In ressortübergreifender Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Amts für Statistik ist im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin erschienen (unter Download verfügbar). Durch einige Änderungen in der Methodik ist er nur begrenzt mit dem Basisbericht aus 2019 (ebenfalls als Download verfügbar) vergleichbar; zeigt aber eins: die Ballung von potenziell gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen trifft besonders häufig Menschen mit niedrigem sozialen Status-Index. Und: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur Thema im dicht besiedelten Innenstadtbereich; auch die Außenbezirke sind teilweise stark von Mehrfachbelastungen betroffen. Die Lebens- und Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt sind sehr unterschiedlich. In vielen Teilen Berlins – vor allem im hochverdichteten Innenstadtbereich – konzentrieren sich gesundheitsrelevante Umweltbelastungen, wie Verkehrslärm, Luftschadstoffe, unzureichende Ausstattung mit Grünflächen und bioklimatischen Belastungen. Viele Gebiete haben gleichzeitig eine hohe soziale Problematik und sind überproportional durch Mehrfachbelastungen betroffen. Diese Themen werden in Berlin unter dem Begriff Umweltgerechtigkeit diskutiert und gewinnen auch vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung. Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit sind aufs engste miteinander verknüpft und betreffen vor allem die Metropolenräume. Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind in Deutschland oft höheren Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme ausgesetzt als Menschen, die finanziell bessergestellt sind. Sie wohnen oft an stark befahrenen Straßen und sind besonders häufig von Lärm und Luftverschmutzungen betroffen. Umweltgerechtigkeit verfolgt das Ziel, umweltbezogene gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und zu beseitigen sowie bestmögliche umweltbezogene Gesundheitschancen herzustellen. Um die mehrfach belasteten Quartiere in der Hauptstadt identifizieren zu können, werden fünf Kernindikatoren für den ressortübergreifenden Umweltgerechtigkeitsatlas analysiert. Kernindikatoren Kernindikator Lärmbelastung: Lärm gilt als eine der bedeutendsten Umweltbelastungen mit signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Wohn- und Umweltqualität. Kernindikator Luftschadstoffe: Die Luft wird durch gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffe aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und privaten Haushalten verunreinigt. Luftschadstoffe können u.a. zu Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems führen. Kernindikator Bioklimatische Belastung: Großstädte sind Wärmeinseln. Die thermische Belastung (Bioklima) ist die Summe aller Klimafaktoren, die auf den Menschen sowie andere Organismen einwirken und deren Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Insbesondere Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit und Windverhältnisse. Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung: Grün- und Freiflächen haben eine wichtige Funktion für die innerstädtische Lebensqualität. Bewegung, Stressabbau und Erholung sind zentrale Motive für die Nutzung von Park- und Grünanlagen. Gleichzeitig haben diese Flächen wichtige kompensatorische Funktionen, vor allem mit Blick auf gesundheitsbelastende Umweltbedingungen. Kernindikator Soziale Benachteiligung: In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Problematik wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet. Das Monitoring liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt und zeigt die höchsten Problemdichten. Umweltatlas Berlin: Karten zur Umweltgerechtigkeit Berlin Als Leitbild zielt Umweltgerechtigkeit auf die Vermeidung und den Abbau der sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie die Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen. Das Themenfeld “Umweltgerechtigkeit im Land Berlin” liegt an der Schnittstelle von Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Gesundheits- und Sozialpolitik und befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher räumlicher Verteilungen von Umweltbelastungen und Ressourcen sowie den Gründen dafür. Grundlage ist die kleinräumige Umweltbelastungsanalyse, die wesentliche Analysen und Ergebnisse der Umweltgerechtigkeitsuntersuchungen verknüpft und auf einer Fachebene zusammenfügt. Die Berliner Umweltgerechtigkeitskarte ermöglicht einen Gesamtüberblick über die Umweltqualität in den Quartieren der Hauptstadt. Basis der wissenschaftlichen Analysen sind die – für die Arbeit der planenden Fachverwaltungen – verbindlich festgelegten 542 lebensweltlich orientierten Planungsräume (LOR) in der Hauptstadt Berlin. Um das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln in den Teilräumen der Hauptstadt zu stärken und Grundlagen für eine Neuausrichtung der Umweltpolitik bereitzustellen, hat das Land Berlin 2019 bundesweit als erster Metropolenraum die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption erarbeitet. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer sozialräumlich orientierten Umweltbelastungsanalyse als Grundlage für integrierte Strategien und Maßnahmen an der Schnittstelle der Bereiche Stadtentwicklung, Städtebau, Umwelt und Gesundheit. Dies ist die Basis für integrierte Strategien, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gesunde Lebens- und Wohnbedingungen für alle zu schaffen. Der gesundheitsorientierte Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz wird somit zu einer Facette sozialer Gerechtigkeit, um benachteiligte Teilräume in der Hauptstadt stadtverträglich zu gestalten. Die Publikation „Umweltgerechtigkeit in Berlin – Wirkungsvolle Projekte und Maßnahmen“ zeigt, wie vielfältig die Ansatzpunkte für die Verbesserung der Umweltgerechtigkeit in Berlin sind. Begrünte Dächer und neue Parks sorgen für mehr Natur, verkehrsberuhigte Kieze und elektrifizierte Busse für bessere Luft und weniger Lärm, niedrigschwellige Jobvermittlung für gesellschaftliche Teilhabe. Die gezeigten Praxisbeispiele sind nur ein Ausschnitt, zeigen aber eindrucksvoll, welche Projekte und Maßnahmen des Berliner Senats und der Bezirke auch auf das Konto der Umweltgerechtigkeit einzahlen und wie der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren genutzt wird. Die Quartiersmanagement-Gebiete stellen oft (mehrfach) belastete Planungsräume im Sinne der Umweltgerechtigkeit dar. Der Praxisleitfaden soll das Thema vor Ort besser handhabbar machen und die konkreten Implikationen des Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas in den Kiezen aufzeigen. Dazu werden u.a. die Belastungen in den Quartiersmanagement-Gebieten dargestellt, konkrete Anknüpfungspunkte in den fünf Handlungsfeldern des Quartiermanagements identifiziert und anhand von Praxisbeispielen Möglichkeitsräume entwickelt. Der Leitfaden wurde vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. in Kooperation mit dem BUND Berlin e.V. geschrieben. Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager und Expertinnen und Experten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren an der Entstehung beteiligt. Der Kongress „Umweltgerechtigkeit im Quartier – vernetzt und partizipativ Zukunft gestalten“ fand am 3. Mai 2023 im bUm – Raum für die engagierte Zivilgesellschaft und online statt. Die hybride Veranstaltung richtete sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik, Forschung und Praxis, die sich informiert, ausgetauscht und Schnittstellen künftiger Zusammenarbeit ausgelotet haben. Veranstalter des Kongresses waren das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Berlin e.V. Gefördert wurde der Kongress von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Präsentationen der Referierenden und ausgewählte Fotos
Das Begleitgremium begleitet die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie, berät bei der Ausarbeitung und spricht Empfehlungen aus. Das Gremium unter Vorsitz der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, setzt sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft zusammen. Es besteht bis zur Verabschiedung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Leitung des Begleitgremiums zur Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Staatssekretär für Wirtschaft Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Staatssekretärin für Arbeit und Gleichstellung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bezirksbürgermeisterin Berlin Mitte Bezirksbürgermeister Berlin Lichtenberg Vorsitzende des Vorstands Berliner Stadtreinigungsbetriebe ehemaliger Landesgeschäftsführer BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Mitgründerin und Executive Director Politics for Tomorrow c/o nextlearninge. V. Professorin für Soziale Arbeit und Sozialpädagogik Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Industrie und Handelskammer zu Berlin
Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammographie‐Screening‐Programm (Mortalitätsevaluation) Überblick über die Ressortforschungsvorhaben des BMUV/BfS Forschungs-/ Auftragnehmer: Universität Münster, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin, Bereich Klinische Epidemiologie , Münster (Generalunternehmer) Projektleitung: 2012 - 2019 Prof . em . Dr. Hans-Werner Hense 2020 - Ende Prof . Dr. André Karch, MSc und PD Dr. Heike Minnerup, MSc Beginn: 06.06.2012 Ende: 31.12.2024 Finanzierung: rund 3.500.000 EUR Quelle: Peakstock/Stock.adobe.com Hintergrund und Zielsetzung In Deutschland wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren 1 alle zwei Jahre eine Röntgen-Mammographie angeboten. Dieses sogenannte Mammographie-Screening-Programm ( MSP ) dient der Früherkennung von Brustkrebs und wird im Rahmen eines organisierten und qualitätsgesicherten Programms durchgeführt. Die Rahmenbedingungen des MSP Programms erfüllen die strengen Vorgaben der Eeuropäischen Leitlinien. Der laufende Betrieb des MSP wird regelmäßig evaluiert, dem Programm wird dabei eine gleichbleibend hohe Qualität bescheinigt. Verantwortlich dafür ist die Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR (KoopG). Doch überwiegt der Nutzen des MSPScreening-Programms, also die Zahl geretteter Frauen, auch heutzutage in Deutschland die möglichen Risiken für gesunde wie kranke Teilnehmerinnen? Die Ressortforschungsvorhaben des BfS zur Mortalitätsevaluation sollen darüber Aufschluss geben, indem sie den Einfluss des Programms auf die Brustkrebssterblichkeit in Deutschland untersuchen. Denn gemäß §84 StrlSchG ist es Aufgabe des BfS , Früherkennungsuntersuchungen wie das deutsche Mammographie‐Screening‐Programm unter Abwägung von Risiko und Nutzen wissenschaftlich zu bewerten. Diese Bewertung stützte sich bislang auf die Ergebnisse großer internationaler randomisierter (also: unter Verwendung eines Zufallsmechanismus erstellter) Studien zum Mammographie‐Screening, die in den 1970er und 80er Jahren v. a. in England, Schweden und Nordamerika durchgeführt wurden. Diese Ergebnisse können aber zum einen aufgrund abweichender Gegebenheiten im deutschen Gesundheitssystem, zum anderen wegen der stetigen Weiterentwicklung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten nicht uneingeschränkt auf das deutsche Programm übertragen werden. Methodik und Durchführung Übersicht über die drei Auswertungsmodelle In den Vorstudien wurden mehrere Ansätze mit unterschiedlichen Datenbeständen und Auswertungsverfahren hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Aussagekraft untersucht. Ein sogenannter Randomized Controlled Trial (RCT) hätte das höchste Evidenzlevel geboten, ist aber nach der flächendeckenden Einführung des Mammographie-Screening-Programms nicht mehr umsetzbar. Ansätze geringerer Evidenz haben unterschiedliche Stärken und Schwächen, können sich aber kombiniert in ihren Ergebnissen gegenseitig ergänzen und bestärken. Daher werden in dieser Evaluationsstudie drei verschiedene Ansätze verfolgt. Strategie der konvergierenden Evidenzen Mit der vergleichsweise großen Datenbasis von über 10 Mio. anspruchsberechtigten Frauen in Deutschland und der exemplarischen Anwendung neuer methodischer Ansätze liefern die Vorhaben auch international einen wichtigen Beitrag zur Evaluation von Früherkennungsverfahren. Ablauf und Organisation Im Rahmen mehrerer, aufeinander aufbauender Ressortforschungsvorhaben wird über einen Zeitraum von gut zehn Jahren der Frage nach dem langfristigen Effekt des Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität in Deutschland nachgegangen: Von Mitte 2012 bis Herbst 2016 wurde in einer zweistufigen Machbarkeitsstudie (MBS) die Durchführbarkeit der Datensammlung unter den in Deutschland herrschenden technischen, organisatorischen und (datenschutz-)rechtlichen Gegebenheiten festgestellt. Die für die Datensammlung notwendigen Strukturen wurden konzipiert und entwickelt. In der ebenfalls zweistufigen Hauptstudie (HS, 2018-2024) werden die Daten gesammelt und nach einem komplexen Studienkonzept in mehreren parallelen Ansätzen ausgewertet. Die nachfolgende Aufbereitung der Ergebnisse wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Mit einer Veröffentlichung ist daher frühestens Mitte 2025 zu rechnen. Übersicht über die organisatorische Ausgestaltung Finanziert werden die Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 10 Millionen Euro durch das Bundesumweltministerium ( BMUV ), das Bundesgesundheitsministerium ( BMG ) sowie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG). Über die grundsätzlichen Inhalte entscheidet ein Steuerungsgremium, das von einem Wissenschaftlichen Beirat beraten wird. Dem Steuerungsgremium gehören neben den Finanziers auch der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats, die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und eine Patientenvertretung an. Die fachliche und administrative Abwicklung obliegt dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ). Federführender Forschungsnehmer ist die Universität Münster. Sie koordiniert die drei Unterauftragnehmer: das Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen ( LKR NRW ), das Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS GmbH und das SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. [1] Künftig wird die Altersspanne ausgeweitet. Auf die Forschungsvorhaben hat dies allerdings keinen Einfluss mehr. Stand: 13.11.2024
Der vorliegende wissenschaftliche Bericht zur repräsentativen Hauptbefragung der Umweltbewusstseinsstudie 2022 beinhaltet eine genauere Darstellung zu deren Methodik sowie umfangreiche Analysen der Befragungsergebnisse unter Anwendung inferenzstatistischer Methoden, insbesondere von Regressionsanalysen. Die Ergebniskapitel zu den erfassten Zeitreihenfragen, neuen Befragungselementen und Fragen zum Schwerpunktthema, dem ökologischen Umbau der Wirtschaft, stellen vor allem die Ergebnisse der Regressionsanalysen zu diesen Fragen dar. In den Analysen zeigte sich ein signifikanter Einfluss der Werteorientierung, der Bildung, des Alters und der Wohnregion für unterschiedliche umweltbezogene Einschätzungen, Meinungen und Verhaltensweisen in der Bevölkerung, sodass diese wertebezogenen und soziodemografischen Merkmale hier offenbar einen sinnvollen Beitrag zur Beschreibung und Erklärung leisten. Insgesamt konnte aber oft nur ein kleiner Teil der Unterschiede zwischen Menschen in ihren umweltbezogenen Einschätzungen, Meinungen und Verhaltensweisen durch die erfassten wertebezogenen und soziodemografischen Merkmale erklärt werden. Das abschließende Kapitel widmet sich der Ableitung von Empfehlungen für die Umweltpolitik und Umweltkommunikation, für Themen zukünftiger Forschung und für zukünftige Umweltbewusstseinsstudien. Hierin wird unter anderem empfohlen, Typisierungen von Menschen in zukünftigen Umweltbewusstseinsstudien nicht allein aus soziodemografischen Merkmalen und der Werteorientierung von Menschen abzuleiten, sondern weitere potenzielle Einflussbedingungen des umweltbezogenen Denkens, Fühlens und Handelns von Menschen einzubeziehen, um aussagekräftige Zielgruppenklassifikationen entwickeln zu können. Weiterhin wird empfohlen, in Forschung und Politik Befürchtungen in der Bevölkerung zu negativen sozialen Effekten von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen verstärkt zu berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht
Umweltbewusstsein und Umweltverhalten Der Umwelt- und Klimaschutz gehört für die Deutschen im Jahr 2022 zu den fünf wichtigsten Themen: für 57 Prozent ist dieses Thema sehr wichtig. Angesichts des Krieges in der Ukraine haben sich die Prioritäten aber etwas verschoben: Die Wichtigkeit des Themas Kriege und Terrorismus hat im Vergleich zu 2020 um 11 Prozentpunkte zugelegt, alle anderen Themen haben leicht an Bedeutung verloren. Das Umweltbewusstsein in Deutschland Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt lassen seit 1996 alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einschätzungen zum Zustand der Umwelt, ihrem eigenen umweltrelevanten Verhalten sowie zu aktuellen Themen der Umweltpolitik befragen. Die neue Studie aus dem Jahr 2022 zeigt: Die Wichtigkeit des Umwelt- und Klimaschutzes ist angesichts des Krieges in der Ukraine etwas zurückgegangen. Das Thema hat aber weiterhin einen hohen Stellenwert für die Menschen in Deutschland. Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes Trotz aktueller Herausforderungen, die insbesondere der Krieg in der Ukraine mit sich bringt, bleibt der Umwelt- und Klimaschutz für die Menschen in Deutschland ein relevantes Thema. Die Teilnehmenden der Umweltbewusstseinsstudie sollten bewerten, wie wichtig sie verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen finden, die ihnen in einer Liste vorgegeben waren. Im Jahr 2022 stufen 57 % Umwelt- und Klimaschutz als sehr wichtiges Thema ein, 2020 hatten noch 65 % diese Einstufung vorgenommen. Dieser Rückgang im Jahr 2022 betrifft alle Themen mit Ausnahme des Themas Kriege und Terrorismus. Der Umwelt- und Klimaschutz gehört demnach zu den fünf wichtigsten Themen in Deutschland. Als wichtigste Themen werden2022 der Zustand des Gesundheitssystems (67 % „sehr wichtig“) sowie des Bildungswesens (66 % „sehr wichtig“) genannt. Die Themen soziale Gerechtigkeit sowie Kriege und Terrorismus bewerten 59 % der Befragten als sehr wichtig (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes im Zeitvergleich“). Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen Die Befragten sind bei vielen Politikbereichen der Ansicht, dass Umwelt- und Klimaschutz dort eine größere Rolle spielen sollte. Insbesondere in den Bereichen Energie- (65 %) und Landwirtschaftspolitik (55 %) sollte der Umwelt- und Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung haben. In beiden Fällen ist dabei ein Rückgang der gewünschten Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes zu erkennen. 2020 vertraten im Bereich der Energiepolitik noch 70 % diese Ansicht, für die Landwirtschaftspolitik waren es 59% (siehe Abb. „Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen“). Dieser Rückgang im Jahr 2022 zeigt sich dabei in beinahe allen Politikbereichen. Nur in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik wünschen sich 2022 mehr Menschen eine übergeordnete Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes (mit einem Anstieg um sechs beziehungsweise fünf Prozentpunkte). Etwas weniger als die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass Erfordernisse des Umwelt- und Klimaschutzes in den Bereichen Städtebaupolitik / Stadt- und Regionalplanung (44 %) sowie Verkehrs- und Wirtschaftspolitik (je 41 %) eine übergeordnete Bedeutung haben sollten. Es gibt auch Politikbereiche, bei denen nur ein kleiner Teil der Befragten eine solche Ansicht vertritt. Bei der Arbeitsmarktpolitik geben 2022 16 % der Befragten an, dass der Umwelt- und Klimaschutz dort eine übergeordnete Bedeutung haben sollte; 2020 waren es 18 %. Bei der Außenpolitik finden 18 %, er sollte ein stärkeres Gewicht bekommen; 2020 meinten dies noch 29 %. Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich Bei der Bewertung der Arbeit relevanter Akteure für den Umwelt- und Klimaschutz zeigt sich ein ähnliches Bild wie im Jahr 2020. Nach dem Einbruch der Werte 2018 setzen sich die seitdem wieder etwas gestiegenen Werte auf recht stabilem Niveau fort: Dass die Bundesregierung „genug“ oder „eher genug“ für den Umwelt- und Klimaschutz tue, meinten 2022 30 % der Befragten. Dies stellt eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2020 (26 %) dar. Bezogen auf die Städte und Gemeinden sinkt der Wert im Vergleich zu 2020 um sieben Prozentpunkte auf 27 %. Beinahe gleichbleibende Werte lassen sich bei Industrie und Wirtschaft mit 15 % (bis 2019 nur „Industrie“) und bei den Bürger*innen mit 23 % feststellen. Mit Blick auf die Umweltverbände bewegt sich die Bewertung seit 2018 auf einem recht stabilen und, insbesondere im Vergleich zu den anderen Akteuren, weiterhin hohen Niveau (siehe Abb. „Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich“). Bewertung der Umweltqualität Der Zustand der Umwelt wurde in der Umweltbewusstseinsstudie 2020, ähnlich wie 2018 und 2019, schlechter bewertet als in früheren Jahren. 60 % der Befragten bewerteten die Umweltqualität in Deutschland als sehr gut oder recht gut, bei der Befragung 2016 waren es noch 75 %. Die Umweltqualität in der eigenen Stadt oder Gemeinde bewerteten im Jahr 2020 73 % der Befragten als gut. Dies stellte einen Rückgang um zwölf Prozentpunkte gegenüber 2016 dar. Die globale Umweltqualität schätzten die Befragten weiterhin deutlich pessimistischer ein als die Umweltqualität in Deutschland. Mit elf % der Befragten, die den Zustand der Umwelt weltweit als gut beurteilten, war dieser Wert gegenüber den Vorjahren leicht gestiegen (siehe Abb. „Bewertung der Umweltqualität im Zeitvergleich“). Die Bewertung der Umweltqualität wird an dieser Stelle im Frühjahr 2025 durch neue Daten aktualisiert. Belästigung durch Lärm Eine der Umweltbelastungen, von denen sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland am meisten betroffen fühlen, ist Lärm. Dabei steht der Straßenverkehr als Hauptlärmquelle weiterhin mit Abstand an erster Stelle. Insgesamt fühlten sich 76 % der Befragten 2020 durch Straßenverkehrslärm „zumindest etwas belästigt“ (siehe Abb. „Belästigung durch einzelne Lärmquellen 2020“). Die Summe setzte sich wie folgt zusammen: 21 % der Befragten fühlten sich durch Straßenverkehrslärm „äußerst gestört oder belästigt“ und „stark gestört oder belästigt“ sowie 56 % „mittelmäßig gestört oder belästigt“ und „etwas gestört oder belästigt“ (in der Summe 76 %, Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenzen). Die Informationen über die Belästigung durch Lärm werden im Frühjahr 2025 durch neue Daten aktualisiert. Klimabewusster Konsum Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes spiegelt sich zumindest teilweise im Konsumverhalten der Befragten wider. Dazu drei Beispiele: Im Jahr 2022 gaben 46 % der Befragten an, derzeit Ökostrom zu beziehen. Dieser Anteil liegt um sieben Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2020, in dem dies 53 % bejahten. Im Vergleich zum Jahr 2018 liegt der Anteil um acht Prozentpunkte höher. Damals bejahten 38% diese Aussage. In den Jahren 2016 und 2014 bewegte sich der Anteil der Befragten, die angaben, schon einmal Ökostrom bezogen zu haben, mit 39 % auf einem ähnlichen Niveau. In den Befragungen von 2012 und 2008 waren es noch deutlich weniger Befragte, die angaben, Ökostrom zu beziehen. Im Jahr 2022 gaben 30 % der Befragten an, beim Kauf von Haushaltsgeräten immer Geräte mit einer besonders guten Energieeffizienzklasse zu wählen. Hinzu kommen weitere 30 %, die sehr oft zu einer besonders energieeffizienten Variante greifen. Im Jahr 2020 waren es noch 35 %, die sich immer, sowie 40 %, die sich häufig beim Kauf von Haushaltsgeräten für energieeffiziente Geräte entschieden. Seit 2018 lässt sich hier also ein Abwärtstrend erkennen. Im Jahr 2022 wurden keine Daten zum Thema Kompensation von Flugreisen erhoben. 2020 haben insgesamt 27 % der Befragten, die im vorangegangenen Jahr eine private Flugreise unternommen haben, eine freiwillige Kompensationszahlungen dafür geleistet – entweder sie selbst (8 %) oder die Airline bzw. der Reiseveranstalter (19 %). Im Jahr 2018 antworteten 13 % der Befragten, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Flugreise unternommen haben, schon einmal oder mehrmals Kompensationszahlungen geleistet zu haben, um die Treibhausgas -Emissionen ihrer Flugreisen auszugleichen. In den Jahren 2012 bis 2016 lag der Anteil der Befragten, die freiwillige Kompensationszahlungen angegeben haben, bei acht bis neun Prozent (siehe Abb. „Bereitschaft zu klimaschonendem Handeln im Zeitvergleich“). Umweltbewusstsein Jugendlicher Dass das Problembewusstsein für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in den letzten Jahren zugenommen hat, lässt sich insbesondere mit Blick auf die Jugend feststellen. Unverändert zu 2020 finden auch 2022 74 % der 14- bis 22-Jährigen Umwelt- und Klimaschutz sehr wichtig, während es in der Stichprobe ab 23 Jahren 55 % sind. Damit messen Jugendliche im Jahr 2022 dem Umwelt- und Klimaschutz von allen Themen sogar die größte Bedeutung bei, gefolgt vom Zustand des Bildungswesens. Dies stellt eine Veränderung zu 2020 dar, als die beiden wichtigsten Themen das Bildungswesen sowie der Verlauf und die Folgen der Corona Pandemie waren (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes, Angaben der 14- bis 22-Jährigen im Vergleich zur Gesamtstichprobe“). Infografiken mit weiteren Umfrage-Ergebnissen Mehrheit der Menschen spürt die Folgen des Klimawandels und sieht politischen Handlungsbedarf. Quelle: BMUV/UBA Eine große Mehrheit der Menschen befürwortet, die Wirtschaft umwelt- und klimafreundlich umzubauen. Quelle: BMUV/Umweltbundesamt Umwelt- und Klimaschutz bleibt für die Menschen wichtig. Quelle: BMUV/UBA Alle Umweltprobleme wirken bedrohlich auf die Menschen - der Klimawandel bereitet der Sorgen. Quelle: BMUV/UBA Immer mehr Menschen befürchten, dass der Klimawandel der eigenen Gesundheit schaden könnte. Quelle: BMUV/UBA Viele Menschen nehemn die Umweltprobleme wahr und sind betroffen. Quelle: BMUV/UBA Die Mehrheit ist bereit sich aktiv für die Umwelt und das Klima einzusetzen. Quelle: BMUV/UBA Die Mehrheit ist dafür, die deutsche Wirtschaft umwelt- und klimafreundlich umzubauen. Quelle: BMUV/UBA
Strom- und Gasverbrauch ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gesunken Ein Vergleich der Quartalszahlen des Strom- und Gasverbrauchs zeigt erstmals seit vier Jahren einen Rückgang. Beide Verbräuche liegen ab der 2. Jahreshälfte 2022 unter denen der letzten vier Jahre. Die Aktivitäten und politischen Maßnahmen zum Energiesparen müssen ausgebaut und verstetigt werden, um daraus eine echte stabile Trendwende zu machen. Zunächst die bekannte Nachricht: Der Primärenergieverbrauch (PEV) und der Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland entwickelten sich in den letzten Jahrzehnten so, dass die festgelegten Ziele beim bisherigen Tempo verfehlt werden. Der PEV sinkt zu langsam: Gerade einmal um knapp 15 Prozent reduzierte er sich seit 2008, bis 2030 müssten es laut Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung eigentlich 30 Prozent sein. In den verbleibenden gut sieben Jahren müsste der PEV so stark sinken wie in den letzten rund 14 Jahren – also mit doppeltem Tempo. Beim EEV ist die Diskrepanz noch deutlicher: Er sank seit 2008 nur um fünf Prozent und stagniert damit nahezu. Ziel für 2030 des „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) von 2022 ist eine Minderung um 24 Prozent gegenüber 2008. Insgesamt sprechen die Zahlen also eine klare Sprache: Wir befinden uns nicht auf den Zielpfaden und müssen deutlich besser werden (siehe Abb. 1 & 2). Weil aber die Daten zum EEV und PEV nur verzögert vorliegen – letztes vorläufig verfügbares Datenjahr ist 2021 – und aktuelle Trends und Maßnahmen sich daher kaum ablesen lassen, lohnt ein vertiefter Blick. Und der könnte Hoffnung machen. Wesentlich aktueller als PEV oder EEV liegen Daten zu Strom- und Gasverbrauch vor. Beide Verbräuche sind in Deutschland im quartalsweisen Vergleich mit den Vorjahren ab der zweiten Jahreshälfte 2022 deutlich gesunken. Beginnen wir mit dem Gasverbrauch : Während sich der Verbrauch im ersten und zweiten Quartal 2022 noch nicht wesentlich von den gleichen Quartalen der Vorjahre unterscheidet, verbessert sich die Situation dann deutlich: Die Verbräuche der letzten zwei Quartale 2022 liegen 20 Prozent – und damit sehr deutlich – unter den vier Vorjahresquartalen, und auch im ersten Quartal 2023 setzt sich der Trend fort. Detaillierte Rückschlüsse auf die konkreten und sektorspezifischen Ursachen des Einsparens lassen die Quartalszahlen zunächst nicht zu. Dies können auf der positiven Seite Verbesserungen wie Effizienzfortschritte durch verbesserte Technik, Brennstoffwechsel zu strombasierten Anwendungen, temporäres Abschalten energieintensiver Prozesse in der Industrie wie zeitweises Herunterfahren von (Schmelz-)Öfen, Suffizienz -Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen, u.ä. sein. Ebenfalls Gasverbrauchsmindernd, aber aus Klimaschutz-Sicht negativ schlägt dabei ein Brennstoffwechsel zu anderen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Heizöl zu Buche, wie es beispielsweise bei den Kraftwerken der Stromerzeugung vorkam . Die Energieverbrauchsreduktion dürfte aus einem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Maßnahmen beziehungsweise aus vielen kleinen Faktoren resultieren. Denn beim Energiesparen gilt, dass es nicht „einen“ großen Hebel, sondern viele kleinteilige Potenziale gibt, die allesamt zu heben sind. Auch sind die Angaben noch nicht witterungsbereinigt – sie haben aber durch den mehrjährigen Vergleich eine gute Aussagekraft. (Abb. 3) Ähnlich rückläufig entwickelt sich der Stromverbrauch : Auch hier bleibt der Verbrauch in den ersten beiden Quartalen 2022 noch durchschnittlich, um ab dem dritten Quartal unter die jeweiligen letzten Vergleichszeiträume zu sinken. Im Sommer (Quartal 3) 2022 liegt er 5,2 Prozent, im vierten Quartal 7,1 Prozent, und in Quartal 1 von 2023 8,3 Prozent unter dem Mittelwert der vier letzten Vergleichszeiträume. Damit liegt die Reduktion unter der vom Gas, dürfte gleichzeitig aber weniger witterungsbedingt sein, weil Strom bislang weniger zum Heizen verwendet wird als Gas. Auch lag der Fokus der Energiespar-Appelle der Bundesregierung primär auf dem Gassparen. (Abb. 4) Auch der Stromverbrauch pro Person, der eine schwankende Bevölkerung berücksichtigt, stützt die Interpretation und macht die Aussage ein Stück weit valider: durchschnittlicher Verbrauch im ersten Halbjahr 2022, reduzierter Verbrauch ab dem dritten Quartal 2022. (Abb. 5) Als naheliegender Einflussfaktor für die „plötzlichen“ Energieeinsparungen wird oftmals ein Einbruch der Produktion in Industrie und Gewerbe oder die Verlagerung der Produktion etwa ins Ausland wegen gestiegener Energiepreise vermutet. Der Blick auf die sektorspezifischen und makroökonomischen Indikatoren bestätigt diese These jedoch nicht. Auch wenn derartige Effekte teilweise auftreten können, eine durchschlagende Wirkung haben sie offenbar nicht gehabt: So ist der Gasverbrauch der Industrie, ähnlich wie der Gasverbrauch insgesamt, im dritten und vierten Quartal 2022 überdurchschnittlich gesunken (siehe Abb. 6). Gleichzeitig ist die Bruttowertschöpfung der Industrie im Jahr 2022 nicht substanziell oder gar korrelierend zum Gasverbrauch eingebrochen (siehe Abb. 7). Das produzierende Gewerbe scheint seine Energieeffizienz also eher durch die Abkehr von Erdgas oder dessen effizienteren Einsatz gesteigert zu haben. Der mehrjährige Vergleich zeigt, mit den oben gemachten Einschränkungen (ausstehende Temperaturbereinigung, unklarer Einfluss der einzelnen Politikinstrumente- und Maßnahmen, u.a.), dass sowohl Gas- als auch Stromverbrauch ab dem dritten Quartal 2022 merklich gesunken sind. Dabei deuten die Wirtschaftsindikatoren an, dass dies nicht primär auf das Einschränken oder Verlagern der Produktion in Industrie und Gewerbe zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen erlassen, Bevölkerung und Industrie haben reagiert. Wenn sich diese Entwicklung final bestätigt, wäre das nach den völlig unzureichenden Einsparungen der letzten Jahrzehnte ein erstes Signal, das Mut macht: Energiesparen kann grundsätzlich gelingen. Vor allem aber legt die Betrachtung innerhalb des Jahres 2022 nahe, bei der die Einsparungen zeitlich mit Beginn der Aufrufe zum Energiesparen durch die Bundesregierung und mit den neuen Rahmenbedingungen zusammenfallen, dass die getroffenen Maßnahmen und Politikinstrumente wie die Kurz- und Mittelfristverordnung zur Energiesicherheit (EnSikuMaV und EnSimiMaV) und die Einspar-Aktivitäten der Bevölkerung und Industrie zu wirken beginnen. Umso wichtiger ist es, diese erste Umkehr jetzt auszubauen und vor allem zu verstetigen. Und zwar sowohl auf der individuellen Ebene, als auch strukturell unterfüttert, indem die Bundesregierung den Rahmen entsprechend setzt. Dringend notwendig sind also weitere Maßnahmen und Politikinstrumente, wie beispielsweise ein ehrgeiziges Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Auch die angekündigten Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollten zwingend genutzt werden, die Weichen verbindlich und ambitioniert für mehr Energieeffizienz und den Austausch von fossilen Gas-Anwendungen durch effizientere Lösungen wie Wärmepumpen zu stellen. Neben diesen wichtigen Rahmensetzungen sollten alle Akteursgruppen (Bürger*innen, Gewerbe, Handel, Industrie und öffentliche Hand) die erprobten Einspar-Aktivitäten fortsetzen. Energiesicherheit wird auch zukünftig wichtig bleiben, und Energie wertvoll. Es gibt keinen Grund, sie wieder über im Winter geöffnete Ladentüren, nächtlich beleuchtete Gebäude und Werbetafeln, oder ineffiziente fossile Heizungsanlagen zu verschwenden. Was aus Klimaschutz-Sicht bis 2030 notwendig ist, etwa der Ausbau erneuerbarer Wärmenetze und das Austauschen von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen, hat das Umweltbundesamt im Positionspapier " Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen! " zusammengefasst. Welche Maßnahmen kurzfristig in der Krisensituation helfen können, zeigt das Kurzpapier " Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz ". Denn ohne weitere Anstrengungen besteht die Gefahr, dass der Verbrauch (wie schon einmal nach dem Jahr der Corona-Maßnahmen) wieder zurückschießt. Die Herausforderung bleibt, daraus einen stabilen Trend zu machen. Erfreulicherweise zeigen auch noch die jüngsten Daten fürs erste Quartal 2023 in die richtige Richtung, auch hier sinkt der Gas- und Stromverbrauch weiter. Bei alledem gilt es, Energieeffizienzpolitik sinnvoll mit Sozialpolitik zu flankieren, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen (Energiearmut u.ä.) für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Denn Klimaschutz und ein gutes Leben lassen sich verbinden, und mit entsprechenden Maßnahmen lassen sich klimapolitische Instrumente sozial ausgestalten, wie eine UBA-Publikation zeigt. Aktuell befindet sich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im finalen Gesetzgebungsverfahren, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im April 2023 beschlossen hat. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Das Bundeskabinett hatte im August 2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt . Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum kurzfristigen Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben dem Einsparen von Gas (z.B. durch Temperaturabsenkung und technisches Optimieren von Heizungsanlagen) sind auch Maßnahmen enthalten, die den Stromverbrauch senken (z.B. nächtliches Verbot von beleuchteten Werbetafeln), da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
Internationaler Politik- und Wissenstransfer Umweltbelastungen machen nicht an Grenzen halt. Deshalb werden die Wege zu mehr Umweltschutz und zu einer nachhaltigen Entwicklung zunehmend auf internationaler Ebene verhandelt. Lösungsansätze können dabei nur mit gemeinsamem Weitblick und über Staatsgrenzen hinausgefunden werden. Internationaler Politik- und Wissenstransfer Das UBA unterstützt in seinen Partnerländern auf vielfältige Art und Weise und mit unterschiedlichen Instrumenten den Aufbau personeller und institutioneller Kapazitäten im Umweltbereich. Das Angebot des Politik- und Wissenstransfers richtet sich vor allem an die neuen EU-Mitgliedsstaaten, die Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie weitere Entwicklungs- und Schwellenländer. Ziel ist es, durch aktive Beratung relevante Akteure bei der Formulierung und Umsetzung der nationalen Umweltpolitik zu unterstützen. Dabei steht die Übertragung von internationalen Umweltprogrammen und -maßnahmen auf die nationale Ebene der Partnerländer im Fokus. Hierzu zählt unter anderem die Übernahme geltender EU-Rechtsvorschriften im Umweltbereich in nationales Recht. Die Unterstützung bezieht sich sowohl auf klassische Handlungsfelder wie beispielsweise Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Gewässerschutz und Luftreinhaltung als auch auf Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbildung und Green Economy. Das UBA entwickelt praktische Lösungen zu unterschiedlichen Umweltschutzfragen. Diese beruhen vor allem auf Forschungsergebnissen, den Erfahrungswerten aus der gelebten deutschen und europäischen Praxis sowie der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung internationaler Übereinkommen. Des Weiteren wirkt das UBA in vielfältigen Abstimmungs- und Regelungsprozessen sowie Gremien als wichtiger und anerkannter Partner mit. Daher hat es umfangreiches Wissen und Erfahrung zu Verwaltungsfragen, organisatorischen und rechtlichen Zuständigkeiten sowie Interaktionen beteiligter Akteure auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Entwicklung der Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern Ein Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten des Umweltbundesamtes liegt, z.B. im Beratungshilfeprogramm auf der Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens und anderen Nachbarländern der EU. Die politischen Umwälzungen der frühen 1990er Jahre, die Einbeziehung in die Verhandlungen über internationale Umweltschutzverträge und die Aussicht auf neue EU-Beitritte stellten viele Regionen vor neue Herausforderungen. Der politische Wandel in Osteuropa vor mehr als zwei Jahrzehnten hat die Voraussetzungen für eine stärkere Umweltpolitik geschaffen. Noch vor Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen schloss Deutschland mit einigen der Beitrittskandidaten bilaterale Umweltabkommen ab. Die ost- und mitteleuropäischen Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, durchliefen einen schnellen Wandel, wobei die Notwendigkeit, die strengen Umweltstandards der EU umzusetzen, zu einer beeindruckenden gesetzgeberischen Dynamik führte. Dennoch wird die Umsetzung solcher Standards weiterhin eine Herausforderung bleiben. Die deutsche Regierung ist bemüht, diesen Prozess kontinuierlich zu unterstützen. Das Hauptziel dieser Bemühungen umfasst auch die Zusammenarbeit mit den östlichen Partnerländern, bei der im Rahmen der European Neighbourhood Policy (ENP) die Vereinbarung zwischen der EU und den Partnerländern über spezifische Bereiche wie Bestrebungen zu Umwelt- und Wirtschaftsreformen berücksichtigt werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, die institutionellen Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen und die Unterzeichnerstaaten bei der Ratifizierung und Umsetzung internationaler Umweltverträge zu unterstützen. Instrumente der Zusammenarbeit Für die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie weiteren an die EU angrenzenden Staaten nutzt das UBA verschiedene Instrumente: Das Beratungshilfeprogramm (BHP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ermöglicht den Austausch und Transfer von Wissen und Erfahrung in die Zielregion, um die dortigen Umweltverwaltungen zu stärken, Umweltstandards zu heben und Umweltinvestitionen vorzubereiten. Das UBA koordiniert projektbasiert die notwendigen Abstimmungen zwischen den Beteiligten, setzt die Projekte administrativ um und begleitet sie fachlich, wenn sie in seiner Zuständigkeit liegen. Das postgraduale Fortbildungsprogramm UNEP /UNESCO/ BMUV International Training Programme on Environmental Management for Developing Countries bietet jedes Jahr in Deutschland einen Lang- und mehrere Kurzkurse zum Umweltmanagement für Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungs- und Schwellenländern an. Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, den Teilnehmenden Wissen und Problembewusstsein zu globalen Umweltprozessen sowie Methoden zur nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung zu vermitteln. Das Instrument Twinning wurde von der Europäischen Kommission im Zuge der EU-Erweiterung geschaffen. Wegen des großen Erfolgs wird dieses Instrument nunmehr nicht nur in den Staaten, die der EU beitreten oder Anwärter auf einen EU-Beitritt sind, sondern auch in europäischen Nachbarstaaten eingesetzt. Als nachgeordnete Behörde unterstützt das UBA die Umweltpolitik der Bundesregierung, die die Chance aufgreift, von der EU geförderte Verwaltungspartnerschaften aufzubauen, um die Behörden dieser Staaten bei der Übernahme oder der Angleichung an den Acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand der EU) und bei der Entwicklung moderner Verwaltungen zu unterstützen. Das UBA beteiligt sich zudem an bilateralen Umweltdialogen mit politischen und wissenschaftlichen Akteuren aus anderen Staaten. Beispielsweise hat das UBA seine Expertise in die „ Indo-German Expert Group on Green and Inclusive Economy “ eingebracht. Diese Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus indischen und deutschen Forschungsinstituten und politischen Think Tanks bietet eine Plattform, um sich über notwendige Rahmenbedingungen und Perspektiven für eine emissionsarme, ressourcen-effiziente und sozial ausgewogene Wirtschaftsentwicklung auszutauschen und gemeinsam Empfehlungen für die Politik und die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu erarbeiten. Im Rahmen der indisch-deutschen bilateralen Zusammenarbeit wurde durch das Indian Institute of Technology, Madras und das Umweltbundesamt gemeinsam ein Positionspapier zu nachhaltigen Lebensstilen („ Sustainable Lifestyles – Pathways and choices for India and Germany “) erarbeitet. Weitere Papiere zu einer grünen und inklusiven Transformation („ Exploring Pathways towards a green and inclusive transformation “), zur Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch („ Decoupling economic growth from resource consumption “) und zu nachhaltigen Stadtkonzepten („ Sustainable Cities – inclusive, green and competitive “) entstanden mit weiteren Kooperationspartnern.
Der Berliner Klimabürger:innenrat hat heute im Abgeordnetenhaus seine Empfehlungen für die künftige Klimapolitik in der Hauptstadt an die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, überreicht. Es sind genau 47 Empfehlungen, die in den vergangenen acht Wochen von 100 zufällig ausgelosten Berlinerinnen und Berlinern erarbeitet und beschlossen wurden. Der Fokus lag dabei auf den Themen Mobilität, Energie und Gebäude. Auch vier übergeordnete Leitsätze wurden entwickelt. Der erste Leitsatz des Klimabürger:innenrats lautet: „Klimaschutz hat oberste Priorität. Er muss zügig, entschlossen und sozial gerecht umgesetzt werden.“ 97 Prozent der Mitglieder haben dem zugestimmt. In ihren Empfehlungen sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger dezidiert für schnellere Klimaschutzmaßnahmen aus, aber auch für eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung sowie für klare Regeln zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in der Hauptstadt. In der Abstimmung erhielt die Mehrheit der Empfehlungen hohe Zustimmungswerte. Malte Hally , 27, Mitglied des Klimabürger:innenrats aus Treptow-Köpenick: „Wir waren uns alle einig, dass der Energie- und Ressourcenverbrauch in allen Bereichen – Staat, Wirtschaft und Gesellschaft – reduziert werden muss. Ganz wichtig ist dabei, dass die Berliner Bevölkerung gemeinsam an diesem Ziel arbeitet. Dafür braucht es sozial gerechte Maßnahmen, Aufklärung und Dialog zwischen Politik und Bevölkerung. Denn vielen Menschen ist immer noch nicht bewusst, was die Klimakrise für uns alle bedeutet. Es ist entscheidend, dass der Senat verantwortungsvoll mit unseren Empfehlungen umgeht.“ Beatrice Al-Mardini-Krukow, 68, Mitglied des Klimabürger:innenrats aus Reinickendorf: „Der Klimabürger:innenrat war eine einzigartige Erfahrung. Bei so vielen verschiedenen Berlinerinnen und Berlinern gab es natürlich auch mal Streit. Aber am Ende waren wir uns einig: Es muss mehr getan werden für den Klimaschutz, und ein Zögern können wir uns nicht leisten. Denn ohne intakten Lebensraum haben wir alle keine Zukunft. Die Politik muss den Klimaschutz endlich an erste Stelle setzen.“ Senatorin Bettina Jarasch : „Der Klimabürger:innenrat hat klare und präzise Empfehlungen vorgelegt, mit denen die Politik sich nun gründlich beschäftigen wird – sowohl der Senat als auch das Abgeordnetenhaus. Ich bedanke mich sehr bei allen Teilnehmenden für diese engagierte ehrenamtliche Arbeit in einem so komplexen Themenbereich. Ganz offensichtlich wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Autoverkehrs: Darüber werden wir reden müssen. Der Senat wird die Empfehlungen im neuen Klima-Ausschuss beraten, das Abgeordnetenhaus im parlamentarischen Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.“ Im Bereich Mobilität gab es unter den Bürger*innen die höchste Zustimmung zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs: „Wir empfehlen, attraktivere Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu schaffen, durch den barrierefreien Ausbau des kompletten ÖPNV-Angebots in Berlin, insbesondere auch in den Zonen B und C.“ Bei der Verteilung von Straßenraum sprechen sich die Bürgerinnen und Bürger deutlich für den Vorrang von Bussen und Fahrrädern gegenüber dem Autoverkehr aus: Dazu gehört der Ausbau von Busspuren und Fahrradwegen sowie eine schnellere Taktung im ÖPNV. Der Klimabüger:innenrat empfiehlt zudem, Autofahren in Berlin weniger attraktiv und das Parken teurer zu machen. Als Sofortmaßnahme schlagen die Mitglieder autofreie Tage vor, an denen der öffentliche Nahverkehr kostenlos ist. Der Rat spricht sich darüber hinaus für die sofortige Ankündigung einer emissionsfreien Innenstadt ab 2030 aus. Von diesem Jahr an sollen innerhalb des S-Bahn-Rings keine Verbrennerfahrzeuge mehr fahren dürfen. 59 Prozent der Mitglieder des Klimabüger:innenrats sprechen sich auch gegen den Ausbau der A100 aus. Eine knappe Mehrheit erhielt die Empfehlung zur Ausweitung von Tempo 30-Zonen in der Stadt. Im Bereich Gebäude setzen die Bürger*innen auf eine schnellere energetische Sanierung des Gebäudebestands. Dazu sollen auch Sanierungspflichten beitragen, für die sich Berlin beim Bund stark machen soll. Auch in Milieuschutz-Gebieten sollen energetische Sanierungen im Interesse des Klimaschutzes möglich sein, Luxus-Sanierungen dagegen weiter verboten bleiben. Dabei ist dem Rat ein Schutz vor Mieterhöhungen und Rücksicht auch auf die Belange kleiner Vermieter*innen wichtig. Bei Neubauten sollen verschiedene Wohnungstypen berücksichtigt werden und Wohnungstauschbörsen sowie Mehrgenerationenhäuser gefördert werden. Die Empfehlungen im Bereich Energie erhielten insgesamt die höchsten Zustimmungswerte der Bürgerinnen und Bürger. So sprechen sich die Mitglieder für eine Reduktion bürokratischer Hürden aus, etwa bei der finanziellen Beteiligung der Bevölkerung am Solarausbau. Auch Bürgerenergieanlagen sollen gefördert werden. Es soll den Berlinerinnen und Berliner außerdem ermöglicht werden, eigene kleine PV-Anlagen, etwa auf dem Balkon, zu installieren. Das Land Berlin soll dafür im landeseigenen Stromnetz die technischen Voraussetzungen schaffen. Der Klimabürger:innenrat empfiehlt zudem ein Verbot von Gas- und Ölheizungen, auch im Bestand – bis 2035 sollen sie schrittweise ausgetauscht werden. Außerdem sollen Studiengänge und Ausbildungsgänge im Bereich klimaneutrale Wärmewende und Solarausbau gefördert werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Selbst eingebracht hatten die Mitglieder des Klimabürger:innenrats die zusätzlichen Themenfelder Konsum und Grünflächen . Hier empfiehlt der Klimabürger:innenrat u. a. eine stärkere Aufklärung für klimafreundliches Konsumverhalten, zum Beispiel in Bezug auf den Fleischkonsum, und den Ausbau der Bildungsarbeit zur Kreislaufwirtschaft. Lebensmittelverschwendung soll durch eine gesetzliche Regelung aktiv bekämpft werden. Berlin solle zudem Vorreiter bei der Dachbegrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen sein.
Die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geförderte Verbraucherzentrale Berlin stellt ein umfassendes Beratungsangebot zu Fragen des Energiesparens, zu Energieverträgen und zum Thema Energieschulden zur Verfügung. Denn die stetig steigenden Energiepreise belasten die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher stark, gerade jetzt. Zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben bereits Preiserhöhungen angekündigt oder ihre Tarife verteuert. Von der aktuellen Situation sind besonders Haushalte mit geringem Einkommen betroffen – ihnen bietet die Verbraucherzentrale mit der Energieschuldenberatung eine feste Anlaufstelle, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Daneben soll das Fachforum Energiearmut mehr Transparenz und eine Plattform für den Austausch schaffen. Dazu versammelt es Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft sowie sozialen Beratungsstellen an einem Tisch. Markus Kamrad, Staatssekretär für Verbraucherschutz, übernimmt die Schirmherrschaft des Fachforums Energiearmut. Markus Kamrad, Staatssekretär für Verbraucherschutz : „Die Sorge der Verbraucherinnen und Verbraucher, ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen zu können, ist verständlicherweise groß. Angesichts der hohen Energiepreise bin ich froh darüber, dass wir mit der Verbraucherzentrale Berlin eine Einrichtung fördern, die schnell und flexibel auf die wachsenden Beratungsbedarfe reagiert und die Berlinerinnen und Berliner in dieser Krise unterstützt. Und zwar nicht nur beim Energiesparen, sondern auch beim Umgang mit Energieschulden. Jetzt gilt es, alle Angebote, wie etwa den von den Berliner Regierungsfraktionen für den aktuellen Haushalt beschlossenen Hilfefonds, bestmöglich zu verzahnen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin zu unterstützen.“ Dörte Elß, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin : „Einige Energieversorger haben bedingt durch die steigenden Preise auf einmal die Belieferung eingestellt, weil sie in Insolvenz gegangen sind oder einfach nicht mehr liefern wollten. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in so einem Fall reagieren und neue Anbieter und Tarife suchen. Andere Energieversorger erhöhen auf einmal einseitig die Preise und verlangen horrende Abschlagszahlungen. Mit unserer Energierechtsberatung und regelmäßigen Web-Seminaren zum Thema können wir hier helfen.“ Weitere Informationen: Web-Seminar „Unseriöse Geschäftspraktiken einiger Energieversorger“ Termine: 07.06.2022, 13.06.2022 Uhrzeit: 16:30 – 18:00 Uhr Für Rückfragen:
Die Teilnehmenden für den ersten Berliner Klimabürger:innenrat stehen fest. In dem Anfang Februar gestarteten, aufwändigen Auswahlverfahren – zunächst per Los via Melderegister, dann nach repräsentativ quotierten Kriterien – sind 100 Berlinerinnen und Berliner gefunden worden, die ab dem 26. April in insgesamt neun Sitzungen über die klimaschutzpolitische Zukunft der Hauptstadt diskutieren und mitentscheiden sollen. Ihre Empfehlungen werden im Senat und im Abgeordnetenhaus beraten. Die künftigen Mitglieder des Klimabürger:innenrats kommen aus allen zwölf Bezirken und sind zwischen 17 und 80 Jahren alt. Ein Viertel von ihnen hat einen Migrationshintergrund, genau die Hälfte sind Frauen. Sie sollen stellvertretend für alle Berlinerinnen und Berliner, begleitet von Expertinnen und Experten, über Klimaschutz für Berlin diskutieren. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: „Politik braucht Beratung und Impulse, aus der Wissenschaft, aus der Zivilgesellschaft – aber auch von Bürgerinnen und Bürgern, die weder Fachleute noch Interessenvertreter sind. Eine solche Beratung organisiert Berlin nun als erstes Bundesland für das existenzielle Thema Klimaschutz. Ich bin sehr gespannt auf den Diskussionsprozess, auf die konkreten Empfehlungen – und ganz besonders freue ich mich darauf, die Mitglieder des Klimabürger:innenrats schon bald persönlich kennenlernen zu dürfen.“ Das Auswahlverfahren hatte die bestmögliche Repräsentation der Berliner Bevölkerung zum Ziel. Dafür wurden in einem ersten Schritt per Zufallsverfahren 2.800 Adressen von Berliner*innen mit dem Mindestalter 16 aus dem Melderegister gezogen. Sie wurden anschließend per Brief informiert, mit Auskünften über den Rat und der Bitte um Rückmeldung. Um die erfahrungsgemäß geringeren Rückmeldequoten von Angeschriebenen mit niedrigerem Bildungsstand zu erhöhen, wurden Personen aus bestimmten Ortsteilen – auf Grundlage des „Monitorings Soziale Stadtentwicklung“ – noch einmal persönlich zur Teilnahme eingeladen. Nach insgesamt vierwöchiger Rückmeldefrist hatten sich 238 Berlinerinnen und Berliner für die Teilnahme am Bürger:innenrat registriert. Aus ihnen wurden die 100 finalen Teilnehmenden ausgewählt – dabei sind (mittels eines Algorithmus der „Sortition Foundation“) die Kriterien Alter, Geschlecht, Bildungsabschluss, Migrationserfahrung und Wohnbezirk so berücksichtigt worden, dass ein möglichst genaues Abbild der Berliner Bevölkerung entstehen konnte. Organisator dieses Verfahren ist das Beteiligungsinstitut „nexus“ im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Christine von Blanckenburg, nexus-Projektleiterin: „Im Bürger:innenrat kommen Menschen an einen Tisch, die im Alltag wenig bis gar keinen Kontakt miteinander haben. Menschen mit und ohne Migrationserfahrung, Schülerinnen und Akademiker, Marzahner und Spandauerinnen. Sie übernehmen die wichtige Aufgabe, Empfehlungen aus der Bevölkerung heraus zu erarbeiten, wie die Transformation Berlins hin zu einer klimaneutralen Hauptstadt sozial gerecht für alle Berliner:innen gelingen kann. Ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Politik und Bevölkerung bestmöglich zusammenarbeiten können.“ Der Rat beschäftigt sich ab dem 26. April insbesondere mit den Themenfeldern Mobilität, Gebäude und Energie. Die Eröffnungsveranstaltung ist öffentlich und kann online verfolgt werden. In neun Sitzungen werden Expert*innen zu den Themenfeldern angehört, um valide Grundlagen für eine ergebnisoffene Diskussion zu schaffen. Anhand von konkreten Alltagsbildern entwickeln die Teilnehmenden dann Empfehlungen für sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen. Diese werden anschließend vom neu gegründeten Senatsausschuss für Klimaschutz geprüft und aufgegriffen.
Origin | Count |
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Bund | 181 |
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Type | Count |
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License | Count |
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