleuchten, Benzol in Werkstätten, Chromat in zementhaltigen Produkten, Isolation von Netzanschlussleitungen, Gefahrstoffexposition beim Öffnen von begasten Containern, Vermietung, Arbeitssicherheit auf Baustellen, GDA-Arbeitsprogramm Psyche, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, technischer Umweltschutz, Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Anhänge: statistische Angaben für das Jahr 2017

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

<p> <p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p> </p><p>Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.</p><p> Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche <p>Im Jahr 2023 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23297">(ZEMA</a>) insgesamt 21 meldepflichtige Ereignisse in 3.962 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 11.06.2025, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2023“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 16 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet.</p> <em>Meldepflichtige Ereignisse nach Branchen</em> <p>Acht dieser Ereignisse traten im Jahr 2023 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, drei Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, ein im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, drei im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, fünf im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2023“).</p> <em>Personen-, Sach- und Umweltschäden durch meldepflichtige Ereignisse</em> <p>Bei den 21 Ereignissen gab es keine Todesfälle. 9Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 17 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von insgesamt ca. 24 Millionen Euro und außerhalb von ca. 250.000 Euro auf. Umweltschäden wurden bei 5 Ereignissen innerhalb und einem außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Hierbei kam es u. a. zu einem Entweichen von Biogas in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>. Die Kosten lagen insgesamt bei ca. 81.000 Euro. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_verteilung-ereignisse-2023_2025-07-16.png"> </a> <strong> Verteilung der Störfallereignisse 2023 </strong> Quelle: Umweltbundesamt/ZEMA Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_verteilung-ereignisse-2023_2025-07-16.pdf">Diagramm als PDF (231,70 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_verteilung-ereignisse-2023_2025-07-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,72 kB)</a></li> </ul> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_stoerfallvo-ereignisse-2023_2025-07-16.png"> </a> <strong> Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse </strong> Quelle: Umweltbundesamt/ZEMA Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_stoerfallvo-ereignisse-2023_2025-07-16.pdf">Diagramm als PDF (148,39 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_stoerfallvo-ereignisse-2023_2025-07-16.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> Fehlerquellen Mensch und Technik <p>Im Jahr 2023 waren Fehler von Menschen und Systemfehler die dominierenden Ursachen für Störfälle und sonstige meldepflichtige Ereignisse. Hier sind u. a. Fehler bei Reparaturarbeiten, Bedienfehler und organisatorische Fehler aufgetreten. In zwei Fällen wurde der Eingriff Unbefugter als Ursache identifiziert.</p> <p>Der Bereich Biogasanlagen war bei 5 Ereignissen betroffen. In 2 Fällen wurde eine zu hohe Schneelast als Ursache angegeben.</p> </p><p> Störfallrisiken in Betriebsbereichen <p>Das Risiko eines Störfalls besteht immer dann, wenn gefährliche Stoffe in größeren Mengen in einem Bereich, der einem Betreiber untersteht, vorliegen oder sich bei einer Betriebsstörung bilden können. Um dieses Risiko zu minimieren, erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1982 die Seveso-Richtlinie und überarbeitete sie seitdem mehrmals, zuletzt 2012 <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1527750875521&amp;uri=CELEX:32012L0018">(Richtlinie 2012/18/EU)</a>. Der deutsche Gesetzgeber setzt diese Vorgaben der EU insbesondere mit der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/BJNR060310000.html">Störfall-Verordnung</a> um. Um Anforderungen an die Minderung von derartigen Risiken besser fassen zu können, hat die EU den Begriff „Betriebsbereich“ eingeführt. Ein Betriebsbereich liegt dann vor, wenn in einem Bereich mit einer oder mehreren Anlagen, der einem Betreiber untersteht, mindestens vorgegebene Mengen an bestimmten gefährlichen Stoffen vorliegen oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Die jeweiligen Mindestmengen sind in der Störfall-Verordnung festgelegt.</p> <p>Mitte 2023 hatten wir in Deutschland 3.962 Betriebsbereiche. Geschieht in einem Betriebsbereich eine Betriebsstörung, die so gravierend ist, dass sie in der Störfall-Verordnung genannte Kriterien erfüllt, muss der jeweilige Betreiber des Betriebsbereichs diese der zuständigen Landesbehörde melden (meldepflichtige Ereignisse).</p> <p>Um einen Störfall handelt es sich, wenn durch ein derartiges Ereignis</p> <ul> <li>das Leben von Menschen bedroht wird,</li> <li>schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind,</li> <li>die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt wird und</li> <li>die Umwelt oder bestimmte Kultur- und Sachgüter geschädigt werden, so dass dadurch eine Veränderung von Beständen oder der Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigen.</li> </ul> </p><p> Verhinderung von Störfällen und Minimierung ihrer Folgen <p>Die Störfall-Verordnung verpflichtet den Betreiber eines Betriebsbereichs insbesondere dazu, Störfälle zu verhindern und zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen zu begrenzen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3506">Diese Grundpflichten werden durch zahlreiche Betreiberpflichten in der Störfall-Verordnung konkretisiert und um Behördenpflichten ergänzt.</a></p> <p>Der Schaden, der bei einem Störfall entstehen kann, hängt wesentlich von den Mengen an vorhandenen oder möglicherweise entstehenden Mengen gefährlicher Stoffe ab. Um Anwohner und die Umwelt bestmöglich zu schützen werden Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, in zwei Kategorien eingeteilt: In „Betriebsbereiche der unteren Klasse“ und in „Betriebsbereiche der oberen Klasse“.</p> <ul> <li>In „Betriebsbereichen der unteren Klasse“ sind bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Die Betreiber müssen „grundlegende Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen erfüllen. Dazu zählen ein Konzept, wie ein Betreiber Störfälle verhindert, und ein Konzept, wie er die Auswirkungen eines Störfalls durch technische oder organisatorische Maßnahmen begrenzt. Das kann das Einhausen von Anlagenteilen sein oder die Bereitstellung einer betrieblichen Feuerwehr und von Rettungsdiensten.</li> <li>In „Betriebsbereichen der oberen Klasse“ sind größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden. Hier muss der Betreiber „erweiterte Pflichten“ zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen und damit auch erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese muss er in einem Sicherheitsbericht dokumentieren. Außerdem muss er einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen. Im Sicherheitsbericht beschreibt er die Risiken eines Störfalls und welche Vorkehrungen er trifft, um diese Risiken zu senken. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss er festlegen, wer bei einem Störfall informiert wird und welche Maßnahmen er zu ergreifen hat.</li> </ul> </p><p> Unternehmen sollen voneinander lernen <p>Seit 1991 müssen Unternehmen alle Störfälle melden. Seit 1993 gibt es dafür eine zentrale Anlaufstelle, die „Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23297">ZEMA</a>). Die ZEMA gehört zum Umweltbundesamt. Neben der Erfassung und Auswertung von Ereignissen, ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik zu gewinnen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)

The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.

Störfallbetriebe - Achtungsabstände und angemessene Abstände

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die in die dargestellten Bereiche hineinragen oder an diese angrenzen, ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Bei der Zulassung schutzbedürftiger Nutzungen in den dargestellten Bereichen ist eine besondere Einzelfallprüfung erforderlich.

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