Das Projekt "Smog- und Untersuchungsgebiete der Luftbelastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht im Rahmen der Luftreinhaltung das Instrument der Smog- (40 und 49 (2)) und Untersuchungsgebiete (44) vor. Diese Raeume erhoehter oder zu erwartender Luftbelastung werden von den Bundeslaendern sehr unterschiedlich - zeitlich und raeumlich - ausgewiesen. Massnahmenprogramme beschraenken sich noch auf die unmittelbare Gefahrenabwehr (Ausrufung von Warnstufen und Erlass von Fahrverboten). Die Entwicklung und Koordinierung von langfristigen Vorsorgemassnahmen und zur Sanierung von 'Smog- und Untersuchungsgebieten' ist mit Auftrag der Raumordnungspolitik. Die Laenderausweisungen zu Smog- und Untersuchungsgebieten werden zusammengestellt und analysiert.