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G10023 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie in 15890 Eisenhüttenstadt

Die Firma 5N PV GmbH, Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 28, Flurstück 29 und Flur 29, Flurstück 20 eine Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie wesentlich zu ändern (Az.: G10023). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 4.1.16 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Mit Energie für Deutschland: Das war die Energieministerkonferenz 2023 in Sachsen-Anhalt Aufgaben der EnMK Rolle der EnMK Organisation und Koordination der EnMK Termine der EnMK Energieversorgung als zentrales Thema Vorgeschichte der EnMK: das Energieministertreffen bis 2022

Die Energieministerkonferenz (EnMK) ist ein wichtiges Instrument der deutschen Bundesländer, schnell und effizient energiepolitische Fragen miteinander zu besprechen. 2023 fand sie erstmals statt. Zweimal im Jahr kommen ab jetzt die für Energiepolitik verantwortlichen Ressortchefinnen und -chefs der Länder zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und politische Schritte zu beschließen, die eine zukunftsorientierte und nachhaltige Energiepolitik fördern. Auch die Bundesministerin oder der Bundesminister für Energie nimmt, ohne Stimmrecht, als Gast daran teil. Der Vorsitz der EnMK wird jährlich in alphabetischer Reihenfolge unter den 16 Bundesländern wechseln. Den Auftakt machte Sachsen-Anhalt mit dem Vorsitz der ersten EnMK 2023. Vorsitzender war Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten wurden Gäste wie der Präsident der Bundesnetzagentur oder Vertreter der Netzbetreiber eingeladen. Die EnMK dient dem fachlichen und politischen Meinungsaustausch der in Bund und Ländern für den Bereich Energie zuständigen Ressortleitungen. Die Konferenz berät und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten. Damit ist sie ein wichtiges Forum für aktuelle Diskussionen und längerfristige energiepolitische Weichenstellungen. 2023 befasste sie sich mit Themen rund um Netzausbau, Solarindustrie, Energiepreise, erneuerbare Energien, Strommarkt und Versorgungssicherheit. Wie alle Fachministerkonferenzen ist auch die EnMK ein freiwilliges Koordinationsgremium der Bundesländer. Ihre Beschlüsse entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie geben aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung. Mehr dazu im Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Organisiert wird die EnMK jährlich wechselnd von einem der 16 Bundesländer in Deutschland, in alphabetischer Reihenfolge. 2023 hatte Sachsen-Anhalt den Vorsitz. 2024 ist es Schleswig-Holstein. Jede EnMK wird durch eine Konferenz der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsrätinnen und Staatsräte – die Amtschefkonferenz (ACK) – inhaltlich vorbereitet. 2023 kamen die Teilnehmenden der ACK jeweils eineinhalb Tage unmittelbar vor der EnMK zusammen. Mehr dazu im Gespräch mit Staatssekretär Thomas Wünsch Die Geschäftsstelle der EnMK ist beim Fachministerium des jeweiligen Vorsitzlandes angesiedelt. Sie koordiniert die Kommunikation zwischen den Ländern und mit dem Bund sowie mit den anderen Fachministerkonferenzen und dient als Ansprechpartner für Verbände, Vereine, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Mehr dazu im Gespräch mit EnMK23-Geschäftsstellenleiter Michael Czogalla Die Energieministerkonferenz findet turnusmäßig zweimal im Jahr statt; 2023 tagten die Ressortchefinnen und -chefs im März in Merseburg (Saalekreis) und im September in Wernigerode (Landkreis Harz). Die gemeinsam gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Ergebnisprotokoll zusammengefasst und sind öffentlich zugänglich. Gemäß der Geschäftsordnung kann auch eine außerordentliche Sitzung der EnMK einberufen werden, wenn dies die Mehrheit der Bundesländer beantragt. 2023 war dies bereits zweimal der Fall. Zum einen gab es erstmals ein gemeinsames Treffen der drei Fachministerkonferenzen für Energie, Umwelt und Wirtschaft in Berlin, um Querschnittsthemen zu erörtern, die sich insbesondere aufgrund des Krieges in der Ukraine abzeichneten. Es führte zu gemeinsam definierten Eckpunkten einer erneuerbaren, energieeffizienten, resilienten, umwelt- und naturverträglichen und sicheren Energieversorgung, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. Zum anderen haben im November 2023 die Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -minister gemeinsam mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin getagt, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Inhaltlich ging es bei der EnMK 2023 vor allem darum, sich intensiv mit akuten Fragen der Energiesicherheit, Energieversorgung und Energiewende zu befassen. „Sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung wird 2023 das zentrale Thema der Energieministerkonferenz sein“, sagte Willingmann zum Auftakt. Mehr zu den Ergebnissen Bis 2022 gab es bereits das Energieministertreffen, auf dem die Ressortchefinnen und -chefs der Länder zusammenkamen. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas Energie haben sie auf ihrer Sitzung in Hannover 2022 entschieden, das Treffen zu einer Konferenz aufzuwerten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann wurde zum ersten Vorsitzenden dieser neuen Fachministerkonferenz.

Willingmann ruft kluge Köpfe aus Sachsen-Anhalt zur Bewerbung um den „Hugo-Junkers-Preis 2025“ auf

Aus einer innovativen Idee kann Großes entstehen. Das hat nicht nur der Dessauer Luftfahrtpionier Hugo Junkers vor gut 100 Jahren unter Beweis gestellt. Auch heute arbeiten viele kluge Köpfe in Sachsen-Anhalt an zukunftsweisenden Innovationen. Um ihre Entwicklungen ins verdiente Rampenlicht zu rücken, besteht für sie ab sofort die Möglichkeit, sich um den „Hugo-Junkers-Preis 2025“ zu bewerben. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Montag bei Solar Materials in Magdeburg das Bewerbungsverfahren für den Forschungspreis eröffnet. Das Cleantech-Startup war in der Wettbewerbsrunde 2023 mit einer innovativen Recyclinglösung für alte Solarmodule erfolgreich. „Sachsen-Anhalt hat durch die engere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in den vergangenen Jahren an Innovationskraft zugelegt. Mit dem Hugo-Junkers-Preis wollen wir diejenigen auszeichnen, die mit ihren Ideen und Entwicklungen unser Land in herausfordernden Zeiten noch besser machen“, erklärte Willingmann. „2025 werden wir den Sonderpreis deshalb auch für die innovativsten Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel vergeben. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass sich auch bei uns in Sachsen-Anhalt das Klima ändert. Unser Wetter wird mit Hitze, Dürren, Starkregen und Hochwasser zunehmend extremer. Wir vertrauen auf die Innovationskraft in Wissenschaft und Wirtschaft, um unser Land angesichts dieser Herausforderungen zukunftsfest aufzustellen.“ Der „Hugo-Junkers-Preis 2025“ ist mit insgesamt 80.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2025 möglich, die Preisverleihung ist für Ende Juni 2025 geplant. In vier Kategorien werden wegweisende Forschungsprojekte oder kreative Geschäftsideen gesucht: Die Bandbreite reicht von der Grundlagen- über die angewandte Forschung bis hin zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen. Der diesjährige Sonderpreis richtet sich an die innovativsten Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer hochkarätig besetzten Jury unter Vorsitz der Leiterin des Magdeburger Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Prof. Dr. Julia C. Arlinghaus, ausgewählt. Wie es ist, beim „Hugo-Junkers-Preis“ im Rampenlicht zu stehen, hat das Team des Cleantech-Startups Solar Materials im vergangenen Jahr erlebt. Das Magdeburger Unternehmen hat eine Recycling-Lösung für alte Solarmodule entwickelt und damit in der damaligen Sonderkategorie „Energie- und Umweltforschung“ den zweiten Platz belegt. „Solar Materials ist bereits drei Jahre nach der Gründung der globale Technologieführer und zeigt, dass ein wirtschaftliches und nachhaltigen Recycling von Solarmodulen möglich ist“, erläuterte Geschäftsführer Jan-Philipp Mai. Das Startup hat weiter Großes vor: „Mit dem Ziel, die Solarindustrie zur Kreislaufwirtschaft zu transformieren, befinden wir uns derzeit mitten im Bau der ersten industriellen Recyclinglinie und werden damit im kommenden Jahr unsere Recyclingkapazität auf 10.000 Tonnen oder eine halbe Million Module pro Jahr erweitern.“ Wissenschaftsminister Willingmann sieht bei dem Unternehmen aus der Landeshauptstadt großes Potenzial: „Solar Materials zeigt beispielhaft auf, wie innovative Lösungen aus Sachsen-Anhalt dazu beitragen können, Herausforderungen wie die Energiewende erfolgreich zu meistern.“ Alle Informationen zum „Hugo-Junkers-Preis 2025“ und zur Teilnahme finden sich unter: www.hugo-junkers-preis.de. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Beschäftigung und Umweltschutz

Beschäftigung und Umweltschutz Im Jahr 2021 waren in Deutschland ca. 3,2 Millionen Personen im Umweltschutz tätig. Mit einem Anteil von 7,1 % an allen Erwerbstätigen ist der Umweltschutz damit ein wichtiger Faktor für den gesamten Arbeitsmarkt. Im Bereich der umweltschutzorientierten Dienstleistungen hat die Beschäftigung erneut zugenommen. Hier wird nun eine Beschäftigung in Höhe von 1,8 Millionen Personen geschätzt. Aktuelle Ergebnisse und Entwicklung im Zeitablauf Die Beschäftigtenzahlen im Umweltschutz werden regelmäßig im Rahmen von Forschungsprojekten geschätzt. Demnach waren im Jahr 2021 insgesamt ca. 3,2 Millionen (Mio.) Personen in Deutschland für den Umweltschutz tätig. Mit einem Anteil von 7,1 % an allen Erwerbstätigen ist der Umweltschutz damit ein wichtiger, in seiner Bedeutung stabiler Faktor für den gesamten Arbeitsmarkt (siehe Abb. „Anzahl der Beschäftigten im Umweltschutz“ und Abb. „Anteil der Umweltschutzbeschäftigen an Beschäftigung insgesamt“). Aufgrund methodischer Änderungen sind die Daten eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * vorläufige Angaben ** bis 2008: Erfassung der Beschäftigung, die durch Fördermaßnahmen der KfW angestoßen wurde; ab 2010 Erfassung der gesamten Beschäftigung durch energetische Gebäudesanierung Aufgrund methodischer Änderungen sind die Daten eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * vorläufige Angaben Der Anteil der Umweltschutzbeschäftigten an den Gesamtbeschäftigten ist im Zeitablauf deutlich gestiegen. Wesentlich dafür war seit 2010 die Zunahme an umweltschutzorientierten Dienstleistungen. Auch die Beschäftigung, die durch die Nachfrage nach Umweltschutzgütern ausgelöst wird, ist seit 2010 gestiegen, vor allem in den letzten betrachteten Jahren. Im Bereich erneuerbare Energien hat sich die Beschäftigung nach einem zwischenzeitlichen Tief wieder erholt. Der Bereich der energetischen Gebäudesanierung hat zuletzt ebenfalls eine Steigerung an Beschäftigung zu verzeichnen. Dienstleistungen dominieren die Umweltschutzbeschäftigung Das Gros aller Arbeitsplätze im Umweltschutz (56,7 %) entfiel im Jahr 2021 auf umweltorientierte Dienstleistungen (siehe Abb. „Beschäftigte im Umweltschutz 2021 “). Das spiegelt die hohe Bedeutung der Dienstleistungen für die Umweltwirtschaft wider. Insgesamt gab es 1,8 Millionen Beschäftigte, die umweltorientierte Dienstleistungen erbrachten: zum Beispiel in Planungsbüros, bei Umweltschutzbehörden, im Handel mit Ökoprodukten und in der Umweltbildung. Die umweltorientierten Dienstleister verteilen sich aber auf alle Wirtschaftszweige, also auch auf solche, die laut amtlicher Statistik eigentlich dem produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind. Gesamt: 3.189.000 Erwerbstätige Die Wirtschaftsbereiche mit den meisten Umweltschutzdienstleistungsbeschäftigten sind die Unternehmensdienstleister (357.400), gefolgt vom Handel und Kfz-Handwerk (273.300), der Entsorgung (235.600), der Energie- und Wasserversorgung (151.300) sowie des Baugewerbes (110.400) (siehe Tab. „Beschäftigte in umweltorientierten Dienstleistungen “). Zu dem vielgestaltigen Wirtschaftsbereich der Unternehmensdienstleister zählen Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Gebäudereinigung, Schornsteinreinigung, Garten- und Landschaftsbau und der große Bereich der sonstigen Unternehmensdienstleistungen. Leichter Anstieg bei den EE-Beschäftigten Für den Bereich der erneuerbaren Energien liegen bereits geschätzte Daten für das Jahr 2022 vor. Im Jahr 2022 waren in Deutschland rund 387.700 Personen aufgrund der Nutzung erneuerbarer Energien beschäftigt. Langfristig betrachtet hat sich die Anzahl der Beschäftigten gegenüber 2000 fast vervierfacht. Nach 2011 ging die Beschäftigung jedoch deutlich zurück. Diese negative Entwicklung war fast ausschließlich auf die Solarwirtschaft zurückzuführen, wo die Beschäftigung innerhalb von fünf Jahren um mehr als 112.000 Personen sank. Verantwortlich dafür war vor allem der starke Rückgang im wichtigsten Teilbereich der Solarwirtschaft, der Photovoltaik. Im gleichen Zeitraum wuchs die Anzahl der Beschäftigten in der Windenergiebranche zurückzuführen. Zwischen 2016 und 2019 kam es jedoch erneut zu einem Rückgang der Beschäftigung im Bereich erneuerbarer Energien. Am stärksten war der Rückgang in der Windenergiebranche (auf 122.000 Beschäftigte). Wesentlicher Treiber hierfür waren deutliche Einbußen im Außenhandel und ungünstige Rahmenbedingungen im Inland. Die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien (⁠ Biomasse ⁠, Wasserkraft, Geothermie) wiesen nur geringe Veränderungen der Beschäftigung auf. In den Jahren 2020 bis 2022 kam es insgesamt zu einem Wachstum der Beschäftigung im Bereich der erneuerbaren Energien im Bereich der Geothermie, der Wärmepumpe mit einschließt, und im Solarenergiebereich (siehe Abb. „Anzahl der Beschäftigten im Bereich erneuerbare Energien“). *vorläufige Angaben Beschäftigungswirkungen der energetischen Gebäudesanierung Die Beschäftigung durch energetische Gebäudesanierung lag im Jahr 2021 bei 576.000 Personen. Davon entfallen rund 278.000 Beschäftigte auf die Bauwirtschaft. Der Rest ist in anderen Produktionsbereichen wie der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, Fenstern oder Türen. Zwischen den Jahren 2008 und 2010 zeigen die Schätzungen eine große Zunahme bei der energetischen Gebäudesanierung. Dieser Anstieg war jedoch hauptsächlich in einer verbesserten Datenerfassung begründet: Bis zum Jahr 2008 wurde nur die Beschäftigung erfasst werden, die durch Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) angestoßen wurde. Auf Grund neu verfügbarer Daten kann seit 2010 die Beschäftigung für die energetische Gebäudesanierung insgesamt einbezogen werden. Stabile Beschäftigung durch die Nachfrage nach Umweltschutzgütern Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung sind klassische Bereiche, in denen Arbeitsplätze entstehen, wenn Unternehmen und die öffentliche Hand in Umweltschutz investieren. Die Produktion der Güter, die für den Betrieb und die Wartung der Umweltschutzanlagen erforderlich sind, schafft ebenfalls Arbeitsplätze. Diese Arbeitsplätze werden in der Kategorie Nachfrage nach Umweltschutzgütern abgebildet. Die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich betrug im Jahr 2021 451.000 Personen und hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Weitere Informationen und Literaturhinweise Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 Die Umweltwirtschaft in Deutschland – Aktualisierte Ausgabe 2023 Ökonomische Indikatoren von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz - Aktualisierung 2023

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien

Indikator: Beschäftigte im Bereich Erneuerbare Energien Die wichtigsten Fakten 2022 arbeiteten rund 387.700 Menschen im Bereich erneuerbare Energien. Die Beschäftigtenzahlen spiegeln die Marktentwicklung in Deutschland wieder. Auf einen starken Zuwachs bis 2011 zeigte sich ein den Folgejahren ein deutlicher Rückgang, der auf den weitgehenden Zusammenbruch der heimischen Photovoltaikindustrie zurückzuführen war. Erst seit 2019 kommt es wieder zu einer Zunahme der Beschäftigungszahlen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die Nutzung erneuerbarer Energien – wie Wind, Sonne, Geothermie, Wasser und ⁠ Biomasse ⁠ – ist ein unverzichtbarer Beitrag für den ⁠ Klimaschutz ⁠ und zur Ressourcenschonung. Der Ausbau erneuerbarer Energien nutzt nicht nur dem Klimaschutz und dem Arbeitsmarkt. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung und mindert die Abhängigkeit von Energieimporten. Der ⁠ Indikator ⁠ zeigt die Entwicklung der insgesamt im Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland Beschäftigten: für Planungsaufgaben, für die Produktion und Wartung von Anlagen, für Verwaltung oder auch für Forschung, Entwicklung und Vermarktung. Werden erneuerbare Energien verstärkt genutzt, ist damit auch eine Verdrängung anderer Energieerzeugungssysteme wie Kohle, Öl und Gas und damit eine Verringerung an Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftsbereichen verbunden. Modellrechnungen und Szenarienanalysen zeigen jedoch, dass sich die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auch netto positiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt (Oehlmann et al. 2019). Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen den Jahren 2000 und 2022 hat sich die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich erneuerbarer Energien mehr als verdreifacht. Im Jahr 2022 waren es rund 387.700 Personen. Den größten Anteil machen inzwischen die Windkraft und die ⁠ Biomasse ⁠ aus. Jedoch war die Entwicklung nicht stetig, sondern zeigte einen schwankenden Verlauf. Verantwortlich für den Rückgang seit 2011 war zunächst der Einbruch der inländischen Produktion im wichtigsten Teilbereich der Solarwirtschaft, der Photovoltaik. Sie wanderte zum größten Teil in andere Länder ab – vor allem nach China. Bei der Windenergie zeigte sich bis zum Jahr 2016 noch eine stetige positive Entwicklung. Im Jahr 2017 kam es jedoch zu einem starken Rückgang der Beschäftigten, der sich bis 2019 fortsetzte. Wesentliche Treiber hierfür waren deutliche Einbußen im Außenhandel sowie ein dramatischer Rückgang der neu installierten Windkraftanlagen im Inland. So sank die Netto-Leistung neu installierter Windenergieanlagen an Land von 4.891 Megawatt (⁠ MW ⁠) im Jahr 2017 auf 2.273 MW im Jahr 2018 und nur noch 886 MW im Jahr 2019 ( UBA 2020 ). In den Jahren 2020 und 2021 kam es hingegen wieder zu einer leichten Erholung der Beschäftigung in diesem Bereich, in 2022 stieg sie nochmal deutlich an. Die anderen Bereiche der erneuerbaren Energien (Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) wiesen nur geringe Veränderungen der Beschäftigung auf. Wie wird der Indikator berechnet? Wie viele Beschäftigte im Bereich erneuerbare Energien beschäftigt sind, lässt sich nicht einfach aus der Statistik ablesen. Hierfür wurden differenzierte Schätzmethoden u.a. auf Grundlage der Input Output Rechnung entwickelt. Die Methoden und die aktuellen Ergebnisse sind ausführlich beschrieben in einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (O‘Sullivan et al 2019). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Beschäftigung und Umweltschutz" .

UV -Strahlung in Alltag und Technik

UV -Strahlung in Alltag und Technik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird für vielfältige Schulungs-, Arbeits- und Analyseprozesse, zur Desinfektion und auch in der Kunst verwendet. Aushärtung Künstliche UV - Strahlung wird für die Aushärtung spezieller Materialien verwendet wie etwa zur Trocknung spezieller Druckfarben, zur Aushärtung von Lacken oder Klebstoffen, zur Härtung optischer Gläser, zum Modellieren künstlicher Fingernägel oder zur Reparatur von Verbundglas. Analyse UV - Strahlung wird auch bei Analysemethoden in Medizin und Forschung verwendet, zum Beispiel zur Bestimmung von Fettschichten an Reibungspunkten zweier Objekte oder zur Bestimmung der Zinnseite von so genanntem Floatglas in der Photovoltaik-Branche. Anwendung in der Chemie In der Chemie wird UV - Strahlung etwa bei der Synthese und der Zersetzung unterschiedlicher Stoffe wie die chlorfreie Bleiche von Zellstoff oder bei der Wasseraufbereitung im Schwimmbad angewendet. Anwendung in der Elektronik Künstlich erzeugte UV - Strahlung wird in der Elektronik bei der Herstellung von mikroelektronischen Bauelementen und Schaltkreisen sowie entsprechenden Geräten genutzt – beispielweise zur Herstellung von Leiterbahnen auf Leiterplatten oder integrierter Schaltkreise. Desinfektion Ein Teil der UV - Strahlung , die UV -C- Strahlung , wird zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen eingesetzt. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Desinfektion mit UV -C-Strahlung . Materialprüfung Im Rahmen der Materialprüfung wird UV - Strahlung zum Beispiel dafür genutzt, Sprünge oder Fehler in Glasoberflächen zu erkennen, Ölschläuche auf Defekte zu prüfen, Oberleitungs- und Hochspannungsanlagen zu inspizieren, die Belastbarkeit von Materialien zu prüfen oder Haarrisse in dünnen Metallen zu erkennen. Schulung Künstlich erzeugte UV - Strahlung lässt sich auch zur Schulung einsetzen. Man kann damit beispielsweise den korrekten Auftrag von Hautschutzmitteln oder Handdesinfektionsmitteln visualisieren, indem Substanzen dieser Mittel mittels Fluoreszenzfarbstoffen markiert werden. Diese Farbstoffe werden durch UV - Strahlung zum Aufleuchten angeregt. Kunst UV -A- Strahlung , umgangssprachlich auch als "Schwarzlicht" bekannt, wird auch in der Kunst für Showeffekte (Stichwort: Schwarzlichttheater) sowie in Diskotheken genutzt. UV -A- Strahlung regt fluoreszierende Stoffe (zum Beispiel optische Aufheller in Waschmitteln für weißen Baumwollstoff, Fluoreszenzfarbstoffe, weißes Pigment oder Mineralien) zum Leuchten an. Stand: 20.06.2024

Energieminister Willingmann rechnet mit weiterem Schub für den Photovoltaik-Ausbau in Sachsen-Anhalt

Bundesrat beschließt Solarpaket I Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag in Berlin dem Solarpaket I der Bundesregierung zugestimmt. Das Gesetz sieht unter anderem Erleichterungen für den Einsatz von Steckersolargeräten und für den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann rechnet mit einem weiteren Schub für den Photovoltaik-Ausbau im Land. „In den vergangenen Jahren konnten wir das Zubau-Tempo in Sachsen-Anhalt bereits deutlich steigern. Durch die weiteren Erleichterungen, die im Solarpaket vorgesehen sind, rechne ich auch in den kommenden Jahren mit einer hohen Dynamik“, so der Minister in seiner heutigen Rede vor der Länderkammer. Das Solarpaket I sieht unter anderem vor, dass die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen mit geringer Bodenqualität sowie in landwirtschaftlich nur schwer nutzbaren Höhen- und Hanglagen stärker gefördert werden soll. Bislang oblag es den Ländern, diese Flächen für eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu öffnen. So hatte das Energieministerium Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren eine entsprechende Verordnung für das Land erlassen, die eine Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den sogenannten „benachteiligten Gebieten“ im Umfang von 100 Megawatt pro Jahr ermöglichte. Mit dem Solarpaket wird der Zubau in diesen Gebieten jetzt grundsätzlich und ohne Mengenbegrenzung bundesweit gefördert. Die bisherigen Landesverordnungen werden mit Inkrafttreten der bundesweiten Regelungen entfallen. Die Länder erhalten aber unter anderem die Möglichkeit, Flächen wie Landschaftsschutzgebiete vom geförderten Ausbau weiter auszuschließen. „Durch die Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und die Einführung von separaten Ausschreibungssegmenten für besondere Solaranlagen wie Agri-PV werden wichtige Weichen für die Erreichung der Ausbauziele im Bereich Freiflächensolar gestellt“, erklärte Willingmann. „Gleichzeitig bleiben die Belange des Natur- und Artenschutzes gewahrt.“ Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter Damit sich auch Mieterinnen und Mieter leichter mit erneuerbaren Energien versorgen können, sieht das Solarpaket I auch Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Steckersolargeräten vor. Die Anlagen dürfen künftig bis zu 800 Watt an Strom erzeugen und müssen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Bislang war auch eine Meldung gegenüber dem Netzbetreiber erforderlich. Hier gab es immer wieder Klagen über einen Anmeldestau. Neu eingeführt wird zudem die übergangsweise Duldung von rückwärtslaufenden Stromzählern bis zum Zählertausch. Eine attraktive und barrierearme Alternative zum Mieterstrommodell soll in Zukunft die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bieten. Bislang scheiterten Mieterstrom-Projekte häufig daran, dass Anlagenbetreiber vor den einhergehenden Lieferantenpflichten zurückgeschreckt haben und hierfür ein Dienstleister mit entsprechendem Kostenaufwand beauftragt werden musste. Hinzukam der Aufwand für das Vertragsmanagement und die Rechnungslegung. Beim Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind die Anlagenbetreiber hingegen nicht zur Vollversorgung der Verbraucher verpflichtet und zudem weitgehend von Informations- und Transparenzpflichten als Stromlieferant befreit. „Künftig können Mieterinnen und Mieter deutlich besser von günstigem Solarstrom profitieren“, betonte Willingmann. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe an der Energiewende.“ Zubau-Tempo für Photovoltaik-Anlagen hat sich mehr als vervierfacht In den vergangenen Jahren hat sich das Zubau-Tempo für Photovoltaik-Anlagen in Sachsen-Anhalt bereits mehr als vervierfacht. 2021 wurden 5.481 Anlagen in Betrieb genommen, 2022 waren es bereits 9.627. Im vergangenen Jahr kamen dann 24.500 Anlagen hinzu. 49 Prozent der PV-Leistung kommt aktuell von Freiflächenanlagen, 47 Prozent von baulichen Anlagen auf Hausdächern und Fassaden. Die Zahl steckerfertiger Solaranlagen lag im vergangenen Jahr bei mehr als 7.400 Anlagen. Insgesamt waren 2023 mehr als 73.000 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 4.064 Megawatt landesweit in Betrieb. Im Bundesländervergleich belegt Sachsen-Anhalt im Bereich Photovoltaik aktuell Platz sechs. Kritik an fehlender Förderung der Solarindustrie Willingmann bedauerte in seiner Rede vor der Länderkammer allerdings, dass das Solarpaket I keine Unterstützung für die heimische Solarindustrie beinhaltet. „Aufgrund der durch die aktuell von China verursachten Marktverzerrungen müssen Photovoltaik-Hersteller, wie etwa Meyer Burger, in Sachsen bereits Mitarbeiter entlassen. Auch dem Produktionsstandort Thalheim und weiteren Akteuren der Solarindustrie in Sachsen-Anhalt stehen unter den aktuellen Bedingungen schwierige Zeiten bevor“, warnte Willingmann. Die Bundesregierung müsse daher handeln und schleunigst industriepolitische Maßnahmen ergreifen, um die heimische Solarindustrie nicht ein weiteres Mal im unfairen Wettbewerb ihrem Schicksal zu überlassen, betonte der Minister. „Langfristig würde es sich mit Blick auf die Wertschöpfung im Land und eine sichere Energiewende auf jeden Fall auszahlen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

Willingmann fordert mehr Unterstützung für die Solarindustrie in Deutschland

Der Bundesrat hat am Freitag über das Solarpaket der Bundesregierung debattiert. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann forderte die Bundesregierung in seiner Rede vor der Länderkammer auf, die heimische Solarindustrie noch stärker und nachhaltig zu unterstützen. „Die Bundesregierung muss zügig handeln. Wir brauchen dringend eine auskömmliche Förderung für die Solarindustrie im Land, um die Produktionskapazitäten bei uns zu sichern und um den Ausbau hierzulande anzureizen“, erklärte der Minister in Berlin. Die europäische Solarindustrie leidet aktuell unter Wettbewerbsverzerrungen. Hoch subventionierte Solarhersteller aus China fluten den europäischen Markt aktuell mit billigen Solarmodulen. Zudem locken die USA PV-Unternehmen mit Subventionen, das Unternehmen Meyer Burger, das Standorte in Sachsen-Anhalt und Sachsen unterhält, hatte deshalb in den vergangenen Wochen bereits mit einer Produktionsverlagerung in die USA gedroht. „Während seitens der Unternehmen offen über die Schließung der Solarproduktionsstätten in Freiberg und Dresden nachgedacht wird, werden Standorte in den USA in großem Umfang ausgebaut“, konstatierte Willingmann. Dennoch halte die Bundesregierung aufgrund finanzieller Engpässe im Bundeshaushalt an Kürzungen bei Subventionen für die Solarbranche fest. „Die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Mittel bei den im Klima- und Transformationsfonds auf 50 Millionen Euro halte ich für einen großen Fehler“, betonte der Minister. „Unsere Kostennachteile gegenüber China lassen sich inzwischen vor allem auf die fehlenden Skaleneffekte bei der Produktion zurückführen – ohne eine umfassende Erweiterung der Kapazitäten werden die heimischen Unternehmen langfristig keine Chance haben, im Preiskampf mitzuhalten.“ Flankierend zu einer direkten Industrieförderung sollte aus Sicht von Willingmann auch die Einführung qualitativer Kriterien bei der Ausschreibung beziehungsweise Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland geprüft werden. Seitens der Branchenverbände wurde unter anderem die Einführung von Resilienz-Boni und Resilienz-Auktionen gefordert. „Über diese Vorschläge sollte im politischen Raum offen diskutiert werden“, erklärte Willingmann. Der Minister betonte zugleich, dass entsprechende Regelungen bei der Solarförderung jedoch nicht zu negativen Auswirkungen für die Stromverbraucher oder für das Ausbautempo führen dürften: „Die Einführung solcher Maßnahmen muss daher mit Bedacht erfolgen. Ich halte sie aber für notwendig, damit der Ausbau der Solarenergie in Deutschland mit Modulen europäischer Herkunft fortgeführt werden kann. Wir dürfen uns auch hier nicht dauerhaft von anderen Ländern abhängig machen. Wir müssen vermeiden, bei einem wichtigen Teil unserer Energieversorgung erneut in Abhängigkeit von außereuropäischen Lieferanten zu geraten.“ Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers, dass Resilienz-Auktionen über eine Pilotausschreibung erprobt werden sollen, sei zu begrüßen. „Bevor diese Maßnahmen auf das allgemeine Ausschreibungsregime übertragen werden können, muss aber durch industriepolitische Maßnahmen die europäische Solarindustrie gesichert und Produktionskapazitäten ausgebaut werden“, betonte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

Solaranlagen 2023

Abgeordnetenhaus Berlin 2016: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 – Umsetzungszeitraum 2016 – 2020, Vorlage – zur Beschlussfassung -, Drucksache 17/2987, 07.06.2016. Internet: www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2987.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Agentur für erneuerbare Energien 2023: Online-Auftritt: „Bundesländer-Übersicht zu Erneuerbaren Energien” Internet: https://www.foederal-erneuerbar.de/uebersicht/bundeslaender/kategorie/solar/auswahl/351-photovoltaik_install (Zugriff am 11.07.2023) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2016: Regionales Bezugssystem RBS. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/regionales/rbs/berlinklein.asp?Kat=4002\ (Zugriff am 11.07.2023) Amt für Statistik (AfS) Berlin-Brandenburg 2021: Energie- und CO 2 -Daten im Land Berlin 2020, Potsdam. Internet: download.statistik-berlin-brandenburg.de/cba6353763ccd5d2/f1c40867da86/SB_E04-05-00_2020j01_BE.xlsx (Zugriff am 11.07.2023) Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) vom 22. März 2016. In der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Energiewendegesetzes vom 26.10.2017, GVBl. S. 548 ff. Internet: www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2017/ausgabe-nr-29-vom-7-11-2017-s-541-556.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Business Location Center Berlin (BLC) 2011: Solarpotenzialanalyse Berlin – Datendokumentation. Internet: energieatlas.berlin.de/Energieatlas_Be/Docs/Datendokumentation-Solarkataster_BLN.pdf (Zugriff am 11.07.2023) Berliner Morgenpost 2022: Solaranlagen: Berlin bräuchte sechsmal das Tempelhofer Feld. Internet: www.morgenpost.de/berlin/article237170005/Solaranlagen-Berlin-braeuchte-sechsmal-das-Tempelhofer-Feld.html (Zugriff am 20.07.2023) Bundesnetzagentur (BNA) 2020: EEG in Zahlen. 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G04422 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie in 15890 Eisenhüttenstadt

Die Firma 5N PV GmbH, Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt, in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 28, Flurstück 29 eine Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie wesentlich zu ändern (Az.: G04422). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 4.1.16 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie in 15890 Eisenhüttenstadt wurde erteilt.

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