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Urheber der App Datenschutzrichtlinien

Urheber der App Die Foto-App " LaFIS®-GEOFOTO " wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (im Folgenden „MWL“) durch die Firma GAF AG Arnulfstr. 199 80634 München als Ergänzung zum Agrarförderungsverfahren entwickelt. Das MWL ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der App-Nutzenden. Die mit dem Datenschutz beauftragte Person des MWL erreichen Sie unter der Anschrift: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Behördlicher Datenschutzbeauftragter Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e), Abs. 2 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 4 S. 1 Nr. 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) sowie das Gesetz über die Verarbeitung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen (InVeKoSDG). Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Durch den Login erklären Sie sich als Nutzer mit den datenschutzrelevanten Sachverhalten einverstanden, sodass die in der Foto-App verfügbaren Antragsdaten und die von Ihnen gemachten Fotos im Rahmen des Antragsverfahrens Agrarförderung zur Klärung von Förderbedingungen genutzt werden dürfen. Unser Angebot richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Die Foto-App stellt Ihnen sämtliche Antragsflächen Ihres Antrags zur Verfügung. Die Foto-App richtet sich an Antragstellende der Agrarförderung in Sachsen-Anhalt. Enthält ein solcher Antrag einen Klärungsfall, der mithilfe eines Fotos aufgeklärt werden kann und nicht zwingend eine Vor-Ort-Kontrolle erfordert, erhält die betroffene antragstellende Person die Möglichkeit, mithilfe der Foto-App einen Fotobeleg zu liefern, der den Sachverhalt aufzuklären hilft. Mithilfe der Foto-App können Sie Daten herunterladen Aufträge ansehen Fotos machen und löschen Fotos einreichen. Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen werden sie gegen unbefugten Zugriff, unrechtmäßige Verarbeitung, Weitergabe oder Veränderung sowie unbeabsichtigte Vernichtung oder Verlust geschützt. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nur innerhalb unserer Behörde verarbeitet. Für den Fall, dass für bestimmte Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt ("Auftragsverarbeitung"), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verarbeiten und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die mit der Nutzung der LaFIS®-GEOFOTO-App verarbeiteten Daten werden im Folgenden beschrieben: Registriernummer des landwirtschaftlichen Betriebs Name Schlagnummer der Antragsparzelle Auftragsdaten Prüfregel (Sachverhalt) Status des Fotobelegauftrags Datum Die Auftragsdaten müssen per Download auf das Smartphone geladen werden. Der Download wird abgesichert durch eine Autorisierungsanfrage per Registriernummer und PIN bei der Zentralen-InVeKoS-Datenbank (ZID). Wenn Sie Fotos machen und diese per Upload dem Agrarförderungsverfahren zur Verfügung stellen, wird dieser Datenaustausch ebenfalls per Authorisierungsanfrage bei der ZID abgesichert. Die App nutzt für diesen Vorgang des Logins und Datentransfers technisch unabdingbare Session-Cookies (Token), die beim Abschließen des damit abgesicherten Up- oder Downloads oder nach Ablauf der festgelegten maximalen Lebensdauer von 640 Sekunden oder nach Schließen der App automatisch entwertet und gelöscht werden. Zur Unterstützung der Abarbeitung der Foto-Aufträge werden innerhalb der FOTO-APP frei zugängliche externe Bild-und Kartendaten (Bilddienste) des LVermGeo Sachsen-Anhalts genutzt. Bei deren Nutzung wird durch die APP die Weitergabe von Cookies unterdrückt. Die technisch bedingte Protokollierung von IP-Adressen beim Zugriff auf die Bild-und Kartendaten auf den Servern des LVermGeo Sachsen-Anhalts unterliegt den dortigen Datenschutzbestimmungen. Mit den Fotos werden zusätzlich folgende Informationen übermittelt: Name der zugehörigen Fotodatei Nummer des Fotos Prüfregel Informationen zur Bezugsgeometrie aus den Antragsdaten Registriernummer Metadaten in der Form, in der die jeweilige Smartphonekamera sie liefert (EXIF-Datei). Es werden keine personenbezogenen Daten (BTNR oder IP etc.) weitergegeben bzw. gespeichert. Metadaten einer EXIF-Datei können beispielsweise folgende sein: Horizontale und vertikale Genauigkeit Modell der Kamera Orientierung des Bildes Höhe und Breite des Bildes Aufnahmezeitpunkt laut GNSS-Signal GNSS-Koordinaten (Standort) Quelle der GNSS-Daten Fehler der Positionsbestimmung Blickrichtung. Die Foto-App erfasst keine weiteren Daten. Es findet kein Profiling statt. Innerhalb der FOTO-APP werden keine Google Fonts oder andere Schriftarten bzw. keine weiteren Gestaltungsmerkmale aus dem Internet (keine weitere Verbindungsaufnahme) genutzt. Die gelieferten Fotobelege werden 10 Jahre gespeichert. Das MWL speichert personenbezogene Daten gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e) DS-GVO) nur so lange, wie dies für die jeweiligen Zwecke jeweils erforderlich ist unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beginnen mit Ablauf des Jahres des Vorgangsabschlusses. Eine Löschung ist nur insoweit möglich, wie nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte: gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die zu Ihrer Person erhobenen und verarbeiteten Daten sowie Herkunft, Empfänger und Speicherdauer dieser Daten zu verlangen. Das Auskunftsrecht kann im Rahmen des Art. 23 DS-GVO gesetzlich eingeschränkt sein (§ 11 DSAG LSA)., gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder die Komplettierung unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen., gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Daten nicht mehr zur Zweckerfüllung erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen ist oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt., gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Daten ablehnen oder wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen., gemäß Art. 21 DS-GVO unter Darlegung einer besonderen Situation auch gegen grundsätzlich rechtmäßige Datenverarbeitungen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Ihre Betroffenenrechte können Sie jederzeit bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten geltend machen. Diese wird das Vorliegen der Voraussetzungen Ihres jeweiligen Begehrens prüfen. Sie haben außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle und Besucheradresse: Otto-von-Guericke-Straße 34a 39104 Magdeburg Postadresse: Postfach 1947 39009 Magdeburg E-Mail: datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de. Sie können mit uns über E-Mail sowie telefonisch und postalisch Kontakt aufnehmen. Dabei werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben und für den Fall einer von Ihnen gewünschten Antwort auch zu diesem Zweck verarbeitet. Es steht Ihnen frei, auch ohne Angabe persönlicher Daten an uns heranzutreten. Sofern Sie uns personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Die Löschung der mittels E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung wird regelmäßig geprüft und fortlaufend an rechtliche Änderungen angepasst. Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen gelieferten Bilder keinerlei Abbildungen, die sich auf andere Personen beziehen oder zumindest beziehbar sind, enthalten dürfen, um Rückschlüsse auf deren Person oder Persönlichkeit auszuschließen. Die Nutzenden der App verpflichten sich, diese Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben. Ferner erklären sie, dass aufgenommene Fotos zur jeweils fraglichen Antragsparzelle gehören. Hinweis: Es geht in dieser Datenschutzerklärung um die Verarbeitung der Fotobelege der Foto-App, nicht um die Verarbeitung der Agrarförderungsanträge.

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland Nach dem Unfall von Tschornobyl wurde 1986 das Bundesumweltministerium gegründet, drei Jahre später das Bundesamt für Strahlenschutz . Als direkte Folge von Tschornobyl entstand in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (kurz IMIS ). Darin werden alle Messdaten offizieller Stellen zur Umweltradioaktivität gesammelt und ausgewertet. Mit 1.700 rund um die Uhr aktiven Überwachungssonden löst das flächendeckende ODL -Messnetz bei erhöhter Radioaktivität in der Luft Deutschlands automatisch Alarm aus. Nach dem Unfall in Fukushima 2011 sind Untersuchungsergebnisse des BfS in eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission ( SSK ) zur Ausweitung der bisherigen Planungszonen für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken eingeflossen. 1986: der Kalte Krieg ist noch nicht vorbei, Deutschland ist getrennt in DDR und BRD, und auch die (weltweite) Kommunikation geschieht ganz anders als heutzutage: Internet und Smartphones sind noch nicht erfunden. Als im April 1986 erste Meldungen und Bilder über einen Störfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) bekannt wurden, herrschte zunächst Unsicherheit über das, was passiert war. Erst nach und nach gaben staatliche Stellen Bewertungen über das Ereignis ab. Die durch politische Rahmenbedingungen ohnehin dünne Informationslage wurde für die Bevölkerung in Deutschland zusätzlich diffus, da verschiedene staatliche Stellen unterschiedliche Verhaltensempfehlungen abgaben. Es gab keine bundesweit einheitlichen Richtwerte, keine gesetzliche Grundlagen und nur wenige Stellen, die die Radioaktivität in der Luft messen konnten. Internationale Abkommen über den schnellen gegenseitigen Informationsaustausch zu nuklearen Unfällen fehlten. 1989: Gründung des BfS In der Folge des Unfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde noch im Jahr 1986 das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gegründet. Drei Jahre später folgte 1989 die Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), welches unter anderem dafür zuständig ist, die Kontamination der Umwelt nach einem radiologischen Unfall schnell zu ermitteln und die Lage zu bewerten. Verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen wurden im BfS integriert, so zum Beispiel das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München, das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg, Teile der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und (nach dem Mauerfall 1989) das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin. Als Hauptsitz des BfS wurde Salzgitter gewählt. Gesetzliche Grundlagen Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben führte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) dazu, dass teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen im Bund und in den Bundesländern empfohlen wurden. Um die rechtliche Voraussetzung für ein bundesweit koordiniertes Handeln in vergleichbaren Situationen zu schaffen, wurde bereits am 19. Dezember 1986 das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz) erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, die routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt neu zu regeln. Außerdem galt es, "die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen, nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten". Inzwischen regelt das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen . Es vereinheitlicht die bisherigen gesetzlichen Regelwerke im Strahlenschutz und sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor. Meilensteine in der Entwicklung 2022: Angriffskrieg gegen die Ukraine Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 finden erstmals in Europa militärische Auseinandersetzungen in einem Land mit Kernkraftwerken statt. Der Krieg in der Ukraine hat auch den radiologischen Notfallschutz in Deutschland beeinflusst: Die bis dahin etablierten und regelmäßig geübten Notfallschutz-Strukturen werden nun konkret auf dieses Ereignis angewandt und weiterentwickelt. Die Rufbereitschaften im BfS haben ihre Arbeit intensiviert . Unsere Kolleg*innen erstellen u.a. zweimal täglich eine mögliche Ausbreitungsberechnung anhand von Wetterdaten und zweimal wöchentlich eine Situationsdarstellung der Lage in der Ukraine. Welche Auswirkungen eine Freisetzung von Radioaktivität in ukrainischen, aber auch in anderen europäischen Kraftwerken auf Deutschland haben könnten, hat das BfS bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine regelmäßig untersucht. Wie bei internationalen Übungen und in unterschiedlichen Notfallszenarien in der Vergangenheit erprobt, überprüft das BfS auch im konkreten Fall des Ukraine-Krieges täglich etwa 500 bis 600 Messwerte aus der gesamten Ukraine und benachbarten Ländern. Die Daten stammen aus verschiedenen Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft. Unsere Kolleg*innen werten routinemäßig unterschiedliche Quellen aus, um einen bestmöglichen Überblick zu erhalten und mögliche Falschmeldungen zu identifizieren. Zudem stehen sie, wie auch in Friedenszeiten, in einem engen Austausch mit internationalen Partnern, darunter mit der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). Die radiologische Bedrohungslage hat sich durch das Kriegsgeschehen verändert: In dem Angriffskrieg auf die Ukraine werden immer wieder Kernkraftwerke in Kriegshandlungen hineingezogen. Außerdem gibt es neue oder aktueller gewordene Szenarien im Umfeld hybrider Bedrohungslagen, darunter Cyberangriffe und Straftaten im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Selbst der Einsatz von Kernwaffen in Europa scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. Deutschland braucht in der neuen Sicherheitslage einen noch stärkeren radiologischen Notfallschutz und gute Vorbereitung. Dazu gehört auch, die Abläufe in unterschiedlichen Krisenszenarien immer wieder zu üben. Unsere Expert*innen beobachten nicht nur die Lage in der Ukraine genau, sondern üben auch andere Szenarien, um den radiologischen Notfallschutz weiter zu stärken. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 30.06.2025

Wie geht Recycling von Kunststoffen? - Der RecyclingDay gibt Antworten und demonstriert Ansätze

Zielsetzung: Plastik ist überall! Kunststoffe finden sich nicht nur in Einweg-Verpackungen, sondern auch in Smartphones, ICEs und Operationssälen. Leider landet Plastik oft dort, wo es nicht hingehört. Für einen verantwortungsvollen Umgang sind Gesellschaft, Industrie und Politik gefordert. Kunststoffprodukte müssen zukünftig so gestaltet werden, dass sie gut recycelt und wiederverwendet werden können. Bildung spielt dabei eine wichtige Rolle, besonders bei der jungen Generation. 2021 haben wir am KUZ den RecyclingDay für GrundschülerInnen entwickelt, um ihnen spielerisch Ressourcenschonung und Recycling nahe zu bringen. Der Erfolg war überwältigend, und es gab zahlreiche Anfragen von Schulen zur Durchführung des Projekttages. Neben Grundschulen meldeten sich auch zahlreiche Sekundarschulen, Förderschulen, Gymnasien sowie studentische Gruppen. Dies zeigte den großen Bedarf und die Relevanz unserer Inhalte. Nun möchten wir den Projekttag weiterentwickeln und auf die nächste Stufe heben. Ziel des Projektes ist es, neue Lehrinhalte für Kinder und Jugendliche von weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II sowie Lehrlinge und StudentInnen für den Projekttag 'RecyclingDay' zu den Themen Kreislaufwirtschaft (Recycling) und nachhaltiger Umgang mit Kunststoffen zu erarbeiten und eine entsprechende Plattform für das praktische Erleben und selbst Entdecken dieser Inhalte zu bieten, um das Erlernte für einen sensiblen Umgang mit Kunststoffen zu nutzen. Es soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen demonstrativ und praktisch erlebbar das Thema Ressourcenschonung und damit auch die Reduktion klimaschädlicher Emissionen sowie die Reduzierung von Umweltbelastungen nähergebracht werden. Ein Fokus soll auf der Auseinandersetzung mit dem Plastikverbrauch in der heutigen Gesellschaft und der Notwendigkeit der Prävention liegen und damit ein Bewusstsein für die Problematik der Kunststoffverwendung schaffen. Ziel ist es den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Lösungsansätze für die Müllvermeidung zu bieten, diese mit Ihnen zu diskutieren und auch neue Ansätze mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln. Kreatives Tüfteln, Forschen und Experimentieren sollen die Kinder und Jugendlichen an MINT-Wissen heranführen und eine lösungsorientierte Herangehensweise geweckt und geschult werden.

Biodiversitätsfaktormessung mit Intelligenten Akustischen Sensoren, Citizen Science App (für Audiodaten der Entomofauna)

FeinPhone - Partizpatorische Feinstaubmessungen mit Smartphones in Szenarien zukünftiger Smart Cities

Von Feinstaub können erhebliche Gesundheitsrisiken ausgehen: Er kann beim Menschen in die Atemwege und sogar bis in die Lungenbläschen oder den Blutkreislauf eindringen. Dort kann er Zellen schädigen oder auch andere toxische Stoffe tief in den Körper bringen. Die Feinstaubbelastung in Städten wird heute durch teure, statische Messstationen mit schlechter räumlicher und zeitlicher Auflösung überwacht. Um feingranulare dynamische Belastungskarten und reaktive Systeme in Szenarien zukünftiger Smart Cities zu ermöglichen, müssten dichte, verteilte Messungen vorgenommen werden. Eine Möglichkeit dafür sind partizipatorische Messungen auf Basis von Sensorik in Smartphones. Beim sogenannten 'Participatory Sensing' werden Privatpersonen mit kostengünstigen mobilen Sensoren ausgestattet, etwa integriert in bereits vorhandene Smartphones oder als eigenständige Geräte. Durch die Mobilität der einzelnen Teilnehmer kann eine höhere räumliche Auflösung erreicht werden. Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung solcher Ansätze sind etwa Systeme zur Erstellung von Geräuschbelastungskarten oder zur Erfassung von Schlaglöchern, kaputten Ampeln und Verschmutzungen in Städten. Während solche Projekte meist auf regulären Smartphones und der darin verbauten Sensorik basieren, existieren integrierte Sensoren zur Messung von Feinstäuben in Smartphones noch nicht. Vergangene Arbeiten haben jedoch gezeigt, dass die Hintergrund-Feinstaubbelastung selbst mit äußerst einfachen, bereits relativ kleinen Staubsensoren erfasst werden kann. Prinzipiell ist es auch möglich das Messprinzip dieser Sensoren (Lichtstreuung) an Smartphones mit integrierter Kamera zu adaptieren. Das Projekt FeinPhone hat das Ziel, eine solche neuartige Sensorkomponente für Smartphones zur Messung von Feinstaub zu entwickeln und zu evaluieren und im Zuge der Evaluation ggf. einen Referenzdatensatz für die zukünftige Algorithmenentwicklung zu schaffen. Dies schließt das Design der externen Sensorhardware sowie geeigneter Algorithmen zur Verarbeitung der aufgenommenen Daten ein.

Energetische Planung und adaptive Steuerung in Mixed Reality auf Basis von LiDAR-Scans für den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, TP4: MR4Heatpump_IEG - Entwicklung einer adaptiven Steuerung für den optimierten Einsatz von Wärmepumpen

Plattform zur Entwicklung, Optimierung und Evaluierung energieeffizienter Software und Algorithmen, GreenCode: Plattform zur Entwicklung, Optimierung und Evaluierung energieeffizienter Software und Algorithmen

Energetische Planung und adaptive Steuerung in Mixed Reality auf Basis von LiDAR-Scans für den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, TP2: Anforderungsanalyse und Evaluierung optische Erfassung, Mixed Reality und Adaptive Steuerung an Wärmepumpendemonstrator

Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung, Teilvorhaben: I3-3_Steinbacher-Consult

Energetische Planung und adaptive Steuerung in Mixed Reality auf Basis von LiDAR-Scans für den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, TP3: Entwicklung eines integrierten Verfahrens zur Wärmebedarfsermittlung und ganzheitlichen Planung von Wärmepumpen mittels Extended Reality

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