Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Saarlouis (Saarland) Stadtteil Beaumarais:Bebauungsplan "Erweiterung der Siedlung Beaumarais 1.Aenderung Nr.02_1" der Kreisstadt Saarlouis, Stadtteil Beaumarais
B-Plan Nr. 7A "Siedlung Betonwerk"- Erweiterung vom 13.08.1970, Ortsteil Uetze
Im Rahmen der Entwicklungsplanung wurde beschlossen, dass die mittel- und langfristige Siedlungserweiterung Lachendorfs in östliche Richtung fortgesetzt werden soll, weil eine Entwicklung in andere Richtungen entweder ganz ausgeschlossen ist oder nur mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre.
Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
Die Gemeinde Wietzendorf ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Die Planungshoheit für das Bauen liegt in den Händen der Gemeinden. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der jeweiligen Landesbauordnung können diese zur Steuerung ihrer städtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen (Bebauungspläne) erlassen. Die Landesbauordnungen bilden dabei die rechtlichen Grundlagen für weitergehende gestalterische Vorschriften (Festsetzungen) in den Bebauungsplänen. In § 1 BauGB sind Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung) definiert, nämlich „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde … vorzubereiten und zu leiten“. Weiter heißt es, die Bauleitpläne sind „aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Gemeinde. Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach § 34 BauGB möglich ist, kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Wenn aber Spannungen (z. B. Interessenskonflikte) zu befürchten sind, sich Spannungen häufen, oder wenn sich eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet, ist der Bebauungsplan das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten. Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Siedlungserweiterungen (Neubaugebiete) unter Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen bzw. größere Vorhaben im Außenbereich können nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Das Projekt "Ruhr 2010. Ein Diskurs ueber Zukunftsperspektiven im Ruhrgebiet" wird/wurde ausgeführt durch: Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen, Institut Arbeit und Technik.
Das Projekt "Optimizing Water Allocation in Rural Areas of Lake Nasser - Upper Egypt (OWARA)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Köln, Institut für Technologie- und Ressourcenmanagement in den Tropen und Subtropen (ITT).To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.
Das Projekt "Nutzungsmischung und Nachhaltigkeit im Staedtebau" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Dortmund, Institut für Umweltforschung (INFU).Die beiden Schlagworte 'Nutzungsmischung' und 'Sustainability' haben in der Umwelt- und Stadtplanung gegenwaertig Konjunktur. Nachdem die Charta von Athen mit dem Entwurf der Trennung unvertraeglicher Nutzungen und Funktionen ueber vier Jahrzehnte die Leitbilder der Stadtplanung und des Staedtebaus bestimmte, besinnt sich die Planung der 90iger Jahre auf Werte wie Urbanitaet und Identitaet zurueck. Das Leitbild 'Nutzungsmischung' erfaehrt eine Renaissance. Es beschreibt den Wunsch nach Lebendigkeit des Stadtbildes und der Stadtnutzung und wird als Herausforderung und Aufgabe der 90iger. Doch nicht nur diese Erwaegungen sind Ursache der Neuorientierung. Nutzungsmischung wird als Chance betrachtet, verschiedene Probleme heutiger Stadtentwicklung zu loesen, so etwa Verkehrsprobleme zu reduzieren loesen oder Suburbanisierung und Landschaftszersiedelung einzudaemmen. Laesst man sich auf diese Argumente ein, so kann die Hinwendung zur Nutzungsmischung im Sinne der staedtebaulichen Innenentwicklung als Beitrag zu einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung im Sinne der lokalen Agenda 21 begriffen werden. Das Forschungsvorhaben wird sich u.a. mit den umweltbezogenen Effekten der Nutzungsmischung und den Moeglichkeiten zum Umgang mit den zwangslaeufig entstehenden Nutzungskonkurrenzen (z.B. zwischen einer Gewerbe- und einer Wohnnutzung) befassen.
Das Projekt "Wohnstandort Laendlicher Raum - Die Wohnfunktion als zentraler Entwicklungsfaktor Laendlicher Raeume und die Wohnansprueche der Bewohner" wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie.
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