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51. Internationales forstliches Fußballturnier

19. bis 20. Oktober 2024 in Berlin Das war eine runde Sache! Sechs Teams aus ganz Europa trafen sich zum 51. Mal zu einem freundschaftlichen sportlichen Wettkampf unter Kolleginnen und Kollegen. Mit dabei waren diesmal Mannschaften aus Rumänien, Bulgarien, den Niederlanden, dem Saarland und Berlin. Angepfiffen wurde das Turnier am Samstag, 19. Oktober 2024 auf dem Grün des Sportplatzes Hatzfeldtallee. Mit viel Spielfreude und sportlichem Ehrgeiz wurde um die Platzierungen gekämpft und sich in einer Nebenolympiade im Torwandschießen und Jonglieren gemessen. In einem spannenden Finale konnte sich am Sonntag, 20. Oktober 2024, Romsilva (Rumänien) gegen das stolze zweitplatzierte Team Forst Sofia (Bulgarien) mit 3:1 durchsetzen und den begehrten Pokal für Platz eins ergattern. Nicht weniger spannend war der Kampf um Platz drei. Erst im Neunmeter-Schießen, konnte sich FD Temeschwar (ebenfalls Rumänien) gegen das Team Saarforst (Saarland) mit 3:1 behaupten. Im Spiel um Platz fünf gewannen die Staatsbosbeheer Niederlande gegen den Gastgeber 1. FC Kreuzbandriss von den Berliner Forsten mit 3:2. Das entscheidende Tor fiel in der allerletzten Sekunde. Abgerundet wurden die Spieltage mit einer fachlichen Exkursion im Tegeler Forst und geselligen Abenden unter Kolleginnen und Kollegen bei Lagerfeuer im gastfreundlichen Zeltlagerplatz in Heiligensee. Wir gratulieren allen Teilnehmenden Teams zu ihren Ergebnissen und schauen mit Freude ins kommende Jahr. Die Teams aus Rumänien haben angekündigt, das Turnier im kommenden Jahr auszurichten. Platz 1: Romsilva, Rumänien Platz 2: Forst Sofia, Bulgarien Platz 3: FD Temeschwar, Rumänien Platz 4: Saarforst, Saarland Platz 5: Statsbosbeheer Niederlande Platz 6: 1. FC Kreuzbandriss, Berlin Gespielt wurde auf zwei Halbfeldern, die Spielzeit betrugt 15 Minuten in der Vorrunde und in den Spielen um Platz 5 bis 1 jeweils zwei Mal 10 Minuten. Unter folgendem Link finden Sie Fotos vom Internationalen Forstlichen Fußballturnier 2024 in Berlin: Zu den aktuellen Fotos

Interreg ECHT

Projekt Interreg ECHT: Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Rückverfolgbarkeit von Chemikalien mittels digitalem Produktpass („Enable Digital Product Passports with Chemicals Traceability for a Circular Economy”). Die neue EU Ökodesign-Verordnung verlangt die Bereitstellung von Informationen über Chemikalien, die in Produkten enthalten sind, in digitalen Produktpässen. Dabei sollen die genauen Datenanforderungen für die digitalen Produktpässe für jede Produktgruppe einzeln festgelegt werden. Textilien stehen ganz oben auf der Prioritätenliste der zu bearbeitenden Produktgruppen. Der Produktpass setzt voraus, dass Akteure der Lieferkette Zugang zu detaillierten Produktinformationen inkl. Materialzusammensetzungen und damit verbundenen Auswirkungen haben. Die Rückverfolgbarkeit (Traceability) von Chemikalien in Materialien ist eine wichtige Voraussetzung für kreislauffähige Produkte und Geschäftsmodelle. Gerade im Textilsektor machen es die Volatilität, Komplexität und etablierte Strukturen der Lieferketten den Unternehmen schwer, die in ihren Produkten enthaltenen Chemikalien zu bestimmen. Hier setzt das Interreg Projekt ECHT an: Es zeigt die Chancen einer koordinierten und grenzüberschreitenden Umsetzung des digitalen Produktpasses auf. Viele Textilunternehmen sind in Nordwest-Europa ansässig, die meisten davon Mikro- (89 %) sowie kleine und mittelständige Unternehmen (KMU). ECHT unterstützt die Akteure dieser Wertschöpfungsketten dabei, die Nachverfolgbarkeit von Chemikalien zu etablieren und Netzwerke, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Um seine Reichweite zu maximieren, ist ECHT nicht an bestimmte IT-Lösungen gebunden. Projektaktionen: Traceability Strategy: Akteure aus Hochschule, Industrie und Behörden entwickeln im Projekt gemeinsam ein Zukunftsszenarium für 2035, bestimmen die Faktoren, die das Szenarium beeinflussen und eine Strategie, wie das Szenarium verwirklicht werden kann (Theory of Change). Aktionspläne: Die Strategie wird in drei Aktionspläne umgesetzt, einen für Politik und Behörden, einen für die Textil- und einen für die Teppichindustrie. Training Schemes: In Schulungsprogrammen werden ⁠ Stakeholder ⁠ der Industrie über Möglichkeiten der Verfolgbarkeit von Chemikalien in der Lieferkette informiert. Knowledge Platform: Die Projektergebnisse werden auf einer Wissensplattform weiteren Stakeholdern zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf den Wertschöpfungsketten der Textilindustrie (Bekleidung aus Baumwolle und Polyester, Teppiche), die Projektergebnisse sollen aber möglichst auch auf weitere Industrie-Sektoren anwendbar sein. Der Blick auf diese Wertschöpfungsketten schließt den gesamten Lebensweg der Produkte mit ein. Das Umweltbundesamt ist Projektpartner in Interreg ECHT und insbesondere für die Entwicklung des Aktionsplans für Politik und Behörden zuständig. Projektdaten: Gefördert im Rahmen von Interreg NWE Call2 Projektlaufzeit 01.01.2024-31.12.2026 Projektkoordinator: Hochschule Darmstadt, Forschungsgruppe sofia Projektpartner: Luxembourg Institute of Science and Technology LIST, Umweltbundesamt ⁠ UBA ⁠, Neovili, European Carpets and Rugs Association ECRA, H&M Group, Luxembourg Media and Digital Design Centre LMDDC, Team2, PUMA. Weitere Projektbeteiligte: Inditex, Ineris, Luxinnovation, Sympany, Techtera, Euratex, Lacoste, Blutsgeschwister Kontakt im Umweltbundesamt: Dr. Ioannis Dosis ( ioannis [dot] dosis [at] uba [dot] de )

AskREACH

Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren: Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können. Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen. Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten. Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen. Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt. Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert. Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden. Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten. Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn). Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank: Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen. SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden. Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs > 0,1 Gewichts% enthalten. Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten. Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kunden wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können. Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung. Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher: Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC) Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS) Griechenland: National Observatory of Athens (NOA) Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR) Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV) Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO) Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO) Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden) Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA) Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme Europa: European Environmental Bureau (EEB) In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet: Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL) Bulgarien: Za Zemiata Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE) Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT) Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem) Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS) Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ) Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter www.askreach.eu Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Healthy corridors as drivers of social housing neighbourhoods for the co-creation of social, environmental and marketable NBS (URBiNAT)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Healthy corridors as drivers of social housing neighbourhoods for the co-creation of social, environmental and marketable NBS (URBiNAT)" wird/wurde ausgeführt durch: Universidade de Coimbra, Centro de Estudos Sociais (CES).

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), DIGITAL-WATER.city - Leading urban water management to its digital future (DWC)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), DIGITAL-WATER.city - Leading urban water management to its digital future (DWC)" wird/wurde ausgeführt durch: Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH.

Gewinner der AskREACH-Auszeichnungen für Unternehmen

Zwei skandinavische Unternehmen werden im Rahmen des Projekts AskREACH jeweils in den Kategorien SVHC-Management und Kommunikation in der Lieferkette ausgezeichnet. Das Projekt AskREACH sensibilisiert mit Beteiligung des UBA europaweit für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Erzeugnissen. Unter den Finalisten sind auch zwei deutsche Unternehmen. Der schwedische Einzelhändler Cervera AB hat die AskREACH-Auszeichnung in der Kategorie „Bestes SVHC-Management“ gewonnen. Die deutsche Firma Tchibo belegte in dieser Kategorie den zweiten Platz. Der Preis in der Kategorie „Beste Kommunikation in der Lieferkette“ geht nach Dänemark an die Firma Abena A/S, gefolgt von dem deutschen Unternehmen VAUDE. Die Auswahl für die Auszeichnungen wurde in Übereinstimmung mit den Zielen des AskREACH-Projekts getroffen. Eines dieser Ziele ist die Sensibilisierung für die ⁠ REACH ⁠-Informationspflichten und insbesondere die Verbesserung des Informationsflusses zu SVHCs in Erzeugnissen nicht nur entlang der Lieferkette (zwischen Einzelhändlern, Importeuren, Herstellern usw.), sondern auch gegenüber den (End-)Verbrauchern. Ein weiteres Ziel ist es, mit Unternehmen in Kontakt zu treten und etwas über die Herausforderungen zu erfahren, mit denen sie bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten nach Artikel 33 REACH konfrontiert sind und die Kommunikationsprozesse in den Lieferketten zu verbessern. Letztendlich soll durch das Projekt AskREACH die Verwendung von sichereren Alternativen zu besonders besorgniserregenden Stoffen angeregt und gefördert werden. Die Jury für die Auszeichnungen besteht aus dem Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠), dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST), der dänischen Umweltschutzbehörde (MST) sowie aus zwei Nichtregierungsorganisationen, dem Baltischen Umweltforum Lettland (BEF) sowie ARNIKA aus der Tschechischen Republik. Für eine faire Bewertung der teilnehmenden Unternehmen legte die Jury spezifische Kriterien fest. Untersucht wurden die Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien in Bezug auf Chemikalien und der Umgang mit Informationen zu SVHCs. So wurde beispielsweise danach bewertet, ob Mittel und personelle Ressourcen im Unternehmen bereit stehen, um SVHCs in Erzeugnissen zu berücksichtigen oder um die REACH-Kommunikationspflichten zu erfüllen. Die von der Jury geprüften Fragen sind in verschiedenen Sprachen in den Bewerbungsformularen nachlesbar. Im Rahmen des Projekts werden zwei Arten von Auszeichnungen vergeben. In der Kategorie Lieferkette erhält der Gewinner eine einjährige iPoint-Lizenz: ein digitales Tool, das bei der Einhaltung der Produktvorschriften und der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ entlang der Lieferkette unterstützt. Für den Gewinner der Einzelhandelskategorie bieten unsere Projektpartner von der Forschungsgruppe Sofia ein "REACH-Coaching" an, bei dem die vorhandenen Managementsysteme zur Übermittlung von Stoffinformationen in Erzeugnissen bewertet werden, um diese noch weiter zu verbessern und ihre Effizienz zu steigern.

Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V..2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

Wie weit sind Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel?

Mit welchen Maßnahmen setzen Kommunen Klimaanpassung bereits um? Was hindert sie daran, sich stärker auf Klimafolgen vorzubereiten? Auf diese und weitere Fragen haben Kommunen bei einer Befragung des Deutschen Instituts für Urbanistik im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) geantwortet. Kommunale Klimaanpassung: Von der Nische auf dem Weg zum Mainstream Die Ergebnisse der Studie "Wirkung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) für die Kommunen" zeigen deutlich: Immer mehr Kommunen engagieren sich in der Klimaanpassung. Sie werden vor allem dann aktiv, wenn sie selbst von extremen Wetterereignissen betroffen waren. Darüber hinaus handeln Kommunen, wenn die Führungskräfte innerhalb der Verwaltung und Politik von der Notwendigkeit des Handelns überzeugt sind und sie Schnittstellen zu ohnehin bearbeiteten Themen sehen. Damit Kommunen Maßnahmen zur Klimaanpassung auf den Weg bringen können, ist konzeptionelle Vorarbeit erforderlich. 40 Prozent der befragten Kommunen geben an, einen politischen Beschluss zur Erarbeitung von Anpassungsstrategien oder -konzepten vorliegen oder in Arbeit zu haben. 46 Prozent haben eine verwaltungsinterne Bestandsaufnahme zur Klimaanpassung durchgeführt oder arbeiten daran. Immerhin haben bereits 27 Prozent der Antwortenden einen Beschluss gefasst oder sind dabei, einen solchen zu erstellen, um vorhandene Anpassungsstrategien oder -konzepte umzusetzen. Erfreulich ist, dass die Mehrheit der befragten Kommunen bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung planen oder umsetzen. Abbildung 1 zeigt die am häufigsten genannten Maßnahmen. Deutsche Anpassungsstrategie wirkt positiv auf die Kommunen Viele Kommunen bestätigen, dass die Deutsche ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ (⁠ DAS ⁠) dazu geführt hat, Klimaanpassung in der Verwaltung und auch in der Kommunalpolitik bekannter zu machen. Dabei setzen vor allem die Informationsangebote und Fördermöglichkeiten des Bundes zur Klimaanpassung wichtige Impulse für die Kommunen. Durch die Umfrage wurde jedoch auch deutlich, dass den Kommunen die Nutzung des vorhandenen Wissens und der Fördermöglichkeiten erleichtert werden sollte. Die folgende Abbildung 2 gibt einen Einblick, welche Förder- und Informationsangebote des Bundes durch Kommunen genutzt werden oder zumindest bekannt sind. Besonders wahrgenommen werden demnach die Förderangebote der Kommunalrichtlinie des Bundes und des DAS-Förderprogramms, die ⁠ UBA ⁠-Informationstools Klimalotse und Tatenbank sowie der Monitoringbericht zur DAS. Die Wahrnehmung der Kommunen ist, dass eine freiwillige Umsetzung der Klimaanpassung deutlich langsamer voran kommt als eine verpflichtende. 74 Prozent der befragten Kommunen geben an, dass sie Klärungsbedarf sehen, ob die Klimaanpassung zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört und wie dafür eine angemessene Finanzierung der anfallenden Aufgaben zu lösen sei. Darüber hinaus macht eine europaweite Studie anhand von 885 analysierten Städten sehr klar, dass Anpassungspläne fünfmal häufiger in Ländern entwickelt werden, in denen sie für die Kommunen verpflichtend sind – beispielsweise in Dänemark, Frankreich, der Slowakei und Großbritannien (vgl. Reckien et al. 2018). Herausforderungen für kommunale Klimaanpassung: Finanzierung, Wissen und Akzeptanz Auch wenn viele Kommunen bereits aktiv Klimaanpassung voranbringen, so zeigen die Ergebnisse auch, dass zumindest für ein Drittel der befragten Kommunen Klimaanpassung noch gar keine Rolle spielt. Bei diesen liegt noch kein politischer Beschluss, kein Maßnahmenprogramm und auch kein anderes Konzept oder Instrument zur Klimaanpassung vor beziehungsweise ist nichts dergleichen geplant. Ergänzt wird dieses Bild durch die Tatsache, dass ein Drittel der befragten Kommunen keine Personalkapazitäten für kommunale Klimaanpassung zur Verfügung hat. Nur wenige haben mehr als eine Vollzeitstelle für dieses Thema ausgewiesen. Darin zeigt sich auch die Kluft zwischen kleineren Kommunen und Großstädten. Letztere können im Regelfall mehr Personal zur Klimaanpassung aufbauen. Für kleinere Kommunen ist das oft gar nicht möglich. Klimaanpassung muss in diesen Fällen innerhalb der vorhandenen Kapazitäten mitbearbeitet werden. Eine umfassendere strategische Bearbeitung ist in diesen Fällen nicht zu leisten und Klimaanpassung kann dann nur punktuell umgesetzt werden. Dementsprechend sehen die Kommunen knappe Ressourcen zur Vorbereitung und zur Umsetzung von Klimaanpassung als das stärkste Hemmnis. Weitere Barrieren liegen vor, wenn Erfahrungen mit der Klimaanpassung fehlen oder die Datengrundlagen nur unzureichend verfügbar sind. Zudem bremst eine geringe Akzeptanz in der Bevölkerung, bei der lokalen Politik oder in der Verwaltung Klimaanpassungsaktivitäten aus. KomPass unterstützt und vernetzt die Kommunen vielfältig Gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst hat ⁠ KomPass ⁠ im Auftrag der Bundesregierung das Klimavorsorgeportal als zentralen Wegweiser zu Klimainformationsangeboten entwickelt. Kommunen sind hier eine zentrale Zielgruppe. Weitere eigene Informationsdienste des UBAs wie der Klimalotse und die Tatenbank unterstützen Kommunen bei der Erstellung von Anpassungskonzepten und zeigen Beispiele für erfolgreich umgesetzte Maßnahmen. Dies wird praktisch ergänzt beispielsweise durch Leitfäden zur Aufstellung von Hitzeaktionsplänen und für Gestaltungsmöglichkeiten in der räumlichen Planung , die in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten im ⁠ UBA ⁠ bereitgestellt werden. Zusätzlich fördert das Bundesumweltministerium kommunale Leuchtturmvorhaben mit dem Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel . KomPass bietet vielfältige Vernetzungs- und Beteiligungsformate für Kommunen an: In Stakeholderdialogen können sich kommunale Vertreterinnen und Vertreter zu spezifischen Themen informieren und austauschen – beispielsweise zu öffentlicher Gesundheitsvorsorge, klimarobustem Sanieren oder Risikomanagement in der Planung. In Ideen- und Kooperationsbörsen entwickeln Teilnehmende aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Behörden und Wissenschaft dabei gemeinsam konkrete Maßnahmen für ihre Gemeinde oder Region. Solche Maßnahmen können zum Wettbewerb „Blauer Kompass“ eingereicht werden. Dieser zeichnet innovative lokale und regionale Anpassungsmaßnahmen aus und stellt sie einem breiten Publikum vor. Orientiert an den ermittelten Bedarfen der Kommunen wird KomPass seine Unterstützungsangebote, Informationen und Instrumente stetig wissens- und forschungsbasiert weiterentwickeln. So sollen einerseits Vulnerabilitäten und Handlungserfordernisse abgeschätzt und andererseits Anpassungsfähigkeiten von lokalen Akteuren gestärkt werden, um Schäden begrenzen, ⁠ Klimafolgen ⁠ bewältigen und Chancen nutzen zu können. Ein Forschungsziel besteht darin, die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen zu messen und Handlungsalternativen zu bewerten. Zentrale Fragen widmen sich in diesem Kontext der Wirkungsanalyse von Informationstools. Auf dieser Grundlage werden bestehende Informationsangebote weiterentwickelt, um diese noch nutzergerechter aufzubauen und mehr interaktive Komponenten zu integrieren. Quellen Diana Reckien, Monica Salvia, Oliver Heidrich , Jon Marco Church, Filomena Pietrapertosa, Sonia De Gregorio-Hurtado, Valentina D'Alonzo, Aoife Foley, Sofia G. Simoes, Eliska Krkoska Lorencov, Hans Orru, Kati Orru, Anja Wejs, Johannes Flacke, Marta Olazabal, Davide Geneletti, Efren Feliu, Sergiu Vasilie, Cristiana Nador, Anna Krook-Riekkola, Marko Matosovic, Paris A. Fokaides, Byron I. Ioannou, Alexandros Flamos, Niki-Artemis Spyridaki, Mario V. Balzan, Orsolya Fülop, Ivan Paspaldzhiev, Stelios Grafakos, Richard Dawson (2018): How are cities planning to respond to climate change? Assessment of local climate plans from 885 cities in the EU-28 In: Journal of Cleaner Production 191, S. 207-219. Umweltbundesamt (2019): Umfrage Wirkung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) für die Kommunen . Climate Change 01/2019. Autoren: Andreas Vetter, Andrej Lange (Umweltbundesamt) Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠ Klimafolgen ⁠ und Anpassung Nr. 59 veröffentlicht. 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Analyse der rechtlichen Gestaltungsspielräume bei der Konkretisierung der Betreiberpflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugunsten einer verbesserten Energieeffizienz von Industrieanlagen

Das Projekt "Analyse der rechtlichen Gestaltungsspielräume bei der Konkretisierung der Betreiberpflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugunsten einer verbesserten Energieeffizienz von Industrieanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V..In der rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis besteht weitgehend Einigkeit, dass zum Zwecke der Luftreinhaltung auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten Energieeffizienzanforderungen an die Anlagenbetreiber gestellt werden können. Unklar sind allerdings die näheren rechtlichen Gestaltungsspielräume, die das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht insoweit vorgibt. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen sowohl die Art der zulässigen Maßnahmen (etwa den Inhalt von Vorsorgemaßnahmen jenseits des Standes der Technik), ihren räumlich-funktionalen Bezugsrahmen (etwa die Zulässigkeit von Verbundlösungen im Hinblick auf den klassisch engen Anlagenbegriff des BImSchG) als auch ihr Verhältnis zu Steuerungsinstrumenten anderer Rechtsgebiete (etwa die Anreizregulierung im Steuerrecht zugunsten verbesserter Energieeffizienz oder die treibhausgasbezogene Mengensteuerung des Emissionshandels). Das Vorhaben hat angesichts dieser rechtlichen Unklarheiten das Ziel, die näheren Konturen der Betreiberpflichten des BImSchG im Hinblick auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen darzulegen und den rechtlichen Handlungsrahmen für die Formulierung entsprechender Anforderungen auf Basis dieser Grundpflichten zu verdeutlichen. Auf Grundlage einer Analyse der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis sind eventuelle Entwicklungslinien bei der Auslegung und Anwendung der Betreiberpflichten darzustellen und ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu formulieren. Dabei ist auch darzulegen, wie sich neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen mit Instrumenten anderer Rechtsgebiete sachgerecht verknüpfen ließen.

Teilprojekt 2: Ökonomisch-empirische Analyse^Konsumverhalten und Innovationen zur nachhaltigen Chemie - am Beispiel von Produkten mit problematischen Inhaltsstoffen, Teilprojekt 1: Anreiz- und Hemmnis-Analyse

Das Projekt "Teilprojekt 2: Ökonomisch-empirische Analyse^Konsumverhalten und Innovationen zur nachhaltigen Chemie - am Beispiel von Produkten mit problematischen Inhaltsstoffen, Teilprojekt 1: Anreiz- und Hemmnis-Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V..

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