Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.
In einem städtischen Einzugsgebiet wurden exemplarisch die Schnittstellen der Stadtentwässerung (Kläranlage, Mischwasserüberlaufe, Regenwassereinleitungen) über ein Jahr auf den Eintrag von Bioziden beprobt. Es wurde gezeigt, dass der Mischwasserüberlauf für die Stoffgruppe Biozide die relevanteste Emissionsquelle im Gesamtsystem darstellt. Hier wurden die höchsten Konzentrationen für Einzelstoffe detektiert. Insbesondere für die Gruppe der Schutzmittel wurden erhöhte Konzentrationen im städtischen Gewässer bei Regenwetterbedingungen ermittelt, was auch die Relevanz von diffusen, regenwasserbedingten Einträgen unterstreicht. Insgesamt konnte am Beispiel der Stadt Karlsruhe verdeutlicht werden, dass das kommunale Abwassersystem eine relevante Eintragsquelle für die Stoffgruppe Biozide im urbanen Gebiet und damit eine Herausforderung für den Gewässerschutz darstellt. Veröffentlicht in Texte | 09/2025.
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1792, 1729, 1774, 1791 und 1660/2 je Gemarkung Nürnberg-Sebald die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG). Bei der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 7 Abs. 1 UVPG handelt es sich um eine summarische Vorschau aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben kann, die bei einer Zulassungsentscheidung gem. § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet Nürnberg, einem Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte (Nr. 2.3.10 der Anlage 3 zum UVPG). Ansonsten ist keine wesentliche Beeinträchtigung der unter Ziffer 2. der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete festzustellen. Auf Grundlage vorangegangener Untersuchungen ist festzustellen, dass im betroffenen Bereich unter Umständen eine Grundwasserbelastung mit LHKW und BTEX vorliegen kann. Aufgrund dessen wurde ein umfangreiches Untersuchungsbereich zwischen dem Vorhabensträger und dem Umweltamt Nürnberg vereinbart. Dieses beinhaltet, dass ab Beginn der Grundwasserableitung beweissichernde Grundwasserbeprobungen zur Kontrolle der Einhaltung bestimmter Grenzwerte durchzuführen sind. Dadurch wird eine Mobilisierung der vorhandenen Schadstoffe im Zuge der Grundwasserableitung vermieden. Weiterhin sind durch die Grundwasserableitung an mehreren Baugruben im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten. Es wird sogar davon ausgegangen, dass durch die Herstellung der Dichtheit des Abwassersystems sich der Grundwasserabfluss tendenziell verringern wird und sich die absolute Speicherkapazität erhöht. Auf Grundlage der Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens und damit verbundenen allgemeinen UVP-Vorprüfung sowie der dem Umweltamt vorliegenden Kenntnisse zum Vorhabenstandort, kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien die geplante Bauwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wird gem. § 5 Abs. 2 UVPG auf der Internetseite des Umweltamtes und dem bayerischen UVP-Portal bekanntgemacht. Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Stadtentwässerung der Stadt Freising beantragte die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Neuinstallation von drei Blockheizkraftwerken (BHKWs) mit einer elektrischen Leistung von je ca. 210 kWel und einer Feuerungswärmeleistung von je 545 kW auf dem Gelände der Kläranlage mit der Flurnummer 877/2, Gemarkung Neustift, Stadt Freising. Zur Notwärmeversorgung wird ein mit Erdgas betriebener Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 440 kW (Feuerungswärmeleistung bis 478 kW) vorgesehen. Insgesamt wird die Anlage über eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2,11 MW verfügen. Sie dient der Verwertung des auf der Kläranlage Freising anfallenden Faulgases und der damit verbundenen Eigenstrom- und Wärmeerzeugung. Die aktuell bestehenden BHKW werden im Zuge der Erneuerung zurückgebaut.
Der Planfeststellungsabschnitt 1 der Neubaustrecke der Tram Münchner Norden beginnt an der bestehenden Wendeschleife Schwabing Nord der heutigen Tramlinie 23, quert höhen-gleich den Frankfurter Ring, führt über ein neues Brückenbauwerk über die Gleisanlagen des DB-Nordring (Bahnstrecke 5560 Olching – München Daglfing bei Bahn-km 23,200 bzw. Bahnstrecke 5567 Milbertshofen – Freimann bei Bahn-km 2,650 im Stadtgebiet München) und erreicht über den Helene-Wessel-Bogen das städtebauliche Entwicklungsgebiet der ehemaligen Bayernkaserne (nachfolgend vereinfachend „Bayernkaserne“ genannt). Die Strecke mündet auf Höhe des Werner-Egk-Bogen in die Heidemannstraße, verläuft entlang der Heidemannstraße bis zur Kreuzung Heidemann-/ Kieferngartenstraße / Lilienthalallee und geht dann über in die Kieferngartenstraße bis zur vorhandenen U-Bahnstation mit Busbahnhof Kieferngarten. Darüber hinaus sind außer dem linienhaften Eingriff in die betroffenen Straßenzüge zur Errichtung des überwiegend eigenen Bahnkörpers der Tram Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum als notwendige Folgemaßnahmen erforderlich. Die Streckenlänge des Planfeststellungsabschnitts 1 beträgt ca. 3,5 km. An der bestehenden Wendeschleife Schwabing-Nord sind Gleisverbindungen mit dem Bestandsnetz der Tram vorgesehen. An der geplanten, künftigen Endhaltestelle Kieferngarten ist eine Wendeschleife mit einem Haupt- und einem Nebengleis vorgesehen. Entlang der geplanten Strecke sollen einschließlich der geplanten Umbauten an der Wendeschleife Schwabing Nord sieben neue Tram-Haltestellen eingerichtet werden. Antragsgegenstand ist ebenfalls die in den Bauwerksplänen dargestellte Errichtung von Bauwerken der Fahrstromversorgung, nämlich zwei Tram-Gleichrichterwerken in neuen Gebäuden, jeweils einschließlich der jeweiligen Außenanlagen. Antragsgegenstand ist darüber hinaus der Neubau einer Brücke zwischen dem Frankfurter Ring und der Maria-Probst-Straße zur Überquerung der Bahnstrecke 5560 Olching – München Daglfing bei Bahn-km 23,200 bzw. Bahnstrecke 5567 Milbertshofen – Freimann bei Bahn-km 2,650 im Stadtgebiet München, auch als DB-Nordring bezeichnet. Weiterer Gegenstand dieses Antrags sind die durch den Brückenneubau erforderlichen Anpassungen der bestehenden DB-Oberleitungsanlagen der Bahnstrecken 5560 und 5567. Gegenstand des Verfahrens ist auch die wasserrechtliche Gestattung der geplanten Entwässerung der Gleisanlagen und der dazugehörigen Anlagen innerhalb des Planfeststellungsumgriffs. Der Antrag beinhaltet folgende Entwässerungseinrichtungen: Flächige Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser über das Rasengleis, Anschlussleitungen der Gleisentwässerung an Versickerungsanlagen, Entwässerung der Straßenverkehrsflächen über Versickerungsanlagen und Entwässerung der Dachflächen der Tramgleichrichterwerke, Anschluss der Straßen- und Verkehrsflächen an die Stadtentwässerung und Bemessung der Versickerungsanlagen - Versickerungsschächte und -mulden.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR (kurz: WBM) ist eine Einrichtung der Stadt Mainz, in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Der WBM besteht aus den Betriebszweigen Bestattung und Entwässerung. Im Bereich Entwässerung ist der WBM zuständig für die Ableitung, Reinigung und unschädliche Beseitigung der Abwässer im Gebiet der Stadt Mainz und der Verbandgemeinde Bodenheim. An das Zentralklärwerk sind rd. 225.000 Einwohner sowie Gewerbe und Industrie angeschlossen. Die Ausbaugröße ist auf 400.000 Einwohnerwerte festgelegt. Damit gehört das Zentralkraftwerk Mainz zu den größten kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz. Mit dem Vorhaben „Klimafreundliche und ressourceneffiziente Anwendung der Wasserelektrolyse zur Erzeugung von regenerativen Speichergasen kombiniert mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung zur Mikrostoffelimination auf Kläranlagen (ARRIVED)“ plant der WBM den Ausbau/ die Erweiterung der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination aus einer Ozonung und einer Filterstufe mit granulierter Aktivkohle mit dem Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Nennleistung von ca. 1,25 MW el zu kombinieren. Der Sauerstoff (O 2 ) für die Ozonierung soll überwiegend aus der geplanten Elektrolyse stammen. Dabei ist vorgesehen, die Kläranlage mit einer Wasserelektrolyse und einer Verfahrensstufe zur Mikroschadstoffelimination auszustatten. Beide Verfahrensstufen sollen gekoppelt betrieben werden. Das Vorhaben verknüpft damit die regenerative Energieerzeugung mit der Elimination von Mikroschadstoffen. Das im Elektrolyseur erzeugte regenerative Speichergas Wasserstoff (H 2 ) kann unterschiedlich genutzt werden. Es soll vorrangig ins Erdgasnetz eingespeist werden. Als weiterer Verwendungspfad ist angedacht, den Wasserstoff an den Mainzer ÖPNV oder sonstigen Mobilitätsanwendungen in der Region abzugeben. Um den energiewendedienlichen Betrieb der Elektrolyseanlage sicherzustellen, ist die Teilnahme am negativen Regeldienstleistungsmarkt sowie ein Ausbau der lokalen fluktuierenden erneuerbaren Energien zur Deckung des Grundlastbandes des Elektrolyseurs geplant. Das Vorhaben liefert einen Beitrag zur Energiewende durch die Erzeugung von Wasserstoff mittels Wasserelektrolyse und Einspeisung in das städtische Gasnetz. Unter Berücksichtigung der potentiellen Nutzung des erzeugten Wasserstoffs im ÖPNV kann mit dem Vorhaben insgesamt (ÖPNV, 4. Reinigungsstufe, Wasserstoffeinspeisung, Sauerstoff aus Elektrolyse) eine Einsparung von 1.279 Tonnen CO 2 -Äquivalenten pro Jahr erzielt werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend Förderschwerpunkt: Innovative Abwassertechnik
In einem städtischen Einzugsgebiet wurden exemplarisch die Schnittstellen der Stadtentwässerung (Kläranlage, Mischwasserüberlaufe, Regenwassereinleitungen) über ein Jahr auf den Eintrag von Bioziden beprobt. Es wurde gezeigt, dass der Mischwasserüberlauf für die Stoffgruppe Biozide die relevanteste Emissionsquelle im Gesamtsystem darstellt. Hier wurden die höchsten Konzentrationen für Einzelstoffe detektiert. Insbesondere für die Gruppe der Schutzmittel wurden erhöhte Konzentrationen im städtischen Gewässer bei Regenwetterbedingungen ermittelt, was auch die Relevanz von diffusen, regenwasserbedingten Einträgen unterstreicht. Insgesamt konnte am Beispiel der Stadt Karlsruhe verdeutlicht werden, dass das kommunale Abwassersystem eine relevante Eintragsquelle für die Stoffgruppe Biozide im urbanen Gebiet und damit eine Herausforderung für den Gewässerschutz darstellt.
Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) hat für die Durchführung einer Kanalbaumaßnahme auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 189 und 277 je Gemarkung Gleißhammer die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) und die Einleitung des Wassers in die städtische Mischwasserkanalisation gemäß § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG beantragt. Im wasserrechtlichen Verfahren war aufgrund der erwarteten Ableitmenge von > 100.000 m³/a im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG)
Das erweiterte Gewässernetz beinhaltet abflusswirksame Tiefenlinien, die Anschluss an das Gewässernetz haben. $Absatz$ Die genaue Lage, die räumliche Dichte und das Verteilungsmuster dieser Abflussbahnen für Oberflächenwasser sind von großem Interesse. Im Erosionsfall wird hier Bodenmaterial transportiert und an Übertrittspunkten in Gewässer oder in Siedlungsbereiche eingetragen.$Absatz$ Die Darstellung der Tiefenlinien erfolgt ab einer Mindestgröße des Einzugsgebietes von 5 ha. $Absatz$ Folgende Punkte zu beachten: $Absatz$ In Siedlungsgebieten ist der Verlauf der Tiefenlinien kritisch zu hinterfragen, da mit der Berechnung auf Basis des digitalen Geländemodells DGM 5 keine Informationen der Siedlungsentwässerung (z.B. Einlaufschächte) berücksichtigt werden können. $Absatz$ In Gebieten mit großräumig geringen Hangneigungen (z.B. Teile der Vorderpfalz, des Landstuhler Bruchs oder des Neuwieder Beckens) ist der Verlauf der Tiefenlinien häufig nicht plausibel. $Absatz$ Dort, wo künstliche Entwässerungsgräben existieren, ist das Modellierungsergebnis ebenfalls kritisch zu hinterfragen. An Straßen- oder Autobahndämmen kann das Fehlen von Informationen zur Lage von Dammdurchlässen zu einem unrealistischen Verlauf der Tiefenlinien entlang der Verkehrswege führen.
Zur Erschließung des Neubaugebiets gemäß Bebauungsplan Nr. 2138 „Lerchenauer Straße“ plant die Münchner Stadtentwässerung die Errichtung von Abwasserkanälen DN 250 (teilwei-se DN 100) im Bereich der öffentlichen Erschließungsstraßen. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 18.03.2024 eine jährliche Grundwasserentnahme-/ Versickerungsmenge von 100.000,00 m³.
Origin | Count |
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Bund | 183 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 131 |
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