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In der deutschen Metallindustrie besteht ein signifikantes Potenzial zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch den Einsatz neuartiger sensorgestützter Analyse- und Sortiertechnologien. Dadurch können große Mengen an Primärrohstoffen substituiert und dissipative Verluste von Legierungselementen vermieden werden. Hauptziel des Projektes war die Ermittlung von Potentialen zur Verminderung von Downcycling durch ein legierungsspezifisches Recycling von Stahl-, Aluminium-, Kupfer- und Zinklegierungen. So kann eine nachhaltige Circular Economy erreicht und zudem die Versorgungssicherheit mit Metallrohstoffen unterstützt werden. Veröffentlicht in Texte | 81/2022.

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2021/2022

Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2021 und 2022 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen und über die Altglas-, Altpapier- und Leichtverpackungssammlung erfasst werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis von Erhebungen bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA-TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Der vorliegende Teilbericht 2 basiert in weiten Teilen auf dem Teilbericht 1 UBA-TEXTE 125/2022 "Praxis der Sortierung und Verwertung 2020/2021" von Grummt (2022). Dieser zweite Teilbericht identifiziert und beschreibt Änderungen in der Prozesstechnik und den Mengenströmen gegenüber den vergangenen Jahren sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen wurden erstmalig befragt. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein Quelle: Forschungsbericht

Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021

Um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und ein hochwertiges Recycling zu stärken, verpflichtet das Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 21 die dualen Systeme, finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss sich nach VerpackG an der aktuellen Praxis der Sortierung und Verwertung orientieren, d. h. an den bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der Sortier- und Verwertungsinfrastruktur. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Die Praxis wurde auf Basis einer Erhebung bestimmt. Sortierer und Verwerter deutscher Verpackungsabfälle wurden nach aktueller Prozesstechnik und spezifischen Problemen bei der Sortierung und Verwertung und einer Einschätzung dazu befragt. Dabei wurde das Recycling von Behälterglas, Altpapier sowie Leichtstoffverpackungen betrachtet. UBA TEXTE 11/2021 von Dehoust et al. diente als Grundlage für die verwendete Methode zur Ermittlung der Praxis. Darauf aufbauend beschreibt und identifiziert dieser Bericht Änderungen in der Prozesstechnik gegenüber dem Bezugsjahr 2019 sowie innovative technische Potenziale beim Recycling. Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der Praxis eingestuft. Die Ergebnisse aus der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des "Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG". Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Der Bericht ordnet zudem die von den Sortierern und Verwertern angegebenen Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung ein. Quelle: Forschungsbericht

Ermittlung der Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt zur Verringerung der negativen Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen neben ambitionierten Recyclingquoten in § 21 auch auf die Verpflichtung der dualen Systeme, bei der Gestaltung ihrer Beteiligungsentgelte Anreize zu setzen, damit Verpackungen zu einem möglich hohen Prozentsatz recycelt werden können. Bei der Auswahl der Verpackungen, die im Sinne des § 21 mit finanziellen Anreizen bedacht werden sollen, ist hinsichtlich des für die Anreizsetzung relevanten Kriteriums der Recyclingfähigkeit die Praxis der Sortierung und Verwertung (Praxis der SuV) zu berücksichtigen. In der vorliegenden Studie wurden zur Einordnung des Begriffs und zur Ermittlung der Praxis der SuV folgende Aufgaben bearbeitet: - Klärung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Praxis der Sortierung und Verwertung" sowie der damit verbundenen Rechtsfragen. - Entwicklung einer Methode zur Ermittlung der "Praxis der Sortierung und Verwertung" sowie konkreter Arbeitsschritte, inklusive deren detaillierter Darstellung und Begründung. - Anwendung der zuvor entwickelten Methode zur Ermittlung der aktuellen "Praxis der Sortierung und Verwertung". - Darstellung absehbarer Entwicklungen der Branche, der Organisation und Durchführung des Verpackungsrecyclings, inklusive Erfassung und Sortierung sowie ihre Auswirkungen auf die Praxis der Sortierung und Verwertung. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung

Die Altholzverordnung (2002a)1 gilt für die stoffliche und die energetische Verwertung sowie die Beseitigung von Altholz. Sie regelt die Anforderungen an eine schadlose und möglichst hochwertige Verwertung. Die stoffliche Verwertung findet dabei fast ausschließlich in der Holzwerkstoffindustrie statt; die weiteren in § 2 Satz 7 genannten Verwertungswege sind derzeit wenig relevant. Eine energetische Verwertung, die gemäß § 2 Satz 8 AltholzV definiert ist als Verwertung von Altholz im Sinne des § 3 Absatz 23 KrWG in Verbindung mit dem Verfahren R1 nach Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)2, findet überwiegend in Altholzkraftwerken statt. Seit Inkrafttreten der Altholzverordnung im Jahr 2002 haben sich sowohl bei der Sortiertechnik als auch bei der Probenahme und Qualitätsüberprüfung Veränderungen gegenüber dem damaligen Stand der Technik ergeben. Die bestehenden Regelungen der Altholzverordnung waren daher umfassend zu evaluieren und ggf. vorhandene Defizite und Hemmnisse aufzuzeigen. Hierbei war zu überprüfen, inwieweit die Altholzverordnung an die rechtlichen Änderungen sowie technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 anzupassen ist. Auf Basis dieser Evaluation wurden praxisnahe Anpassungsvorschläge für eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der technischen Neuerungen und der rechtlichen Änderungen erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Stoffstrommodell zu den Altholzmaterialströmen erstellt, auf dessen Grundlage mögliche Auswirkungen der Lösungsvorschläge auf die Altholzstoffströme abgeschätzt werden konnten. Darüber hinaus waren die Auswirkungen der Änderungsvorschläge auf ökonomische und ökologische Aspekte zu überprüfen. Das Vorhaben wurde durch einen Expertenkreis fachlich begleitet. Quelle: Forschungsbericht

Technische Potenzialanalyse zur Steigerung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes

Mit dem Ziel ein qualitativ hochwertiges und effizientes Kunststoffrecycling zu stärken und den Einsatz von Kunststoffrezyklaten zu steigern, untersucht die vorliegende Studie das Potenzial technischer Innovationen und bewertet deren Wirkung auf die Umwelt. Dazu wird die gesamte Kunststoffverwertungsbranche in den Fokus genommen - angefangen bei der Sortierung von kunststoffhaltigen Abfällen über die Aufbereitung zu vermarktungsfähigen Kunststoffrezyklaten bis hin zu deren erneutem Einsatz in der Produktion. Die Beschreibung des Standes der Technik für die jeweiligen Verfahrensschritte bildet die Basis für diese Untersuchung und erfolgt differenziert nach Abfallarten, Kunststoffsorten und Kunststoffverarbeitungsverfahren. Darauf aufbauend werden auf Grundlage von Literaturrecherchen, Expertengesprächen und eines internen Workshops mögliche, innovative technische Potenziale beim Kunststoffrecycling identifiziert und beschrieben. Abschließend werden die ermittelten technischen Innovationen vergleichend zum dargestellten Stand der Technik aus ökologischer Sicht bewertet. Hierfür werden Wirkungsabschätzungen hinsichtlich des Treibhauseffektes, der Eutrophierung und Versauerung, Schonung/Verbrauch fossiler energetischer Ressourcen und gesundheitlicher Risiken vorgenommen. Auf diese Weise werden die mit einer technischen Innovation verbundenen Umweltentlastungerfolge erkannt und beschrieben. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für ein umweltbezogenes Benchmarking für die Kunststoffverwertungs-branche. Quelle: Forschungsbericht

Frau und Müll

Das Projekt "Frau und Müll" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Jade Hochschule Wilhelmshaven,Oldenburg,Elsfleth, Standort Oldenburg, Fachbereich Bauwesen und Geoinformation, Abteilung Bauwesen durchgeführt. Frau und Müll ist ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zwischen IngenieurwissenschaftlerInnen der FH Oldenburg und SozialwissenschaftlerInnen der TU Braunschweig. Ziel des Projektes ist, ein bürgernahes kommunales Abfallwirtschaftssytem zu entwickeln, das auch die Wünsche der BürgerInnen berücksichtigt. In den privaten Haushalten sind noch immer i. d. R. die Frauen für die Vorsortierung der Abfälle verantwortlich, deshalb wurde der Name Frau und Müll gewählt. In dem Abfallkonzept sollen neben ökologischen und ökonomischen insbesondere auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Im ingenieurwissenschaftlichen Teil wird u. a. eine Technikfolgenabschätzung von Verwertungsalternativen durchgeführt werden. Die Betrachtung soll sich erstrecken von der Müllsammlung im Haushalt über die Erfassungssysteme, die Sortierung bis zur Verwertung.

TV: Stoffliche Analyse des Wertstoffpotentials d. Senken RA, GA u.LVP hins. d. sek. Res. 'Papier', ökol. Bewert. d. Prozessk.

Das Projekt "TV: Stoffliche Analyse des Wertstoffpotentials d. Senken RA, GA u.LVP hins. d. sek. Res. 'Papier', ökol. Bewert. d. Prozessk." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen University, Institut und Lehrstuhl für Anthropogene Stoffkreisläufe durchgeführt. Mit über 330.000 TJ/a entspricht der Primärenergieverbrauch der deutschen Papierindustrie dem Verbrauch von rund fünf Millionen deutschen Haushalten. In den vergangenen Jahrzehnten konnte dieser Verbrauch, neben technischen Optimierungen von Anlagen, auch durch die Wiederaufbereitung von Altpapier aus privaten und gewerblichen Abfallströmen gesenkt werden. So stellt der Einsatz von Fasern aus Altpapier als Sekundärrohstoff heute eine wichtige Basis für die Papierproduktion dar. Dennoch gelangen derzeit noch rund 20 % des produzierten Papiers nicht zurück in den Altpapierwertstoffstrom und werden thermisch verwertet. Um die angestrebte Recyclingquote von 90 % für PPK-Verpackungen im Jahr 2025 erzielen und den Primärenergieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen weiter senken zu können, ist es daher erforderlich, eine Möglichkeit der Aufbereitung von Altpapier aus anderen Abfallströmen, wie beispielsweise Leichtverpackungen, Restabfällen und Gewerbeabfällen, zu erschließen. Dieses zusätzliche Sekundärfasermaterial kann dann dazu genutzt werden weitere energieintensive Primärfasern in der Papierproduktion zu ersetzten und den Import von Altpapier zu reduzieren. Das Forschungsvorhaben EnEWA entwickelt hierzu einen Aufbereitungsprozess von der trockenmechanischen Sortierung, Zerfaserung und Hygienisierung bis hin zum Einsatz in der stofflichen Verwertung. Auf Basis der Projektergebnisse soll abschließend eine Empfehlung zur Weiterentwicklung der XXXVI.-Empfehlung des Bundesinstituts für Risikoabschätzung abgegeben werden, um die entwickelte Lösung nach Projektabschluss in eine wirtschaftliche Nutzung überführen zu können.

Feststellung gemäß § 5 UVPG (H.G. Büttner GmbH, Erhöhung der Lagermenge an Schrotten und weitere Änderungsmaßnahmen), Az.: A 1.499.05/99

Die Firma H.G. Büttner GmbH, Liebigstr. 2, 26607 Aurich hat mit Schreiben vom 14.06.2021 die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Änderung ihrer Anlage zur Schrottlagerung, zum Schrotthandel und zur Altfahrzeugdemontage und –lagerung am Standort 26607 Aurich, Liebigstr. 2, Gemarkung Sandhorst, Flur 2, Flurstück 59/11 beantragt. Die Anlagenänderung besteht im Wesentlichen in der Erhöhung der Lagermenge an Schrotten auf 1.480 t und der Einrichtung einer Brennerfläche zum Schneidbrennen und zur sortenreinen Trennung bzw. Sortierung der angelieferten Abfälle.

Teilvorhaben 4: ITC/KIT

Das Projekt "Teilvorhaben 4: ITC/KIT" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Technische Chemie durchgeführt. Das Ziel des Verbundvorhabens KUBA ist die Entwicklung eines Konzeptes für die nachhaltige Kreislaufführung von Kunststoffabfällen aus dem Baubereich mit besonderem Fokus auf der Kreislaufführung mittels chemischem Recycling. Dazu sollen in KUBA grundlegende Daten zu Kunststoffen im Baubestand, Stoffströmen aus der Bauwirtschaft sowie zu Prozessketten zur Erfassung und Sammlung, zur Rückführlogistik sowie der Sortierung gemischter Bauabfälle erhoben werden. Darüber hinaus werden die Aufbereitung sowie Konversionsverfahren für das chemische Recycling von Wärmedämmverbundsystemen untersucht. Alle erfassten Daten und Ergebnisse werden anschließend bezüglich grundsätzlicher Aspekte zur Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit bewertet. Von Bedeutung ist in KUBA darüber hinaus die Etablierung einer Zusammenarbeit und eines Austauschs zwischen den verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette.

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