Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 84 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Frankfurt a.M.-West wurde der LBG-Datensatz von Siegen am südlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 29. April 2008). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Köln wurde der LBG-Datensatz von Siegen am westlichen Blattrand angepasst. Die alte LE 58 aus der BGL 11.1 wurde der BGL 6.3 als neue LE 15 zugeordnet (Stand 23. Januar 2012). Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde der LBG-Datensatz von Siegen am östlichen Blattrand leicht verändert (Stand 03. Dezember 2013).
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Das Projekt "Recycling von zink- und bleihaltigen Staeuben aus dem Elektroofen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsgemeinschaft Eisenhüttenschlacken e.V. durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die beim Einschmelzen von Schrott im Elektroofen entstehenden Staeube zu recyclen. Dabei soll der Zinkgehalt im Staub angereichert und die zu entsorgende Staubmenge reduziert werden. Die Entsorgung erfolgt ueber Entsorgungsunternehmen, die die im Staub vorhandenen Wertstoffe trennen.In dem Forschungsvorhaben wurde eine Injektionsanlage zum Einblasen von Elektroofenstaeuben installiert. Ueber eine Einblaslanze wird der Staub in den Ofen zurueckgefuehrt. Durch dieses Verfahren laesst sich die Staubmenge um ca. 40 Prozent verringern und der Zinkgehalt im Staub zwischen 3 Prozent und 5 Prozent erhoehen. Die Angaben bezueglich der Staubmengenreduktion und der Zinkerhoehung sind stark abhaengig vom eingesetzten Schrott, der Verfahrenstechnik im Elektroofen, der Entstaubungsanlage und der erzeugten Stahlsorten. Neben den gewuenschten Effekten des Recyclings, der Verminderung von Reststoffen und dem Umweltschutz, lassen sich deutliche Einspareffekte bei der Entsorgung von Elektroofenstaeuben erzielen. Anlagenbauer der Staubeinblasanlage ist die Firma: Krupp Polysius GmbH Graf-Gallen Str. 17 D-59269 Beckum
Das Projekt "Teilprojekt: Übertragung der CFD-Wandsiedemodelle zur Anwendung in Lumped Parameter-Codes zur Beurteilung der RDB-Außenkühlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Ingenieurwissenschaften, Institut für Energietechnik, Lehrstuhl Energiesysteme und Energiewirtschaft durchgeführt. Siedephänomene beeinflussen entscheidend den Wärmeübergang von heißen Oberflächen, z.B. Brennstaboberflächen oder Reaktordruckbehälter, in das Kühlmittel. Sie sind deshalb von herausragender sicherheitstechnischer Bedeutung. Die zuverlässige theoretische Beschreibung der Siedevorgänge, der dieses Projekt gewidmet ist, leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit von Kernkraftwerken. Ziel des Vorhabens ist ausgehend von der Verbesserung der CFD-Modellierung von Siedevorgängen an beheizten Oberflächen bis hin zur Siedekrise im Verbundprojekt die Modellierung der Reaktordruckbehälter-Außenkühlung für Systemcodes wie z.B. ATHLET-CD. Weltweit werden Forschungsarbeiten im Bereich der RDB-Außenkühlung durchgeführt, die neben experimentellen Arbeiten auch die Entwicklung von Siedemodellen beinhalteten. Diese Modelle werden durch RUB-LEE verfügbar gemacht und mit dem Schwerpunkt der Nutzbarkeit in Systemcodes analysiert und bewertet. Hierbei sollen insbesondere Fragen der Kopplung von Wandsiedemodellen mit Ansätzen zur Wärmeleitung untersucht werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist die Übertragbarkeit der für CFD-Codes entwickelten Siedemodelle für Anwendung in Systemcodes zu analysieren und zu bewerten. Hierauf aufbauend soll ein Modell zur RDB-Außenkühlung für einen Systemcode entwickelt und in den Code implementiert werden. Schließlich sind die entwickelten Modelle anhand verfügbarer Daten oder Experimente zu validieren. Die Übertragung der CFD-Modellierung des Wandsiedens bzw. der RDB-Außenkühlung auf ein Modell für Systemcodes ermöglicht eine möglichst realitätsnahe Beschreibung des Anlagenverhaltens in der späten Ex-Vessel Phase eines schweren Unfalls und hilft somit den zur Verfügung stehenden Zeitraum vor dem Versagen des RDB genauer zu ermitteln.
Das Projekt "Recycling von grobdispersen Wertstoffen aus Abfaellen - Sortieren durch Kombination von Siebung und Windsichtung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Umweltverfahrenstechnik durchgeführt. Die Wiedergewinnung von Wertstoffen aus Abfallprodukten wird umso vordringlicher werden, je mehr die Kombination wirtschaftlicher und oekologischer Randbedingungen bei der Entsorgung der Umwelt oder der Ausnutzung oder drohenden Erschoepfung vorhandener Ressourcen an Bedeutung zunimmt. Im Rahmen dieses Vorhabens sollte ein neues Sortierverfahren erprobt und verwirklicht werden, mit dem grobdisperse Mehrkomponentengemische in die Einzelkomponenten getrennt werden. Die Baugruppen des Verfahrens sollten lagerstaetten- bzw. deponiegerecht realisiert werden, um unter anderem durch den Verbleib der aussortierten Ballaststoffe auf der Deponie eine Reduzierung der Transportkosten, die nur noch wertstoffspezifisch anfallen, zu erzielen. Ziel des Anreicherungs- und Sortierprozesses ist die Sortierung der Komponenten eines dispersen Zwei- und Mehrphasengemisches in eine oder mehrere Reststoff- bzw. Abfallfraktionen. Durch Kombination zweier Klassierprozesse, der Siebung und der Windsichtung, gelang es, ein leistungsfaehiges, trockenes Sortierverfahren zu schaffen. Durch die Siebung werden Partikel angenaehert gleicher Groesse erzeugt, die im nachgeschalteten Sichtprozess nach ihrer Sinkgeschwindigkeit klassiert werden. Bei gleicher Partikelform erreicht man damit eine Sortierung nach der Feststoffdichte und damit nach der Materialart. Das Verfahren wurde unter anderem erfolgreich fuer die Sortierung von Shredderschrott zerkleinerter PKWs, zur Rueckgewinnung von Kupfer aus zerkleinerten Kabeln, zur Sortierung unterschiedlicher Kunststoffsorten sowie zur Sortierung von Bims und Splitt in der Baustoffindustrie eingesetzt...
Das Projekt "Aufbereitung chrom- und nickelhaltiger Entfallstoffe in der Stahlindustrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Krupp Stahl durchgeführt. Die bei der Herstellung chemisch bestaendiger Staehle entfallenden Cr- und Ni-haltigen Stoffe: Staeube, Schlaemme und Zunder werden bisher durch Ablagerung beseitigt. Hierdurch werden die Umwelt beeintraechtigt und wertvolle Rohstoffe einer Wiederverwendung entzogen. Eine geeignete Aufbereitung soll die physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften der Entfallstoffe so aendern, dass sie unmittelbar bei der Stahlherstellung wieder eingesetzt werden koennen. Die Aufbereitungsmoeglichkeiten nach dem Drehrohrofen-Verfahren sollen im Labormasstab untersucht und im halbtechnischen sowie technischen Massstab bei der Stahlherstellung erprobt werden.