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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Steege" der Gemeinde Beedenbostel

Die 1. Änderung dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Wohnbauflächen.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Bulloh" der Gemeinde Lachendorf

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" der Gemeinde Lachendorf

Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Altenceller Weg" der Gemeinde Lachendorf

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Rehrkamp" der Gemeinde Lachendorf

Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Rehrkamp“ überarbeitet werden. Dabei sollen die Festsetzungen den tatsächlichen Bestand berücksichtigen und eine angemessene Nachverdichtung ermöglichen. Hierfür wird die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Brömmerkamp" der Gemeinde Lachendorf

Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ im nördlichen, Richtung Zentrum gelegenen Teilbereich überarbeitet werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Um Vorhabenträgern zukünftig mehr Flexibilität in der Gestaltung der Gebäude zu gewähren, wird zudem die örtliche Bauvorschrift aufgehoben. Hierfür wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Seniorenpark Eichenhof" der Gemeinde Lachendorf

Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" der Gemeinde Lachendorf

Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" erforderlich.

POTUS - Potenziale des städtischen Güterverkehrs für die 15-Minuten-Stadt. Teilprojekt A: Daten zur Optimierung und Integration des Güterverkehrs in der 15-Minuten Stadt

Das Projekt "POTUS - Potenziale des städtischen Güterverkehrs für die 15-Minuten-Stadt. Teilprojekt A: Daten zur Optimierung und Integration des Güterverkehrs in der 15-Minuten Stadt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bergische Universität Wuppertal, Fachzentrum Verkehr, Lehr- und Forschungsgebiet für Güterverkehrsplanung und Transportlogistik.

Entwicklung eines alternativen Rettungswegkonzeptes für Gebäude und Aufstockungen in den GK 4 und 5

Das Projekt "Entwicklung eines alternativen Rettungswegkonzeptes für Gebäude und Aufstockungen in den GK 4 und 5" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Professur für Holzbau.Aufgrund des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sind insbesondere die innerstädtischen Ballungsräume auf Maßnahmen der Nachverdichtung angewiesen. Lösungsansätze sind neben der Schließung von Baulücken v.a. Aufstockung von Bestandsbauten. Ein Hindernis zur Umsetzung insbesondere von Aufstockungen ist häufig die Lösung der Rettungswegsituation. Durch die Belegung öffentlicher Straßen durch Kfz-Stellplätze, Baumbewuchs oder Oberleitungen des ÖPNV kann es zu einer erheblichen Verschlechterung der Bedingungen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch die Feuerwehr kommen. Ist eine Rettung über Gerät der Feuerwehr nicht möglich, so ist die Ausbildung eines zweiten baulichen Rettungsweges oder die eines Sicherheitstreppenraumes erforderlich. Beides ist üblicherweise für Bestandsgebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht realisierbar, sodass in der Folge eine Aufstockung in Holzbauweise dieser Gebäude de facto nicht möglich ist. Um eine sichere Rettung zu gewährleisten, soll innerhalb dieses Forschungsvorhabens untersucht werden, mit welchen Maßnahmen ein Treppenraum als einziger Rettungsweg ertüchtigt werden kann, ohne auf die vollständige Ausbildung eines Sicherheitstreppenraums nach MHHR angewiesen zu sein. Durch die Erarbeitung repräsentativer Brandszenarien mittels Risikoanalysen und numerischer Brandsimulation werden schutzzielorientierte Rettungsweglösungen für Neu- und Bestandsbauten in den GK 4 und 5 erarbeitet. Ziel ist die Entwicklung von alternativen Rettungswegkonzepten, mit denen eine wirtschaftliche und attraktive Ausführung von Rettungswegen in mehrgeschossigen Wohngebäuden ermöglicht wird, ohne das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau abzusenken. Damit einhergehen erhebliche Potentiale für den Holzbau als der für diese Bauaufgabe prädestinierte Bauweise, da auf diese Weise Aufstockungen möglich werden, die unter den bislang geltenden Randbedingungen grundsätzlich nicht umgesetzt werden können.

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