API src

Found 134 results.

Related terms

Anlagenbezogene Behandlung und Entsorgung von Abfällen

1. Art, Menge, Herkunft und Verbleib der behandelten, abgelagerten sowie der abgegebenen Abfälle, ohne besonders überwachungsbedürftige Abfälle, nach Art der Anlage ( Deponie, chemisch/physikalische Behandlungsanlage, Bodenbehandlungsanlage, Kompostierungsanlage, Shredderanlage, Sortieranlage und sonstige Anlagen). 2. Außerdem alle 2 Jahre Angaben zu Ausstattung und Kapazität der Anlagen (Energiegewinnung).

Erstmalige Umsetzung eines selbstlernenden NIR-Systems mit Bilderkennung zur sortenreinen Sortierung von Altpapier und Erschließung neuer Altpapierressourcen

Die LEIPA Georg Leinfelder GmbH ist ein führender Papierhersteller im Europäischen Markt. Am Standort in Schwedt werden jährlich ca. 1,195 Millionen Tonnen Papier und Verpackungen aus 100 Prozent Altpapier produziert. Am Standort wird bisher eine konventionelle lineare Altpapiersortierung bestehend aus den Stufen Aufgabebunker, Grobsieb, Feinsieb, PaperSpike/NIR-Spektroskopie und Sortierkabine betrieben. Durch die Sortierung erhält man drei wesentliche Altpapierströme. Darunter die Deinkingware, welche für die Herstellung von hochwertigen weißen Papieren eingesetzt wird, die OCC-Ware (old corrugated containerboard), welche als braune Fasern für Kartonagen und Pappe verwendet wird und die Mischware, welche ebenfalls in die Herstellung von Kartonagen und Pappe fließt. Das übergeordnete Ziel der Sortierung ist es, möglichst hochwertige Deinkingware sowie OCC-Ware in einer hohen Sortenreinheit zu sortieren. Bisher landen jedoch große Mengen hochwertigerer Deinkingware im Mischpapier und in den Sortierresten und gehen damit für eine höherwertige Verwertung verloren. Vorversuche des Unternehmens haben erhebliche Potentiale von hochwertigen weißen Altpapieren im Mischpapier und auch in anderen bisher unwirtschaftlichen Altpapierströmen wie Papier, Karton und Pappe (PPK) aus der Erfassung von Leichtverpackungen, Altpapier aus dem Restabfall und Gewerbeabfall aufgezeigt, die mit den konventionellen Systemen noch nicht stofflich verwertet werden können. Im Rahmen dieses Vorhabens möchte die LEIPA Georg Leinfelder GmbH in eine innovative Anlage zur hocheffizienten und sortenreinen Sortierung von Altpapier investieren. Die neue Anlage mit einer jährlichen Kapazität von 120.000 Tonnen soll einerseits die Sortierausbeute, insbesondere der hochwertigen Deinkingware für grafische Papiere, deutlich steigern und andererseits auch alternative Altpapierquellen erschließen. Als Herz der Sortieranlage ermöglicht die NIR-Sortierung mit GAIN-Technologie zusätzlich zur Nahinfrarotspektroskopie eine Bilderkennung mit deep-learning-Funktion. Diese Bilderkennung stellt eine absolute Neuheit im Bereich der Papiersortierung dar. Sie ist in der Lage, durch eine moderne Sensorik Bilddaten (Form/Textur) zu sammeln und diese zu klassifizieren. So können beispielsweise komplexe Verpackungsreste wie Kartonagen mit weißer Außenschicht und grauen oder braunen Fasern im Inneren erkannt werden. In der Folge entstehen im Sortierprozess ein weitaus reineres Deinkinggut und zugleich eine höhere Ausbeute. Eine Innovation liegt auch in der geplanten Vernetzung der Anlage bzw. der Anlagenkomponenten untereinander. Mit der Software Insight von TOMRA werden sämtliche NIR/GAIN-Systeme untereinander vernetzt, die Software stellt eine leistungsfähige Industrie 4.0-Datenplattform zur Verbesserung der Sortier- und Klassifizierungseffizienz dar. Durch die innovative Sortiertechnik soll die Sortierquote für weiße Altpapiere (Deinkingware) aus Haushaltssammelware um ca. 10 Prozent gesteigert werden. Jährlich können mit der neuen Anlagen 8.640 Tonnen Deinkingware aus Haushaltssammelware und 6.435 Tonnen Deinkingware aus Leichtverpackungen für das stofflich hochwertige Recycling zurückgewonnen werden. Insgesamt können jährlich 15.075 Tonnen Deinkingware zurückgewonnen werden, die Frischfaser substituieren können. Durch die Digitalisierung und automatische Steuerung der Prozesse in der Altpapieraufbereitung und der Papierproduktion können im weiteren Verlauf weitere Energie und Chemikalieneinsparungen erreicht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Menge an weißen Papierfasern im Altpapier stetig abnimmt und daher in der Zukunft Beschaffungsprobleme entstehen können, ist die Steigerung der Sortierquote für deinkbare Fasern von zentraler Bedeutung, um auch in Zukunft auf den Einsatz von Frischfasern verzichten zu können und die 100prozentige Altpapierquote in LEIPAs Papierproduktion zu erhalten. So gelingt langfristig auch die Vermeidung eines höheren Energie- und Ressourceneinsatzes in der Erzeugung von Frischfasern. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: LEIPA Georg Leinfelder GmbH Bundesland: Brandenburg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Industrie

Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV , die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage. Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors . Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Die Emissionen von Schwefeloxid (SO 2 ) und Stickoxiden (NO x ) – angegeben als NO 2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM 10 -Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht. Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen. Karte im Geoportal Berlin ansehen Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte .

Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle der Wieland-Werke AG

Die Wieland-Werke AG beantragte am 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 21.02.2024, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle. Die wesentliche Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung der Gebäude 47.B, 47.C und 47. D mit Zuluftanlage und Ausfahrtschleuse mit Schallschutzwand - Errichtung und Betrieb des Raffinationsofens O45 und der gasbeheizten Warmhalteöfen O46 und O47 - Errichtung und Betrieb der Stranggießanlagen K40 und K41 mit den elektrisch beheizten Gießöfen O40 und O41 - Errichtung und Betrieb der Abgasreinigungsanlage EA4 und einer Entstaubungsanlage EA3 Außerdem sind aus formellen Gründe folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Erhöhung der Zuluftmenge bei den Zuluftanlagen LP3 und LP4 im Bereich der Bolzen-gießanlagen K1 und K2 auf jeweils 115.000 m³/h - Änderung der Hallenluftabsaugung Halle 4 - 7 und K3, Erhöhung des Fassungsvermögens des Gießofens A90 - Umnutzung eines Teils von Gebäude 47 zum Metalllager - Stilllegung Gießanlage J38/J39 - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme (Änderung) - Errichtung der Entzinnungsanlage EZ01 und der Schere S30 in Gebäude 83 sowie Aus-tausch der Zuluftanlage LP20 auf Gebäude - Errichtung und Betrieb der Versuchsshredder- und Sortieranlage für Kupferschrotte in Gebäude 93 - Umstrukturierung der bestehenden Fläche des Metalllagers in Gebäude 47 und Unterteilung durch Trennwand in Hallenbereich A und B (Az.: 34-1711.3/2-G85.A9) - Errichtung einer temporären Lärmschutzwand aufgrund Teilabriss Geb. 47

Änderung einer Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerkapazität von weniger als 1.500 Tonnen

Die Anlage zur Lagerung und Demontage von Lithiumbatterien aus Elektrofahrzeugen soll durch die Lagerung von Schwarzmasse (Abfallschlüsselnummer 19 12 11*) erweitert werden. Anlagenbestandteil ist ebenfalls eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 t bis weniger als 1.500 t, deren Abfallannahmekatalog um die Abfälle mit Abfallschlüsselnummer 12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen sowie 15 01 04 Metalle erweitert werden soll. Zudem wird die Anlage durch eine Sortieranlage für NE-Metalle ergänzt. Der jährliche Durchsatz und die maximale Lagerkapazität ändern sich durch das Vorhaben nicht.

Errichtung und Betrieb einer Schlackesortieranlage

Beantragt wurde die Änderung der Sonderabfallverbrennungsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Schlackesortieranlage in der bestehenden Schlackehalle, in der die Sortierung der Schlacke bereits jetzt schon mittels eines Baggers erfolgt. Die Sortierung mit dem Bagger beschränkt sich derzeit auf das Aussortieren der Eisenmetalle und die bedarfsgerechte Siebung der Schlacke mittels Gitterschaufel, um ggf. unverbrannte Rückstände auszusortieren. Der Sortiervorgang soll zukünftig mit der geplanten Schlackesortieranlage automatisiert werden. Dazu werden in der Schlackehalle Siebmaschinen und Magnetabscheidern inkl. der dazugehörigen Förderanlagen für den Transport der Schlacke durch die Sortieranlage installiert. Nach Abschluss der Sortierung soll die Schlacke in eigenen Sammelboxen für die einzelnen Fraktionen aufgefangen werden. Der Anteil der zu deponierende Schlacke soll sich durch die Sortierung verringern, weil durch die Anlage der Anteil an aussortierten, recyclebaren Stoffen erhöht wird.

Abfallentsorgung: Bundesländer, Jahre, Anlagenart

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart,Abfallarten

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart

Herstellung eines bleibenden Gewässers durch Kiesabbau (Kiesgrube „Winzer Au VIII“) im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 286, 1065 und 285, 1064, 1066 (jeweils TF), Gemarkung Altenufer, Markt Hengersberg durch die Raiffeisenbank Hengersberg-Schöllnach eG, vertreten durch den Vorstand, Herrn Karl Santner und Herrn Gerhard Progl, Bahnhofstr. 20, 94491 Hengersberg

Der beplante Bereich umfasst die im Betreff genannten Grundstücke. Die Fläche selbst, wird zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (2022) als intensiver Acker genutzt. Die Kiesgewinnung erfolgt auf einer rund 18.500 m² großen Fläche im Nassabbau. Die maximale Abbauendtiefe soll bei 4,4 m u. GOK, entsprechend etwa 303,6 m NN liegen. Davon entfallen auf die Kiesschicht durchschnittlich 3,2 m, während auf den humosen Oberboden rund 0,3 m entfallen und 0,9 m als Abraum einzustufen sind. Die Kies- und Sandabbaumenge beträgt nach den Angaben des Antragstellers rund 64.000 m³, die Abraummenge ca. 18.000 m³, der Oberboden rund 6.000 m³. Die Ausdehnung der beantragten Maßnahme misst in NNW-SSE-Richtung rund 125 m, in WSW-ENE-Richtung rund 225 m. Der Abbau erfolgt als Nassabbau. Das abgebaute Material wird auf dem Gelände im Bereich der bestehenden Kieswasch- und Sortieranlage zwischengelagert und später mittels LKW abtransportiert. Die geplanten Auffüllungen (Anlage Flachwasserzone) erfolgen mit einem Teil des örtlich anfallendem Abraums. Das beantragte Vorhaben stellt einen Lückenschluss zwischen den bereits genehmigten und im Abbau befindlichen Kiesabbauvorhaben „Winzer Au IV-VI“ im Südosten und Winzer Au VII im Nordwesten dar. Im Westen, nicht direkt angrenzend, verläuft die Staatsstraße St212. Nach Abschluss des Kiesabbaus sollen die Flächen aus Gründen der Grundwasserhydraulik mit Ausnahme kleiner Randbereiche nicht verfüllt, sondern als offene Gewässerfläche erhalten werden.

1 2 3 4 512 13 14