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Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Rechtsvorschriften Grundlagen und Arbeitshilfen PFAS-Leitfaden Vollzugshilfe §§ 6 – 8 BBodSchV ISQAB (InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung) Weiteres Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in Bundesrecht und Landesrecht und werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen und Merkblätter. Das “Merkblatt zur Verhaltensweise beim Auffinden von Boden- und Grundwasserverunreinigungen” ist hier nachstehend zusätzlich erreichbar: Bis vor wenigen Jahren war der Bodenschutz, sofern keine besonderen Regelungen bestanden (z.B. im Wasser- oder Baurecht), Sache der allgemeinen Gefahrenabwehr und wurde nur im allgemeinen Ordnungsrecht behandelt. Im Land Berlin hatte sich dies bereits durch das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG vom 10. Oktober 1995) als spezielle Regelung geändert. Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ) ist am 17. März 1998 verkündet worden und materiell am 01. März 1999 in Kraft getreten. Damit war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist, bundesweit nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 09. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundesgesetz ab. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Am 18.09.2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG in Verbindung mit § 8 BlnBodSchG ist das Land Berlin vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Berliner Bodenschutzgesetz und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24.05.2024 geändert.. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser in Berlin hat die Senatsverwaltung die Berliner Liste erarbeitet. Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen. Mit der Neufassung der BBodSchV (Artikel 2 der Mantelverordnung, BGBl. 2021 Teil I, S. 2716) ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde eine LABO-Vollzugshilfe erarbeitet, die die neue Struktur der BBodSchV und die erweiterten und zum Teil geänderten materiellen Anforderungen sowie den erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 – 8 BBodSchV berücksichtigt. Die „LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“ mit Stand vom 10. August 2023 wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe steht auf der LABO-Homepage zum Download zur Verfügung. Gem. § 6 Abs. 7 und 8 BBodSchV muss für das Auf- oder Einbringung von Materialien mit einem Volumen > 500 m³ auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht eine Anzeige und eine Dokumentation erfolgen. Dafür wurde ein kombiniertes Musterformular entwickelt. Das Musterformular wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Das ISQAB ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente. Boden wird in verschiedenen Zusammenhängen sehr unterschiedlich definiert. Für den Bodenschutz gilt die Definition des § 2 Abs. 1 BBodSchG : Generelles Ziel nach § 1 BBodSchG ist die Sicherung aller Bodenfunktionen bei Schutz der natürlichen und der Archivfunktion . Die einzelnen Nutzungsfunktionen gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 3 BBodSchG schließen sich gegenseitig aus. Welche Nutzung gewählt wird, bestimmt sich zunächst nicht nach dem Anliegen des Bodenschutzes, sondern dem der Raum- und Stadtplanung. Die verschiedenen Nutzungen üben unterschiedlichen Einfluss auf die natürlichen und Archivfunktionen des Bodens aus, so dass der vorsorgende Bodenschutz in die abwägende Nutzungsentscheidung einbezogen werden muss. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz ” (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Die EU arbeitet an einer europaweiten Strategie zum Bodenschutz und hat dafür ein Konzept entwickelt.

Antizipierende Sickerwasserprognose für bewertungsrelevante PFC (SiWaPFC) - Anwendung und Weiterentwicklung von Bewertungsmethoden für den Quell- und Transportterm und Handlungsanweisungen für die Praxis

Das Projekt "Antizipierende Sickerwasserprognose für bewertungsrelevante PFC (SiWaPFC) - Anwendung und Weiterentwicklung von Bewertungsmethoden für den Quell- und Transportterm und Handlungsanweisungen für die Praxis" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Zentrum für Angewandte Geowissenschaften, Arbeitsgruppe Hydrogeochemie.Aufbauend auf dem Verbundvorhaben Sickerwasserprognose (BMBF-SiWaP, 1998 bis 2007) und dem UBA-Grenzwerteableitungskonzept für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes (UBA, 2007 bis heute) wird eine antizipierende Sickerwasserprognose für bewertungsrelevante PFC (SiWaPFC) abgeleitet. Durch die Zugrundelegung des generischen Ansatzes eines Software-Werkzeugs BEMEB (Finkel et al., UBA), welches durch UBA und BMU anerkannt ist und für die Mantelverordnung eingesetzt wird, kann die Übertragbarkeit auf weitere Anwendungsfälle, die über den Raum Raststatt/Baden-Baden hinausgehen, untersucht werden. Fokus von SiWaPFC liegt auf dem Stofffreisetzungsverhalten (Quellterm) einkettiger, bewertungsrelevanter PFC aus Böden in Baden-Württemberg. Mit Laborexperimenten (Säulenversuche, Sorptionsisothermen), vorhandenen Daten aus Literatur und laufenden Projekten sowie neuen Erkenntnissen der BWPlus-Projektpartner werden die relevanten Stoffeigenschaften und Bodenkennwerte (u.a. Corg, pH) und deren Bandbreiten identifiziert. Die Eignung von Säulenversuchen nach DIN 19528 für PFC wird überprüft (methodische Fragestellungen wie Probenahme ungestört/gestört, Kontaktzeit Wasser/Feststoff, etc.). Mittels prozessbasierter Analyse der Messdaten werden die Gleichgewichtsannahme und der Einfluss von u.a. gelöstem organischen Kohlenstoff (DOC) und Partikeln (Trübe) (gekoppelter Transport, Lösungsvermittlung) untersucht. Nach Implementierung geeigneter Inputdaten in BEMEB werden Quellterm und Transportterm für PFC modelliert. Die Eignung des Modells und die Gültigkeit der Grundannahmen von BMBF-SiWaP (z.B. zur Rolle des partikelgetragenen Transportes entlang präferentieller Fließwege) für die Sickerwasserprognose von PFC sowie Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit auf Untergrundkonstellationen (natürlich gelagerte Böden in Baden-Württemberg und Deutschland) werden untersucht.

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden

Auf Basis der Ergebnisse aus dem Verbundprojekt "Sickerwasserprognose" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2005 bis 2011) wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) und das Zentrum für Angewandte Geowissen-schaften (ZAG) der Universität Tübingen in den vergangenen Jahren ein Fachkonzept zur Ableitung von medienschutzbasierten Einbauwerten (ME) für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauweisen entwickelt. Die Ableitungssystematik basiert auf einer antizipierenden Sickerwasserprognose, in der die Stofffreisetzung (Quellterm) und die Stoffmigration im Sickerwasser (Transportterm) betrachtet werden. Die Ableitungssystematik bildet die fachliche Grundlage für die Kabinettsfassung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Artikel 2 der Mantelverordnung (MantelV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 03.05.2017. Mit dem neu entwickelten Excel-basierten anwenderfreundlichen Softwarewerkzeug BEMEB (Bewertung des Einbaus mineralischer Ersatzbaustoffe) (i) werden alle Berechnungs-und Bewertungsschritte zur Ableitung medienschutzbasierter Einbauwerte, einschließlich der erforderlichen Eingangsdaten und der Ausgabe der Tabellen zur Anwendung der EBV bereitgestellt, (ii) erhalten alle an der Wiederverwertung mineralischer Ersatzbaustoffe beteiligten Akteure einen einfachen Zugang zur Ableitungssystematik und (iii) wird die Möglichkeit geschaffen, über das bisherige Maß hinausgehende Verwer-tungsmöglichkeiten für mineralische Einbaumaterialien zu realisieren und Untergrundkonstellationen zu bewerten, die von den Standardfällen und -szenarien der EBV abweichen. Quelle: Forschungsbericht

Weiterentwicklung von Kriterien zur Beurteilung des schadlosen und ordnungsgemäßen Einsatzes mineralischer Ersatzbaustoffe und Prüfung alternativer Wertevorschläge

Mit der sogenannten Ersatzbaustoffverordnung – EBV-(Artikel 1der geplanten Mantelverordnung) werden  technische Voraussetzungen und materielle Anforderungen zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) definiert.  Bei Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben können MEB ohne langfristige Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, d. h. schadlos und ordnungsgemäß, in den definierten Einbauweisen verwertet werden. Das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) hat, begleitend zum Verordnungsvorhaben des ⁠BMU⁠, die Fachgrundlagen kontinuierlich weiterentwickelt und im vorliegenden Bericht ausführlich beschrieben.  Für alle geregelten mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) sind die neuesten Datengrundlagen, Statistiken und Begründungen für die Festlegung von Materialwerten und ggf. von Materialklassen zusammenfassend dargestellt.

Prognose des Schadstoffeintrages in das Grundwasser mit dem Sickerwasser - Forschungsprojekt Professur für Systemanalyse und Infomationsverarbeitung^Computergestütztes Beratungssystem zur Sickerwasserprognose COMBESICK^Teilprojekt 3^Computergestütztes Beratungssystem zur Sickerwasserprognose COMBESICK, Teilprojekt 2

Das Projekt "Prognose des Schadstoffeintrages in das Grundwasser mit dem Sickerwasser - Forschungsprojekt Professur für Systemanalyse und Infomationsverarbeitung^Computergestütztes Beratungssystem zur Sickerwasserprognose COMBESICK^Teilprojekt 3^Computergestütztes Beratungssystem zur Sickerwasserprognose COMBESICK, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten, Lehrgebiet Systemanalyse und Informationsverarbeitung.

Sickerwasserprognose: Optimierung von Durchflussverfahren zur Quellstaerkeermittlung kontaminierter natuerlicher und anthropo-technogener Schuettgueter, Sickerwasserprognose: Optimierung von Durchflussverfahren zur Quellstaerkeermittlung kontaminierter natuerlicher und anthropo-technogener Schuettgueter

Das Projekt "Sickerwasserprognose: Optimierung von Durchflussverfahren zur Quellstaerkeermittlung kontaminierter natuerlicher und anthropo-technogener Schuettgueter, Sickerwasserprognose: Optimierung von Durchflussverfahren zur Quellstaerkeermittlung kontaminierter natuerlicher und anthropo-technogener Schuettgueter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung, Abteilung für Bodenphysik.Das Vorhaben dient der Ableitung eines standardisierbaren Elutionsverfahren zur Ermittlung der Quellstaerke von 'Abfaellen zur Verwertung'. Hierzu wird der Austrag ausgewaehlter organischer und anorganischer Schadstoffe aus einem repraesentativen Spektrum kontaminierter natuerlicher und anthropo-technogener Schuettgueter in Saeulenexperimenten unterschiedlichen Komplexitaetsgrades untersucht. Beruecksichtigt werden sollen dabei die Experimentdesigns 'offener Fluss' und 'geschlossener Fluss' unter gesaettigten und ungesaettigten, stationaeren bzw. instationaeren Fliessbedingungen. Im Rahmen einer Validierung der Stoffaustraege auf der Feldebene sollen diejenigen Verfahren identifiziert werden, die bei minimal erforderlichem experimentellen Aufwand die bestmoegliche Vorhersagekraft fuer die Quellstaerke besitzen und damit als Planungs- und Bewertungsgrundlage im Rahmen der Sickerwasserprognose eingesetzt werden koennen.

Sickerwasserprognose: Bestimmung des maximalen PAK-Austrags im Sickerwasser aus Bauschuttrecyclingmaterial in biologisch aktiven Böden

Das Projekt "Sickerwasserprognose: Bestimmung des maximalen PAK-Austrags im Sickerwasser aus Bauschuttrecyclingmaterial in biologisch aktiven Böden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Hochschule Bremen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Bremen, Institut für technischen Umweltschutz.Die Bauwirtschaft ist bestrebt einen möglichst hohen Anteil der Bauabfälle wiederzuverwenden. Dazu gehört der Wiedereinbau in den Boden (Auffüllung), die Wiederverwendung im Straßenbau oder die Nutzung als Abdeckmaterial. Die vollständige Wiederverwendung von Bauabfällen ist häufig durch Belastung an Schwermetall- und polyaromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) stark eingeschränkt. Gerade bei der Wiederverwertung dieser Materialien im Boden muss sichergestellt werden, dass sie nicht durch Sickerwasserausträge zu einer Verunreinigung des Grundwasser führen können. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung einer realitätsnahen Testbatterie mit der die maximal mögliche PAK-Quellstärke beim Recycling von schwach belasteten Abfällen im Boden überprüft werden kann. Mit Säulenversuche nach DIN V19736 kann man das Elutionsverhalten von Schadstoffen aus Recyclingmaterialien untersuchen. Reine Elutionsversuche schenken den im belebten Boden stattfindenden biologischen Umwandlungsprozessen und den in der Realität auftretenden Klimaschwankungen jedoch keine Beachtung. Diese Prozesse können die Quellstärke von Schadstoffen aber entscheidend beeinflussen. Daher soll das Boden/Recyclingmaterial im Zeitraffer verschiedenen, im Freiland möglichen, Extremsituationen ausgesetzt und untersucht werden, wie diese Phänomene in praktikable Testsysteme zu integrieren sind.

CLIENT Vietnam: Sicherung/Bewirtschaftung des Deponiestandortes Go Cat in Ho Chi Minh City unter dem Aspekt der Optimierung von Klimaschutz und Landnutzung (SAFEUSE)^Teilprojekt 4: Sicherung/Rekultivierung, Teilprojekt 3: Sanierung/Sicherung

Das Projekt "CLIENT Vietnam: Sicherung/Bewirtschaftung des Deponiestandortes Go Cat in Ho Chi Minh City unter dem Aspekt der Optimierung von Klimaschutz und Landnutzung (SAFEUSE)^Teilprojekt 4: Sicherung/Rekultivierung, Teilprojekt 3: Sanierung/Sicherung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: C & E Consulting und Engineering GmbH.Ziel des Projektes SAFEUSE ist es, den Umgang mit Abfalldeponien in Vietnam nachhaltig zu verbessern, indem das Modell eines integrierten und weitsichtig angelegten Herangehens am Beispiel des Deponiestandortes Go Cat entwickelt und praxisorientiert konkrete Wissens- und Planungsbausteine zur Standortnachnutzung erarbeitet werden. Im Rahmen dieses Teilvorhabens werden innovative Methoden für die Deponieschließung in tropischen Gebieten sowie ein nachhaltiges Konzept zur Deponiegasverwertung entwickelt. Im Arbeitspaket 'Standortangepasstes Rekultivierungs-/Stabilisierungskonzept' werden eine Wasserhaushaltsmodellierung unter Berücksichtigung verschiedener Profilierungs- und Nachnutzungsszenarien (Sickerwasserprognose) sowie eine Standsicherheitsbetrachtung für verschiedene Profilierungs- und Nachnutzungsszenarien durchgeführt, und es wird ein klimazonenbezogener Katalog der Wasserbilanzterme für Deponieabdichtungen erstellt mit dem Ziel der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Deponiestandorte in Vietnam. Das Arbeitspaket 'Nutzungskonzept für das Deponiegas' beinhaltet die Entwicklung von Methoden zur Deponiegasprognose in asiatischen Ländern unter Berücksichtigung der schlechten Datenlage bzgl. des Deponieinventars, die Deponiegasprognose für Go Cat und die Entwicklung von Nutzungsszenarien für das Deponiegas. Den Abschluss bildet das Arbeitspaket 'Erarbeitung einer Arbeitshilfe für die Deponieschließung und -nachnutzung in Vietnam sowie Weiterbildung und Training'.

Ableitung von Materialwerten im Eluat und Einbaumöglichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe

Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse des BMBFVerbundes Sickerwasserprognose im Hinblick auf konkrete Vorschläge für den Vollzug ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass die wasserverfügbaren Schadstoffe mineralischer Ersatzbaustoffe unter einbaunahen Expositionsbedingungen einem zeitlich dynamischen Freisetzungsverhalten unterliegen. Die meisten Stoffe weisen anfänglich hohe Konzentrationen auf, die mit der Zeit in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften rasch oder sehr langsam abklingen. Veröffentlicht in Texte | 04/2011.

Ableitung von Materialwerten im Eluat und Einbaumöglichkeiten mineralischer Ersatzbaustoffe (Anhang)

Im Rahmen der Arbeiten zum vorliegenden Bericht wurden die Ergebnisse des BMBFVerbundes Sickerwasserprognose im Hinblick auf konkrete Vorschläge für den Vollzug ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass die wasserverfügbaren Schadstoffe mineralischer Ersatzbaustoffe unter einbaunahen Expositionsbedingungen einem zeitlich dynamischen Freisetzungsverhalten unterliegen. Die meisten Stoffe weisen anfänglich hohe Konzentrationen auf, die mit der Zeit in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften rasch oder sehr langsam abklingen. Veröffentlicht in Texte | 05/2011.

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