Das Projekt "Die Ermittlung des Nettosubventionsaequivalents (NSAe) fuer Sonderabschreibungen nach Par. 7d EStG - Analyse der EG-Berechnungsmethode und Entwicklung alternativer Berechnungsverfahren -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dickertmann durchgeführt. Art. 92 ff. EWGV untersagt aus Wettbewerbsgruenden grundsaetzlich die Gewaehrung von Beihilfen. Ausnahmen gelten nach Art. 92 Abs. 3 Buchst. b EWGV fuer Vorhaben von gemeinsamen europaeischen Interesse, zu denen aufgrund einer Entscheidung der EG-Komission bis zum 31.12.86 auch Umweltschutzbeihilfen zaehlen, soweit ihr Wert 15 Prozent der gefoerderten Investition nicht uebersteigt. Die Hoehe der Beihilfe wird mit Hilfe einer von der EG-Kommission festgelegten Berechnungsmethode ermittelt. Die Aufgabe des Vorhabens besteht in einer kritischen Analyse der Berechnungsmethode, in einer Ueberpruefung des von der EG fuer Paragraph 7 d EStG ermittelten NSAE von 11 Prozent und in der Entwicklung realitaetsnaeherer Alternativen zur Berechnungsmethode der EG.