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Similar terms

s/sozialgerichte/Sozialgericht/gi

Sozialgerichtsbarkeit (Flächen)

Räumliche Zuständigkeitsbereiche der Sozialgerichte.

Sozialgerichtsbarkeit (Standorte)

Sitze der Sozialgerichte sowie Sitze des Bayerischen Landessozialgericht und des Bayerischen Landessozialgericht, Zweigstelle Schweinfurt.

Zwei Jahrzehnte Sozialgerichtsbarkeit

Magdeburg (MJ). In den zwei Jahrzehnten ihres Bestehens ist Sachsen-Anhalts Sozialgerichtsbarkeit von einer kleinen zur zweitgrößten Gerichtsbarkeit im Land gewachsen. Diese Entwicklung mache zugleich die Bedeutung des Sozialrechts für die Gesellschaft deutlich, sagte Justizministerin Professor Angela Kolb bei der Jubiläumsveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit heute in Halle.   1992 waren an Sachsen-Anhalts Sozialgerichten gerade einmal 1.681 Klageeingänge zu verzeichnen, im Jahr 2010 dagegen über 23.000. 17 Richterinnen und Richter sprachen im Gründungsjahr Recht. Heute sind es 104 Sozialrichterinnen und ?richter, die aufgrund des hohen Geschäftsanfalls von Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften unterstützt werden. Sie arbeiten an den Sozialgerichten in Magdeburg, Halle und Dessau und am Landessozialgericht in Halle.   Das Sozialrecht sei das wohl komplexeste und am häufigsten geänderte Recht, sagte Kolb. Die Politik habe ihm seit der Bismarck?schen Sozialgesetzgebung stets überdurchschnittliche Aufmerksamkeit gewährt. Schließlich regele es Fragen, von denen jeder Einzelne in seinem Leben irgendwann einmal betroffen sei - durch Krankheit, Alter, Eintritt in das Arbeitsleben oder Gründung einer Familie. Sozialrecht trage dazu bei, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu ermöglichen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Rentenfragen, Arbeitsförderungsrecht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die neue Zuständigkeit für das Sozialhilferecht ? all das seien Themen der Sozialgerichtsbarkeit, die in den letzten 20 Jahren immer wieder mit Klagewellen konfrontiert worden sei. Kolb dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialgerichte für ihr Engagement und betonte, dass sie sich freue, dass die Veranstaltung in Halle die Möglichkeit gebe, mit Richterinnen und Richter und den Aktiven der ersten Stunde ins Gespräch zu kommen. Hintergrund: In der DDR gab es in bestimmten Gebieten der Sozial- und Versorgungsverwaltung nur ein behördeninternes Einspruchsverfahren. Eine Anfechtung dieser Entscheidung vor Gerichten war nicht möglich. Nach dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde auch das Sozialgerichtsgesetz auf das Gebiet der neuen Länder übergeleitet. Allerdings gab es noch keine eigenständige Gerichtsbarkeit. Die Kreis- und Bezirksgerichte haben über die sozialrechtlichen Angelegenheiten entschieden. Am Kreisgericht Halle gab es drei Kammern für Sozialrecht, am Kreisgericht Magdeburg waren es vier Kammern, jeweils mit drei Berufsrichtern besetzt. Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 19. März 1992 (in Kraft: 3. April 1992) wurde dann die Sozialgerichtsbarkeit errichtet. Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?

Das Projekt "Lungenkrebsrisiko bei Uranbergarbeitern - Welchen Einfluß hat die zusätzliche Belastung durch Quarz- und Asbeststaub?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Über den monokausalen Zusammenhang zwischen einer Radonexposition und dem Lungenkrebs bzw. zwischen einer Exposition gegenüber silikogenen Stäuben und Lungenkrebs gibt es schon eine Reihe an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Über die Wechselwirkungen verschiedener beruflicher Noxen gibt es, wie auch in diesem Falle, bisher jedoch nur sehr spärliche bzw. gar keine Informationen. In den Berufskrankheitenverfahren ist, dem in der BK-Verordnung implizit angenommenen monokausalen Zusammenhang zwischen beruflicher Exposition und Berufskrankheit Rechnung tragend, auch nur die Entschädigung des Versicherten nach einer BK-Ziffer möglich. Nach dem BSG-Urteil vom 12.06.1990 (2 RU 14/90) wird jedoch in Zukunft eine BK-Entschädigung auch dann möglich sein, wenn jeweils die einzelne Noxe für sich allein zwar noch keine versicherungsrechtlich ausreichende Kausalität für die Entstehung der Erkrankung anbringt, wohl aber im gemeinsamen Zusammenwirken. Für die praktische Umrechnung dieses Urteils bedarf es somit noch einer Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen. Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie mit detaillierten Angaben zur Arbeits- und Raucheranamnese der Probanden wird gegenwärtig im GSF-Institut für Epidemiologie das Lungenkrebsrisiko durch Radon-Folgeprodukte (RnFP) abgeschätzt. Unter Hinzunahme der Informationen, die sich aus den Silikose-Akten und vor allem aus den im GDAW archivierten Röntgenbildern gewinnen lassen, kann der Forschungsansatz auch auf Wechselwirkungen zwischen RnFP einerseits und Quarzstaub sowie Asbest andererseits erweitert werden. Das kanzerogene Risikopotential von Quarzstaub wird gegenwärtig auch international sehr heiß diskutiert. Ziel des Projektes ist es, das Lungenkrebsrisiko durch ein kombinierte Wirkung von RnFP Quarzstaub und Asbest quantitativ zu beschreiben. Die umfassenden probandenbezogenen Daten, die sowohl aus persönlichen Angaben des Probenden als auch aus den Unterlagen des GDAW stammen, bieten möglicherweise darüber hinaus die Chance, zwischen einem multiplikativen und einem additiven Modellansatz zu differenzieren.

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