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Mehrmals täglich ermitteln Fachleute an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität unserer Luft. Schon kurz nach der Messung können Sie sich über die Luftdaten-API die aktuellen Messwerte abrufen. Zurzeit sind Daten ab dem Jahr 2016 abrufbar. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Daten des laufenden Jahres um noch nicht endgültig geprüfte Daten handelt. Erst im Juni des Folgejahres werden die finalen Daten bereitgestellt. Die aktuellen Daten können Lücken aufgrund Übertragungsproblemen enthalten. Das UBA kann keine Vollständigkeit garantieren. Unterjährig erfolgen Updates mit vorläufig geprüften Daten.
Der WMS-Dienst Hintergrundwerte von Böden enthält die beiden Layer "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" präsentiert die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen.
Die Karte der Hintergrundwerte von Böden ist eine Übersichtskarte mit den zwei Layern "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" präsentiert die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen. Die Karte der Hintergrundwerte von Böden ist eine Übersichtskarte mit den zwei Layern "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" präsentiert die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen.
Der WFS-Dienst Hintergrundwerte von Böden liefert die beiden Layer "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" enthält die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen.
Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Ozone vertical column density in Dobson Units as derived from Sentinel-5P/TROPOMI observations. The stratospheric ozone layer protects the biosphere from harmful solar ultraviolet radiation. Ozone in troposphere can pose risks to the health of humans, animals, and vegetation. The TROPOMI instrument aboard the SENTINEL-5P space craft is a nadir-viewing, imaging spectrometer covering wavelength bands between the ultraviolet and the shortwave infra-red. TROPOMI's purpose is to measure atmospheric properties and constituents. It is contributing to monitoring air quality and providing critical information to services and decision makers. The instrument uses passive remote sensing techniques by measuring the Top Of Atmosphere (TOA) solar radiation reflected by and radiated from the earth and its atmosphere. The four spectrometers of TROPOMI cover the ultraviolet (UV), visible (VIS), Near Infra-Red (NIR) and Short Wavelength Infra-Red (SWIR) domains of the electromagnetic spectrum, allowing operational retrieval of the following trace gas constituents: Ozone (O3), Nitrogen Dioxide (NO2), Sulfur Dioxide (SO2), Formaldehyde (HCHO), Carbon Monoxide (CO) and Methane (CH4). Daily observations are binned onto a regular latitude-longitude grid. Within the INPULS project, innovative algorithms and processors for the generation of Level 3 and Level 4 products, improved data discovery and access technologies as well as server-side analytics for the users are developed.
Unter einem Biofilm versteht man die Aggregation von Mikroorganismen an einer Oberfläche, die in eine Matrix aus extrazellulären polymeren Substanzen (EPS) eingebettet sind. Biofilme sind in der Natur weit verbreitet (Boden, Gewässer) und werden im Rahmen der biologischen Abwassserreinigung zum Abbau organischer Wasserinhaltsstoffe eingesetzt. Neben der Stoffwechselaktivität der Mikroorganismen haben insbesondere Stofftransport, Biofilmwachstum und -ablösung einen entscheidenden Einfluß auf die Effektivität des Prozesses. Schichtdicke und Stabilität des Biofilms werden von einer Vielzahl an Prozeßbedingungen (pH, Temperatur, Strömungsbedingungen, Zusammensetzung von Nährmedium und Abwasser) beeinflußt. Da jedoch bisher keine geeignete On-line-Analytik zur Verfügung stand, konnten die Auswirkungen verschiedener Parameter auf den Biofilm nicht ausreichend untersucht werden. Ein im Rahmen des von der DFG geförderten SFB 411 entwickeltes photoakustisches Sensorsystem soll nunmehr zur simultanen Überwachung von Biofilmen an drei Stellen in einem Reaktor eingesetzt werden. Der Einfluß variierendener Prozeßparameter auf Architektur und Stabilität soll untersucht werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Partikelinkorporation und Flockenabriss liegt. Die Ergebnisse des beantragten Projekts könnten einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Prozeßsteuerung bezüglich der Biofilmablösung zu verbessern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung § 5 Feststellung der UVP-Pflicht § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6
Datenstrom D umfasst alle Informationen zu den Beurteilungsmethoden.
Die im Land Brandenburg kontinuierlich ermittelten Zeitreihen verschiedenster Luftschadstoffe werden erfasst, archiviert und fortgeschrieben. Die Überwachung der Luftqualität in Brandenburg erfolgt durch ein automatisches Luftgütemessnetz nach EU-weiten Vorgaben. Zeitnah werden die aktuellen Messwerte der Schadstoffe Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub- Partikel (PM10), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und weitere mehr im LandesUmwelt / VerbraucherInformationssystem Brandenburg (LUIS-BB) veröffentlicht. Ergänzt werden diese Ergebnisse durch eine Zusammenstellung gültiger Grenzwerte sowie Monats- und Jahresauswertungen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt für die kontinuierliche Luftüberwachung das automatische Luftgütemessnetz mit derzeit 17 Stationen zur Überwachung der Luft in Städten und ländlichen Regionen und 5 Stationen zur Überwachung der Luft im verkehrsnahen Raum. Zusätzlich existieren Messpunkte zur Bestimmung von Inhaltsstoffen im Staubniederschlag / in der Deposition. Mehr als 100 Messgeräte liefern täglich bis zu 12.000 Messwerte, die automatisch in die Messnetzzentrale des LfU übertragen, kontrolliert und von hier veröffentlicht werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3433 |
| Europa | 141 |
| Global | 2 |
| Kommune | 31 |
| Land | 1096 |
| Weitere | 749 |
| Wirtschaft | 11 |
| Wissenschaft | 965 |
| Zivilgesellschaft | 42 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 17 |
| Daten und Messstellen | 2202 |
| Ereignis | 18 |
| Förderprogramm | 2144 |
| Gesetzestext | 13 |
| Hochwertiger Datensatz | 48 |
| Kartendienst | 2 |
| Software | 1 |
| Text | 303 |
| Umweltprüfung | 211 |
| unbekannt | 359 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 537 |
| Offen | 4637 |
| Unbekannt | 132 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5022 |
| Englisch | 489 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 136 |
| Bild | 28 |
| Datei | 223 |
| Dokument | 2361 |
| Keine | 1939 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 2175 |
| Webseite | 3017 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 3431 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4219 |
| Luft | 2784 |
| Mensch und Umwelt | 5276 |
| Wasser | 4730 |
| Weitere | 5294 |