Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.
Die 1. Änderung dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Wohnbauflächen.
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" erforderlich.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.
Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Rehrkamp“ überarbeitet werden. Dabei sollen die Festsetzungen den tatsächlichen Bestand berücksichtigen und eine angemessene Nachverdichtung ermöglichen. Hierfür wird die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich.
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