In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 62/2020.
Für das als UBA -Texte 107/2020 veröffentlichte Sachverständigengutachten (Projektnummer 111213) wurden Muster von Verfahrens- sowie Rohrleitungs- und Instrumentenschemata für Biogaserzeugungsanlagen erstellt und die darin enthaltenen Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (MSR-Einrichtungen) in einem Bericht genauer beschrieben. Dies erfolgte entsprechend der Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) 120 getrennt nach Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Rahmen eines zweiten Sachverständigengutachtens (Projektnummer 140354) fortgeschrieben. Hierzu wurden Ein wesentliches Ergebnis ist, dass eine Nachrüstung bestehender Anlagen mit den in den Gutachten ermittelten, dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden MSR-Einrichtungen technisch und mit überschaubarem Aufwand möglich ist. Die Ergebnisse der Gutachten werden als Schemata in Form von Adobe Dateien, in mit CAD-Programmen bearbeitbarer Form und in einem Erläuterungsbericht zur Verfügung gestellt. Sie enthalten nur die sicherheitsbedeutsamen MSR-Einrichtungen. Sie müssen zur Anwendung durch anlagenspezifische und nicht sicherheitsbedeutsame MSR-Einrichtungen ergänzt werden. Veröffentlicht in Texte | 27/2021.
Gegenstand dieses Forschungsvorhabens ist die Berücksichtigung von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, Starkregen, Dürreperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels, als Folgen des Klimawandels im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) enthält ausdrückliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Anfälligkeit von Vorhaben für die Folgen des Klimawandels. Es hat jedoch nur klarstellenden Charakter und stellt keine neuen und zusätzlichen Anforderungen. Maßgeblich ist nach wie vor das Fachrecht. Für das Fachrecht ergibt sich daraus ein Prüfauftrag, ob dessen Anforderungen auch unter den Bedingungen des Klimawandels erfüllt sind. Im Hochwasserschutzrecht und als allgemeiner Grundsatz des Wasserrechts ist die Anforderung, die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, bereits ausdrücklich formuliert. Auch im Störfallrecht werden Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gegenüber "umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser", nach dem Stand der Sicherheitstechnik gefordert. Die Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderung erfolgt in untergesetzlichen Regelwerken. Teilweise berücksichtigen auch diese die Folgen des Klimawandels ausdrücklich. In vielen Fällen sind sie jedoch zu überarbeiten, um klarzustellen, ob und in welcher Weise Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Um die Wirkungen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, auf UVP-pflichtige Vorhaben mit den sich hieraus ergebenden Folgen auf die Schutzgüter näher zu identifizieren, wurden abgeschlossene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Industrieanlagen, wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Bundesverkehrswege Straße und Schiene untersucht (ex-post Betrachtung). Darüber hinaus wurde eine methodische Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in der UVP entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen in denen gefährliche Stoffen vorhanden sind (1) durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen ausgelöst durch diese Naturgefahren zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen, Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Katastrophen ausgelöst durch Naturgefahren stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber Natechs herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. (1) Gemeint sind der Störfall-Verordnung unterliegende Betriebsbereiche und immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in denen gefährliche Stoffe entsprechend vorhanden oder vorgesehen sind oder vorhanden sein werden (entsprechend § 3 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Quelle: Forschungsbericht
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotential in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen. Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden in der Datenbank der ZEMA 392 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2001 vor und sind im Internet zugänglich.
Zielsetzung des Vorhabens war die Förderung der Anwendung von systematischen, dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Analyse von Ereignissenund Verbesserung der Kommunikation gewonnener Erkenntnisse durch Behörden. Grundlage ist die Seveso III-Richtlinie (2012/18/EU), in der Anforderungen an die Ereignisanalyse und Erkenntniskommunikation bestimmt werden, insbesondere, dass die Analyse durch eine Behörde zu erfolgen hat.Es wurden 39 Verfahren zur Ereignisanalyse identifiziert. Aus diesen wurden mit dem Forschungsbegleitkreis drei für den Einsatz durch Behörden geeignete Verfahren ausgewählt: Abweichungsanalyse, SOL 3.0 und Storybuilder/BowTie. Für diese Verfahren wurdenManuale erstellt und mit Behördenvertretern diskutiert sowie Verfahren an drei realen Ereignissen erfolgreich erprobt. Die Hilfsmittel wurden als handhabbar eingeschätzt und in den drei Erprobungen konnten jeweils neue Erkennt-nisse über die Ereignisse gewonnen werden, die über die ursprüngliche Auswertung hinausgingen. Während der Erprobung wurde die Bedeutung der Informationssammlung vor der eigentlichen Ana-lyse deutlich und es entstand der Wunsch nach einer Checkliste für die Informationssammlung für Ereignisanalysen. Es zeigte sich, dass der Aufwand für die verfahrensunabhängige Informations-sammlung deutlich höher war, als für die Informationsaufbereitung und eigentliche Ereignisanalyse mit den ausgewählten Verfahren. Zudem wurde deutlich, dass nach der Ereignisanalyse noch eine Phase der aktiven Erkenntniskommunikation folgen muss, damit aus der Analyse eine Prävention von Ereignissen folgen kann. Die erwünschte Checkliste zur Informationssammlung wurde entwi-ckelt. Diese und die Manuale für die Verfahren sowie weitere Hilfsmittel finden sich im Anhang des Berichtes.Abschließend wurden Empfehlungen zur guten Praxis der Ereignisanalyse formuliert. Diese Empfehlungen und die Checkliste zur Informationssammlung wurden dem Ausschuss anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfallvorsorge (AISV) der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissions-schutz (LAI) vorgelegt, der sie als für die Ereignisanalyse geeignet beurteilte. <BR>Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Deutsch-Ukrainisches Seminar ueber Anlagensicherheit vom 12. - 15.10.1994 in Kiew" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungsverein Ostdeutschland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt.
Das Projekt "System zur Sicherung von Deichen und Ufern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Design durchgeführt. Es handelt sich bei dem System um wiederverwendbare, faltbare und dadurch gut lagerbare Hohlkoerper aus flexibler Kunststofffolie, die erst im Einsatz vor Ort mit Wasser gefuellt und mit Blei beschwert den erforderlichen Druck auf gefaehrdete Deiche und Uferbefestigungen ausueben. Fuer den praktischen Einsatz sind zwei Module erforderlich. Das Basismodul hat eine glatte Grundflaeche, damit der Druck ganzflaechig auf den Untergrund einwirken kann. In verschiedenen Schichtungen, je nach Bedarf, wird das Hauptmodul daruebergestapelt. Die aeussere Form ist so gestaltet, dass durch die Verzahnung der einzelnen Elemente eine stabile, unverrueckbare Lage ermoeglicht wird. Die Konstruktion beruecksichtigt in ihren Dimensionen eine leichte Handhabung beim Transport und beim Aufbau vor Ort. Die einzelnen Behaelter fassen ca. 20 l Wasser. Die Bleigewichte sind integriert. (In der Weiterentwicklung werden die Bleibeschwerungen bei der Herstellung der Modulen von innen in Form von flachen Platten fest eingebracht.) Das Gesamtgewicht eines Moduls im gefuellten Zustand betraegt ca. 30 kg. Im leeren Zustand betraegt das Transportgewicht des Kunststoffmantels und der Bleibleche weniger als die Haelfte von herkoemmlichen Sandsaecken. Das Transportvolumen betraegt sogar nur 10 Prozent der vergleichbaren Sandmenge. Die Hohlkoerper sind als Faltsystem ausgelegt und dadurch platzsparend zu lagern. Das Einfuellen des Wassers erfolgt direkt am Einsatzort. Entsorgungsprobleme, wie sie sich beim Gebrauch von Sandsaecken ergeben, entfallen vollstaendig, da das Wasser aus den Modulen an Ort und Stelle ohne eine Gefaehrdung der Umwelt abgelassen werden kann. Die Elemente koennen platzsparend gelagert und wiederverwendet werden.
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