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Anti-Atom-Demonstration in drei Ländern

Atomkraftgegner aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien haben mit einer Kilometer langen Menschenkette gegen belgische Atomkraftwerke demonstriert. Die Teilnehmer an der Aktion beklagten Sicherheitsmängel in den umstrittenen Kraftwerken Tihange 2 bei Lüttich und Doel 3 bei Antwerpen. Die Teilnehmer an der Aktion forderten ein sofortiges Abschalten der Kraftwerksblöcke. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorbehältern zweifeln Experten an der Sicherheit der beiden Reaktoren bei Störfällen. An der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 50.000 Menschen. Sie stellten sich vom Atomkraftwerk Tihange in Huy bei Lüttich über die Niederlande bis nach Aachen auf. Ziel der Aktion unter dem Motto "Kettenreaktion Tihange" war es, eine 90 Kilometer lange geschlossene Kette zu bilden. Dazu wären 60.000 Teilnehmer nötig gewesen.

Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind die beliebtesten Weihnachtsgeschenke, beim Kauf ist so manches zu beachten Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Das CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) bedeutet, dass der Hersteller zusichert, die geltenden europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit zu erfüllen. Es bedeutet nicht, dass eine Behörde diese Mindestanforderungen überprüft hat, und es ist auch kein Qualitätssiegel. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise und auch Gebrauchsanweisungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das Gütezeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich weniger belastet sind, als zulässig wäre. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Anschauen, Auspacken, Ausprobieren Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder auch andere flüchtige Chemikalien, die aufgrund ihrer potenziell Krebs erregenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe allergieauslösend sein können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Auch der Hinweis Bisphenol-A-frei (BPA-frei) taucht zunehmend bei Spielzeug auf und kann als Kaufentscheidung herangezogen werden. Wichtig ist auch eine gute Verarbeitungsqualität. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit unerwünschte Substanzen aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Daher achten Sie auf die Altersangaben der Spielzeuge. Vernetztes Spielzeug immer beliebter Viele Kinder wünschen sich smarte Puppen, Teddybären oder Roboter. Diese sog. Smart Toys, lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, verfügen über Internet- oder Bluetooth-Zugänge und können darüber regelmäßige Updates erhalten. Der Vorteil: Das Spielen wird abwechslungsreicher und die Fortschritte können leicht den individuellen Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst werden. IT-Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz bleiben dabei jedoch häufig auf der Strecke. Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig zu wissen, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Vertiefende Hinweise zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von Smart Toys finden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Internet-der-Dinge-Smart-leben/Smart-Home/Smart-Toys/smart-toys_node.html Verdächtige Produkte bitte melden In NRW werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter 700 bis 900 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote liegt zwischen sechs und zehn Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis gemeldet werden. Mehr zur Überwachung von so genannten Bedarfsgegenständen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/verbraucherprodukte/bedarfsgegenstaende Download: Pressemitteilung

S 81 - Anbau eines Radweges zwischen Zschauitz und Lenz

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, beabsichtigt die Anlage eines Radweges entlang der Staatsstraße 81 (S 81) südlich von Großenhain, zwischen den Ortslagen Zschauitz und Lenz. Ziel ist die Beseitigung von Sicherheitsmängeln und die bessere Anbindung des südlichen Umlands an das Mittelzentrum Großenhain für den nichtmotorisierten Verkehr. Der gesamte Untersuchungsabschnitt hat eine Länge von ca. 2, 1 km. Träger der Baulast ist der Freistaat Sachsen. Der Streckenabschnitt ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption 2014/2019 des Freistaates Sachsen mit der Kategorie A.

Aus Sicherheitsgründen: Autotunnel an der Schlangenbader Straße wird ab Donnerstag voll gesperrt

Der Autotunnel unter dem Wohngebäude an der Schlangenbader Straße im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf muss aus Sicherheitsgründen unmittelbar gesperrt werden. Dies ergab die Untersuchung eines von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verpflichteten Tunnelsicherheitsbeauftragten – das Untersuchungsergebnis liegt jetzt vor und führt zu einer Notsperrung, die bereits am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, ab 9 Uhr morgens umgesetzt wird. Grund sind technische Sicherheitsmängel vor allem beim Entlüftungssystem im Falle eines Brandes und bei den Notrufeinrichtungen. Die SenUMVK hatte die umfangreiche Sicherheitsprüfung im Oktober vorigen Jahres in Auftrag gegeben, nachdem bei einer Übung der Berliner Feuerwehr im Tunnel bereits entsprechende Mängelmeldungen dokumentiert und ausgewertet worden waren. Der vor mehr als 40 Jahren eröffnete Tunnel verlängert die ehemalige A 104, inzwischen eine Stadtstraße, mit ihren massiven Betonbrücken am Breitenbachplatz in Richtung Stadtautobahn, Anschlussstelle Schmargendorf. Die neue Verkehrsführung im Umfeld des ab Donnerstag gesperrten Tunnels wird mittels Hinweisschildern, einer Anpassung der Lichtsignalanlagen und veränderten Abbiegemöglichkeiten geregelt und in den kommenden Tagen weiter angepasst. Das Wohngebäude über dem Tunnel ist, da baulich komplett getrennt, nicht betroffen. Die unvermeidliche Tunnelsperrung verändert zugleich die Perspektive auf die seit Jahren geplante Umgestaltung des Stadtareals am Breitenbachplatz. Die dort in den späten 70er-Jahren errichteten Spannbeton-Brücken, ein Relikt des autogerechten Ausbaus der Stadt, teilen den Breitenbachplatz mitten im Wohngebiet und setzen die Aufenthaltsqualität extrem herab. Etliche Initiativen setzen sich seit Jahren für den Abriss der mehr als 500 Meter langen vierspurigen Doppelbrücken ein. Ende 2022 hatte eine Verkehrs- und Machbarkeitsstudie der SenUMVK im Auftrag des Abgeordnetenhauses ergeben (vgl. Pressemitteilung der SenUMVK vom 29. Dezember 2022), dass der Rückbau der einstigen Autobahnbrücken technisch machbar und verkehrlich zu bewältigen sei. Unklar blieb lediglich, ob der Tunnel an der Schlangenbader Straße zumindest teilweise erhalten bleiben (Variante 1) oder außer Funktion genommen werden solle (Variante 3). Ohne Tunnelfunktion, so die Studie, ergibt sich mehr Potenzial für eine umweltverträgliche und klimaschonende Stadt- und Verkehrsentwicklung am Breitenbachplatz. Allerdings sind für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante noch weitere Untersuchungen nötig, darunter ein Verkehrs- und Schallimmissionsgutachten. Die Senatsverwaltung hat daher kurzfristig eine entsprechende Beschlussvorlage für den Senat erarbeitet und befindet sich hierzu in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. In der Vorlage sind die weiteren Schritte zum geplanten Rückbau der – nicht sanierungsfähigen – Betonbrücken am Breitenbachplatz sowie die planerischen und finanziellen Konsequenzen einer Instandsetzung, eines Umbaus beziehungsweise einer dauerhaften Schließung der Tunnelanlage dargestellt. Auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Auftraggeber der Machbarkeitsuntersuchung, wird umfassend informiert.

Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen

Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Bundesstraße B 469 zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115) mit Anbau von Seitenstreifen. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,0 km. Aufgrund der vorherrschenden sehr hohen Verkehrsbelastungen und der im Bestand vorhandenen Sicherheitsdefizite wird im Zuge der grundhaften Erneuerung der B 469 der vorhandene Querschnitt auf den anzuwendenden Regelquerschnitt RQ 31 erweitert, indem der Mittelstreifen auf das erforderliche Maß verbreitert und die fehlenden Seitenstreifen ergänzt werden. Mit dem Neubau einer Direktrampe von der B 26 auf die B 469 (Fahrtrichtung A3) werden die verkehrlichen und baulichen Defizite an dieser Anschlussstelle behoben. Im Rahmen der Erneuerung der B 469 in diesem Bereich wird die Entwässerung saniert und der Lage der Straße im Wasserschutzgebiet entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik ertüchtigt. Auch die bestehenden Rampen bei der Verknüpfung mit der B 26 werden angepasst. Im Zuge der Umsetzung sind sieben Brückenerneuerungen, darunter auch die Erneuerung der Eisenbahnüberführung der DB Strecke Darmstadt – Aschaffenburg über die B 469, und ein Neubau eines Stützbauwerks erforderlich.

L 150/ L 148/ K 138, Ausbau des Knotenpunktes und Erneuerung des Brückenbauwerkes über den Dhronbach im Zuge der L 150

Die vorliegenden Planungen umfassen in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren zum einen den Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter baulicher Einbeziehung der K 138 zum neuen Knotenpunkt L 150/ L 148/ K 138 im Bereich Büdlicherbrück, zum anderen ist im dortigen Bereich im Zuge der L 150 die Erneuerung der Brücke über den Dhronbach vorgesehen. Betroffen sind von dem Gesamtprojekt (Straßenbau, Brückenbau, Naturschutz und Wasserwirtschaft) Gemarkungen im Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit der Verbandsgemeinde Thalfang (Ortsgemeinden Büdlich und Breit) sowie des Landkreises Trier-Saarburg mit den Verbandsgemeinden Hermeskeil (Ortsgemeinde Naurath/ Wald) und Schweich an der Römischen Weinstraße (Ortsgemeinde Detzem). Die L 150 verläuft vom Autobahndreieck Moseltal (A 1/ A 602) bis zum Anschluss an die B 327 Hunsrückhöhenstraße) bei Thalfang, während die L 148 zwischen der B 407 bei Reinsfeld und der B 53 bei Trittenheim sowie die K 138 vom Anschluss an die L 150 bis zum Anschluss an die K 76 verläuft. Die Ausbaulängen betragen: L 150 ca. 575 m, L 148 ca. 320 m und K 138 ca. 150 m. Ausschlaggebend für das bestehende Sicherheitsdefizit im Knotenpunktbereich ist das Fehlen der nach den einschlägigen Richtlinien üblichen Ausstattungselemente und der sehr kurze Abstand zwischen den Einmündungsbereichen L 150/ L 148 und L 150/ K 138. So verläuft die L 148 aus Süden kommend bei geringer Längsneigung und in gestreckter Linienführung in Richtung des derzeitigen Kreuzungsbereiches, im weiteren Verlauf setzt sich die L 148 in Nordrichtung annähernd gerade fort und ist somit weit einsehbar. Insgesamt führt die räumliche Wirkung zu dem Eindruck einer übergeordneten, durchgehend zu befahrenden Straße, eine Wartepflicht wird oftmals nicht ohne weiteres erkannt. Zwischenzeitlich vorgenommene betriebliche Maßnahmen (Warnblinklichter auf der L 150, punktuelle Fahrbahnverengung, Überkopf-STOP-Beschilderung im Zuge der L 148) führten zu keiner signifikanten Reduzierung des Unfallaufkommens. Die Planung umfasst nach Maßgabe der gemeinsamen Planunterlagen im Wesentlichen: • verkehrsgerechte Umgestaltung der Kreuzung L 150/ L 148 mit zukünftigem Neuanschluss der K 138 an die verlegte L 148 • Rückbau der bestehenden Einmündung L 150/ K 138 • Rückbau des Bauwerkes über das Gewässer 3. Ordnung „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Neubau eines Bauwerkes über das Gewässer „Mordbach“ im Zuge der L 148 • Erneuerung des Bauwerkes über das Gewässer 2. Ordnung „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 • Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges zwischen der L 150 und der K 138 auf einer Länge von ca. 230 m (als Umleitungsstrecke) • Umsetzung der sonstigen erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen mit planbedingter Verlegung des Gewässers „Mordbach“ auf einer Länge von ca. 280 m • Umsetzung der erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen • verkehrsgerechte Anpassung vorhandener Wege und Zufahrten • Anpassung vorhandener Versorgungsanlagen Während der Ausbau der bestehenden Kreuzung L 150/ L 148 unter zukünftiger Einbeziehung der K 138 zu einem richtlinienkonformen Verkehrsknoten mit ausreichenden Haltesichtweiten führen wird, ist die Erneuerung der Brücke über das Gewässer „Kleine Dhron“ im Zuge der L 150 zur Sicherstellung einer auch zukünftigen Leistungsfähigkeit geboten. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungsverfahren/ Landesstraßen" eingesehen werden.

Terrorabwehr in der Trinkwasserversorgung (TAT)

Das Projekt "Terrorabwehr in der Trinkwasserversorgung (TAT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein - Technologiezentrum Wasser (TZW) durchgeführt. In dem beantragten Vorhaben soll der zukünftige Forschungs- und Entwicklungsbedarf (FuE) ermittelt werden, der zur Erhöhung der Sicherheit der deutschen Trinkwasserversorgung gegenüber Sabotage- und Terrorakten notwendig ist. Erhöhte Sicherheit soll dabei durch Verbesserungen in den Bereichen Verhinderung und Aufdeckung von Anschlägen, Gefahrenabwehr bei Terroranschlägen durch geeignete Maßnahmen und Krisenmanagement im Falle von negativen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung erzielt werden. Nach Einrichtung eines interdisziplinären Expertengremiums wird in drei Arbeitskreisen der Ist-Zustand der Terrorabwehr für die deutsche Trinkwasserversorgung analysiert. Ausgehend davon wird das Expertengremium Sicherheitslücken identifizieren und Defizite formulieren. Daraus wird der FuE-Bedarf ermittelt, der in nach Themen unterteilten Arbeitskreisen weiter zu konkretisieren ist. Durch das interdisziplinäre Expertengremium ist gewährleistet, dass der zu ermittelnde FuE-Bedarf eine hohe Praxisrelevanz und Praktikabilität aufweisen wird. Aufgrund der Aktualität und allgemeinen Relevanz des Themas werden die Ergebnisse auf großes Interesse innerhalb der deutschen Wasserversorgung stoßen.

Aufbau einer APRA-Forschungspräsenz für Sicherheitsforschung zur Wasserstoffsicherheit zwischen Deutschland und Südkorea

Das Projekt "Aufbau einer APRA-Forschungspräsenz für Sicherheitsforschung zur Wasserstoffsicherheit zwischen Deutschland und Südkorea" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 3 Gefahrgutumschliessungen, Fachgruppe 3.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik durchgeführt. In der Strategie der Bundesregierung ist Wasserstoff einer der wichtigsten Energieträger der Zukunft. Voraussetzung für einen erfolgreichen Markthochlauf ist die Gewährleistung der Sicherheit der mit Wasserstoff betriebenen Anlagen und Systeme. Um einen reibungslosen Markthochlauf des internationalen Wasserstoffmarktes zu gewährleisten, wird deshalb die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Sicherheitskonzepts von Wasserstoff erforderlich. Hier verfolgt das geplante Vorhaben das Ziel, die noch bestehenden Sicherheitslücken in Zusammenarbeit mit Partnern der Korea Gas Safety Corporation (KGS) und der Hoseo University in Korea zu überwinden. Ziel des Projekts ist es, mit der Korea Gas Safety Corporation (KGS) und der Hoseo University sowie mit dem Kompetenzzentrum H2Safety @ BAM die Einrichtung einer gemeinsamen Forschungspräsenz mit Forschungsbüros und Testlaboren in Korea umzusetzen. Das Konsortium verfolgt das Ziel, auf Basis der Forschungspräsenz Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die eine Sicherheitsbewertung von Wasserstofftechnologien erlauben und abgestimmte, standardisierte Lösungen zur Sicherheitsbewertung zulassen. Grundlage dafür ist der Aufbau eines deutsch-südkoreanischen Netzwerks und die Entwicklung einer auf der Infrastruktur basierenden Forschungsagenda. Das Netzwerk wird überwiegend durch die Forschungsarbeit in Joint Büros in Südkorea, den Austausch von Experten und wissenschaftlichem Nachwuchs und ein Workshop- und Konferenzprogramm getragen. Für den Projektstart ist die Fokussierung auf die Bereiche H2-Speicherung und Transport geplant. Für die Weiterentwicklung der Innovationsplattform sollen die Erfahrungen auf die gesamte Wertschöpfungskette übertragen werden. Die Zusammenarbeit ist darauf ausgerichtet, auf Basis der gemeinsamen Forschungspräsenz ein Programm zur internationalen Standardisierung der Prozesse, Systeme und Anlagen zur Gewährleistung der Wasserstoffsicherheit umzusetzen.

Feststellung und Einschaetzung des Gefahrenpotentials aneugenischer Chemikalien

Das Projekt "Feststellung und Einschaetzung des Gefahrenpotentials aneugenischer Chemikalien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Institut für Säugetiergenetik durchgeführt. General Information: Chemicals which induce numerical chromosome changes i.e. aneugens, may represent significant environmental hazards, as such changes in somatic cells contribute to tumour progression and in germ cells to birth defects. In the case of the induction of point mutations and chromosome structural rearrangements by chemicals, such as pesticides, the major target of chemical interactions has been clearly characterised as being the DNA of the chromosomes. In contrast, chemicals which induce numerical chromosome changes, such as polyploidy and aneuploidy, may potentially interact with a diverse range of cellular targets including all the components of the mitotic and meiotic cell cycles and their associated checkpoints. Studies (including some with EU support) have demonstrated that aneuploidy is induced by a wide range of environmental chemicals. Currently, there are no defined and validated test systems and strategies for the detection and evaluation of chemicals which induce aneuploidy and this deficiency has been highlighted by the International Conference on the Harmonisation of Pharmaceutical Safety Evaluation (ICH 1995) and a variety of international and national regulatory and advisory bodies to the chemical industries. The aims of the project are to complete the development of a package of methods for the detection of chemical aneugens and to determine significance of exposure to chemical aneugens of germ cells of both rodents and humans. In the proposed project the collaboratories will: 1) Determine the significance of chemical damage to components of the cell cycle. 2) Develop and validate an in vitro methodology for the detection and evaluation of aneugenic chemicals. 3) Develop and evaluate a methodology for identifying aneugenic activity in the GI tract and compare with the bone marrow. 4) Develop and evaluate methods for evaluating aneugenic potential of pharmaceuticals in male and female germ cells. 5) Provide an integrated package of methods for detecting and evaluating aneugenic environmental chemicals. 6) Evaluate the effect of acute exposures to chemical aneugens. The project involves the collaboration between academic and chemical industry laboratories and will make a major contribution to the development of safe chemical within the European Union. Prime Contractor: University of Wales, Swansea, School of Biological Sciences, Centre for Molecular Genetics and Toxicology; Swansea/UK.

Biologisches Risikopotential gentechnisch veraenderter Zellkulturen am Beispiel der Herstellung von Erythropoietin mit Hilfe einer gentechnisch veraenderten Zellinie der Maus

Das Projekt "Biologisches Risikopotential gentechnisch veraenderter Zellkulturen am Beispiel der Herstellung von Erythropoietin mit Hilfe einer gentechnisch veraenderten Zellinie der Maus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Dieses Gutachten wurde zum Eroerterungstermin der durch die Behringwerke AG/Marburg beantragten Herstellung von Erythropoietin in gentechnisch veraenderten Maeusezellen verfasst. In einem ausfuehrlichen Einleitungskapitel werden die allgemeinen Risiken beim Umgang mit Zellkulturen und Viren dargelegt und der Virustyp analysiert, den die Behringwerke als Vektor verwenden. Der Hauptteil des Gutachtens untersucht die Sicherheitsdefizite der Zellinie und des Vektors im von den Behringwerken geplanten Verfahren.

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