Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.
Das Klimainformationssystem Bremen zeigt die Bioklimatische Situation im Land Bremen als Klimafunktionskarte. Die Klimafunktionskarte bildet die Funktionen und Prozesse des nächtlichen Luftaustausches für das Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven ab (Strömungsfeld, Kaltluftleitbahnen). Für Siedlungs- und Gewerbeflächen stellt sie die nächtliche Überwärmung dar, basierend auf der bodennahen Lufttemperatur in einer autochthonen Sommernacht um 04:00 Uhr morgens. Die Klimafunktionskarte ist ein Fachplan für die Belange des Stadtklimas und eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische räumliche Entwicklung. Die Karte bildet eine wichtige Abwägungsgrundlage für die bauliche Entwicklung in Bremen und für eine Weiterentwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen. Das Klimainformationssystem wurde vom Referat 20 Umweltinnovationen und Anpassung an den Klimawandel der Freien Hansestadt Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen aufgebaut. Die Anwendung selbst, basiert auf dem Open Source Webkarten-Client ‚Masterportal‘. Die Einbindung der Anwendung in eine eigene Webseite ist über einen IFrame möglich.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Siedlungstyp: Unterteilung der Quartiere nach der Siedlungsstruktur: Die Siedlungsstruktur ist abhängig von der Bebauungsstruktur, dem Bau Alter sowie der Gebäudenutzung. Es werden hier 15 Siedlungstypen unterschieden. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
Projekte und Maßnahmen zur Gebietsentwicklung werden im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft mit folgenden Zielen durchgeführt: - Stärkung des Arbeitsmarktes - Ausbau der Wirtschaftsstruktur, Einführung innovativer Unternehmen, Technologien und Produkte - Ausbau der Infra- und Siedlungsstruktur - Nachhaltige Landnutzung (Erhaltung der Kulturlandschaft) - Entwicklung des Tourismus und der Naherholung - Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen - Naturschutz und Landschaftspflege Diese Projekte zur Förderung der regionalen/ lokalen Wirtschaft sowie des Klein- und Mittelstandes umfassen z.B. das jährliches Abfischen der Schwarzen Lache oder den jäjhrlich im September stattfindenden Naturmarkt, der den regionalen Klein- und Kleinsterzeugern landwirtschaftlicher, gärtnerischer und handwerklicher Produkte eine Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeit bietet und gleichzeitig die Erhaltung und Förderung der sorbischen Kultur unterstützt.
Das Regionale Entwicklungsknzept (REK) Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft beinhaltet Projekte und Maßnahmen zur Gebietsentwicklung mit folgenden Zielen: - Stärkung des Arbeitsmarktes - Ausbau der Wirtschaftsstruktur, Einführung innovativer Unternehmen, Technologien und Produkte - Ausbau der Infra- und Siedlungsstruktur - Nachhaltige Landnutzung (Erhaltung der Kulturlandschaft) - Entwicklung des Tourismus und der Naherholung - Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen - Naturschutz und Landschaftspflege
Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.
Inhaltsverzeichnis des Textteils des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: I Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild der Region II Überfachliche Grundsätze und Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Gebietskategorien und Raumstruktur 2.2 Grundsätze und Ziele für die regionale Siedlungsentwicklung 2.3 Zentrale Orte 3 Regionale Freiraumstruktur 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Grundsätze und Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur und des Naturhaushaltes 3.3 Freiraum und Siedlung 3.5 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft III Fachliche Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung 4 Regionale Wirtschaftsstruktur 4.1 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe 4.2 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung des Handels 4.3 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft 4.4 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 4.5 Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung von Tourismus und Erholung 5 Bereiche der Daseinsvorsorge 6 Verkehr und Nachrichtenwesen 6.1 Grundsätze und Ziele zur Entwicklung des Verkehrswesens in der Region 6.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 6.3 Schienenverkehr 6.4 Straßenverkehr 6.5 Ziviler Luftverkehr 6.6 Radverkehr 6.7 Telekommunikation und Postwesen 7 Technische Infrastruktur und Umwelttechnik 7.1 Wasser 7.2 Energie 7.3 Abfallwirtschaft
Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der Fragestellung, welches Treibhausgasminderungspotenzial in zentralen Handlungsfeldern einer klimaorientierten Stadtentwicklung besteht, wie sich dieses quantifizieren lässt und welche Synergien mit Klimaanpassungsstrategien gehoben werden können. Diese Handlungsfelder sind (a) Nachverdichtung/ Entwicklung verdichteter Bebauung in bestehenden städtischen Strukturen (b) nachhaltiges Bauen inklusive des Einsatzes nachhaltiger Bauprodukte, (c) Mobilität und urbane Transportinfrastrukturen im Zusammenspiel mit den Siedlungsstrukturen. Die Handlungsfelder werden auf einer strategisch-konzeptionellen Ebene einer integrierten Stadtentwicklung mit ihren Wechselwirkungen und auf den verschiedenen räumlichen Ebenen vom Gebäude, über das Quartier bis zur Gesamtstadt betrachtet. Es wird zudem untersucht, wie die systematische Integration von klimapolitischen Ansätzen in die Gestaltung von interregionalen Verflechtungen und funktionalen Raumbeziehungen zwischen Stadt und Umland in den Handlungsfeldern gefördert werden können. Das Vorhaben identifiziert signifikante Minderung von Treibhausgasen in den drei Handlungsfeldern, unterlegt sie mit quantitativen Zahlen zur Treibhausgasminderung, unter anderem durch sechs Fallstudien aus Deutschland, Indien und den Philippinen, und erarbeitet Handlungsempfehlungen für die verschiedenen politischen Ebenen. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2024.
Origin | Count |
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Bund | 463 |
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Zivilgesellschaft | 12 |
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