Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Es sind Bodenrichtwerte ausgewiesen für Wohnbauflächen (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Mischgebietsflächen, Kerngebietsflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen, zum Teil mit weiter gehenden Differenzierungen. Weiterhin werden Flächen der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Flächen dargestellt. Die Bodenrichtwerte liegen für folgende Jahre vor: 2024 - (Stichtag: 01.01.2024 Land Bremen) 2022 - (Stichtag: 01.01.2022 Land Bremen) 2021 - (Stichtag: 31.12.2020 Stadt Bremen) 2020 - (Stichtag: 31.12.2019 Stadt Bremerhaven) 2019 - (Stichtag: 31.12.2018 Stadt Bremen) 2018 - (Stichtag: 31.12.2017 Stadt Bremerhaven) 2017 - (Stichtag: 31.12.2016 Stadt Bremen) 2016 - (Stichtag: 31.12.2015 Stadt Bremerhaven) 2015 - (Stichtag: 01.01.2015 Stadt Bremen) 2013 - (Stichtag: 01.01.2013 Stadt Bremen) 2011 - (Stichtag: 01.01.2011 Stadt Bremen) 2010 - (Stichtag: 01.01.2010 Stadt Bremen) 2008 - (Stichtag: 01.01.2008 Stadt Bremen) 2006 - (Stichtag: 01.01.2006 Stadt Bremen) 2004 - (Stichtag: 01.01.2004 Stadt Bremen)
Flächennutzungsplan
Deutschlandweite Übersicht der ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete. Landschaftsschutzgebieten (§ 26 BNatSchG) obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um großflächigere Gebiete, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben. Dieser harmonisierte Stichtagsdatensatz wurde vom Bundesamt für Naturschutz aus Daten der Bundesländer zusammengeführt. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich. Da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und auf unterschiedlichen Erfassungsmaßstäben beruhen, sind Abweichungen in Lage und auch Aktualität möglich.
Auf Grund der Aufnahme einer Sonderbaufläche (S) -Campingplatz- am westlichen Rand der Ortslage Metzingen war eine weitere Änderung des F-Planes notwendig.
Zur Entwicklung einer Sonderbaufläche für den großflächigen Einzelhandel in Lachendorf im Ortskernbereich war die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich und durchzuführen.
Der derzeitige Flächennutzungsplan der Stadt Dissen aTW hat seinen Ursprung zwar im Jahre 1978, jedoch ist er im Laufe der Jahre bereits 35-mal geändert worden. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar, indem er die geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen aufzeigt. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Aus dem Flächennutzungsplan können keine Rechtsansprüche, zum Beispiel das Recht, ein Grundstück zu bebauen, abgeleitet werden. Er ist jedoch wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne), die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in Teilbereichen der Stadt konkretisieren. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen im Gemeindegebiet gestaltet sich die eindeutige und übersichtliche Handhabung des Flächennutzungsplanes zunehmend als schwierig. Damit auch künftig eindeutige Planaussagen zu den einzelnen Teilbereichen des Gemeindegebiets getroffen werden können, wurde eine Digitalisierung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans an die digitale Flurkarte unter Berücksichtigung der bis heute durchgeführten und wirksamen Änderungen vorgenommen. Der digitale Flächennutzungsplan liegt nun vor und entspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) in der Fassung vom 02. Oktober 1978 bis einschließlich der 31. Änderung zuzüglich 33. und 35. Änderung
Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
Flächennutzungsplan FNP - Neubeka nach 38. Änderung (Ursprungsplan) der Stadt Pattensen in XPlanGML 5.4 - BauNVO: 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 21.11.2017 (BGBl. l. S. 3786)
Flächennutzungsplan FNP - 41. Änderung - "Grundschule Schulenburg" (41. Änderung) der Stadt Pattensen in XPlanGML 5.4 - BauNVO: BauNVO vom 04.01.2023
Flächennutzungsplan FNP - 40. Änderung -"Birkenweg-Nord" (40. Änderung) der Stadt Pattensen in XPlanGML 5.4 - BauNVO: BauNVO vom 04.01.2023
Origin | Count |
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Land | 341 |
Zivilgesellschaft | 5 |
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Text | 25 |
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License | Count |
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