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Wie aus Müllbergen Mülleimer werden

Mit dem Blauen Engel schon bei der Produktentwicklung ans Recycling denken – Aktionstag am 25. Oktober 2017 Plastikmüll ist wertvoll. Wird er recycelt, lassen sich Rohstoffe und CO2-Emissionen einsparen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend verbrannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (UBA): „Das Recycling in Deutschland stagniert seit Jahren, obwohl wir deutlich mehr Kunststoffe wiederverwerten könnten. Mit dem Umweltzeichen Blauer Engel fördert das Umweltbundesamt hochwertiges Plastikrecycling – und hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Einkauf nachhaltige und umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen.“ Bereits bei der Konstruktion eines Produktes werden die Weichen für hochwertiges Recycling gestellt. Der Blaue Engel fordert, dass Produkte wie Laptops oder Staubsauger so gebaut sind, dass sie leicht zerlegbar sind. Denn so lässt sich der Kunststoff einfach von anderen Bestandteilen trennen. Auch verschiedene Kunststoffsorten müssen getrennt werden können, um sortenreine Ausgangsstoffe für neue Produkte zu gewinnen. Der Blaue Engel beschränkt daher die Anzahl und Art der eingesetzten Kunststoffsorten. Bei Verpackungen, wie zum Beispiel Shampooflaschen, sind eine Reihe von Plastikkombinationen für Behälter, Etikett und Deckel ausgeschlossen, die ein Recycling behindern. Was gestern eine Shampooflasche war, kann dann schon heute eine praktische Ordnermappe sein. Plastikprodukte mit dem Blauen Engel müssen mindestens 80 Prozent Recyclingkunststoff aus Verbraucherabfällen enthalten. Aktuell sind zum Beispiel Schreibtischzubehör wie Stehsammler, Klarsichthüllen oder Projektmappen mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet, aber auch Gießkannen oder Mülleimer. Der Blaue Engel trägt durch seine Kriterien aber auch dazu bei, die Belastung der Umwelt durch Kunststoff und speziell Mikroplastik zu vermindern. So wird zum Beispiel der Blaue Engel für flüssige Waschmittel, Shampoos und Reinigungsmittel nur für mikroplastikfreie Produkte vergeben. Mit dem Blauen Engel erprobt das ⁠ UBA ⁠ anspruchsvolle Umweltstandards, bevor diese zum Teil in gesetzliche Anforderungen einfließen. Engagierte Unternehmen können mit dem Blauen Engel ihre Vorreiterrolle beweisen. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf umweltfreundliches Design nehmen. Am 25. Oktober 2017 findet der zweite „Aktionstag Blauer Engel“ statt. Ausgerufen wird der Aktionstag jährlich durch Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Jury Umweltzeichen und RAL gGmbH. Informationen zu Veranstaltungsorten und Aktionen finden Sie unter: https://www.blauer-engel.de/de/aktionstag/aktionsuebersicht Derzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in 120 verschiedenen Produktgruppen. Produkte mit dem Umweltzeichen reichen von Möbeln und Kaffeemaschinen über Computer und Telefone bis hin zu Sonnenkollektoren und Stadtbusse. Nur die aus Umweltsicht besten Waren und Dienstleistungen einer Produktgruppe erhalten den Blauen Engel. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind: BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Vertreterinnen und Vertreter von zwei Bundesländern – aktuell Berlin und Brandenburg – sowie ein Jugendvertreter.

SolarKollektor-Schwimmbad-DE-2010

Solarkollektor zur Warmwasserbereitstellung für Schwimmbäder, einfacher Kunststofftyp inkl. Pumpe, nach #1 Auslastung: 1500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 20m² Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 0,001MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Wärme - Heizen

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Privilegierte Flächen nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dargestellt sind die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netztes (inkl. S-Bahnen). Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung beurteilt werden. In einem Datensatz sind die Flächen mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten worden.

Solarkataster NRW: Strahlungsenergie, Auflösung 1m x 1m

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat im November 2018 das Solarkataster NRW veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden Dächer und Freiflächen in NRW hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe untersucht. Dieser Datensatz enthält die Karte der jährlichen solaren Einstrahlung flächendeckend für NRW, die auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt wurde. Die Strahlungsenergie wird in kWh pro Quadratmeter und Jahr angegeben, Verschattung durch Bäume, angrenzende Gebäude / Dachaufbauten und Geländeerhöhungen wurden berücksichtigt. Diese Daten enthalten die Strahlungsenergie in einer Auflösung von 1 m x 1 m. Sie wurden im Jahr 2023 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellsten vorliegenden Laserscandaten berechnet. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt zusammengefasst.

Solarkataster NRW: Strahlungsenergie, Auflösung 0,5m

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat im November 2018 das Solarkataster NRW veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden Dächer und Freiflächen in NRW hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe untersucht. Dieser Datensatz enthält die Karte der jährlichen solaren Einstrahlung für die Dachflächen in NRW, die auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt wurde. Die Strahlungsenergie wird in kWh pro Quadratmeter und Jahr angegeben, Verschattung durch Bäume, angrenzende Gebäude / Dachaufbauten und Geländeerhöhungen wurden berücksichtigt. Diese Daten enthalten die Strahlungsenergie in einer Auflösung von 0,5 m x 0,5 m. Sie wurden in den Jahren 2022 (Nordosthälfte NRWs) und 2023 (Südwesthälfte NRWs) auf Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellsten vorliegenden Laserscandaten berechnet. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik - Förderkulisse nach EEG 2023 (historisch)

Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.

Solarkataster NRW: Freiflächenphotovoltaik: Suchflächen für Freiflächen-PV

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Darin enthalten ist der Bereich „Solarpotenziale Freiflächen“, der verschiedene Karten zum Thema Freiflächen-Photovoltaik bereitstellt. Die Karte "Suchflächen für Freiflächen-PV" stellt alle Flächen dar, die nach einer automatisierten landesweiten Analyse erst einmal grundsätzlich für Freiflächen-PV-Anlagen in Frage kommen können (raumbedeutsame und nicht raumbedeutsame Anlagen). Die Karte wurde nach dem Ausschlussprinzip erstellt, indem Flächennutzungen ausgeschlossen wurden, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Freiflächenphotovoltaik geeignet sind. Zudem sind diese Flächen nach einer Einstrahlungs – und Verschattungsanalyse als technisch geeignet für eine Solarnutztung identifiziert worden. Die Karte enthält zu jeder Fläche viele für die PV-Eignung relevante Parameter, wie beispielsweise die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung sowie den potenziellen Stromertrag. Die Karte kann vor Ort zur Planung bzw. Eingrenzung von Flächen genutzt werden, muss dort aber geprüft und mit lokalen Kriterien weiter differenziert werden. Die genaue Vorgehensweise zur Erstellung dieser Karte bzw. die Attributtabelle finden Sie in den beigefügten Metadaten.

Solarkataster NRW: Strahlungsenergie (historisch)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat im November 2018 das Solarkataster NRW veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden Dächer und Freiflächen in NRW hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe untersucht. Dieser Datensatz enthält die Karte der jährlichen solaren Einstrahlung flächendeckend für NRW, die auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt wurde. Die Strahlungsenergie wird in kWh pro Quadratmeter und Jahr angegeben, Verschattung durch Bäume, angrenzende Gebäude / Dachaufbauten und Geländeerhöhungen wurden berücksichtigt. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt sowie in beigefügter Broschüre zusammengefasst.

Solarkataster NRW: Potentialdaten Dachflächen-Solarthermie

Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten (Datenquelle: Land NRW) erstellt. Jedes Jahr wird ein Teil NRWs neu beflogen, in der Regel in einem 5-jährigem Turnus. Aus den Laserscandaten wurde ein flächendeckendes Digitales Oberflächenmodell (DOM) in einer Auflösung von 0,5 Meter mal 0,5 Meter für die Dachflächenanalyse erstellt. Der Datensatz enthält zu jeder Dachfläche das Jahr der Befliegung. Für die Potenzialanalyse der Dachflächen konnten durch Verschneidung dieser Daten mit einer Karte aller Gebäudeumrisse sämtliche Dachflächen in Nordrhein-Westfalen ermittelt werden. Die Dachflächen wurden wiederum in homogene Teilflächen zerlegt, die jeweils über eine einheitliche Neigung und Ausrichtung verfügen und damit gleichermaßen für Solarmodule belegbar sind. Durch die hohe Auflösung des digitalen Oberflächenmodells und die Zerlegung in homogene Teilflächen konnten auch kleinteilige Dachelemente, wie beispielsweise Schornsteine, Gauben, Gehölze und andere unterbrechende Strukturen, ausfindig gemacht werden. Über Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes wurde für ganz NRW die solare Einstrahlung sowie deren prozentuale Verschattung errechnet – und zwar unter Berücksichtigung der tages- und jahreszeitlich wechselnden Einstrahlung. Verschattungen können durch Bäume, angrenzende Gebäude, Dachaufbauten oder Geländeerhöhungen verursacht werden. Stark abgeschattete Bereiche sowie zu kleine Flächen wurden als ungeeignet aus der weiteren Berechnung herausgenommen. Anschließend konnte eine Vielzahl von Parametern für jede mit Modulen belegbare Dachfläche berechnet werden, wie beispielsweise die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung und der potenzielle Wärmeertrag . Bautechnische Faktoren wie z.B. der Zustand und die Statik des Daches oder Gebäudes oder die Eigenschaften des Untergrundes können auf dieser Datengrundlage nicht erfasst werden. Hierfür ist im Einzelnen eine gesonderte fachmännische Prüfung erforderlich. Der vorliegende Datensatz enthält die Ergebnisse dieser Analyse. Der Datensatz umfasst die für die Solarthermie als geeignet eingestuften Dachflächen in NRW. Die Eignung wurde nach folgenden Kriterien beurteilt: Für die Solarthermienutzung geeignete Dachflächenbereiche verfügen über eine Strahlungsenergie von 800 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr. Für die Nutzung thermischer Anlagen wurde bei geneigten Dächern eine Mindestflächengröße von fünf Quadratmetern zugrunde gelegt. Flachdächer müssen bei Aufständerung der Module mindestens 12,5 Quadratmeter für die Solarthermie-Nutzung aufweisen.

Solarkataster NRW: Potenzialdaten Dachflächen-Photovoltaik

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) hat im November 2018 das Solarkataster NRW veröffentlicht. In diesem Rahmen wurde jedes Dach in NRW hinsichtlich seiner Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe untersucht. Das Solarkataster NRW wurde auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt sowie in beigefügter Broschüre zusammengefasst. Dieser Datensatz enthält alle für Photovoltaik geeigneten Dachflächen in NRW. Es sind Attribute wie beispielsweise die geeignete Flächengröße, die nutzbare Modulfläche, die installierbare Leistung sowie der potenzielle Stromertrag zu jeder Dachfläche dargestellt. Die Attribute werden in der dem Datensatz beigefügten beigefügten Excel-Tabelle erklärt.

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