Am 26. Juni 2012 einigten sich Bund und Länder nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Solarförderung auf einen Kompromiss. Demnach soll die Förderung wie geplant rückwirkend deutlich sinken, und zwar für Anlagen, die ab 1. April gebaut wurden. Die Gesamtmenge der geförderten Solaranlagen soll auf 52 Gigawatt begrenzt werden. Wieder eingeführt wird eine mittlere Geräteklasse für Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt.
Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am 29. März 2012 das Gesetz zu den Änderungen. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.
Das Projekt "Clusterentstehung und -Entwicklung in der Photovoltaik: Wie ist die Position Sachsen-Anhalts?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Im Rahmen des 1. Aufrufs zur Förderung innovativer Forschungsprojekte außerhalb von Forschungsschwerpunkten - Programm des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung der Forschung führte das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ein Forschungsprojekt mit dem Ziel einer empirischen Analyse zur Clusterentstehung und -entwicklung der Photovoltaik in Ostdeutschland durch. In Kooperation mit dem Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik (CSP) in Halle standen dabei folgende vier Bereiche im Zentrum des Interesses: - Sektorale Analyse der Entwicklung im Bereich der Photovoltaik-Industrie - Faktoren der Entstehung und Entwicklung von industriellen Clustern in der ostdeutschen Photovoltaik-Industrie - Die Bedeutung von Netzwerken in der Photovoltaik-Industrie - Wirtschafts- und wissenschaftspolitische Schlussfolgerungen.
Das Projekt "Iranisch-Deutsche Kooperationsprojekte auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Energiesystem im Iran - Vorstudie zu Solarwärme-Technologien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Am Beispiel solarer Technologien zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wurden Rahmenbedingungen, Potentiale und konkrete Ansatzpunkte für den Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran untersucht. Das Projekt wurde vom Wuppertal Institut in Kooperation mit dem 'Centre for Environment and Energy Research and Studies (CEERS, Teheran), dem Büro Ö-Quadrat und Prof. Massarrat (Universität Osnabrück) durchgeführt und mit Mitteln der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass einerseits die Subventionierung der Energiepreise ein Haupthemmnis für die weitere Einführung und Entwicklung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz-Technologien im Iran ist, dass aber andererseits selbst bei den in großem Umfang subventionierten Energiepreisen es sich für den Iran lohnen würde, Solarkollektoranlagen zu 100 Prozent zu bezuschussen, wenn der Iran die eingesparte fossile Energie auf dem Weltmarkt zu Weltmarktpreisen verkaufen kann. Die Ergebnisse wurden veröffentlicht und in einer Pressekonferenz und einem Workshop in Teheran sowie in mehreren Publikationen in iranischen Medien iranischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vorgestellt. Zusammenfassungen der Ergebnisse in Englisch und Farsi sind im Internet unter www.ceers.org/News/index.asp erhältlich.
Das Projekt "Solartechnische Demonstrationsanlagen Evangelische Tabor-Kirchengemeinde Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Kirchengemeinde Tabor durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Kindertagesstätte mit 100 Plätzen (Krippe-Hort) und Vollküche (inkl. Be- und Entlüftungsanlage, Kleinaufzug, Verteilerküchen), Bj. 1988; BGF: 1458 qm; Dachneigung: 26,5 Grad, SSW - 211 Grad; Außenwände: 42,5 cm (Vormauerhochlochziegel, Kerndämmung, Kalksandstein); Gasheizung, Ökostrom; Technische Beschreibung: PV-Anlage: 36 Module (Astropower, AP 150), 5,4 kW Nennleistung, Strang-WR; Wechselrichter: Aixcon, SunString 2200 (2 Stck), (auf Trägerkonstruktion) über Dach. Thermie: Kollektorfläche brutto: 13,13 qm, 3 Stck. Viessmann - Vitosol 200 D 30 (Vakuum); Aufdach, WW-Anlage, 1 Speicher: UFE-Euroheat E 750, 750 l. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Folgende Maßnahmen waren geplant und wurden durchgeführt: 1. Visualisierungseinheiten für beide Anlagen vor dem Kita-Gebäude (Fa. Skytron). 2. Straßenfest vor der Kita auf der Cuvrystraße am 9.9.2000 zur Einweihung der PV-Anlage mit ansässigen Solarfirmen (u.a. Phönix-Sonnenwärme AG, Phönix-Solarstrom AG, Energiebiss, ETA), Umweltgruppen (u.a. Gen-ethisches Netzwerk, Wassermuseum), Ökofirmen (u.a.: Twike, Lichtblick) und vielen Kindereinrichtungen. 3. Sonderausgabe der Gemeindezeitung Taborbote: 'Schöpfungsfreundlich leben - Zur Nutzung der Sonnenenergie angesichts von Energieverbrauch, Erderwärmung und Klimawandel'. 4. Solarpreisausschreiben (16 Fragen, deutsch und türkisch, von Firmen gestiftete Gewinne). 5. Beratung über Solarförderung, Standorte, Lieferanten, Probleme mit dem Denkmalschutz. 6. Vernetzung mit anderen kirchlichen Nutzern von Solarenergie. 7. Verbreitung des Wissens über Schritte zum Stromwechsel hin zum Ökostrom bei Einzelpersonen, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen. Fazit: Installation der beiden Solaranlagen, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit und das Aufbringen des zur Finanzierung notwendigen Eigenanteils sind gut gelungen. Die Einbeziehung von Umweltlernen in den pädagogischen Alltag der Kita fällt durch die Solaranlagen und die beiden Schautafeln leichter. Ein weiteres Ergebnis ist die stärkere Vernetzung mit anderen kirchlichern Nutzern von Solarenergie, aber auch in den Stadtteil hinein. Bei Erfahrungsaustausch und Anfragen wurde festgestellt, dass die Anbringung von Solaranlagen auf Kirchendächern auf massive Bedenken des Denkmalschutzes in Berlin und Brandenburg stößt. Eine Tagung im Frühjahr 2002 im Umweltforum Berlin-Auferstehungskirche soll dieses Problem qualifiziert bearbeiten.
Das Projekt "Vorhaben: 'Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH durchgeführt. Moore stellen aufgrund ihrer extremen, nassen und teilweise nährstoffarmen Standortbedingungen spezielle Lebensräume mit entsprechend angepassten Arten dar. Naturnahe Moore tragen aufgrund der spezifischen Flora und Fauna überdurchschnittlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Viele Moore wurden innerhalb der letzten Jahrhunderte entwässert und werden seitdem landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt, Die Wiedervernässung der Moorböden dient, neben den Zielen des Naturschutzes, dem Klimaschutz und Wasserschutz, sowie der Erhaltung und Schaffung weiterer Ökosystemleistungen. Wirtschaftliche Perspektiven für eine nachhaltige nasse torferhaltende und klimaschonende Nutzung von Moorböden sind sogenannte Paludikulturen und die Nutzung der Flächen durch Energieerzeugung durch Solaranlagen. Der Bau von Solaranlagen auf wiedervernässten Moorböden wird durch die Novellierung des EEG 2023 durch die Förderung von PV-Anlagen auf dauerhaft wiedervernässten Moorböden wirtschaftlich angereizt (EEG § 37 Abs. 1 Nr. 3d). Bislang fehlen praktische Erfahrungen mit Moor-PV-Anlagen. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung von Grundlagen zur naturschutzfachlichen Bewertung von Moor-PV-Anlagen und zur Ausgestaltung des Ausbaus von Moor-PV im Sinne des Natur- und Klimaschutzes unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher, technischer, rechtlicher und sozioökonomischer Anforderungen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens ist und a. in Abstimmung mit Moorexpert:innen ist ein natuschutzfachlicher Kriterienkatalog zu erarbeiten, der als Basis für eine deutschlandweite Bewertung bisher entwässerter und landwirtschaftlich genutzter Moorflächen dient, um deren Eignung oder Nicht-Eignung für die Errichtung von PV-Anlagen in Kombination mit einer Wiedervernässung zu bewerten. Daneben sind Kriterien zur Ausgestaltung von Moor-PV-Anlagen und Untersuchungskonzepte zu den Auswirkungen auf die Moorqualität aus ökologischer Sicht zu entwickeln.
Das Projekt "Definition eines Qualitätszertifikats für Photovoltaik-Module" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme durchgeführt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll ein Vorschlag für ein Qualitätszertifikat Photovoltaik-Module erarbeitet und national abgestimmt werden. Das Zertifikat legt einen Minimalstandard für die Qualitätssicherung der PV-Module als Kernstück der PV-Anlage fest. Das Zertifikat soll die elektrische Sicherheit und die Ertragssicherheit der Module erhöhen. In die Abstimmung des Vorschlags werden Vertreter wichtiger deutscher Branchenakteure eingebunden, insbesondere Modulproduzenten, Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen sowie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW). Der Vorschlag soll in den für das Jahr 2013 geplanten Novellierungsprozess des EEG eingebracht werden. Das hier definierte Qualitätszertifikat soll als notwendige Bedingung für die Vergütung der vollen Einspeisevergütung für PV-Strom nach EEG vorgesehen werden. Strom aus PV-Anlagen ohne Q-zertifizierte Module würden demnach nur noch mit einem Abschlag vergütet. Der Vorschlag soll auch für den weiteren Ausbau der PV nach Auslaufen der Einspeiseförderung gemäß EEG eine wichtige Rolle spielen, indem er sich als Qualitätsstandard etabliert.
Das Projekt "Ausgestaltungsvorschläge für ein Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH durchgeführt. Das novellierte EEG 2014 sieht die Erprobung von Ausschreibungsmodellen zur Förderung von Er-neuerbaren Energien (EE) vor. Als sogenannter Ausschreibungspilot wurde das Technologiesegment PV-Freiflächenanlagen gewählt, indem erste Erfahrungen mit dem neuenFörderinstrument gesammelt werden sollen. Erste Ausschreibungen sind für 2015 geplant; die Pilotphase endet 2017 mit einer Evaluierung des Förderinstruments. Die Ausweitung auf andere Segmente und EE-Technologien ist nach der Pilotphase vorgesehen. Die Studie erarbeitet und vergleicht zwei alternative Vorschläge, wie das Ausschreibungsmodell für den Piloten PV-Freiflächenanlagen ausgestaltet sein kann. Anschließend wird analysiert, welche Gründe den Erfolg eines Ausschreibungsmodells für PV-Freiflächenanlagen beeinflussen und welche Punkte bei der Übertragung der erarbeiteten Ausgestaltungsvorschläge auf andere erneuerbare Segmente und Technologien berücksichtigt werden sollten.
Das Projekt "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II c Solare Strahlungsenergie)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg durchgeführt. Die Zielstellung des Vorhabens besteht in der Unterstützung des BMU bei der Erfüllung der Berichtspflichten zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie, der Analyse und Darstellung der gegenwärtigen Situation, der Erarbeitung wissenschaftlich fundierter Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie und der Entwicklung von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung des Förderrahmens. In Arbeitspakte 1 werden der Anlagenbestand und die Technologieentwicklung analysiert. Im Arbeitspaket 2 werden die verschiedenen Märkte (Angebots- und Nachfragemärkte) sowie Warenströme und Marktentwicklung bearbeitet. Die Betrachtung der Kostenentwicklung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgt in Arbeitspaket 3, in enger Abstimmung mit der in Arbeitspaket 4 vorzunehmenden Analyse von Eigenverbrauch und Netzparität. Schließlich werden in Arbeitspaket 5 die Umweltauswirkungen analysiert. Im übergreifenden Arbeitspaket 6 erfolgen Kommunikationsmaßnahmen (Expertenworkshops, Besprechungen mit dem Auftraggeber bzw. projektintern sowie im Rahmen der sonstigen EEG-Vorhaben) sowie die Bearbeitung von Stellungnahmen Dritter und unvorhergesehener Arbeiten. Die in den Arbeitspaketen erarbeiteten Inhalte gehen zum einen in die wissenschaftlichen Berichte ein, die zum 30.06.2013 bzw. 31.12.2013 vorgelegt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2014 werden Aktualisierungen durchgeführt. Zum anderen gehen die Inhalte in die jährlich zum 30.06. vorzulegenden Monitoringberichte ein.
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