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Ressortforschungsplan 2023, Untersuchungen zu forschungsreaktorspezifischen Ereignislisten

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung und Anwendung von Berechnungsinstrumenten für die spezifische Freigabe

Atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren

Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen Anlage ist bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet werden soll, schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten die Beurteilung ermöglicht, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten betroffen sein können. Sind die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntzugeben. Während einer Frist von zwei Monaten sind bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und die Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Die Genehmigungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern. Bei der Prüfung eines Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen. Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission. Erteilte Genehmigungen können von Betroffenen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.

Erarbeitung von Grundlagen für den Entwurf einer Technischen Regel für den Anwendungsbereich der StörfallV: Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser

A) Problemstellung: Gem. Paragraph 3 Störfallverordnung haben Betreiber ihre Betriebsbereiche gegen umgebungsbedingte Gefahrenquellen wie Niederschläge und Hochwasser eigenverantwortlich zu schützen. Wie im Rahmen des UFOPLAN-Projekts 20348362 festgestellt, geschieht dies unzureichend. Z.T. werden nur Flusshochwässer beachtet und z.T. werden nur unzureichende Schutzmaßnahmen getroffen. Eine Zunahme der Gefährdung aufgrund des Klimawandels wird erwartet; jedoch sind für den Hochwasserschutz von Betriebsbereichen noch keine Konsequenzen abgeleitet worden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Eine Technische Regel Anlagensicherheit (TRAS) ist für die Definition von entsprechenden Auslegungsanforderungen, zu treffende Sicherheitsmaßnahmen sowie Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung geeignet. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von Grundlagen für eine entsprechende TRAS. Die vorliegenden Kenntnisse über regionale Veränderungen der Arten-, Intensitäts- und Wahrscheinlichkeitsverteilung von Niederschlägen (z.B. REMO, WETTREG, CLM) sind zusammen zu stellen. Betriebsbereiche in Überschwemmungsgebieten, überschwemmungsgefährdeten Gebieten und sonstigen von durch Starkniederschlagsereignisse gefährdeten Gebieten sind zu ermitteln. Für die verschiedenen Erscheinungsformen von Extremniederschlägen und Hochwasser sind angemessene Auslegungsanforderungen vorzuschlagen. Diesen sind jeweils geeignete Sicherheitsanforderungen (technisch und organisatorisch) zuzuordnen. Mögliche Anforderungen an die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung für Maßnahmen vor, während und nach einem Ereignis sind auszuarbeiten. Mindestanforderungen für die Betrachtung dieser Themen in Sicherheitskonzepten, Sicherheitsberichten sowie internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sind zu formulieren. Auf dieser Grundlage sind mögliche Gliederung und Inhalte einer TRAS vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist mit der Kommission für Anlagensicherheit abzustimmen.

Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems im Sicherheitsbericht

Ziel dieses Arbeitsblattes ist es, sowohl Form als auch Inhalt einer möglichen Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) im Sicherheitsbericht (SB) zu beschreiben, die zum einen ein plausibles Nachvollziehen des im Betriebsbereich vorhandenen SMS ermöglicht und zum anderen eine angemessene Grundlage für eine Überprüfung darstellt. Dieses Arbeitsblatt stellt eine aktualisierte Fassung der Schrift „Das Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht nach der Störfall-Verordnung“ vom damaligen Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen, September 2003 /5/, dar und ersetzt diese. Arbeitsblatt 51 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 28 | LANUV 2015 Arbeitsblatt 27 | LANUV 2015 Arbeitsblatt 19 | LANUV 2012

Zusammenstellung, Prüfung und Bewertung von Verfahren zur Analyse von Gefahren, Untersuchung von Szenarien und Bewertung von Risiken

Gegenstand des Forschungsvorhabens sind Verfahren, Methoden und Modelle für die Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen, welche gemäß mit Anhang II Teil VI der Störfall-Verordnung im Rahmen des Sicherheitsberichts durchzuführen sind. Dem Anlagenbetreiber, der Gefahren- und Risikoanalysen einschließlich Risikobewertungen zu erstellen hat, bleibt die Auswahl der geeigneten Verfahren, Methoden und Modelle überlassen. Die vorliegende Ausarbeitung soll ihn bei dieser Auswahl und der Anwendung unterstützen.

Sectoral Checklist for preparation and inspection of a safety report

Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (Seveso II), this sector- and region-specific guideline provides checklists for drawing up and reviewing safety reports. Quelle: Bericht

Sistema kontrol'nych spiskov dlja pasporta ( dokumenta) promyslennoj bezopasnosti

Basierend auf dem UNECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und der EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II) bietet dieser sektoren- und gebietsspezifische Leitfaden verschiedene Checklisten zur Erstellung und Überprüfung von Sicherheitsberichten. Quelle: Bericht

Checklistensystem für Sicherheitsberichte

Basierend auf dem UNECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen und der EU-Richtlinie 96/82/EG (SEVESO II) bietet dieser sektoren- und gebietsspezifische Leitfaden verschiedene Checklisten zur Erstellung und Überprüfung von Sicherheitsberichten. Quelle: Bericht

Checklist System for Safety Reports

Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (SEVESO II), this unified guideline system provides important definitions, valuation systems and background information for drawing up and reviewing safety reports. Quelle: Bericht

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