Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein neutraler CO 2 -Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Diese Schulen gehen beim Klimaschutz voran! Projekttage, Mülltrennung, ökologische Vielfalt im Schulhof, Umweltfahrten, Klima-Workshops und mehr: Die Berliner Schulen beweisen, wie vielfältig und kreativ das Engagement in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz aussehen kann. Übersicht der Berliner Lernorte, die sich im besonderen Maße aktiv im Umwelt- und Klimaschutz engagieren. Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Grundschule am Buschgraben Die Grundschule am Buschgraben fördert einen umweltfreundlichen Schulweg, pflegt einen eigenen Schulgarten und bietet Nisthilfen für Vögel und Insekten an. Grundschule am Buschgraben Weitere Informationen Bild: Artur Verkhovetskiy / Depositphotos.com OSZ Lotis Das OSZ Lotis ist Umweltschule in Europa. Die Auszeichnung hat das Oberstufententrum für seine vielen Projekte zu den Themen Umwelt- und Klimaschutz bekommen. OSZ Lotis Weitere Informationen Bild: Ingo Bartussek - fotolia.com Kolibri-Grundschule Strom vom Dach, Gemüse aus dem Hochbeet, Honig von den Schulbienen: Die Kolibri-Grundschule setzt auf nachhaltige Eigenproduktion. Kolibri-Grundschule Weitere Informationen Bild: romrodinka/Depositphotos.com Reinhardswald-Grundschule An der Kreuzberger Grundschule erhalten die Kinder einen spielerischen und inklusiven Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten des Klimaschutzes. Reinhardswald-Grundschule Weitere Informationen Bild: belchonock/Depositphotos.com Schadow-Gymnasium Am Schadow-Gymnasium sind Klimathemen selbstverständlicher Teil des Unterrichts und bei Projektwochen. Im Schulgarten lernen die Schülerinnen und Schüler, wie wichtig eine intakte Natur ist. Schadow-Gymnasium Weitere Informationen Bild: Georg-Schlesinger-Schule Georg-Schlesinger-Schule Die Reinickendorfer Georg-Schlesinger-Schule setzt auf Solarstrom aus Eigenproduktion und die Vermittlung von Fachwissen um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Georg-Schlesinger-Schule Weitere Informationen Bild: Lydia Goos Max-Delbrück-Gymnasium Tiny Forest, Schulbienen und Projekte: Die Schülerinnen und Schüler des Max-Delbrück-Gymnasiums engagieren sich in vielen Bereichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Max-Delbrück-Gymnasium Weitere Informationen Bild: davit85/Depositphotos.com Wetzlar-Schule Die Schülerinnen und Schüler der Wetzlar-Schule werden im Schulgarten, am Teich und im Unterricht für Umwelt- und Klimathemen sensibilisiert. Der Strom kommt fast vollständig aus der eigenen Solaranlage. Wetzlar-Schule Weitere Informationen Bild: oksun70 / depositphotos.com Schule am Regenweiher Die Neuköllner Grundschule leistet mit ihrer Bienen-AG, viel Grün auf dem Schulgelände und der schuleigenen Solaranlage einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Schule am Regenweiher Weitere Informationen Bild: pressmaster/Depositphotos.com Nürtingen-Grundschule Auf dem Schulacker, im grünen Klassenzimmer, im Untericht und Hort erkunden die Schülerinnen und Schüler der Nürtingen-Grundschule die Zusammenhänge zwischen eigenem Tun und dem Wandel der Umwelt. Nürtingen-Grundschule Weitere Informationen Bild: silverjohn/depositphotos.com Modersohn-Grundschule Durch die Teilnahme an einem Pilotprojekt lernen die Schülerinnen und Schüler der Modersohn-Grundschule den bewussten Umgang mit Trinkwasser. Aktiv für den Umweltschutz setzen sie sich außerdem in einem ganz besonderen Kurs ein. Modersohn-Grundschule Weitere Informationen Bild: dpa Anna-Seghers-Schule Die Anna-Seghers-Schule beteiligt sich an einem Pilotprojekt zu Energiesparpotenzialen. Dafür arbeitet die Adlershofer Gemeinschaftsschule eng mit dem Bezirk Treptow-Köpenick zusammen. Anna-Seghers-Schule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Jane-Goodall-Grundschule Die Jane-Goodall-Grundschule verknüpft ihr naturwissenschaftliches Profil mit Projekten und Exkursionen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Jane-Goodall-Grundschule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Bouché-Schule Schulgarten, Abfalltrennung, zu Fuß zur Schule: Die Bouché-Schule in Alt-Treptow engagiert sich schon lange und in vielen Bereichen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Bouché-Schule Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Schweizerhof Grundschule Die Schweizerhof Grundschule in Zehlendorf treibt ihre Umwelt- und Klimaschutzprojekte vor allem im Rahmen des Frei Day voran. Viel passiert ist aber auch an den Projekttagen. Schweizerhof Grundschule Weitere Informationen Bild: Ludwig-Hoffmann-Grundschule Ludwig-Hoffmann-Grundschule Die Ludwig-Hoffmann-Grundschule leistet mit speziellen Projekttagen, dem Schulgarten und einer eigenen Solaranlage einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ludwig-Hoffmann-Grundschule Weitere Informationen Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Carl-Sonnenschein-Grundschule Umweltbildung, Schulgarten und Solaranlage: Die Carl-Sonnenschein-Grundschule tut schon jetzt eine Menge für den Klimaschutz - und hat noch viel vor. Sie will Klimaschule werden. Carl-Sonnenschein-Grundschule Weitere Informationen Bild: motortion/Depositphotos.com Grundschule an der Bäke Die Grundschule an der Bäke wurde für ihre BNE-Projekte bereits mehrfach als Umweltschule in Europa ausgezeichnet. Aktiv werden die jungen Klimaschützer:innen auch außerhalb des Schulgeländes. Grundschule an der Bäke Weitere Informationen Bild: halfpoint/Depositphotos.com Berlin Bilingual School Die Berlin Bilingual School sensibilisiert ihre Schülerinnen und Schüler mit einer Rubbish Awareness Week und einer Öko-Woche für Umweltthemen. Auch die Schulgebäude selbst leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Berlin Bilingual School Weitere Informationen Bild: Kepler-Schule Neukölln Kepler-Schule Neukölln Die Neuköllner Kepler-Schule legt mit ihren Wahlpflichtkursen und Arbeitsgemeinschaften einen Schwerpunkt auf das Thema nachhaltige Entwicklung. Kepler-Schule Neukölln Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Maßnahmen: Aktiver Klimaschutz an Schulen Wie sieht der Klimaschutz an Schulen konkret aus? Diese Maßnahmen haben die Schulen bereits durchgeführt und weitere stehen vor der Umsetzung. Weitere Informationen Bild: Berliner Energieagentur / Dietmar Gust Wettbewerb: Berliner Klima Schulen Der Wettbewerb richtet sich an Berliner Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen und Schulformen und würdigt herausragende Klimaschutzaktivitäten. Weitere Informationen
Indikator: Primärenergieverbrauch Die wichtigsten Fakten Der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland ist seit Ende der 2000er Jahre deutlich rückläufig. Er ist von 2008 bis 2023 um 26 % zurückgegangen. Gemäß dem Energieeffizienzgesetz von 2023 soll der PEV bis 2030 gegenüber 2008 um 39 % sinken. Der „Projektionsbericht 2023“ des Umweltbundesamtes zeigt, dass die bislang dafür ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden, um diese Ziele zu erreichen. Der Indikator „Primärenergieverbrauch“ wird methodisch durch die steigenden Anteile erneuerbarer Energien verzerrt: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch, auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Mit dem Einsatz und der Erzeugung von Energie sind eine Vielzahl an Umweltbelastungen verbunden: Durch den Abbau von Rohstoffen wie Kohle oder Erdöl werden Ökosysteme teilweise deutlich geschädigt. Beim Transport der Rohstoffe wird Energie verbraucht, Treibhausgase und gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe werden ausgestoßen. Auch bei der Umwandlung und Bereitstellung von Energie kommt es zu Umweltbelastungen. Die Senkung des PEV ist neben dem Umstieg auf alternative und erneuerbare Energien daher ein wichtiger Baustein der Energiewende. Allerdings unterliegt der Indikator „Primärenergieverbrauch“ methodenbedingten Verzerrungen: Steigt der Anteil der Erneuerbaren, sinkt der Primärenergieverbrauch , auch wenn der Endenergieverbrauch konstant bleibt (siehe Abschnitt „Wie wird der Indikator berechnet?“ am Ende des Artikels sowie die Ausführungen im Artikel „ Primärenergieverbrauch “). Die Kenngröße „ Endenergieverbrauch “ ist hinsichtlich des Energieverbrauchs einer Volkswirtschaft aussagekräftiger. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? 2023 wurde in Deutschland 29 % weniger Primärenergie verbraucht als 1990. Noch 2006 lag der Verbrauch fast so hoch wie 1990. Seitdem ist er deutlich gesunken. Das liegt einerseits am sinkenden Endenergieverbrauch . Auch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger geht mit einem überproportional sinkenden PEV einher. Russlands Krieg gegen die Ukraine verursachte eine Energiepreiskrise, die zu einer reduzierten Produktion energieintensiver Güter in Deutschland führte. Dies trug im Jahr 2023 zum niedrigsten Energieverbrauch seit 1990 bei. Im 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist das Ziel festgeschrieben, dass der PEV bis 2030 um 39 % unter den PEV des Jahres 2008 sinken soll. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des PEV von etwa 30 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen-Szenario). Damit wäre das Ziel des EnEfG eines Rückgangs um 39 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des PEV sind also erforderlich, um die Ziele des EnEfG zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Primärenergieverbrauch wird von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) über das Wirkungsgradprinzip ermittelt. Die in Kraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verbrannten Energieträger werden mit ihrem Heizwert multipliziert. Wird Strom aus Wind, Wasserkraft oder Photovoltaik erzeugt, so ist der Wirkungsgrad vereinbarungsgemäß 100 %. Bei der Geothermie beträgt er 10 % und bei der Kernenergie 33 %. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Primärenergieverbrauch“ .
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser einzusetzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wirbt Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dafür, Elektroautos in den kommenden Jahren verstärkt als Stromspeicher zu nutzen. „An wind- und sonnenreichen Tagen müssen wir immer häufiger Windräder und PV-Anlagen herunterregeln, weil sonst die Netze überlastet werden. Neben dem weiteren Ausbau der Stromnetze, dem Bau von Großspeichern und Power-to-Heat-Anlagen könnten in den kommenden Jahren auch Elektroautos verstärkt als Energiespeicher genutzt werden“, erklärte Willingmann am heutigen Freitag. Denn mit einer durchschnittlichen Batterie eines Elektroautos könnte schon heute ein Vier-Personen-Haushalt gut zwei Tage mit Strom versorgt werden. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Weg für das so genannte bidirektionale Laden regulatorisch und steuerlich geebnet werden sollte. Durch den Bruch der Berliner Regierungskoalition wurde das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht im Bundestag jedoch nicht mehr verabschiedet. Willingmann hofft, dass die nächste Bundesregierung das Thema wieder aufgreifen wird. „Wir werden die Energiewende vor allem dann erfolgreich gestalten, wenn wir innovative Lösungen wie das bidirektionale Laden fördern“, so der Minister. „Wer eine PV-Anlage auf dem Dach hat, könnte den produzierten Strom gleich selbst im Auto speichern und nutzen. Darüber hinaus würden Stromverbraucher grundsätzlich profitieren, weil künftig weniger Erzeugungsanlagen kostenintensiv abgeregelt werden müssten.“ Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung in Sachsen-Anhalt von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Elektroautos ist in Sachsen-Anhalt zuletzt beständig gestiegen. Zum 1. Oktober 2024 waren insgesamt 33.300 Fahrzeuge gemeldet, davon 18.676 reine Elektroautos und 14.041 Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb. Der Marktanteil belief sich auf 2,6 Prozent. Zum Vergleich: 2020 waren lediglich 2.589 Fahrzeuge gemeldet (Marktanteil: 0,2 Prozent). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen Die Südausrichtung der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich. Ein einzelnes Modul (ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann. Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung u. a. aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig. Organisieren Sie eine Sammelbestellung , um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren. Achten Sie auf eine normgerechte Montage , die auch Windlasten standhält. Melden Sie das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister an. Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle. Gewusst wie Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich: Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren. Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden. Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen. Ein Modul meist ausreichend: Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen. Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel: Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten wird er sich darum in der Regel nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. Normgerechte Geräte kaufen: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 600 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Anschluss an das Hausnetz: Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung bisher nicht zugelassen, da die Gefahr eines Stromschlags besteht, wenn der Stecker nicht eingesteckt ist, die Solaranlage aber Strom produziert. Die Anschlussnorm soll bis Sommer 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden! Transport sorgsam planen: Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben. Auf stabile Anbringung achten: Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen. Beim Marktstammregister anmelden: Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige Anleitung als PDF . Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Defekte Module richtig entsorgen: Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp Alte Elektrogeräte richtig entsorgen . Was Sie sonst noch tun können: Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hintergrund Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer UBA -Themenseite Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) .
Sachsen-Anhalt zählt nicht nur beim Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bundesweit zu den Vorreitern. Rund drei Millionen Megawattstunden Strom werden bereits heute im Land mit Bioenergie erzeugt; hinzu kommen 1,9 Terrawattstunden (TWh) Biomethaneinspeisung. In den vergangenen Monaten wurde jedoch zwischen Bund und Ländern um die Förderhöhe und damit um die Perspektiven der Bioenergie gerungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zufrieden, denn Bundestag und Bundesrat haben einer Erhöhung der Förderung in den Jahren 2025 und 2026 zugestimmt. „Ich freue mich, dass die Intervention der Länder beim Bund dazu geführt hat, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie in Deutschland noch vor der Bundestagswahl zumindest kurzfristig absichern konnten“, erklärte Willingmann am Mittwoch. „Ich bin davon überzeugt, dass Bioenergie in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energie- und Wärmewende leisten kann“, so Willingmann weiter. „Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Windkraft und Photovoltaik steuerbar ist. Deshalb hoffe ich, dass die künftige Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Bioenergie schaffen wird.“ Zuletzt lag der Anteil der Biomasse an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 12,4 Prozent. Mit Gestehungskosten von 18 Cent pro Kilowattstunde ist Biomasse jedoch teurer als Windstrom mit acht Cent oder Sonnenstrom mit vier Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wollte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Förderung von Bioenergie im vergangenen Jahr begrenzen. Nach den Plänen des BMWK sollte die deutschlandweit installierte Leistung von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Weniger Förderung hätte in diesem Fall zu einem erheblichen Rückgang der Bioenergie in Sachsen-Anhalt führen können, da in den kommenden fünf Jahren 170 der landesweit 482 Biogasanlagen nach zwanzigjähriger Betriebslaufzeit aus der EEG-Förderung herausfallen. „Insoweit bin ich froh, dass es dazu nicht kommt“, erklärte Willingmann. „Es hat sich ausgezahlt, dass die Energieministerinnen und -minister der Länder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im vergangenen November bei der Energieministerkonferenz in Brunsbüttel darauf hingewiesen haben, dass Bioenergie als steuerbare Energie neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken gebraucht wird. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es nun sein, über die Jahre 2025 und 2026 hinaus vernünftige Rahmenbedingungen für Bioenergie zu schaffen. Dazu zählt für mich auch, dass Bioenergie einen höheren Stellenwert in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung einnehmen muss.“ Für das laufende Jahr wurde das Ausschreibungsvolumen von 400 auf 1.000 Megawatt erhöht, für 2026 von 300 auf 800 Megawatt. Ab 2027 plant der Bund vorerst weiterhin mit niedrigen Volumina (2027: 326 MW; 2028: 76 MW), so dass sich hier bereits abzeichnet, dass die Diskussion über die Rolle der Bioenergie im Rahmen der Energie- und Wärmewende weitergehen wird. Gegenstand des Energiepakets war zudem die Erhöhung der Flexibilitätsprämie von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt (kW). Die Flexibilitätsprämie ist als finanzieller Anreiz gedacht, damit Biogasanlagen so aufgerüstet werden, dass sie netzdienlich betrieben werden können; also insbesondere zu wind- oder sonnenarmen Zeiten. „Die Prämie zielt insoweit schon auf die Rolle ab, die Bioenergie in den nächsten Jahren spielen sollte“, so Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser zu nutzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wollen der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und die InfraLeuna GmbH eine Power-to-Heat-Anlage am Chemiestandort Leuna im Saalekreis errichten. Mit dieser kann regenerativ erzeugter Strom in Wärme umgewandelt werden. Den entsprechenden Vertrag haben die Unternehmen am heutigen Montag im Beisein von Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterzeichnet. „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir intelligente technologische Lösungen“, erklärte Willingmann. „Die Errichtung der Power-to-Heat-Anlage hier am Chemiestandort Leuna ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Industrie in Sachsen-Anhalt. Strom, der ansonsten abgeregelt werden müsste, wird künftig direkt in Wärme umgewandelt und genutzt. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und aufgrund der Notwendigkeit, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden, zeigen Projekte wie dieses, wie wir wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz erfolgreich miteinander verbinden können.“ Die geplante Power-to-Heat-Anlage besteht aus einem Elektrodenkessel mit einer elektrischen und thermischen Leistung von jeweils 35 Megawatt. Wie in einem elektrischen Wasserkocher wird darin Wasser durch Strom erhitzt. Pro Stunde können 45 Tonnen überhitzter Prozessdampf (47 bar/ü, 320 °C) erzeugt werden. Der Dampf soll anschließend in das Netz des Chemiestandorts eingespeist und den ansässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das dabei erreichte Druckniveau von 47 bar/ü wird mit dieser Technologie europaweit zum ersten Mal erreicht. „Am Chemiestandort Leuna, der Wärmeenergie in großen Mengen benötigt, ermöglicht die Technologie eine erhebliche Reduzierung von CO₂-Emissionen und stärkt zugleich die Resilienz der Unternehmen gegenüber volatilen Energiemärkten“, erklärte Willingmann weiter. „Der Chemiestandort Leuna gehört zu den Vorreitern beim Thema Nachhaltigkeit. Hier wird seit langem und mit Hochdruck an der Transformation der Chemieindustrie gearbeitet – hin zu erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Die Power-to-Heat-Anlage passt sehr gut in dieses Profil.“ Christof Günther, Geschäftsführer der InfraLeuna, betonte: „Der Elektrodenkessel mit den bisher unerreichten Parametern 47 bar/ü und 320 °C ist maßgeschneidert für unser Hochdruck-Dampfsystem. In Kombination mit unseren hochflexiblen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken schaffen wir in Leuna ein einzigartig reaktionsfähiges Energiesystem.“ Die Kraftwerke der InfraLeuna können künftig immer dann zurückgefahren werden, wenn die neue Anlage Ökostrom aufnimmt und in Wärmeenergie umwandelt. So kann bei steigendem Anteil von regenerativ erzeugtem Strom der Einsatz von Erdgas weiter reduziert und ein großer Schritt in Richtung CO2-Neutralität des Standortes gemacht werden. Der Baubeginn ist für Mitte dieses Jahres geplant, die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Die Investitionskosten liegen bei 13,6 Millionen Euro. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Situation der chemischen Industrie hilft uns dieser Kessel. Denn mit diesem zukunftsweisenden Power-to-Heat-Projekt reduzieren wir Netzengpässe, nutzen überschüssigen Strom, sparen wertvolles Erdgas und sichern die verlässliche Prozessdampfversorgung unserer Kunden am Chemiestandort Leuna“, so Christof Günther. Dirk Biermann, Geschäftsführer Operations (COO) von 50Hertz, erklärte: „Unsere 50Hertz-Systemführung bei Berlin kann die Power-to-Heat-Anlage für das so genannte Engpassmanagement einsetzen. Das entlastet das Stromnetz doppelt – durch zusätzlichen Stromverbrauch in der Anlage und gleichzeitig geringere Strom- und Wärmeproduktion im Kraftwerk. Anstatt Entschädigungen für nicht produzierten Strom zu bezahlen, erhalten wir zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität mit dieser Anlage ein wirksames Instrument an die Hand. Der mitteldeutsche Raum bietet für dieses Konzept gute Voraussetzungen, weil es hier ein hohes Aufkommen an Windstrom und inzwischen auch große Freiflächensolaranlagen gibt. Um in Zukunft Netzengpässe zu entschärfen, ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze als wichtigste Maßnahme erforderlich. Ergänzend müssen unterschiedliche Speichersysteme hinzukommen, dazu zählen auch Power-to-Heat-Anlagen in der Industrie und in Kommunen mit Fernwärmenetzen.“ In den vergangenen Jahren mussten in Sachsen-Anhalt Erzeugungsanlagen verstärkt abgeregelt werden, um Stromnetze nicht zu überlasten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Durch den beschleunigten Netzausbau soll es in den kommenden Jahren wieder seltener zu teuren Abregelungen kommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Fläche ist in Deutschland ein immer knapperes Gut. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese möglichst effizient und umweltschonend zu nutzen. Windenergie erzielt mit großem Abstand den höchsten Energieertrag pro Fläche. Laut einer Studie des Thüneninstituts hat die Windkraft einen durchschnittlichen Energieertrag von 20.000 MW/ha. Zum Vergleich: eine Freiflächen-PV-Anlage bringt 1.000 MW/ha, Bioenergie produziert einen Ertrag von ca. 60 MW/ha. Bei Blick auf den konkreten Haushaltsstromverbrauch wird es noch deutlicher: Eine vierköpfige Familie verbraucht gut 4.000 kW/h Strom im Jahr. Würden sie ihren Strom ausschließlich aus der Energie von Biogasanlagen beziehen, dann bräuchten sie eine Fläche von 2.759 m² pro Jahr – bei Photovoltaik wären es 53 m² und bei Windenergie nur 0,2 m² (Quelle: Erneuerbare Energien in Zeiten der Flächenkonkurrenz - lumbricus.world ). Für eine Windenergieanlage wird durchschnittlich nur rund ein halber Hektar Freifläche benötigt. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld ist 0,7 Hektar groß. Während der Errichtung der Windenergieanlage entsteht ein temporärer Flächenbedarf von ca. 0,8 bis 1 Hektar u.a. für den Baukran und Zufahrtswege. Ein Teil davon wird gleich nach der Fertigstellung wieder bepflanzt bzw. renaturiert. Übrig bleibt eine durchschnittlich benötigte Fläche von 0,46 Hektar pro Windrad.
Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Schätzungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Gesamtjahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren, insbesondere die Veröffentlichung der Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine interessante Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: Gesamtjahresschätzung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahre 2024 veröffentlicht Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gesamtjahr 2024 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Nach vorläufigen Daten und unter Berücksichtigung einer Schätzung für den Dezember steigt die erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2024 um etwa 4 Prozent auf 285 Terawattstunden (TWh). Dies sind etwa 12 TWh mehr als im Jahr 2023. Wichtigster Grund war die deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zunahm. Die Stromerzeugung aus Windenergielangen blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, dabei nahm die Stromproduktion aus Windenergieanlagen an Land leicht ab, die Erzeugung auf See dagegen zu. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Wasserkraft konnte gegenüber dem trockeneren Vorjahr zulegen. Erneuerbare Wärmeerzeugung bleibt auf Vorjahresniveau Im Gesamtjahr 2024 blieb die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden etwa 193 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Gekennzeichnet war das Jahr durch eine ähnlich warme Witterung wie im Vorjahr sowie leicht gesunkene Preise für fossile Energieträger. Während der Einsatz von Biomasse zu Heizzwecken voraussichtlich leicht rückläufig war, erreichte die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme im Jahr 2024 über 29 TWh – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit tragen Wärmepumpen bereits mehr zur erneuerbaren Wärme bei als flüssige und gasförmige Biobrennstoffe zusammen. Die Wärmeerzeugung in Solarthermieanlagen lag aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um 2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Weniger Biokraftstoffe, aber mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt Im Verkehr wurden auch infolge der Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach derzeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch im Jahr 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurden rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das Gesamtjahr 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Dezember finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS“ sowie mit einigen weiteren Hintergrundinformationen in der kürzlich erschienenen Pressemitteilung. Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 Die neue Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 “ wurde auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Sie veranschaulicht mit einer Vielzahl interessanter Grafiken und Tabellen die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2023 und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima. Neben Daten zur Entwicklung in Deutschland hält die Publikation auch informative Fakten zum Status Quo der erneuerbaren Energien in Europa und der Welt bereit. Grundlage der Publikation sind die Daten und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), die im Auftrag des BMWK die Bilanz der erneuerbaren Energien für Deutschland erarbeitet. Die Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“ des BMWK verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. EU- Berichterstattung nach RED: Übermittlung des SHARES-Tools Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Am 19.11.2024 hat Deutschland das SHARES-Tool (Short Assessment of Renewable Energy Sources) an Eurostat übermittelt. Die Berechnungsvorschriften basieren auf den Regeln der jeweils gültigen „Renewable Energies Directive“ (RED) und unterliegen damit über die Jahre methodischen Änderungen. Seit 2021 gilt die RED II, wobei im Oktober 2023 die RED III verabschiedet wurde, die ab 2025 in die Berichtspflichten einfließen wird. Die SHARES-Daten sind auch Grundlage für die Zustandsbeschreibung relevanter Indikatoren im Bereich der erneuerbaren Energien entsprechend der Governance-Verordnung. So fließen die Daten unter anderem in die zweijährig zu erstellenden Fortschrittsberichte zu den Nationalen Energie- und Klimaschutzplänen (NECP-R) ein, die zum Monitoring der Zielerreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik eingesetzt werden. Diese sind auch die Basis für die „State of the Energy Union“-Reports . Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch steigt von 20,9 % im Jahr 2022 auf 21,5 % im Jahr 2023 an. Die sektoralen Anteile stiegen ebenfalls: Im Stromsektor stieg der Anteil erneuerbarer Energien von 47,9 % (2022) auf 52,2 % (2023), im Sektor Wärme und Kälte von 17,6 % (2022) auf 17,1 % (2023) und im Verkehrssektor von 10,1 % (2022) auf 11,9 % (2023). Anfang Dezember wurden die entsprechenden Tabellen aller Mitgliedsländer durch Eurostat veröffentlicht . Terminankündigung: AGEE-Stat Fachgespräch „Steckersolargeräte in Deutschland: Marktvolumen, Stromerzeugung und Selbstverbrauch“ Steckersolargeräte, umgangssprachlich auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten eine relativ kostengünstige und einfach umzusetzende Möglichkeit zur Solarstromerzeugung und -nutzung für breite Teile der Bevölkerung. Seit 2023 ist der Markt dieser Anlagen erheblich gewachsen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren rund 586.000 Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von knapp 500 Megawatt im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet. Da jedoch viele Anlagen nicht gemeldet wurden und werden, dürfte die tatsächliche Anlagenzahl deutlich größer sein. Da die Anlagen vorwiegend zur Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms genutzt werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der mit Steckersolargeräten erzeugte Photovoltaik-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Die AGEE-Stat hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) mit einem Kurzgutachten zum Thema „Steckersolargeräte: Statistische Untersuchung zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“ beauftragt, um diesen Fragen nachzugehen. Hierzu wird am 22. Januar 2025 ein Fachgespräch stattfinden, in dessen Rahmen das ZSW erste Ergebnisse ihres Kurzgutachtens vorstellt. Der Termin richtet sich an geladene Fachexpert*innen und wird als Webkonferenz stattfinden.
Origin | Count |
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Bund | 587 |
Land | 91 |
Type | Count |
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Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 481 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 5 |
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Topic | Count |
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