Die Karte zeigt die Standorte der Freiflächenphotovoltaikanlagen in NRW
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Primstal:Bebauungsplan "Solaranlage Handenberg - Pescheid" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Primstal:Bebauungsplan "Solaranlage Handenberg - Pescheid" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Primstal
Überblicksstudie über verfügbare und umweltfreundliche Techniken Rotorblätter von Windenergieanlagen bestehen aus Faserverbundstoffen, die bislang sehr unterschiedlich entsorgt wurden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun ein umfangreiches Kompendium über die nachhaltige Nutzung und die Abfallbehandlung von Rotorblättern vorgelegt. Mit dem Ende der Lebensdauer von vielen Windenergieanlagen in den nächsten beiden Jahrzehnten werden auch viele Faserverbundwerkstoffe anfallen, für deren Verwertung es noch keine eindeutigen Vorgaben gibt. In diesem Jahrzehnt ist mit einem Abfallaufkommen von jährlich bis zu 20.000 Tonnen Rotorblattmaterial zu rechnen, für die 2030er-Jahre werden bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr vorhergesagt. Die Rotorblattstudie des UBA zeigt nun, wie diese Mengen am besten demontiert und recycelt werden können. Während für das Recycling der meisten Bestandteile von Windenergieanlagen ausreichende Kapazitäten und klare Verfahren zur Verfügung stehen, ist dies bei Rotorblattabfällen bislang noch nicht der Fall. Die Verwertung dieser sehr großen und hochfesten Anlagenteile wurde bislang nur von einzelnen Entsorgungsfachbetrieben vorgenommen, welche aber keine Daten zur Wiederverwertung bzw. Recyclingfähigkeit lieferten. Die Verwertung war damit technisch und wirtschaftlich kaum einzuschätzen oder zu bewerten. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Unsere Studie zeigt: Wir müssen Klimaschutz von Anfang an mit zirkulärem Wirtschaften verbinden. Wie für Rotorblätter gilt dies ebenso für Lithium-Ionen-Batterien, Solaranlagen oder andere Klimatechnik. Abfall zu vermeiden sollte bei jeder technischen Klimaschutzinnovation das Ziel sein. Zusätzlich müssen Recyclingkonzepte für die Produkte entwickelt werden.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden nun die verfügbaren Demontagetechniken untersucht, anhand umweltrelevanter Kriterien beurteilt und Anforderungen an den Arbeits- und Umweltschutz formuliert. Werden die Rotorblätter beispielsweise vor dem Recycling direkt am Standort der Windenergieanlage zerkleinert, kann carbon- oder glasfaserhaltiger Staub freigesetzt werden. Hier müssen entsprechend Verfahren festgelegt werden, damit dieser Staub nicht in die Umwelt gelangt oder die Gesundheit der Arbeitenden beeinträchtigt. Für die folgende Rotorblattaufbereitung in einem Recyclingbetrieb werden verbindliche qualitätssichernde Standards vorgeschlagen. Besonderes Augenmerk der Studie liegt auf Zerkleinerungstechnologien und Methoden der Fraktionierung. Für die Trennung sämtlicher Komponenten wurde ein mehrstufiges Ablaufschema entwickelt, das für alle Rotorblattvarianten verwendet werden kann. Die verschiedenen möglichen Verwertungsverfahren für die unterschiedlichen Bestandteile eines Rotorblatts werden detailliert beschrieben, um so allen Verwertern Zugang zu den sichersten und umweltfreundlichsten Verfahren zu geben. Dabei zeigt sich: Bei der Verwertung von Carbonfasern haben sich Pyrolyse und Rückgewinnung etabliert. Die Verwertung von glasfaserverstärkten Kunststoffen verläuft bisher hingegen noch nicht optimal. Die Verwertung im Zementwerk ist eine Möglichkeit. Neue Forschungen legen jedoch nahe, den Einsatz in der hochwertigeren Glasverhüttung zu prüfen. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die Zukunft technische Normen, nach welchen einerseits die Beschaffenheit von Rotorblättern für die spätere Demontage und das Recycling dokumentiert wird und welche andererseits produktspezifische Separations- und Verwertungsverfahren festschreiben.
Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 11 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Umwälzpumpen gibt es beinahe in jedem Haus. Doch kaum jemand kennt ihren Stromverbrauch. Dabei ist eine Umwälzpumpe leicht einer der größten Stromverbraucher im Haushalt. Der Einsatz besonders effizienter Umwälzpumpen spart Energie und CO2, und die Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld sparen. Deshalb hat die EU-Kommission am 22. Juli 2009 Mindesteffizienzanforderungen an Umwälzpumpen beschlossen: Ab 2013 sollen ineffiziente Umwälzpumpen in zwei Stufen vom Markt verschwinden. Dadurch wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 23 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a) sinken. Rund 11 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so vermeiden. Für Deutschland führt die Regelung bis 2020 zu einer anteiligen Stromeinsparung von etwa 4 TWh/a. Beim deutschen Strommix entspricht diese Stromeinsparung etwa 2,4 Mio. t CO 2 /a. Das UBA bewertet die EU-Verordnung zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Umwälzpumpen als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Sie wird einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Von diesen Regelungen sind hauptsächlich Heizungsumwälzpumpen, Solarpumpen sowie Sole-Umwälzpumpen von Wärmepumpen betroffen. Ab dem 1.1.2013 müssen außerhalb von Heizungsanlagen installierte („externe”) Umwälzpumpen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ab dem 1.8.2015 sind auch Umwälzpumpen betroffen, die in Heizungsanlagen integriert sind. Die vorgeschlagenen Anforderungen sind so anspruchsvoll, dass bei Heizungsumwälzpumpen ein Technologiesprung stattfinden wird: besonders effiziente Motoren (elektronisch kommutierte Permanentmagnetmotoren - EC-Motoren) und Drehzahlregelung, d.h. die selbsttätige Anpassung der Leistungsaufnahme, werden damit zum Standard und ermöglichen große Stromeinsparungen. Weil diese besonders effizienten Umwälzpumpen (Kriterium ist der „Energy-Efficiency- Index” EEI) nicht in allen alten Heizungsanlagen eingesetzt werden können, sind integrierte Umwälzpumpen, die Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern ersetzen sollen, bis zum 1.1.2020 von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahme vermeidet, dass eine defekte Umwälzpumpe den Austausch des ganzen Wärmeerzeugers erfordert. Weil die Lebensdauer einer heute gekauften Heizung bis etwa 2025 oder 2030 reicht, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schon heute beim Kauf von Heizungen und Solaranlagen besonders auf drehzahlgeregelte Umwälzpumpen mit EC-Motor achten. Der Umstieg von einer konventionellen, ungeregelten Heizungsumwälzpumpe auf eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe mit EC-Motor wird einen typischen Haushalt jährlich um etwa 54 Euro entlasten - das entspricht durchschnittlich etwa 75 Prozent niedrigeren Betriebskosten. Über die Einsparungen an Stromkosten amortisieren sich hocheffiziente Umwälzpumpen in kurzer Zeit, trotz des höheren Kaufpreises. Werden besonders effiziente Umwälzpumpen eingesetzt, ist stets ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sinnvoll. Der ermöglicht noch weitere Einsparungen an Brennstoffen, Energiekosten und zusätzliche Emissionsminderungen. Wird bei einem Wärmeerzeuger mit integrierter Umwälzpumpe die alte, ungeregelte Pumpe gegen eine hocheffiziente Umwälzpumpe getauscht, verliert der Wärmeerzeuger in der Regel die Sicherheitszulassung. Für etwaige Schäden müsste der Handwerker haften. Die Hersteller von Wärmeerzeugern, Hersteller von Umwälzpumpen und das Fachhandwerk sollten daher zusammen in den nächsten Jahren günstige Standardlösungen entwickeln, die einen sicheren und Strom sparenden Heizbetrieb gewährleisten und gleichzeitig für das Fachhandwerk kein potenzielles Haftungsrisiko darstellen. Die neue EU-Verordnung zu Umwälzpumpen wird im Rahmen der Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) erlassen. Sie gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig. Sie finden weitere Informationen:
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
Null Prozent auf pflanzliche Grundnahrungsmittel und öffentlichen Verkehr Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, die Mehrwertsteuer stärker an ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten. Kern des „Entlastungspaket Klima und Umwelt“ ist es, pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle und den öffentlichen Personenverkehr ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Dies entlastet die privaten Haushalte um rund sechs Milliarden Euro jährlich. Außerdem sollen Solaranlagen von der Mehrwertsteuer befreit werden, Heizungsoptimierungen sowie Reparaturen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 statt 19 Prozent begünstigt werden. UBA-Präsident Dirk Messner: „Was umweltfreundlich ist, sollte günstiger werden, was umweltschädlich ist, darf der der Staat nicht länger mit zu niedrigen Steuern subventionieren. Unser Entlastungspaket Klima und Umwelt hat die stark gestiegenen Lebensmittelpreise und Mobilitätskosten im Blick. Es sorgt sofort für eine Entlastung in den Haushaltskassen und schützt gleichzeitig die Umwelt.“ Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland durch einen Wildwuchs an Einzelregelungen gekennzeichnet. Ökologische Belange werden nicht berücksichtigt, soziale Belange nur zum Teil. Einige Regelungen fördern sogar umweltschädliche Konsumweisen. Zum Beispiel ist die ermäßigte Mehrwertsteuer auf tierische Produkte eine umweltschädliche Subvention, weil damit umweltschädliche Produkte begünstigt werden. Durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Getreideerzeugnisse und pflanzliche Öle würden die privaten Haushalte nach einer ersten Schätzung mit rund 4 Milliarden Euro jährlich entlastet. Haushalte mit niedrigen Einkommen profitieren davon relativ am stärksten. Zudem würde dies auch Menschen helfen, die von den beiden bisherigen Entlastungspaketen relativ wenig begünstigt wurden, etwa Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen. UBA -Präsident Dirk Messner: „Die Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Grundnahrungsmittel wirkt dem hohen Preisanstieg bei Lebensmitteln entgegen. Sie sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden, denn eine gesunde und gleichzeitig klimafreundliche Ernährung sollte sich in Deutschland jede und jeder leisten können.“ Sinnvoll ist auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für den öffentlichen Verkehr. Gerade ärmere Bevölkerungsgruppen sind häufig auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Sie werden überdurchschnittlich entlastet, wenn sich ÖPNV und Regional- und Fernverkehr per Bus und Bahn verbilligen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Mehrwertsteuerbefreiung für den öffentlichen Verkehr ist eine gute Ergänzung für das von der Bundesregierung beschlossene 9-Euro-Ticket. Sie sorgt für eine dauerhafte Entlastung und schafft damit einen Anreiz, öffentliche Verkehrsmittel verstärkt zu nutzen. Das schützt auch das Klima .“ Nach einer ersten Schätzung könnte die Entlastung hier in der Größenordnung von zwei Milliarden Euro pro Jahr liegen. Das UBA schlägt außerdem steuerliche Vergünstigungen für Klimaschutzmaßnahmen vor. So ist es durch die neue EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie seit April 2022 nun zulässig, die Lieferung und Installation von Solaranlagen ganz von der Mehrwertsteuer zu befreien. Außerdem können Heizungsmodernisierungen und sonstige energetische Sanierungen ermäßigt besteuert werden. Das UBA schlägt vor, zunächst Heizungsoptimierungen durch einen ermäßigten Steuersatz zu fördern. Auch der Mehrwertsteuersatz für die Reparatur (nicht das Reparaturmaterial) von Schuhen, Lederwaren, Kleidung, Fahrrädern und Haushaltswäsche sollte von 19 auf 7 Prozent sinken. Dies ist bereits in neun EU-Mitgliedstaaten gängige Praxis. Außerdem sollten bei Sachspenden von Unternehmen an gemeinnützige Organisationen die Mehrwertsteuer entfallen, um die Vernichtung gebrauchsfähiger Retouren einzudämmen. Im Gegenzug für diese zahlreichen Vergünstigungen sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Subventionierung umwelt- und klimaschädlicher Produkte schrittweise entfallen. Dies betrifft insbesondere die ermäßigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Fleisch und andere tierische Produkte, die künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert würden. Pflanzliche Produkte haben gegenüber tierischen Produkten nur einen Bruchteil des Klima-Fußabdrucks: So werden für ein Kilo Rindfleisch sieben bis 28 Kilogramm Treibhausgase ausgestoßen, für ein Kilo Gemüse weniger als ein Kilogramm. Dirk Messner: „In Deutschland gehen zwei Drittel der Treibhausgasemissionen unserer Ernährung auf den Konsum von Fleisch, Wurst und Milchprodukten zurück. Wenn wir weniger tierische Produkte verzehren, hilft das direkt dem Klima. Da die Preise für tierische Produkte derzeit aber stark steigen, wäre es aus sozialen Gründen geboten, diese Steueranpassung erst später nachzuziehen – und die Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst durch günstigeres Brot, Obst und Gemüse schnell zu entlasten.“ Für tierische Produkte mit Ökozertifizierung wäre zu prüfen, ob die Privilegierung beibehalten werden kann. Das Reformpaket des UBA berücksichtigt die Novellierung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie aus dem April 2022. Sie gibt den EU-Mitgliedstaaten größere Handlungsspielräume, die Mehrwertsteuer unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten. Die Vorschläge zur nationalen Reform der Mehrwertsteuer bauen auf einer Studie des Öko-Instituts auf, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, allerdings vor der Novellierung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie fertiggestellt wurde.
Konkurrenzdruck wächst, Anteil am Export schrumpft Umweltschutz ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Deutsche Umweltschutzgüter sind in allen Weltregionen und über alle Umweltschutzbereiche hinweg gefragt. Das zeigt ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zur Umweltwirtschaft 2015. Deutsche Unternehmen produzierten im Jahr 2015 Güter im Wert von über 83 Milliarden Euro, die für Umweltschutzzwecke eingesetzt werden können. Gleichzeitig steigt der internationale Wettbewerb. China konnte vor allem aufgrund der Produktion von Solaranlagen seinen Anteil am internationalen Handel mit potenziellen Umweltschutzgütern seit 2002 mehr als verdreifachen und ist nun Exportweltmeister. Deutschland liegt mit einem Welthandelsanteil von 13,5 Prozent an zweiter Stelle (China 16,2 Prozent). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Der weltweite Markt für Umweltschutzgüter wächst stetig, seit einigen Jahren insbesondere in aufstrebenden Schwellenländern in Asien, Südamerika und aktuell auch Afrika. Deutschland muss aufpassen, seine derzeit gute Stellung hier nicht zu verlieren. Die Umweltpolitik ist gefordert und muss mit den notwendigen langfristigen Zielen und den richtigen ökonomischen Rahmenbedingungen Planungssicherheit für Investoren schaffen.“ Maria Krautzberger weiter: „Deutschland steht noch gut da, nicht zuletzt, weil die Unternehmen schon früh mit hohen umweltpolitischen Standards konfrontiert waren. Es besteht die Gefahr, dass wir diese gute Position verlieren, wenn wir nur noch die europäischen Mindeststandards umsetzen. Um Innovationen zu fördern, brauchen wir auch ein anspruchsvolles Umweltrecht. Hier müssen wir eine entsprechende Entwicklung in der EU und in Deutschland vorantreiben.“ Lag das Produktionsvolumen im Umweltschutz 2013 noch bei 81,6 Milliarden Euro, ist es 2015 auf über 83 Milliarden Euro leicht gewachsen. Es entspricht jetzt sechs Prozent der gesamten Industriegüterproduktion. Güter, die dem Klimaschutz dienen können, stellen mit 40 Prozent des Produktionsvolumens erneut den mit Abstand größten Umweltbereich. Hierzu gehören beispielsweise Windenergie- und Solaranlagen. Maria Krautzberger: „Die Weltklimakonferenz in Bonn hat noch einmal ganz deutlich gemacht, dass wir den Klimawandel konsequent bekämpfen müssen. Die weltweiten Anstrengungen hierzu werden auch dazu führen, dass der Weltmarkt für Klimaschutzgüter und Klimaschutztechnologien wächst. Hieraus ergeben sich wirtschaftliche Chancen, die wir nutzen sollten.“ Für die Beurteilung der internationalen Wettbewerbsposition sind nicht nur die Exporte, sondern auch die Importe von Bedeutung. Denn deutsche Unternehmen konkurrieren mit ihren Produkten auch im eigenen Land mit ausländischen Anbietern. Die Entwicklung der letzten Jahre bei Solarzellen hat dies ganz klar verdeutlicht. Bei Windkraftgütern konnten deutsche Unternehmen hingegen in den letzten Jahren Anteilsgewinne auf Auslandsmärkten verzeichnen. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Die Informationen zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht.
Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.
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