Atomarer Sauerstoff (O) ist ein wichtiger Bestandteil der Erdatmosphäre. Er erstreckt sich von der Mesosphäre bis zur unteren Thermosphäre (Engl.: Mesosphere and Lower Thermosphere: MLT), d. h. von etwa 80 km bis über 500 km Höhe. O wird durch Photolyse von molekularem Sauerstoff durch UV-Strahlung erzeugt. Er ist die am häufigsten vorkommende Spezies in der MLT und eine wichtige Komponente in Bezug auf dessen Photochemie. Außerdem ist O wichtig für den Energiehaushalt der MLT, da CO2-Moleküle durch Stöße mit O angeregt werden und die angeregten CO2-Moleküle im Infraroten strahlen und die MLT kühlen. Dies bedeutet, dass sich der globale Klimawandel auch auf die MLT auswirkt, denn die Erhöhung der CO2-Konzentration in der MLT führt zu einer effizienteren Kühlung und damit zu deren Schrumpfen. Die O Konzentration wird außerdem durch dynamische Bewegungen, vertikalen Transport, Gezeiten und Winde beeinflusst. Daher ist eine genaue Kenntnis der globalen Verteilung von O und seines Konzentrationsprofils sowie der täglichen und jährlichen Schwankungen unerlässlich, um die Photochemie, den Energiehaushalt und die Dynamik der MLT zu verstehen. Das Ziel dieses Projekts ist es, Säulendichten und Konzentrationsprofile von O in der MLT durch Analyse der Feinstrukturübergänge bei 4,74 THz und 2,06 THz zu bestimmen. Die zu analysierenden Daten wurden mit dem Heterodynspektrometer GREAT/upGREAT (German REceiver for Astronomy at Terahertz frequencies) an Bord von SOFIA, dem Stratospheric Observatory for Infrared Astronomy, gemessen. Dies ist eine direkte Beobachtungsmethode, die genauere Ergebnisse liefern kann als existierende indirekte satellitengestützte Methoden, die photochemische Modelle benötigen, um O Konzentrationsprofile abzuleiten. Mit GREAT/upGREAT wurden seit Mai 2014 ca. 500.000 Spektren gemessen, die vier verschiedene Weltregionen abdecken, nämlich Nordamerika, Neuseeland, Europa und Tahiti/Pazifik. Zeitliche Variationen sowie der Einfluss von Sonnenzyklen, Winden und Schwerewellen werden ebenfalls im Rahmen des Projekts untersucht. Die Ergebnisse werden mit Satellitendaten, die für Höhen von 80 bis 100 km verfügbar sind, und mit Vorhersagen eines semi-empirischen Modells verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Daten die ersten spektral aufgelösten direkte Messungen von O in der MLT sind. Dies ist eine vielversprechende Alternative zur Bestimmung der Konzentration von O im Vergleich mit indirekten satellitengestützten Methoden, die auf photochemischen Modellen beruhen.
<p>Nicht nur CO₂-Bilanz und Ressourcenverbrauch bestimmen die Umweltwirkungen digitaler Technologien. Künstliche Intelligenz (KI) verändert, wie wir produzieren, konsumieren und entscheiden. Ein Bericht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt, wie das Umweltrecht diese „Technosteuerung“ auf der Basis bestehender Gesetze rechtlich fassen und ökologisch ausrichten kann.</p><p>Die Diskussion über die Umweltwirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) und autonome Systeme dreht sich aktuell vor allem um Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß. Doch die eigentlichen ökologischen Herausforderungen liegen tiefer: Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme (algorithmic decision systems, ADS) greifen als „Technosteuerung“ in gesellschaftliche Prozesse ein – sie beeinflussen, wie Warenströme gelenkt, Felder bewässert oder Konsumangebote platziert werden. Damit entstehen neue, sozio-technisch vermittelte Umweltwirkungen, die das bestehende Recht bisher kaum erfasst.</p><p>Der Bericht „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltrechtliches-regulierungskonzept-fuer">Umweltrechtliches Regulierungskonzept für algorithmenbasierte Entscheidungssysteme</a>“ analysiert, wie das Umweltrecht auf diese Entwicklungen reagieren kann. Das vom <a href="https://www.oeko.de/">Öko-Institut e.V.</a> (Dr. Peter Gailhofer) geleitete Forschungsteam unter Beteiligung des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (<a href="https://www.ufu.de/">UfU e.V.</a>)., der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (<a href="https://www.sofia-darmstadt.de/aktuelles">sofia</a>) und mit Unterstützung von Experten des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI), der Jade Hochschule und IOW Rostock zeigt: Der bestehende Rechtsrahmen – von der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689">EU-KI-Verordnung</a>, über das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte">Produkt-</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umwelthaftungs-umweltschadensrecht">Haftungsrecht</a> bis zu unterschiedlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht">umweltrechtlichen</a> Instrumenten – bildet die ökologischen Herausforderungen von ADS bislang nicht hinreichend ab.</p><p>Der Bericht liefert eine innovative, <strong>umweltrechtliche Perspektive auf Risiken und Potenziale</strong>. ADS werden nicht allein als Gefahrenquelle betrachtet, sondern als Technologien, die ökologisch positive wie negative Wirkungen haben können und die rechtlich gestaltbar sind. Es ist deshalb dringend geboten, Risiken von KI und ADS nicht nur zu bewerten, sondern <strong>vorsorglich zu steuern</strong> und Potenziale wirklich nachhaltiger Innovationen aktiv zu fördern.</p><p>Die Autoren plädieren für ein <strong>lernfähiges Regulierungssystem</strong>, das frühzeitig ansetzt, noch bevor technologische Pfadabhängigkeiten oder Lock-in Effekte entstehen. Statt einer neuen Querschnittsregelung schlägt der Bericht gezielte <strong>Erweiterungen bestehender Umweltgesetze</strong> vor: etwa, um Pflichten zur Verbesserung von Transparenz und Sorgfalt, sowie Verfahren zur vorsorglichen Bewertung von Umweltwirkungen ökologisch relevanter KI-Anwendungen, ergänzt durch partizipative Elemente und umweltbezogene Regeln für eine Daten-Governance. Die konkreten Vorschläge schaffen einen „Instrumentenkasten“ zur zukunftsfähigen Regulierung digitaler Systeme. Gleichzeitig ergeben sich Impulse für Politik und Recht, die ökologische und digitale Transformation gemeinsam zu gestalten: als echte Twin Transition.</p>
Ich benötige eine Liste der Verantwortlichen für die Überprüfung und der Verantwortlichen Beantworter folgenden Antrags in ihrem Ministerium zu Ombudsmann der privaten Banken Az.681-14-7457 Frau Kamilla Wölfle (Wf/Aln) ombudsmann@bdb Abs.Beschwerdeführer: Sebastian Günther mit Gerhard Günther Nürnberger Str.10a,91781 Weißenburg, Absender Fax 032121108015 - 10.9.2015,9.9.,8.9.,2.9.,18.8.,14.8.,12.7.,27.6.,15.3.2015,20.12.14,6.11.2014 An Fax+49/30/16633169 +49/30/16631399 +49/0228/41081550 +49/0228/4108123 +49/69/95663077 +49/69/9566503181 +32/2233/5449 +1/202/6238377 An Ombudsmann der privaten Banken - http://archive.is/ScvsB - T.03016633166 - <<E-Mail-Adresse>> Ekkehard Bombe,Dr.Gerhart Kreft,Angelika Lange,Dr.Rainer Mößinger,Dr.Gerda Müller, Werner Weiß Kundenbeschwerdestelle Bundesverband deutscher Banken - http://archive.is/ec61H - T.03016630 Burgstraße 28, 10178 Berlin - Postfach 040307, 10062 Berlin - Fax 03016633169 03016631399 Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, D14046 Berlin-Charlottenburg <<E-Mail-Adresse>> Registernr. 19142Nz USt-IdNr.: DE201591882 EU-Transparenzregister: Registriernr.0764199368-97 Wir werden unseren Antrag auf Schlichtung NIEMALS zurücknehmen wie Kamilla Wölfle 26.5.15 behauptete Az.681-14-7457 Frau Kamilla Wölfle (Wf/Aln) <<E-Mail-Adresse>> 21.11.2014 13:56 Uhr und Nachträge Angaben zur Bank (Beschwerdegegnerin): BNP Paribas Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg Beschwerdegegner: Cortal Consors S.A. (nach Umbenennungsversuch in Hello Bank Consorsbank) Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg Tel.: 09113690 Fax:09113691000 <<E-Mail-Adresse>> als 100%-ige Derivate Privatanleger Vertriebstochterunternehmen von der BNP Paribas S.A. Niederlassung Frankfurt Tochter BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH - als öffentlicher Derivate Begeber in Deutschland - und ihrer DIREKT FÜR DEN PROSPEKT VERANTWORTLICHEN Tochter BNP Arbitrage S.N.C., Paris 8, rue de Sofia 75018 Paris Frankreich als Derivate Anbieter in Deutschland – Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt Tel.+49(0)697193-0 Fax:+49(0)6971933499 <<E-Mail-Adresse>> vertreten durch: 1.Dr.Thomas Mayinger,KleinreutherWeg 88,90408 Nürnberg T0911927091-20 Fax-23 http://archive.is/2lcd8 2.Dr.Markus Pentek, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg, Tel.0911927091-21 http://archive.today/ewYB4 3.Benjamin Feldbaum, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg http://archive.today/nCFky 4.Klaus Schlockermann, Kleinreuther Weg 88, D-90408 Nürnberg http://archive.today/XZkVc - in Gemeinschaft mit - 5.Dr.Udine von Diemar mit Sekretärin Martina Weber von Jones Day, Prinzregentenstr.11,80538 München A.076324670001 6.Jean-Laurent Bonnafe, CEO BNP Paribas S.A.,16,boulevard des Italiens,75009 Paris 7.Franciska Decuypere Cortal Consors,Generaldirektorin,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 8.Michael Endres,c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 9.Kai Friedrich,CEO c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 10.Marcus Irlbacher,c/o Cortal Consors S.A.,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 11.Jeannette Wolter,c/o Cortal Consors S.A., Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 12.Marek Gornowicz,c/o Consorsbank Cortal S.A.,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg 13.Marion Trummert,c/o Consorsbank Cortal SA,Bahnhofstrasse 55,90402 Nürnberg 14.Regina Mehler,c/o Consorsbank,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg <<E-Mail-Adresse>> Mail10402013 12:23Uhr an <<E-Mail-Adresse>> AGNürnberg31C9911-12 Regina.Mehleratbnpparibas.com-T.09113695104-01759354101F09113695110 15.Ettrich Rechtsanwälte, Bernd Hanowski Eschersheimer-Landstr.6 D-60322-Frankfurt und die aus Impressum entfernten und zu über 9000000000US$ durch US-Strafverfolgungsbehörden verurteilten BNPLeiter 16.Joachim von Schorlemer, BNP Paribas, Leiter der Geschäftsführung Deutschland 17.Olivier LeGrand, Cortal Consors S.A. Generaldirektor 18.Georges Chodron de Courcel, BNP Paribas, Zinsanpassungsfaktor Einsteller 19.Baudouin Prout Président du Conseil d'Administration (Präsident des Verwaltungsrates) 20.Francois Villeroy de Galhau BNP Paribas Kredite bis 3/2015 ab 11/15 31RueCroix desPetitsChamps 1.Arrondissement Paris 21.Marco Lauterbach, c/o Consorsbank Cortal S.A.,Bahnhofstr.55,90402 Nürnberg 2011-2012 -1.336.216,1 Euro Bescheiniger 22.Sebastian Wulff nach BNP Paribas S.A. Niederlassung Frankfurt Tochter BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbH Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt und nach Noerr LLP, Börsenstr.1 60313Frankfurt http://archive.is/UByxM seit 7.9.2015 Watson Farley & Williams Ulmenstraße 37-39 60325 Frankfurt http://archive.IS/ohsbT Verkaufsprospekt Verantwortlicher 23.Smarthouse Media GmbHSmarthouse Media GmbH Hirschstraße 2 76133 Karlsruhe Handelsreg.Mannheim 109011 UStID: DE210161062 <<E-Mail-Adresse>> Tel.0721531690 Fax -29 Geschäftsführer Andreas Grunwald, Stefan Schmitt http://archive.today/Ys5RA und ihre -1336216 Euro Verlustleugner - Betreff: BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 sowie BGH Urteil XI ZR 512/11 BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14 Hier: Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg -802148,18€ Bearbeitunggebühr zum 5.4.2011 - für die vom Geschädigten nicht unterschriebene Darlehensvereinbarung vom 8.9.2010 für Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Seite 9 von 9 (Urkundenbeweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 ) Hier: -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten unterschriebene Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Gesamt: -816141,71 Euro Bearbeitunggebühr - nach den Handlungen der Darlehensvermittler ohne Vertrag Kundenunterschrift und somit erwiesenen Eindringer in das Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors und Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditlinieneinrichtungssystem der Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg ohne vertragliche Rechtsgrundlage. http://archive.is/yx1dO Original Bank Verlustbescheinigung im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben zu meinem Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors für Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen (Beweis: http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt berechnet. Dieses Entgelt ist unzulässig. Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden. Am 8.9.2010 habe ich mit Ihnen KEINEN Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von -802148,18 Euro zum 5.4.2011 auf meinem Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors und -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 für mein Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - gesamt 816141,71 Euro - abgeschlossen. Für die Kreditbearbeitung habe ich ohne Rechtsgrund ein Bearbeitungsentgelt von 5920,5 Euro für den Zeitraum 31.12.2010-31.03.2011 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 – und 987,47 Euro für den Zeitraum 31.3.2011-30.06.2011 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 - gesamt 6907,97 Euro - zahlen müssen. Seit Beginn ihrer Bank 1.000.000 Euro Kreditvertrag Betreuer Tätigkeit - nachdem ich durch Aktenzeichen Amtsgericht Weißenburg XVII 57/09 – gemäss öffentlich beglaubigter Gerichtsurkunde vom 25.6.2010 durch den Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel als Betreuter bezeichnet wurde - haben sie zudem ein Bearbeitungsentgelt von 15344,36 Euro für den Zeitraum 30.06.2010-30.09.2010 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 – und 10662,12 Euro für den Zeitraum 30.9.2010-31.12.2010 - gemäss Zeitraum Kontoauszug Vermerk ihrer Bank 2150 02 1103333721/00 - gesamt 26006,48 Euro - von meinem Konto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors weggebucht - bis sie unter Aktenzeichen ME diesen 1.000.000 Euro Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditvertrag kündigten am 10.9.2010 zum 15.11.2010: (Beweisanlagen: http://archive.today/Ht2yF https://archive.today/2tJOs https://archive.today/cMACj ) http://archive.is/yx1dO Grund für ihre Aktenzeichen ME 1.000.000 Euro Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kreditvertrag Kündigung am 10.9.2010 zum 15.11.2010 war - nach in Kraft treten der neuen EU Verbraucherkredit Vertraggesetz Vorschriften - ihre unterlassene Risikobelehrung gemäss § 37d WPHG nach 2 Jahren und fehlender Informationseinholung gemäss § 31 WPHG zu Anlageerfahrung bei Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Verkäufen durch die Bank auf Kredit ohne vom Kunden unterschrieben Vertrag. Dies bestätigten die BNP Paribas Verantwortlichen gegenüber der BaFin. Ich bin seitdem ein - teilweise (u.a. mit -802148,18€ "Bearbeitunggebühr" zum 5.4.2011 auf meinem Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors) mit Kreditlinie (Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) - wiederholt - (u.a. mit -13.993,53 Euro "Bearbeitunggebühr" zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten [mir Sebastian Günther Nürnberger Str.10a D-91781 Weissenburg] unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen) - ohne von mir unterschriebenen Vertrag - (Urkundenbeweise: Landgericht Nürnberg Az.:10O6556-12 - - Az.313E1-61-13 - Amtsgericht Nürnberg Az.31C9911-12 - LandgerichtNürnbergAz11O6653-14-11.Zivilkammer-Widerklage ) – um -1373216 Euro http://archive.is/Tb4Zk mit BNP Paribas UNLIMITED TURBO Schuldverschreibungen Geschädigter der BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) . Daraufhin verbreiten "Anwälte" meiner -1373216 Euro http://archive.is/Tb4Zk Schädigerbank BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) - durch Bank eigene UNLIMITED TURBO Optionsschein Schuldverschreibungen - öffentlich unter BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) "Rechtsanwalt" Thomas Mayinger Kleinreuther Weg 88,90408 Nürnberg – der auf seinem Briefpapier mit Markus Pentek auftritt - Zeichen 2005/13 My/ge am 13.2.2013 die Falschbehauptung: "Ich informiere darüber, dass der Antragsteller allein über die Handelssysteme der Antragsgegnerin Tradingumsätze in einer Höhe von 44.000.000,00 Euro abgewickelt hat. Im Verhältnis zu diesen Umsätzen können selbst die vom Antragsteller behaupteten Verluste, DIE ZUDEM NICHT ZUTREFFEN, nur als moderat bezeichnet werden." Sehr geehrter Ombudsmann der privaten Banken Ekkehard Bombe,Dr.Gerhart Kreft,Angelika Lange,Dr.Rainer Mößinger,Dr.Gerda Müller, Werner Weiß bitte kopieren Sie deshalb die Vollmacht von BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) für "Rechtsanwalt" Thomas Mayinger Zeichen 2005/13 My/ge vom 13.2.2013 sowie für seine Prozessbetrug Fortsetzung und - senden mir diese BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Vollmacht an Thomas Mayinger Kleinreuther Weg 88,90408 Nürnberg zu um den BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Vollmachtgeber zu identifizieren – und erlassen sie diesbezüglich eine rechtsverbindliche Ombudsmann der privaten Banken Verfügung die meinen BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Schädigern untersagt zu behaupten: "Ich informiere darüber, dass der Antragsteller allein über die Handelssysteme der Antragsgegnerin Tradingumsätze in einer Höhe von 44.000.000,00 Euro abgewickelt hat. Im Verhältnis zu diesen Umsätzen können selbst die vom Antragsteller behaupteten Verluste, DIE ZUDEM NICHT ZUTREFFEN, nur als moderat bezeichnet werden." und erlassen sie diesbezüglich eine rechtsverbindliche Ombudsmann der privaten Banken Verfügung die meine BNP Paribas Cortal Consors (nach Umbennenungsversuch in Hello Bank nun Consorsbank) Schädiger verpflichtet mir meine Original Bank Verlustbescheinigung im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben zu meinem Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors für Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen (Beweis: http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) - wegen Rückzahlung von -802148,18€ Bearbeitunggebühr zum 5.4.2011 für die vom Geschädigten nicht unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung vom 8.9.2010 für Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Seite 9 von 9 (Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen http://archive.is/PW615 https://archive.today/Tb4Zk) und wegen Rückzahlung von -13.993,53 Euro Bearbeitunggebühr zum 5.8.2011 ohne vom Geschädigten unterschriebene Verbraucher Darlehensvereinbarung für Girokonto Nr.200010828 BLZ: 76030080 Cortal Consors vor -13.993,53 Euro Verlustaufbuchung durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - http://archive.is/yx1dO gemäss BGH Urteil XI ZR 512/11 BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14 - was - aufgrund der Vermittlung von Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen - zu einem Vermögensschaden des Klägers von -802148,18 Euro und -13.993,53 Euro - gesamt: 816141,71 Euro führte - nach den Handlungen der Darlehensvermittler ohne Vertrag Kundenunterschrift und somit erwiesenen Eindringern in das Kreditlinieneinrichtungssystem der Cortal Consors S.A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße 55 90402 Nürnberg ohne vertragliche Rechtsgrundlage - wegen Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch den nicht erklärten und vom Verbraucher Sebastian Günther nicht unterschriebenen neu vorgelegten Kreditvertrag über 1 Million € - nach Kündigung des bisherigen Vertrags - nach in Kraft treten des neuen EU Verbraucherkreditvertragsgesetz - nachdem Sebastian Günther an <<E-Mail-Adresse>> am 19.10.10 18:18:41 die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragt hat, per BNP Hochglanzbroschüre mit Geschäftsführer Toublanc und per E-Mail aufgrund unwahrer Anlageberatung durch BNP Paribas / Cortal Consors - wegen Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch den nicht erklärten und vom Verbraucher Sebastian Günther nicht unterschriebenen Girokonto Kreditvertrag – insbesondere zwischen 2.-10.8.2011 ohne Sicherheit über 14000 Euro für Sebastian Konto Nr. 200010838 BLZ: 76030080 Cortal Consors - nach in Kraft treten des neuen EU Verbraucherkreditvertragsgesetz - nachdem Sebastian Günther an <<E-Mail-Adresse>> am 19.10.10 18:18:41 die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beantragt hat, per BNP Hochglanzbroschüre mit Geschäftsführer Toublanc und per E-Mail aufgrund unwahrer Anlageberatung durch BNP Paribas / Cortal Consors - wegen unterlassener Risikobelehrung gemäss § 37d WPHG nach 2 Jahren und fehlender Informationseinholung gemäss § 31 WPHG zu Anlageerfahrung bei Bank eigenen BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen Verkäufen durch die Bank auf Kredit ohne vom Kunden unterschrieben Vertrag. Begründung: Urkundenbeweise: http://archive.is/PW615 http://archive.today/Tb4Zk - Seite 9 von 9 Beweis: http://archive.is/zNM7n vor -802148,18€ Verlustaufbuchung Als Entgelt für die Gewährung des Darlehens können Sie ausschließlich einen Zins beanspruchen, den Sie zur Deckung aller entstehenden Kosten verwenden müssen. Die Berechnung einer zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühr neben dem Zins ist unzulässig, da Sie damit Kosten für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung auf mich als Kunden in unzulässiger Weise abwälzen. Diese Kosten haben Sie nicht für eine zusätzliche Dienstleistung für mich erhoben, sondern allein für Aufwand, den Sie in Ihrem eigenen Interesse betrieben haben. Die von Ihnen verwendete Preisnebenabrede stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB dar und ist damit unwirksam. Das wurde von vielen Oberlandesgerichten und Landgerichten bundesweit bereits so entschieden und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH-Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2014 – Az.: XI ZR 348/13 und – Az.: XI ZR 17/14, hin. Der BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass Verjährung für alle im Jahre 2005 und später gezahlten Entgelte noch nicht vorliegt. Unter Berufung auf diese BGH-Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlte Bearbeitungsgebühr nach § 812 BGB zuzüglich vier Prozent Zinsen pro Jahr seit Berechnung der Gebühr zurück. Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt und ihre sonstigen weggebuchten Gelder meines Eigentums - ohne von mir unterschriebene Vertrag - sofort auf mein Entschädigungskonto: Sebastian Günther 5409749027 BLZ50010517 INGDiBaAG TheodorHeussAllee106 D60486 Frankfurt a.M. - IBAN DE08 50010517 5409749027 BIC:INGDDEFF zu überweisen. Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen sofort ordnungsgemäß zu berechnen und auf o.g. Konto zu überweisen. Ich fordere sie hiermit letztmalig auf mir meine Kontoauszüge seit Eröffnung - im Original an meine Postanschrift Sebastian Günther Nürnberger Str.10a 91781 Weißenburg gegen Postempfangsbestätigung durch den Postboten herauszugeben nachdem die Verluste nun trotz ihrer Leugnung s. Urkundenbeweis https://archive.is/ewYB4/5510508c517f8d053f4b20504d132502654c4a42.jpg in dem Verlustvortrag Steuerbescheid von Sebastian Günther unlöschbar archiviert sind s. Urkundenbeweis: http://archive.is/mg5X8 http://archive.is/weJJZ http://archive.is/zctvl http://archive.is/Wjg1k http://archive.is/q9Ut9 http://archive.is/yx1dO http://archive.today/Tb4Zk http://archive.is/YktLA nach Leugnung http://archive.is/ETvuc Diesbezüglich beantragen wir die vollstreckbare 2-fache je unterschriebene Ausfertigung eines Ombudsmann Entschädigungsurteils gemäss Beschwerde gegen die Kunden Verlustleugner zu Gunsten ihres auf Opfer Verrechnungskonto Nr.700418882 BLZ: 76030080 Cortal Consors Kundennr. 1103333721 Vermerk der Bank 2000 2011 über: -1.197.457,47 Euro und 2012 über: -138.758,63 Euro durch Bank eigene BNP Paribas UNLIMITED Turbo Optionsschein Schuldverschreibungen 2011-2012 um -1336216,1 Euro Geschädigten: Sebastian Günther mit Gerhard Günther Nürnbergerstr.10a,D-91781Weißenburg, den 10.9.2015 zuvor u.a. 9.9.,8.9.,2.9.15,18.8.15,14.8.15,12.7.15,27.6.15,15.3.2015,20.12.14,6.11.2014 http://archive.is/yx1dO Entschädigungkonto5409749027 BLZ50010517 INGDiBaAG TheodorHeussAllee106 D60486 Frankfurt a.M. IBAN DE08 50010517 5409749027 BIC:INGDDEFF
19. bis 20. Oktober 2024 in Berlin Das war eine runde Sache! Sechs Teams aus ganz Europa trafen sich zum 51. Mal zu einem freundschaftlichen sportlichen Wettkampf unter Kolleginnen und Kollegen. Mit dabei waren diesmal Mannschaften aus Rumänien, Bulgarien, den Niederlanden, dem Saarland und Berlin. Angepfiffen wurde das Turnier am Samstag, 19. Oktober 2024 auf dem Grün des Sportplatzes Hatzfeldtallee. Mit viel Spielfreude und sportlichem Ehrgeiz wurde um die Platzierungen gekämpft und sich in einer Nebenolympiade im Torwandschießen und Jonglieren gemessen. In einem spannenden Finale konnte sich am Sonntag, 20. Oktober 2024, Romsilva (Rumänien) gegen das stolze zweitplatzierte Team Forst Sofia (Bulgarien) mit 3:1 durchsetzen und den begehrten Pokal für Platz eins ergattern. Nicht weniger spannend war der Kampf um Platz drei. Erst im Neunmeter-Schießen, konnte sich FD Temeschwar (ebenfalls Rumänien) gegen das Team Saarforst (Saarland) mit 3:1 behaupten. Im Spiel um Platz fünf gewannen die Staatsbosbeheer Niederlande gegen den Gastgeber 1. FC Kreuzbandriss von den Berliner Forsten mit 3:2. Das entscheidende Tor fiel in der allerletzten Sekunde. Abgerundet wurden die Spieltage mit einer fachlichen Exkursion im Tegeler Forst und geselligen Abenden unter Kolleginnen und Kollegen bei Lagerfeuer im gastfreundlichen Zeltlagerplatz in Heiligensee. Wir gratulieren allen Teilnehmenden Teams zu ihren Ergebnissen und schauen mit Freude ins kommende Jahr. Die Teams aus Rumänien haben angekündigt, das Turnier im kommenden Jahr auszurichten. Platz 1: Romsilva, Rumänien Platz 2: Forst Sofia, Bulgarien Platz 3: FD Temeschwar, Rumänien Platz 4: Saarforst, Saarland Platz 5: Statsbosbeheer Niederlande Platz 6: 1. FC Kreuzbandriss, Berlin Gespielt wurde auf zwei Halbfeldern, die Spielzeit betrugt 15 Minuten in der Vorrunde und in den Spielen um Platz 5 bis 1 jeweils zwei Mal 10 Minuten. Unter folgendem Link finden Sie Fotos vom Internationalen Forstlichen Fußballturnier 2024 in Berlin: Zu den aktuellen Fotos
<p>Zwei skandinavische Unternehmen werden im Rahmen des Projekts AskREACH jeweils in den Kategorien SVHC-Management und Kommunikation in der Lieferkette ausgezeichnet. Das Projekt AskREACH sensibilisiert mit Beteiligung des UBA europaweit für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Erzeugnissen. Unter den Finalisten sind auch zwei deutsche Unternehmen.</p><p>Der schwedische Einzelhändler Cervera AB hat die AskREACH-Auszeichnung in der Kategorie „Bestes SVHC-Management“ gewonnen. Die deutsche Firma Tchibo belegte in dieser Kategorie den zweiten Platz. Der Preis in der Kategorie „Beste Kommunikation in der Lieferkette“ geht nach Dänemark an die Firma Abena A/S, gefolgt von dem deutschen Unternehmen VAUDE.</p><p>Die Auswahl für die Auszeichnungen wurde in Übereinstimmung mit den Zielen des AskREACH-Projekts getroffen. Eines dieser Ziele ist die Sensibilisierung für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Informationspflichten und insbesondere die Verbesserung des Informationsflusses zu SVHCs in Erzeugnissen nicht nur entlang der Lieferkette (zwischen Einzelhändlern, Importeuren, Herstellern usw.), sondern auch gegenüber den (End-)Verbrauchern. Ein weiteres Ziel ist es, mit Unternehmen in Kontakt zu treten und etwas über die Herausforderungen zu erfahren, mit denen sie bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten nach Artikel 33 REACH konfrontiert sind und die Kommunikationsprozesse in den Lieferketten zu verbessern. Letztendlich soll durch das Projekt AskREACH die Verwendung von sichereren Alternativen zu besonders besorgniserregenden Stoffen angeregt und gefördert werden.</p><p>Die Jury für die Auszeichnungen besteht aus dem Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>), dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST), der dänischen Umweltschutzbehörde (MST) sowie aus zwei Nichtregierungsorganisationen, dem Baltischen Umweltforum Lettland (BEF) sowie ARNIKA aus der Tschechischen Republik.</p><p>Für eine faire Bewertung der teilnehmenden Unternehmen legte die Jury spezifische Kriterien fest. Untersucht wurden die Umsetzung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien in Bezug auf Chemikalien und der Umgang mit Informationen zu SVHCs. So wurde beispielsweise danach bewertet, ob Mittel und personelle Ressourcen im Unternehmen bereit stehen, um SVHCs in Erzeugnissen zu berücksichtigen oder um die REACH-Kommunikationspflichten zu erfüllen.</p><p>Die von der Jury geprüften Fragen sind in verschiedenen Sprachen in den <a href="https://assets.askreach.eu/static/awards">Bewerbungsformularen</a> nachlesbar.</p><p>Im Rahmen des Projekts werden zwei Arten von Auszeichnungen vergeben. In der Kategorie Lieferkette erhält der Gewinner eine einjährige iPoint-Lizenz: ein digitales Tool, das bei der Einhaltung der Produktvorschriften und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> entlang der Lieferkette unterstützt. Für den Gewinner der Einzelhandelskategorie bieten unsere Projektpartner von der Forschungsgruppe Sofia ein "REACH-Coaching" an, bei dem die vorhandenen Managementsysteme zur Übermittlung von Stoffinformationen in Erzeugnissen bewertet werden, um diese noch weiter zu verbessern und ihre Effizienz zu steigern.</p><p> </p>
Am vorliegenden Städtevergleich nahmen 12 österreichische und 37 sonstige europäische Städte und Regionen teil. Ziel war es unter anderem die Entwick-lung der Luftschadstoff-Immissionen in Europa seit 1992 zu verfolgen und gleich-zeitig zu ermitteln, wo in einzelnen Regionen die Probleme liegen und wo sich die Stadt Linz bezüglich der Luftqualität positionieren kann. Für die Luftschadstoffkomponente Schwefeldioxid (SO2) ist erkennbar, dass die einzelnen Städte und Regionen nunmehr in ihren Belastungen nicht mehr sehr weit auseinander liegen. Die Zeit der großen Abnahmen der SO2-Luftbelastungen in den Städten der ehemaligen DDR, wie sie in den 90er-Jahren beobachtet wurden, ist vorbei. Die dort nunmehr registrierten Werte entsprechen weitgehend dem europäischen Mittelfeld. Auch in den allgemein am stärksten belasteten Städten und Regionen ist SO2 offensichtlich kein Thema mehr. Höchstbelastete Regionen für SO2 im Jahr 2006: Rotterdam, Madrid, Sofia. Was den Feinstaub (PM10) betrifft, sind hier nach wie vor große Unterschiede unter den verglichenen Städten und Regionen gegeben. Höchstbelastete Regionen für Feinstaub im Jahr 2006: Graz, Barcelona, Buda-pest, Mailand, Riga, Zagreb. Stickstoffmonoxid (NO) zeigte an praktisch allen verglichenen Städten und Regionen gegenüber dem Vorjahr eine steigende Tendenz. Höchstbelastete Regionen für NO im Jahr 2006: Innsbruck, Barcelona, Bristol, Lyon, Mailand, München, Wiesbaden. Analog zum NO war Stickstoffdioxid (NO2) in höheren Konzentrationen mess-bar als ein Jahr zuvor. Die registrierten Konzentrationsbereiche bewegen sich in den verglichenen Regionen in relativ ähnlichen Größenordnungen. Lediglich ei-nige Städte zeigen deutlich höhere Belastungen. Die Belastungstendenz an Kohlenmonoxid (CO) ist in den einzelnen Regionen im Wesentlichen gleich bleibend. Die gemessenen Konzentrationen sind eben-falls nicht sehr unterschiedlich. CO ist - ähnlich wie das SO2 - für die Luftgüte kein wirkliches Problem mehr. Grob gesprochen liegt in Linz das Belastungsniveau der Langzeitbelastungen bereits so niedrig, dass seit einigen Jahren kaum mehr Änderungen zu verzeichnen sind. Meteorologische Besonderheiten haben bereits einen größeren Einfluss auf die Entwicklung der Luftbelastung als leichte Verbesserungen bei den Emissionen der einzelnen Betriebe. Im übrigen werden betriebsseitige Emissionsminderungen durch die Emissionen des ständig steigenden KFZ-Verkehrs wieder wettgemacht. Bei Spitzenbelastungen (z. B. maximale Tagesmittelwerte) nimmt Linz keine ne-gativ herausragende Stellung mehr ein (dies gilt national als auch international). Die einzigen Kurzzeitbelastungen, die schon seit Jahren Probleme machen, sind - wie in vielen anderen Regionen und Städten auch - die immer wieder auftretenden Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub (PM10).
Durch Hochwasser wurden in Europa hohe Schäden verursacht. Bei einem Großteil der Schadensfälle handelt es sich um Überflutungen, die in Siedlungsräumen (Ballungszentren) an kleineren Gewässern entstehen. Durch Bereitstellung von Informationen für kritische Gewässerstellen zur aktuellen Abflusssituation und zur zukünftigen Entwicklung des Hochwassers könnten viele Schäden verhindert oder in ihrem Ausmaß reduziert werden. Im Gegensatz zu den großen Flüssen lassen sich die an den kleineren Gewässern meist durch lokale Starkregen kurzer Dauern ausgelösten Hochwasser bisher in Echtzeit nicht berechnen oder vorhersagen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll ein Alarm- und Vorhersagesystem entwickelt werden, mit dem zukünftig solche Informationen auch für kleinere (urbane) Gewässer bereitgestellt werden können. Es soll ein neuer, ausschließlich auf online übertragenen Wasserstandsmessungen aufbauender Verfahrensansatz, eingesetzt werden (Arbeitspaket 1 und Arbeitspaket 2). Die Abflusszustände werden in dem vollautomatisierten System kontinuierlich berechnet und aufbereitet (Arbeitspaket 3). Bei einer Überschreitung kritischer Wasserstände kann eine automatische Alarmierung erfolgen. So können sich Anwender mit dem System jederzeit über die Situation an den einzelnen Engstellen informieren und ein optimales HW-Management organisieren (Arbeitspaket 4). Die einzelnen Schritte zu den Arbeitspaketen (1-4) sind in der Vorhabenbeschreibung (Arbeitsplan) ausführlich dargestellt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 32 |
| Land | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 20 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 11 |
| offen | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 33 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 23 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 36 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 36 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 28 |