Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 2) Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMUB nach § 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMUB zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Wie schon in der Vergangenheit kann die technische Umsetzung nicht durch das BMUB selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer Unterstützung möglich. Das o. g. Forschungsvorhaben soll das BMUB bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen. Die eIDAS Verordnung löst die Richtlinie 1999/93/EG (EU-Signaturrechtlinie) zum 1. Juli 2016 ab. Die in der eIDAS VO enthaltenen Neuregelungen werden das bislang geltende Signaturrecht aller EU-Mitgliedsstaaten vollständig ersetzen. Auswirkungen auf die BMUB-Schnittstelle entstehen in erster Linie durch die Änderungen der Signaturformate. Da die Ausarbeitung der in der VO vorgesehenen Durchführungsrechtsakte zur Verbindung von Gesetzgebung und Standardisierung noch erfolgen muss und somit der legislative Prozess mit dem Inkrafttreten der eIDAS VO noch nicht abgeschlossen ist, bleibt ein künftiger Änderungsbedarf bestehen.