Bebauungsplan "Nachverdichtung Keltenstraße" der Stadt Wörth am Rhein, Ortsbezirk Wörth
Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.
1. Änderung des Bebauungsplanes "Nachverdichtung Keltenstraße", im Ortsbezirk Wörth
W-80-00 Nachverdichtung Kurfürstenstraße
Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.
Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.
Die 1. Änderung dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Wohnbauflächen.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 135 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 21 |
| Land | 77 |
| Weitere | 36 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 38 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 116 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Text | 77 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 69 |
| Offen | 167 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 235 |
| Englisch | 15 |
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|---|---|
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 156 |
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