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Pflanzliche Erzeugung

Die Aufgaben des Bereiches Pflanzliche Erzeugung umfassen: - die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften landwirtschaftlicher Fachgesetze und Verordnungen, - die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis, die Boden und Pflanze betreffen, - die Wechselwirkungen zwischen Landbewirtschaftung und Umwelt (wissenschaftliche Begleitung von Agrarumweltprogrammen, Agrarumweltmonitoring), - Landnutzungssysteme, für die die Wechselwirkungen mit der Umwelt eine besondere Rolle spielen (FFH. Natur- und Hochwasserschutz), sowie - die Entwicklung moderner Strategien zum Schutz der Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse von Schadorganismen sowie die Entwicklung optimierter Produktionsverfahren. Die Umsetzung dieser Aufgaben schließt eine problemorientierte Forschung zur Entwicklung und Förderung der Landbewirtschaftung und Landschaftspflege ein, die auf eine nachhaltige Landwirtschaft nach den Prinzipien des Integrierten und Ökologischen Pflanzenbaus sowie der Landwirtschaft mit besonderen Umweltleistungen ausgerichtet ist. - Ableitung von Agrar-Umwelt-Indikatoren zur Bewertung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung - Versuche und Demonstrationen zum Anbau nachwachsender Rohstoffe und Erschließung neuer Anwendungsfelder für deren Verwertung - Erprobung und Umsetzung von bodenschonenden und erosionsmindernden Bodenbearbeitungsverfahren und Bewirtschaftungsstrategien Die Umsetzung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse erfolgt durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis, von Stellungsnahmen für die Politik sowie die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Regelwerken auf Länder- und Bundesebene.

Saatgut- und Sortenwesen

Die wichtigsten Aufgabenfelder im Saatgut- und Sortenwesen umfassen: ° die Überwachung und Vollzug der Saatgutverkehrsregelungen sowie der EU-Pflanzengesundheitsverordnung und des Gentechnikrechts. - insbesondere sind das die Saatgutanerkennung (Feldbestands- und Beschaffenheitsprüfung von Saat- und Pflanzgut) - die Saatgutverkehrskontrolle - der Nachkontrollanbau zur Nachprüfung anerkannter Saat- und Pflanzgutpartien hinsichtlich Sortenreinheit, Sortenechtheit und Gesundheitszustand - die Probenahme und Untersuchung von Saatgut im Rahmen des GVO-Monitorings der Bundesländer auf gentechnisch veränderte Organismen ° die unabhängige Sortenprüfung in den vorliegenden Boden-Klimaräumen und Veröffentlichung der Ergebnisse. - Prüfung neu zugelassener Sorten unter den sächsischen Bedingungen (Landessortenversuche) - Ermittlung von Ertrags-, Qualitäts- und Anbaueigenschaften in Exaktversuchen - Verrechnung und Auswertung der Ergebnisse (im Ostdeutschen Länderverbund) - Veröffentlichung von Sortenempfehlungen und Sortenprüfberichten in digitaler und gedruckter Form sowie auf Fachveranstaltungen für das Bundessortenamt, Züchter und Landwirte (im konventionellen und ökologischen Anbau)

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