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Bundesamt für Naturschutz: Städtische Ökosysteme in DE (W-VO Art. 8) - Stand: 08/2025 (WFS)

WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.

Komplementaritaeten der Siedlungsstruktur als Bedingung fuer Verkehr

Ziel der Forschung ist die Formulierung von Bewertungsmodellen des Raumzusammenhangs im weitesten Sinne. Verkehr als Mittel der Raumordnungspolitik ist quantitativ zu erfassen und im Zusammenhang aller Raumstrukturen zu bewerten. Die Raumstruktur (mit den Bereichen 'Siedlungsstruktur' und 'Verkehrsinfrastruktur') weist Komplementaritaeten auf, die Bedingung fuer Kommunikation und, in Verbindung mit der Raumlage, fuer Verkehr sind. Diese gilt es zu durchleuchten und in allgemeinen, verifizierbaren Modellen zu formulieren. Dazu gehoeren nicht nur die ueblicherweise behandelten Wirkungen in der Verkehrsinfrastruktur, sondern auch die Rueckwirkungen des Verkehrsgefueges auf die Raumstruktur.

Siedlungsentwicklungskonzeptionen

Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.

Geltungsbereich Ortsgesetz Bürgerparksiedlung der Stadt Bremerhaven

Die in den Jahren 1949-1958 erbaute "Bürgerparksiedlung" stellt ein wichtiges städtebauliches Zeitdokument dar. Viele Gebäude sind inzwischen so stark verändert worden, dass das städtebauliche Gesamtbild der Siedlung in Gefahr gerät. Durch die Vorgabe von Gestaltungsanforderungen soll die genügend vorgefundene ursprüngliche Siedlungsstruktur geschützt und dennoch Raum für Erneuerungen gelassen werden, die das geschlossene Gesamtbild der Siedlung bewahren.

Städtische Ökosystemgebiete W-VO

Bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO Der Datensatz wird als WFS durch das Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt.

Bundesamt für Naturschutz: Städtische Ökosysteme in DE W-VO Art. 8 - Stand: 08/2025 (WMS)

WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.

Bebauungsplan Nr. 24 "Südlich Birkenkamp", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise

Bebauungsplan Nr. 10 C "Papenhorst", Urschrift, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen überplant weite Teile der Papenhorster Straße im Ortsteil Papenhorst zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.

Klimainformationssystem Bremen

Das Klimainformationssystem Bremen zeigt die Bioklimatische Situation im Land Bremen als Klimafunktionskarte. Die Klimafunktionskarte bildet die Funktionen und Prozesse des nächtlichen Luftaustausches für das Stadtgebiet von Bremen und Bremerhaven ab (Strömungsfeld, Kaltluftleitbahnen). Für Siedlungs- und Gewerbeflächen stellt sie die nächtliche Überwärmung dar, basierend auf der bodennahen Lufttemperatur in einer autochthonen Sommernacht um 04:00 Uhr morgens. Die Klimafunktionskarte ist ein Fachplan für die Belange des Stadtklimas und eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische räumliche Entwicklung. Die Karte bildet eine wichtige Abwägungsgrundlage für die bauliche Entwicklung in Bremen und für eine Weiterentwicklung klimawirksamer Freiflächen und Siedlungsstrukturen. Das Klimainformationssystem wurde vom Referat 20 Umweltinnovationen und Anpassung an den Klimawandel der Freien Hansestadt Bremen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen aufgebaut. Die Anwendung selbst, basiert auf dem Open Source Webkarten-Client ‚Masterportal‘. Die Einbindung der Anwendung in eine eigene Webseite ist über einen IFrame möglich.

Bebauungsplan Nr. 03 A "Neuer Kamp II ", Teil 1, Gemeinde Nienhagen

Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).

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