Smart Meter zur Ermittlung von Verbrauchsdaten in Echtzeit, Potentiale für die Erreichung der Klimaneutralität; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Politikempfehlungen fürs Energiesparen Drei UBA-Vorschläge, um den Energieverbrauch günstig und einfach zu senken Quelle: Umweltbundesamt Infografik als PNG-Datei zum Download Energie ist immer noch knapp, die Energiepreise sind nach wie vor hoch und belasten die Haushaltskassen. Das Umweltbundesamt empfiehlt der Bundesregierung, Rahmenbedingungen vorzugeben, die es den Menschen leichter machen, ihren Verbrauch an Heizwärme und Strom zu senken. Das wäre gleichzeitig gut fürs Klima. Für die empfohlenen Maßnahmen wären in der Regel nur geringe Investitionen nötig. Die Bundesregierung hat mit den Verordnungen im Rahmen des Energiesicherungsgesetzes die ersten Maßnahmen auf den Weg gebracht, um kurzfristig Energie zu sparen. Darüber hinaus läuft die Debatte zu mehr Energieeffizienz weiter. Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten, die den Verbrauch an Heizwärme, Gas und Strom in Deutschland schnell, dauerhaft und signifikant senken können. Es bedarf häufig keiner teuren Investitionen, sondern „nur“ einer Veränderung der Anreizstrukturen. Was sollte die Politik tun? Die Heizkostenverordnung führt die monatliche Verbrauchsinformationen für Häuser ein, in denen eine Zentralheizung zwei oder mehr Nutzeinheiten versorgt. Diese Heizinformationen sollten nicht erst bis 1.1.2026 flächendeckend zugänglich gemacht werden, sondern idealerweise so schnell wie möglich, spätestens binnen zwei Jahren. Auch in bereits teilweise hierfür ausgerüsteten Gebäuden, zum Beispiel mit fernauslesbaren Zählern für Raumwärme aber noch nicht für Wasser, sollte die monatliche Verbrauchsinformation für diese Teile verpflichtend sein. Darüber hinaus sollten diese Informationen zeitlich feiner aufgelöst werden dürfen als derzeit zulässig, bis hin zu Tageswerten. Ein solches zeitnahes Feedback motiviert stärker zu Energieeinsparungen. Zudem sollten die Mindestanforderungen an die monatliche Heizinformation präzisiert werden, da aussagekräftigere Kennwerte eher zu erfolgreichem Handeln führen; Vorschläge veranschaulicht der Leitfaden „Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion“ . Ohne ausreichend verständliche Angaben wird die monatliche Verbrauchsinformation nicht hinreichend helfen, vorhandene Einsparpotenziale auszuschöpfen. Diese liegen bei rund 10 bis 15 Prozent des Energieverbrauchs der Mehrfamilienhäuser und damit bei jährlich rund 19 bis 28 Terawattstunden Endenergie und 8 bis 12 Terawattstunden Erdgas. Auch für Strom und Gas, das zum Beispiel in Einfamilienhäusern zum Heizen verwendet wird, sollten Endkund*innen regelmäßige und verständliche Informationen über Verbrauch und zu erwartende Kosten erhalten. Im Zuge der Umstellung auf digitale Zähler (so genannte Smart Meter) sollten für die betroffenen Abnahmestellen mindestens monatliche Verbrauchsinformationen für Strom und Gas mit aussagekräftigen Vergleichswerten vorgegeben werden, so dass ein schnelles und differenziertes Feedback mit einer komfortablen, IT-gestützten Anwendung angeboten wird. Denn Smart Meter bieten nur einen Umwelt- und Kostenvorteil, wenn ihre Verbreitung das Nutzungsverhalten tatsächlich so ändert, dass signifikant Energie eingespart wird. Zudem ist es vorstellbar, den Anwendungsbereich von Smart Meter auf Abnahmestellen mit geringerem Energieverbrauch zu erweitern und Umstellungsfristen vorzuziehen, soweit sich unter den neuen Preisbedingungen ein ökologischer und ökonomischer Vorteil erkennen lässt. Für Abnahmestellen ohne digitale Zähler sollten verständlichere Vergleichswerte bereitgestellt werden, die eine bessere Einordnung des abgerechneten Energieverbrauchs erlauben. Vorbilder hierfür sind Stromspiegel und Heizspiegel . Die große gesellschaftliche Aufgabe, schnell die Gas- und Klimakrise anzugehen, macht es zwingend erforderlich, die Kommunikationsoffensive niederschwellig, aufsuchend (ohne „Holschuld“ der Zielgruppen) und aktivierend (motivierend und persönlichen Bezug herstellend) zu gestalten. Das kann zum Beispiel umfassen, die Haushalte aktiv mit Informationen oder Selbsthilfe-Anleitungen anzuschreiben oder befristet einsetzbare Energiespar-Gutscheine auszustellen, die für Sparduschkopf, Thermostatventile oder Heizungsoptimierung einlösbar sind. Gute Online-Beratung bietet mit wenigen Angaben individuelle Ersteinschätzungen zu Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten; sie sollte in die Kampagnenarbeit integriert und ausgebaut werden, da die personellen Kapazitäten bei der Energieberatung jetzt schon höchst ausgelastet sind. Etwa zwei Drittel der Gasbrennwertkessel arbeiten nicht im Brennwertbetrieb und rund vier Fünftel der Anlagen sind nicht hydraulisch abgeglichen. Bei diesen Anlagen besteht ein Energieeinsparpotenzial von rund 10 bis 20 Prozent, in einigen Fällen auch höher, das nicht verloren gehen sollte. Die Verordnungen zum Energiesicherungsgesetz verpflichten zur optimierten Reglereinstellung von Gasheizungen und, in größeren Häusern, auch zum hydraulischen Abgleich. Sie gelten nur befristet, und ihr Vollzug ist unklar geregelt. Das UBA empfiehlt daher, die Vorschriften zur Heizungsoptimierung in das Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen und zu verstetigen sowie auf alle Häuser anzuwenden. Mieter*innen haben keinen Einfluss auf den Betrieb der Heizungsanlage. Vermieter*innen haben keinen direkten Anreiz zur Heizungsoptimierung, da sie die höheren Betriebskosten nicht tragen; der CO 2 -Preis wirkt nur indirekt und ist absehbar zu niedrig, um schnelle Impulse zu geben. Das UBA empfiehlt daher, die umlegbaren Heizkosten auf die Höhe zu begrenzen, die beim effizienten Betrieb einer Heizungsanlage entstehen würde. Der Nachweis kann am besten über direkte Messungen der Anlageneffizienz, also mit nachgerüstetem Wärmemengenzähler, oder auch durch umgesetzte Optimierungsmaßnahmen erfolgen. Beides wäre in der jährlichen Heizkostenabrechnung gegenüber den Mieter*innen zu dokumentieren. Weitere UBA-Empfehlungen enthält das Kurzpapier „Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz“ . Was können Verbraucher*innen tun? Verbraucher*innen können die hohen Energiekosten abfedern, indem sie selbst handeln. Kleine, kurzfristig wirksame Handlungen sind Raumtemperatur senken, Heizung einstellen, Warmwasser sparen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu planen und das Haus auf die Installation einer Wärmepumpe vorzubereiten oder einen Sanierungsfahrplan zu beauftragen. Für den Start bieten interaktive Energiespar-Ratgeber eine erste Einschätzung des Energieverbrauchs und von Energiesparmaßnahmen. Mit dem Energiesparkonto können Verbraucher*innen nachvollziehen, wie erfolgreich sie dabei waren. Hier finden Sie weitere Umwelttipps des UBA zur Energiekrise .
Smart Meter für Haushalte können das Klima schützen. Dafür müssen Haushalte über den Nutzen informiert werden, und es muss komfortable Angebote und Geschäftsmodelle geben. Auch sollten Geräte möglichst lange genutzt werden. Das zeigt eine Analyse des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern untersucht hat. In der Studie „Erkenntnisse zu Umweltwirkungen von Smart Metern – Erfahrungen aus dem Einsatz von Smart Metern in Europa“ hat das IÖW die Umweltwirkung von Smart Metern in Privathaushalten untersucht und wichtige Handlungsempfehlungen formuliert, die eine möglichst lange und intensive Nutzung ermöglichen. Dafür wurde auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern aufgebaut und ökologische Bewertungen wurden vorgenommen. Veröffentlicht in Climate Change | 34/2021.
Der europäische Smart-Meter-Rollout wird von den Mitgliedsstaaten sehr heterogen umgesetzt. Die Publikation legt dar, wo die einzelnen Mitgliedsstaaten aktuell stehen und welche Erfahrungen daraus für den Rollout in Deutschland aus ökologischer Sicht zu ziehen sind. Der Fokus liegt dabei auf dem Einbau von Smart Metern in Privathaushalten und deren Beitrag zur Umweltbelastung oder -entlastung sowie die damit verbundenen Potenziale in der Klimaschutzwirkung. Dabei sind die Erkenntnisse, die sich aus den Mitgliedsstaaten der EU ziehen lassen durch eingeschränkte Vergleichbarkeit und fehlende wissenschaftliche Auswertungen zur ökologischen Auswertung begrenzt. Daher wurden im Rahmen der Analyse auch eigene Berechnungen zu den ökologischen Effekten von Smart Metern auf Haushaltsebene sowie auf Ebene des gesamten Smart-Meter-Rollouts in Haushalten durchgeführt. Zentrale Aussage der Analyse ist, dass der Smart-Meter-Rollout nicht automatisch zu positiven Umwelteffekten führt. Für eine Nettoeinsparung ist insbesondere ein differenziertes und verständliches Feedback an die Nutzer*innen zentrale Voraussetzung. Ein optimierter Ressourcen- und Energieeinsatz zum Betrieb und die Lebensdauer der Geräte sind ebenfalls notwendig, um die positiven Effekte zu heben. Quelle: Forschungsbericht
In der Debatte um den Beitrag der Digitalisierung zu den Energie- und Klimaschutzzielen blieb eine ganzheitliche und vergleichbare Bewertung der damit verbundenen Umweltwirkungen lange unberücksichtigt. Ziel der vorliegenden Studie war es, eine übertragbare Methode zur Umweltbewertung der Digitalisierung im Endkundenmarkt des Energiebereichs zu entwickeln, in ausgewählten Fallstudien anzuwenden und politische Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die entwickelte Methode basiert auf der etablierten Ökobilanzierung und einer systematischen Einteilung der potenziell auftretenden Umweltwirkungen. In der Methodenanwendung werden direkte Umwelteffekte digitaler Technologien (Herstellung, Nutzung, Entsorgung) und indirekte Effekte (z. B. erhöhter Einsatz von erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz, Rebound-Effekte) gegenübergestellt. Die Methode wurde in fünf ausgewählten Fallstudien angewendet: (1) Wetterprognosesteuerung von Heizanlagen, (2) Online-Effizienzüberwachung von Heizanlagen, (3) Smarte Stromverbrauchserfassung über Smart Meter mit Feedback-System, (4) Stromspeicher auf Haushaltsebene als Teil eines virtuellen Verbunds und (5) Stromnetzdienlicher Betrieb von Wärmepumpen und Elektroladestationen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Digitalisierung im Endkundenmarkt des Energiebereichs zum Klimaschutz beitragen kann. Gleichwohl bestehen Unsicherheiten bei der Bewertung indirekter Effekte. Abhängig vom Anwendungsfall sind unter bestimmten Rahmenbedingungen auch Umweltnachteile möglich. Hochgerechnet auf ganz Deutschland können die untersuchten Anwendungen unter den aktuellen Marktbedingungen nur einen geringen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030 leisten. Auch wenn dieser Beitrag über politische Maßnahmen ausgebaut wird, kann die Digitalisierung andere zentrale Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudesanierung und Energieträgerwechsel nur ergänzen und nicht ersetzen. Quelle: Forschungsbericht
Magdeburg . Der Bundesrat hat heute die sogenannte "EEG-Novelle" auf den Weg gebracht. Das Gesetz zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien wurde überarbeitet. Sachsen-Anhalts Energieministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert äußerte sich kritisch zum Ergebnis: "Die Bundesregierung hat es verpasst, Rahmenbedingungen für eine zügige Umstellung des Energiesystems zu schaffen, um die Klimakrise zu verhindern. Die Energiewende hin zu 100 Prozent erneuerbaren Energien ist der Motor für den Klimaschutz. Ich bin überzeugt, dass wir Möglichkeiten schaffen können, die Versorgungssicherheit und Preisstabilität zu gewährleisten. Viele Unternehmen wollen mit ihren Innovationen starten. Diese gilt es Schnellsten zu ermöglichen und zu fördern. Wir müssen viel mehr Energie aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugen! Und die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie erreichen wir zum Beispiel durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Orte – dort wo die Windräder stehen. Die geplanten Regelungen hierzu im EEG 2021 sind aus meiner Sicht völlig unzureichend. Beim Ausbau der Solarenergie fahren wir weiterhin mit angezogener Handbremse. Dass sich die Bedingungen für Erneuerbare Energien nicht verschlechtern, reicht bei Weitem nicht. Wir hätten beim Ausbau einen Zahn zulegen müssen. Mit diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreichen wir die Klimaziele nicht. Damit wird der Rückstand beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hingenommen. Heute ist kein guter Tag für den Klimaschutz." Die Ministerin ergänzte zu den einzelnen Bereichen: "Der Bruttostromverbrauch für 2030, den die Bundesregierung annimmt, ist viel zu niedrig. Der Strombedarf wird bis 2030 eher steigen – für die Sektorenkopplung und den Grünen Wasserstoff. Daher bedarf es deren Anpassung. Wir haben in Deutschland viel mehr Potenzial für Energie aus Wind, Sonne und Biomasse. Das gilt es zu nutzen. Zum Beispiel könnten zehn Gigawatt statt nur fünf GW pro Jahr das Ausbauziel der Solarenergie sein. Mit dem ab 1. Januar 2021 geltenden EEG hebt die Bundesregierung all diese Potenziale nicht. Im Bereich der Photovoltaik haben die Länder mit Grüner Regierungsbeteiligung mit viel politischem Druck erreicht, dass es keine Verschlechterung der Rahmenbedingungen gibt. Sehr kleine Anlagen bis sieben kWp, also durchschnittliche Photovoltaikanlagen auf Wohneigentum, werden zum Glück nicht durch den Zwangs-Einbau neuerer intelligenter Messsysteme verteuert und können auch nach Förderende ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein weiterer nennenswerter Meilenstein der politischen Arbeit im Gesetzgebungsverfahren ist, dass größere Dachanlagen bis 750 kWp nun doch nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Auch bei der Biomasse wurde die Novellierung des EEG durch viel Engagement in die richtige Richtung gelenkt und unter anderem durch die Anhebung des Gebotshöchstwertes das Ziel der Stärkung der Bestandsanlagen in Sachsen-Anhalt erreicht. Beim Ausbau der Windenergie sieht es deutlich schlechter aus: Windkraftanlagen werden vermutlich künftig noch schneller abgeschaltet, wenn an den Strombörsen negative Preise gelten. Auch ist der fehlende Lösungsansatz für ausgeförderte Bestandswindenergieanlagen und die gänzlich fehlenden Signale für eine optimierte Vorgehensweise im Repowering zu kritisieren. Es wäre viel besser gewesen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eigene Geschäftsmodelle zur Vermarktung von grünem Strom attraktiv und möglich sind." Hintergrund: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0701-0800/0763-20.html Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
null Projekt Nachhaltigkeit 2019: Die Gewinner stehen fest Karlsruhe, 12.06.2019 – Die Preisträgerinnen und Preisträger für das „Projekt Nachhaltigkeit 2019“ sind ausgewählt – insgesamt gab es über 500 Einreichungen. Damit sind die Bewerberzahlen gegenüber dem Vorjahr um über 50 Projekte gestiegen. Über 123 Projekte wurden in Bayern und Baden-Württemberg eingereicht. 10 Gewinner stammen aus Baden-Württemberg und Bayern. Diese sind: AfB - social and green IT, AfB gGmbH Ettlingen, Baden-Württemberg Future Fashion at school, Landratsamt Heilbronn Heilbronn, Baden-Württemberg Rezyklat Forum, dm-Drogeriemarkt Karlsruhe, Baden-Württemberg Smart Meters für die Wasserversorgung 4.0: Konsequente Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in der digital vernetzten Fabrik, Lorenz GmbH & Co. KG Schelklingen, Baden-Württemberg WEtell - Mobilfunk geht auch nachhaltig! WEtell GbR Freiburg, Baden-Württemberg azadi - Mode für Freiheit, FARCAP gGmbH Fürth, Bayern Forum Plastikfreies Augsburg, Forum Plastikfreies Augsburg - Wege in ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Leben, eine Gruppe von Transition Town Augsburg, Bayern KulTür Regensburg, KulTür Regensburg e.V. Regensburg, Bayern Münchner Initiative Nachhaltigkeit, MIN München, Bayern Reparieren macht Schule - praktisches Nachhaltigkeitslernen, Rudolf-Steiner-Schule München-Schwabing München, Bayern Mit den 10 süddeutschen Preisträgern haben die Jurymitglieder 10 Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die in besonderem Maße zukunftsgerichtet für Nachhaltigkeit wirken und einen Beitrag zur Umsetzung der globalen UN-Entwicklungsziele in unserer Gesellschaft leisten. Die Jury wählte die Projekte und Initiativen nach folgenden Kriterien aus: • Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen • Strategischer Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung • (Potenzielle) Wirkung • Originalität • Vernetzung • Kohärenz • Transformationscharakter Von den über 500 eingereichten Projekten bewarb sich ein Großteil mit einem Schwerpunktthema zur Umsetzung der globalen UN-Nachhaltigkeitsziele , davon knapp die Hälfte mit Fokus auf nachhaltigen Konsum. 84 Projekte wurden zum Thema Stadt-Land eingereicht, die neuen Themen Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaft waren mit 75 und 53 Bewerbern ebenfalls beliebt. Von den Einreichungen werden 40 Projekte ausgezeichnet – zehn für jedes der vier RENN-Gebiete Nord, Süd, Mitte und West. Die 40 Gewinnerprojekte erhalten jeweils 1.000 € Preisgeld, um ihre Projekte weiter voranzutreiben. Weitere Informationen zu diesen und allen weiteren Gewinnern: https://www.projektnachhaltigkeit.renn-netzwerk.de/preistraeger/ . RENN – Stark in der Region Als bundesweites Netzwerk von 20 Nachhaltigkeitsakteuren fördert RENN die lokale und länderübergreifende Vernetzung diverser Akteure zu Fragen einer nachhaltigen Entwicklung. Unter anderem zu den diesjährigen Schwerpunktthemen Mobilität, Quartiersentwicklung, Konsum, Stadt- Land/Ländlicher Raum möchten die vier RENN nach der Auszeichnung von „Projekt Nachhaltigkeit“ in einen vertieften Austausch mit den Preisträgern und allen weiteren Bewerbern gehen. Ziel ist es, die Themen in den Regionen stärker zu verankern und über Vernetzung und weitere Angebote zu stärken. Für Renn. süd bezieht sich dies insbesondere auf das Schwerpunktthema Konsum. Mehr unter www.renn-netzwerk.de und www.renn-netzwerk.de/sued Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Dem Rat gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Die Aufgaben des Rates sind die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen . Mehr unter www.nachhaltigkeitsrat.de Medienkontakt Projekt Nachhaltigkeit: Barbara Makowka Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (Gesamtkoordination) RENN. nord Telefon: 040/302 156 603 E-Mail: makowka@wald.de Pressekontakt RENN. süd Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg RENN. süd - Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitstrategie Dorothee Lang Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe 0911 / 810129-15 E-Mail: Dorothee.Lang@lubw.bwl.de http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de www.renn-netzwerk.de
Der Bundesrat stimmte am 8. Juli 2016 der Einführung sogenannter intelligenter Stromzähler zugestimmt. Bereits ab 2017 sollen Großkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden ein entsprechendes Gerät erhalten. Für private Haushalte mit hohem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden gilt die Vorgabe ab 2020. Der Bundestag hatte die Einführung 23. Juni 2016 beschlossen. Das Digitalisierungsgesetz folgt einem europäischen Rahmengesetz, nach dem 80 Prozent der Verbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten sind, sofern eine Analyse zum Ergebnis kommt, dass dies nicht mehr Kosten als Nutzen verursacht.
5. November 2015 Presseinformation Energieeffizienz und Informationstechnologie wachsen zusammen 5. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt „IT als ein Schlüssel für Energieeffizienz“ Halle. Mehr als 14.000 Menschen sind in Sachsen-Anhalt in der Branche der Informationstechnologie (IT) beschäftigt, Tendenz steigend. IT durchdringt immer mehr Lebensbereiche - mit neuen technischen Möglichkeiten und einer wachsenden Zahl stationärer und mobiler Geräte, also immer neuen Stromverbrauchern. Gleichzeitig können „maßgebliche energetische Einsparpotenziale in unseren Unternehmen nur mithilfe von Informationstechnologie sichtbar und auswertbar gemacht werden. Das bildet die Grundlage für fortlaufende Optimierungen in den betriebsinternen Verfahren bzw. Prozessen und letztendlich auch für Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung.“ Kurz gesagt: IT und Energieeffizienz wachsen rasant und stufenlos zusammen.“, so Marko Mühlstein, Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt auf dem 5. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt in Halle. Das Forum der LENA und des Clusters IT Mitteldeutschland e.V. in den Räumlichkeiten des Fraunhofer CSP stand unter dem Thema „IT als ein Schlüssel für Energieeffizienz“. Es zeigte Möglichkeiten der IT und Wege zu ihrer Umsetzung in die Praxis auf. Effizienz kann eine Energiekostenexplosion und Energiearmut vermeiden. „Sieht man sich den Stand der energetischen Gebäudesanierung an, zeigt sich jedoch ein Nachfrageproblem“, sagte Susann Bollmann von der Deutschen Unternehmerinitiative Energieeffizienz DENEFF. Auch in der Industrie würden Investitionen in Energieeffizienz eher zögerlich umgesetzt. Eine Energiewende sei jedoch ohne bedeutende Effizienzfortschritte undenkbar. Heike Diebler von der ccc software Gmbh betonte, dass 80 Prozent des Energieverbrauchs in den Fertigungsprozessen entstehen. Grund genug, an dieser Stelle zuerst anzusetzen. Hierzu ist ein Energiemanagementsystem, das die Verbrauchsdaten in den Unternehmen erfasst, zusammenführt, auswertet und Einsparmöglichkeiten sichtbar macht, Vorschläge für sinnvolle Investitionen unterbreitet und deren Wirtschaftlichkeit berechnet, ein geeignetes Werkzeug. Beim Austausch von Geräten müsse immer auch der Lebenszyklus des zu ersetzenden und des neuen Gerätes oder der Anlage betrachtet werden, so der Hinweis von Jens Lockenvitz vom Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Das schließt auch die Betrachtung des Energieeinsatzes für die Herstellung bzw. für das Recycling der Anlagen ein. Doch warum machen sich viele Unternehmen noch nicht auf den Weg? Thomas Schedl, Vorstand der SEMPACT AG, fände es „grob fahrlässig, das Thema Energieeffizienz links liegen zu lassen“. Fehlendes Kapital für Investitionen, aber auch fehlendes Wissen über Einsparmöglichkeiten werden von den Firmen als Hemmnisse angeführt. Wichtig sei deshalb die Botschaft, dass sich im Zuge der Effizienzsteigerung im Unternehmen in erheblichem Maße Kosten sparen und Gewinne generieren lassen. Neben dem für das Unternehmen spezifischen Energiemanagementsystem und der dafür maßgeschneiderten Software, der Investition in effiziente Geräte und Anlagen sowie der Optimierung der Prozesse ist die Vernetzung der Geräte ein wichtiges Thema. So lassen sich durch funkgesteuerte Heizungsanlagen und Klimatechnik oder Steckerleisten mit Abschaltfunktion Energieverbräuche deutlich senken. Intelligente Messsysteme werden künftig die Verbrauchsdaten weiterleiten und den entsprechenden Marktpartnern für die jeweiligen Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Mit der Digitalisierung steigen die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Andreas Hoch vom Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt informierte über zunehmend mehr digitale Angriffe auf Unternehmen. Aufgrund ihrer hohen Innovationskraft seien deutsche Unternehmen bevorzugte Ziele fremder Nachrichtendienste, aber auch von Extremisten und Terroristen. In Deutschland gibt es demnach 1.000 qualifizierte Angriffe jährlich. Hochs Fazit: „Sie brauchen einen Verantwortlichen für den Know-how-Schutz.“ Mitarbeiter müssen für Sicherheitsbelange wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sensibilisiert werden. Außerdem sollten Unternehmen ein Datensicherheitskonzept sowie ein Notfallmaßnahmenplan erarbeiten. Die LENA GmbH und das Cluster IT Mitteldeutschland zogen ein positives Fazit des 5. ENERGIEFORUMS: zum einen gibt es leistungsfähige IT-Unternehmen in Sachsen-Anhalt die sich zunehmend mehr mit dem Thema Energie im Sinne von Energiemanagement, Lastgangmanagement oder Smart-Grid und Smart-Metering befassen. Zum anderen steigt der Bedarf zur Analyse und Unterstützung von energetischen Prozessen in Unternehmen täglich. Eine gute Grundlage für eine dauerhafte Kooperation der LENA mit dem IT Cluster.
Mit System zum kommunalen Klimaschutz Der European Energy Award (eea) - Das Instrument zur Umsetzung von Energieeffizienz und Klimaschutz in Kommunen - 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt – Gebäude Energie Technologie 23./24. Oktober 2013, Umweltbundesamt Dessau 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau 1 Nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik 1. Was ist der European Energy Award (eea)? 2. Der eea-Prozess und die Instrumente 3. Beispiele – was tun Kommunen 4. Kosten und Förderung 5. Nutzen des eea für die kommunale Arbeit 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau 2 Aufgaben - Themen: nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik Energieberatung Klimaschutzkonzept Gebäudemanagement Energiewende Nullenergiestandard Blockheizkraftwerk ILEK Gebäudesanierung Hausmeisterschulung Windkraft Energieautarke/ Bioenergie Region Fernwärmenetze jetzt? Wärmepumpe Bürger – privateUnd Haushalte Energiemix Contractingverträge Rad- und Fußwegenetze Bauleitplanung ÖPNV 1. ENERGIEFORUM Sachsen-Anhalt, 23./24.10.2013, Dessau Solarkollektoren Mikrogasnetze Straßenbeleuchtung Gemeinsame Gewerbegebiete Ökoprofit smart metering Demographie Unternehmerstammtische 3
Origin | Count |
---|---|
Bund | 334 |
Land | 5 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 326 |
Text | 7 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 12 |
offen | 327 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 329 |
Englisch | 61 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 5 |
Keine | 196 |
Webseite | 141 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 130 |
Lebewesen & Lebensräume | 94 |
Luft | 139 |
Mensch & Umwelt | 339 |
Wasser | 48 |
Weitere | 339 |