Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der Sonderstandorte gemäß Beschluss des kommunalen Zentren- und Nahversorgungskonzepts (ZNK), beschlossen durch die Bremische Bürgerschaft am 23.02.2021.
Die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Stadtteilzentren und der Innenstadt sowie die Sicherung der Nahversorgung in den Quartieren sind weiterhin erklärtes Ziel der Stadtentwicklung.
Damit dieses Ziel als Rahmen für die bauleitplanerische Praxis Wirkung entfalten kann, bedarf es einer verbindlich beschlossenen kommunalen Konzeption für die Zentrenentwicklung und Sicherung der Nahversorgung. Das Baugesetzbuch sieht hierfür das Instrument des städtebaulichen Entwicklungskonzepts (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) vor.
Vor dem Hintergrund des übergeordneten Ziels einer nachhaltigen „Stadt der kurzen Wege“, wird am räumlichen Leitbild einer polyzentralen Struktur Bremens festgehalten. Für die Stadt Bremen mit der Innenstadt, 15 Stadtteilzentren (darunter die zwei besonderen Stadtteilzentren Vegesack und Viertel) und 18 Nahversorgungszentren werden insgesamt 34 zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen. Die 2009 festgelegte Zentrenstruktur wurde somit in großen Teilen fortgeschrieben. Die zentralen Versorgungsbereiche sind räumlich konkret definiert und im Sinne des Baugesetzbuches schützenswert. Sie bilden den Schwerpunkt der weiteren Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bremen. Ergänzt werden diese Positivstandorte der Einzelhandelsentwicklung durch sechs Sonderstandorte für den großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel.
Das Projekt "Erstellung eines Flaecheninformationssystems verschiedener Biotoptypen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt GmbH durchgeführt. Oesterreichweit vorhandene Informationen ueber besonders schuetzenswerte Biotope, wie z.B. Moore, Trockenrasen, Auen, etc. werden in EDV-abrufbarer Form zusammengefasst.