Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Gesamtziel des Vorhabens ist es, Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen von unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Zertifizierungssystemen in den globalen Wertschöpfungsketten von biogenen Massenrohstoffen zu formulieren. Deutschland und die Europäische Union (EU) sind im hohen Maße auf den Import verschiedener biogener Massenrohstoffe angewiesen. Viele dieser Rohstoffe finden nicht nur im Lebensmittelsektor Anwendung, sondern auch in der industriellen Produktion sowie der energetischen Nutzung. Dabei ist bekannt, dass gerade die Gewinnung und Herstellung von Massenrohstoffen in Nicht-OECD-Ländern in vielen Fällen eng mit sozialen und ökologischen Problemen einhergeht. Diese reichen vom übermäßigen Einsatz von Agrochemikalien bis hin zur Finanzierung bewaffneter Konflikte. Für die bioökonomische Transformation resultiert hieraus die Herausforderung, sowohl die heutige Situation, als auch die mittel- bis langfristigen Auswirkungen und Nutzungskonkurrenzen einer steigenden Nachfrage so zu beeinflussen, dass zum einen wichtige Ökosystemdienstleistungen erhalten werden, zum anderen auch Konfliktpotenziale minimiert und sozioökonomische Chancen global erhöht werden.
Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.
DE: Der Datensatz enthält Transkripte der qualitativen, teilstrukturierten Experteninterviews mit Erwerbstätigen in Unternehmen, NGOs oder gesetzlichen Interessenvertretungen in Deutschland oder Österreich, zum Einsatz von algorithmischen Verfahren für das Risikomanagement ("Predictive Risk Intelligence" oder PRI) in zunehmend komplexen Wertschöpfungsnetzwerken, welche Ausfallwahrscheinlichkeiten von Maschinen oder Infrastruktur vorhersagen. Das Projekt untersucht, wie und mit welchen Konsequenzen für die betriebliche und überbetriebliche Mitbestimmung Predictive Risk Intelligence (PRI) von Unternehmen bereits eingesetzt wird. Zudem wird untersucht, wie algorithmische Vorhersagesysteme (ähnlich zu PRI oder auch neuartig) von Arbeitnehmer:innenvertretungen genutzt werden können, um Mitbestimmung in Zeiten der Entsolidarisierung weiterzuentwickeln. Hierzu wurden über einen Zeitraum von acht Monaten dreißig Interviewpartner:innen aus drei Stakeholdergruppen (Merchants, Customers und Audience) rund um PRI in Lieferketten mit leitfadengestützten Experteninterviews befragt. Schwerpunkte der Interviews waren die Einordung der eigenen Organisation im Kontext von globalen Lieferketten und Risikomanagement, Erfahrungen oder Einschätzungen zum Einsatz von PRI sowie die Beziehungen zu anderen Stakeholdergruppen. Ein sekundärer Untersuchungsgegenstand war zudem die Auswirkungen des in Deutschland eingeführten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Praktiken des Risikomanagements. Die Gruppenzuweisung der Interviewten wird im Datensatz durch den Zusatz M (für Merchants), A (für Audience) und C (für Customers) kenntlich gemacht. Als Merchants gelten Vertreter:innen von Softwarelösungen für das Risikomanagement, zur Audience-Gruppe gehören Interessenvertretungen für Risikomanagement in Lieferketten, Customers stellen (potenzielle) Kund:innen von PRI-Anbietern dar, die überwiegend aus den Bereichen des Einkaufs und Supply-Chain-Managements stammen. Von den 30 Interviewteilnehmer:innen haben 18 der Nachnutzung ihrer Daten zugestimmt. EN: The dataset consists of qualitative, semi-structured expert interviews with professionals in companies, NGOs or or legal interest groups in Germany and Austria about the use of algorithmic methods for risk management ("Predictive Risk Intelligence" or PRI) in increasingly complex value networks that predict the failure probabilities of machinery or infrastructure. This project examines how Predictive Risk Intelligence (PRI) is already being used by companies and its consequences for corporate and inter-corporate participation. Furthermore, it explores how algorithmic prediction systems (similar to PRI or new ones) can be utilized by employee representatives to further develop participation in times of decreasing solidarity. For a period of eight months, thirty interviewees from three stakeholder groups (Merchants, Customers and Audience) were questioned about PRI in supply chains through guided expert interviews. These interviews focused on assessing the interviewees' own organizations in the context of global supply chains and risk management, their experiences or expectations of PRI implementation, as well as their relationships with other stakeholder groups. Another incidental subject of investigation was the impact on risk management practices triggered by the introduction of the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG) in Germany. Within the dataset, the assignment of the interviewees to the three groups are indicated by the letter M (for Merchants), A (for Audience), and C (for Customers). Merchants refer to representatives of software solutions for risk management, the Audience group includes interest groups for risk management in supply chains, Customers represent (potential) customers of PRI providers, mainly stemming from purchasing departments and supply chain management. Out of the 30 interview participants, 18 have agreed to the reuse of their data.
This report summarizes the findings of the research project "Cost allocation and incentive mechanisms for environmental, climate protection and resource conservation along global supply chains" and investigates four selected supply chain management instruments which have a high potential to increase incentives for environmental protection in global supply chains:price premiums,pay-per-performance contracts,collaborative financing of supplier investments in environmental upgrades, andofftake agreements.Each instrument is discussed regarding its contribution to effective cost-benefit between buying and supplying companies, design options, necessary framework conditions and the roles of various stakeholders to mainstreaming the instrument.
There is an urgent need to transform global food systems, which currently are major contributors to climate change, biodiversity loss, and fail to provide nutritious diets for all. Not the least, the production, trade and consumption of palm oil, soy, beef, cocoa and other agricultural commodities are driving the loss of tropical forests and other natural ecosystems, through the expansion of cropland and pastures. In response, recent years have seen a groundswell of commitments from companies, finance actors and governments to sever the link between food supply-chains and deforestation. Yet, these pledges have failed to deliver and commodity-driven deforestation remains stubbornly high in the tropics. To reverse this trend, we aim to - together with public and private sector decision makers, practitioners, and local stakeholders - co-create a robust analytical framework for assessing the effectiveness and equity of policies to halt commodity-driven deforestation. This framework will rest on clearly defined theories of change - identified in collaboration with stakeholders - which elucidate causal mechanisms, enabling factors and barriers for policies to reduce deforestation. We will analyze a broad range of strategies for promoting deforestation-free supply-chains, from interventions aiming to reduce or shift demand (e.g., lowering consumption or changing sourcing) to initiatives targeting supply-chain actors (e.g., certification, due diligence, jurisdictional approaches, or technical support to farmers). We aim to develop a framework that allows for a system-wide assessment of such interventions and initiatives across different sustainability domains: environmental, social and economic. Finally, drawing upon state-of-the-art data and methods, the analytical framework will be used to evaluate existing supply-chains initiatives for key commodities and countries (e.g., palm oil is Indonesia, cocoa in Cameroon, and soy or beef in Brazil), providing an informed portfolio of policy options for promoting deforestation-free commodity landscapes.
Der Abschluss- und Synthesebericht fasst die übergeordneten Erkenntnisse einer Untersuchung der Umweltauswirkungen in den Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen zusammen: Automobilindustrie, des Maschinenbaus, der Elektronikindustrie, der chemisch-pharmazeutische Industrie, der lebensmittelverarbeitende Industrie, des Bausektors und der metallerzeugenden und -verarbeitende Industrie. Deutlich wird, dass negative Umweltauswirkungen zumeist auf den tieferen Lieferkettenstufen auftreten. Aber auch bei direkten Lieferanten können Unternehmen bereits signifikante Verbesserungspotenziale heben. Dem Bericht liegen sieben Studien zugrunde, die genauere Einblicke in die Lieferketten der jeweiligen Branchen geben und Unternehmen bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen unterstützen.
Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen“ zusammen. Er enthält Hintergrundanalysen und Empfehlungen für die Entwicklung branchenbezogener Standards, Leitlinien und Hilfestellungen für das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. In einer Sammlung aus Fall- und Kurzstudien werden die Schnittstellen zwischen den EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen (ESRS) und anderen Umweltrechtsvorschriften, Lieferkettenregulierungen und produktbezogenen Regularien herausgearbeitet und Empfehlungen zur Stärkung der Kohärenz abgeleitet. Die Inhalte des richten sich an Standardsetzer, Unternehmen, Prüf- und Beratungsgesellschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände. Der Bericht wurde im Jahr 2024 abgeschlossen und geht nicht auf die aktuellen politischen und regulatorischen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Veröffentlicht in Texte | 160/2025.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 94 |
| Land | 5 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 18 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 52 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 78 |
| Offen | 23 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 79 |
| Englisch | 35 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 9 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 39 |
| Keine | 44 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 47 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 77 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 64 |
| Mensch und Umwelt | 104 |
| Wasser | 58 |
| Weitere | 104 |