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Nachverdichtung Keltenstraße

Bebauungsplan "Nachverdichtung Keltenstraße" der Stadt Wörth am Rhein, Ortsbezirk Wörth

Teilaufhebung Bebauungsplan "Ortslage Lind" 2. Teil

Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.

Nachverdichtung Keltenstraße 1. Änderung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Nachverdichtung Keltenstraße", im Ortsbezirk Wörth

W-80-00 Nachverdichtung Kurfürstenstraße Bebauungsplan

W-80-00 Nachverdichtung Kurfürstenstraße

Klimadaten Handlungspriorität Kleve

Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.

Bebauungsplan Nr. 01 "In den Äckern", 3. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Steege" der Gemeinde Beedenbostel

Die 1. Änderung dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Wohnbauflächen.

Bebauungsplan Nr. 34 "Dorfzentrum", 7. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Altenceller Weg" der Gemeinde Lachendorf

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Bulloh" der Gemeinde Lachendorf

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.

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