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Sicherheitsbetrachtung für eine Industrieabfalldeponie in Luxemburg

Das Projekt "Sicherheitsbetrachtung für eine Industrieabfalldeponie in Luxemburg" wird/wurde gefördert durch: Gemeinde Roeser. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Bewertung der geplanten Industrieabfalldeponie in Luxemburg und alternative Konzepte zur Vermeidung, Verwertung und Behandlung von Sonderabfällen

Das Projekt "Bewertung der geplanten Industrieabfalldeponie in Luxemburg und alternative Konzepte zur Vermeidung, Verwertung und Behandlung von Sonderabfällen" wird/wurde gefördert durch: Gemeinde Mamer. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Gutachten zur Vorstudie des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz zur 'Standortsuche fuer eine Sonderabfalldeponie'

Das Projekt "Gutachten zur Vorstudie des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz zur 'Standortsuche fuer eine Sonderabfalldeponie'" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Fachbereich VI, Lehrstuhl für Geologie.

Ueberarbeitung des Multibarrierensystems fuer Sonderabfaelle

Das Projekt "Ueberarbeitung des Multibarrierensystems fuer Sonderabfaelle" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Chemische Technologie.Die Behandlung und Verwertung von Sonderabfaellen sowie die Sanierung von Altlasten hat unter sicherheitstechnisch optimalen Bedingungen zu erfolgen und sollte bei der Deponierung ein sicheres endlagergerechtes Produkt liefern. Die Verbesserung der bestehenden Verfahren und die Schaffung von Behandlungsalternativen mit hoeherer politischer Akzeptanz und Umweltrelevanz ist Ziel dieses Projektes.

Ertüchtigung und Erweiterung der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof um einen Deponieabschnitt der Deponieklasse DK III im Landkreis Havelland

Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) beabsichtigt als Vorhabenträgerin die Ertüchtigung und Erweiterung eines Teilbereichs des Altstandortes der Sonderabfalldeponie (SAD) Röthehof als Deponie der Deponieklasse DK III. Der Deponiestandort befindet sich im Landkreis Havelland zwischen den Ortslagen Wustermark, Tremmen und Etzin. Die Deponieerweiterung erstreckt sich in der Gemarkung Markee über mehrere Flurstücke in Flur 11 und 13. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das Deponiegelände umfasst eine Gesamtgrundfläche von ca. 24,2 ha, wovon die reine nutzbare Ablagerungsfläche ca. 12 ha betragen soll. Die Ertüchtigung wird in zwei unterschiedliche Dichtungssysteme unterschieden. Zum einen eine kombinierte Basis- und Oberflächenabdichtung im Bereich der bisher erfolgten Abfalleinlagerungen (8,6 ha (2D) bzw. 8,8 ha (3D)), zum anderen eine Basisabdichtung auf bereits beräumten, ehemals mit Aschen belegten, unbelasteten Flächen östlich des vorhandenen Deponiekörpers (3,2 ha (2D/3D)). Dadurch wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 1.240.000 m³ geschaffen. Die Erweiterung der Sonderabfalldeponie Röthehof ist sowohl auf dem Altkörper, als auch auf gewachsenem Baugrund geplant. Für den Aufbau des Deponiekörpers sind jeweils 9 Bauabschnitte (BA 1 - BA 9) vorgesehen, die wiederrum in Teilbauabschnitte untergliedert werden. Ausgehend von einer jährlichen Einlagerungsmenge von 50.000 bis 70.000 Mg/a würde sich damit ein Betriebszeitraum von ca. 23 bis 32 Jahren ergeben. Mit zum Antragsgegenstand gehört die Errichtung des Sickerwasserfassungs- und -ableitungssystems, einschließlich Sickerwasserspeicherbecken mit einem Gesamtspeichervolumen von 1.800 m³. Des Weiteren ist die Errichtung eines Betriebsweges (Randweg) entlang der östlichen Grenze in einem Umfang von etwa 0,7 ha geplant. Die Errichtung und der Betrieb des oben benannten Vorhabens bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG. Die Einzelheiten zu dem Vorhaben sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen.

Verlegung des Sickerwasserendschachtes auf der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig der Fa. Currenta in Leverkusen

Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) zum Genehmigungsantrag der Firma Currenta GmbH & Co. OHG, Chempark, 51368 Leverkusen zur Verlegung des Sickerwasserendschachtes auf der Sonderabfalldeponie (SAD) Bürrig in Leverkusen.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der AGR mbH in Hünxe

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) hat am 25.04.2024 die Erteilung einer Planänderungsgenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im nordöstlichen Bereich der Sonderabfalldeponie Hünxe-Schermbeck bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solargenerator bzw. Modulfeld, Trafo- und Schaltstation) im nordöstlichen Bereich der Deponie (Kassettenbereich) auf einer ca. 14.200 m² großen Fläche und mit einer Nennleistung des Solarparks von rd. 2 MWp.

Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

SAD Schwabach, Antrag auf Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für die Ertüchtigung des Sickerwasserbeckens S30

Der Vorhabenträger (GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH im Auftrag des Staatsbetriebs Sonderabfalldeponien) beabsichtigt die Ertüchtigung & Revitalisierung des bestehenden Sickerwasserbeckens S30 zur Fassung des Sickerwassers anstelle des bestehenden Abwassertanklagers. Das immissionsschutzrechtlich genehmigte Abwassertanklager wird in Folge außer Betrieb genommen.

Sonderabfalldeponie (SAD) Troisdorf, Rückbau von Grundwassermessstellen zur Vorbereitung der Herstellung der Oberflächenabdichtung

Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94 / FNA 2129-20) zum Genehmigungsantrag der Fa. Mineralplus GmbH, Stollenstraße 12 -16 45966 Gladbeck zum Rückbau von Grundwassermessstellen zur Vorbereitung der Herstellung der Oberflächenabdichtung bei der Sonderabfalldeponie (SAD) Troisdorf, Mauspfad (K 20) in 53842 Troisdorf.

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