Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.
Der Schutzzweck des Biosphärenreservates besteht nach § 3 Abs. (2) 10. BRVO in der Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Siedlungsstrukturen mit traditionellem Dorfcharakter. Auf dieser Grundlage wurden in den Jahren 1997 bis 2007 in einer Reihe von Gemeinden Örtliche Entwicklungskonzeptionen erstellt (siehe Übersicht). Die Planer untersuchten dabei jeweils die historische Entwicklung der einzelnen Dörfer, erfassten bei der Bestandsaufnahme die ortstypische Architektur, wirtschaftliche, kommunale und soziale Strukturen sowie Naturdenkmale und nach § 26 SächsNatSchG besonders geschützte Bio-tope. Im Ergebnis dieser Erfassungen wurde eine Stärken- und Schwächenanalyse erarbei-tet, aus dem in gemeinsamen Beratungen mit interessierten Bürgern (Arbeitskreisen) Maßnahmekataloge erarbeitet wurden. Die Örtlichen Entwicklungskonzeptionen bilden heute die Grundlage u.a. für hauptsächlich kommunale, aber auch private Bau- und Umgestal-tungsmaßnahmen in den Dörfern sowie für die Verbesserung der sozialen, kommunalen und wirtschaftlichen Infrastruktur.
Bei der zugrundeliegenden Bodenkarte handelt es sich um die Darstellung von Bodenformengesellschaften. Areale einzelner Bodenformen können nicht ausgewiesen werden, weil die Struktur und Heterogenität der Bodendecke maßstabsbedingt nur noch die Kartierung von Gesellschaften erlaubt, die den Inhalt der Legenden bestimmen. Für das Thema Bodenarten des Oberbodens bedeutet dies, dass der Einfachheit halber gemittelte Bodenarten des Oberbodens für die Legendeneinheiten (Bodenformengesellschaften) angegeben werden.
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Neulandgewinner geben sich nicht mit dem Bestehenden zufrieden. Mit ihren Aktivitäten stärken sie die lokale und regionale Identität und den Zusammenhalt über Generationen und Herkunft hinweg. Sie finden Wege, nachhaltig zu leben, soziale und Generationengerechtigkeit mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ökosysteme zu verbinden. Sie schaffen Möglichkeiten für lebenslanges Lernen. Für ein gutes Leben vor Ort gestalten sie die soziale Infrastruktur. Sie bauen Werkstätten auf und bieten Gelegenheiten für Begegnungen der Generationen. Generationen. Sie denken Mobilität neu und schaffen kulturelle Orte für Jung und Alt, an denen Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Traditionen und neue Ausdrucksformen gepflegt werden. Sie arbeiten mit Flüchtlingen und Kindern, Jung und Alten und erfinden die dörfliche oder städtische Gemeinschaft neu. Sie erproben neue Wege der demokratischen Teilhabe vieler. Ihre Ideen und Wege sind oft sind oft unkonventionell, stellen aber immer das Gemeinwohl und das offene, solidarische Miteinander in den Mittelpunkt. Sie wirken in die Gesellschaft hinein, indem sie stabile zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen zivilgesellschaftliche Beziehungen und Strukturen aufbauen, neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter gewinnen und als starke Akteure gegenüber Politik und Verwaltung für ihre Anliegen eintreten. Das Programm wird für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschrieben. Das Thünen-Institut für Ländliche Entwicklung e. V. und Neuland gewinnen e. V. führen das Programm gemeinsam durch. Bewerben können sich Menschen die etwas verändern wollen, die gemeinsam die Gesellschaft und den demografischen Wandel gestalten wollen, die kreativ sind und andere für ihre Ideen begeistern können die in einer aktiven Bürgergesellschaft eine notwendige Voraussetzung für Lebensqualität sehen vor Ort sehen und die den Austausch im Neulandgewinner-Netzwerk suchen und aktiv unterstützen wollen. Bewerben können sich Menschen, die ein Projekt in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins durchführen wollen. Der Neulandgewinner ist die Person, die bereits im Auswahlverfahren im Mittelpunkt des Projektes steht und während der Förderdauer alle Verpflichtungen (Mentoring, Teilnahme an Workshops und Vernetzungsveranstaltungen) übernimmt, d.h. das Projekt nach außen vertritt. Projekt nach außen vertritt - damit ist nicht die rechtliche Vertretung gemeint. Projektförderung: Wie in den vergangenen Programmrunden werden voraussichtlich rund 20 Neulandgewinner in das Programm aufgenommen werden. Die Laufzeit der Projektförderung beträgt zwei Jahre. Ein Projektstart ist frühestens zum 01.01.2025 möglich. Mentoring: Alle Programmteilnehmenden erhalten ein individuelles Mentoring zur Entwicklung und Umsetzung ihres Vorhabens. Qualifizierung: In Workshops lernen die Teilnehmenden mit und von anderen Neulandgewinnern. Die Themen werden nach Bedarf ausgewählt. Zusätzlich können Webinare zu Fachthemen stattfinden. Vernetzung: Innerhalb des Programms werden verschiedene Vernetzungsformate zum Austausch untereinander, mit Neulandgewinnern untereinander, mit Neulandgewinnern aus früheren Runden und mit relevanten Akteuren aus Politik und Verwaltung angeboten. Sichtbarkeit: Unsere Kommunikationsmaßnahmen schaffen Aufmerksamkeit für Ihre Ideen und Projekte. Ihre Themen werden auf den OPEN Neuland Festivals und dem ÜBERLAND Festival aufgegriffen und präsentiert - aber auch über Publikationen und Social Media-Kanäle verbreitet. Das Projekt sollte eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern, dabei gemeinwohlorientiert arbeiten lokal und sozial wirken ländliche Räume gestalten und stärken Partizipation und Teilhabe für andere ermöglichen und Vorbild für andere sein wollen. Ihr Projekt sollte regional verankert sein eine realistische Umsetzungsperspektive und die Chance auf Verstetigung haben. Das Projekt, mit dem Sie sich bewerben, erfüllt reguläre Aufgaben im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Träger des Projekts sind überregionale Organisationen und Verbände, Landkreise und andere übergeordnete Institutionen. Das Projekt zielt auf eine wirtschaftliche Tätigkeit oder den Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur. Das Projekt besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb, dem Bau oder der Sanierung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude). Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig. Für die Online-Bewerbung sind zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan erforderlich. Ist die Bewerbung überzeugend, besucht Sie eine Jury vor Ort. Aus allen Besuchen werden diejenigen ausgewählt, die sich der Jury präsentieren. Der Neuland gewinnen e.V. ist eine Gemeinschaft von Menschen aus höchst unterschiedlichen Werkstätten des guten Lebens in vielen ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Die Menschen hinter Neuland gewinnen e.V. suchen und entwickeln die Potenziale für ein respektvolles Zusammenleben mit jedermann, sehen die gesellschaftlichen Veränderungen als Chance und bieten ideenreich und mutig selbst Lösungen an. Die Vereinsaktivitäten fördern, vernetzen und stärken die Landaktivist*innen und geben den Engagierten im ländlichen Raum eine Stimme. Der Verein besteht seit 2017 und leitet seinen Namen von dem Förderprogramm „Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort“ ab.
Als Grundlage für die Rohstoffgewinnung in Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart, ein Rohstoffsicherungskonzept zu erarbeiten, das nun vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) vorgelegt wurde. Auf 104 Seiten ist das Rohstoffpotential des Landes erfasst, analysiert und bewertet. Ziel ist es, die fachliche Informationslage und die planerische Sicherheit für die Landes- und Regionalplanung deutlich zu verbessern. Dabei wurden neben den lagerstättengeologischen und -wirtschaftlichen Fragestellungen auch Details zu den Verteilungsräumen, den Verbraucherstrukturen sowie den sozialen Strukturen berücksichtigt. Der Kenntnisstand zur Rohstoffverbreitung kann Importabhängigkeiten minimieren und die einheimische Wertschöpfung stärken. Die Umsetzung der empfohlenen Rohstoffsicherung trägt zur Stabilität der Lieferketten bei. Das Rohstoffsicherungskonzept zeigt, dass Sachsen-Anhalt über ein vielfältiges Potential an Rohstoffen verfügt. Für zahlreiche Rohstoffarten reichen die prognostizierten Vorräte bei gleichbleibenden Fördermengen noch für mindestens fünfzig Jahre. Jedoch ist ihre Gewinnung in fast allen Betrieben nur für relativ kurze Zeiträume – meist weniger als zehn Jahre – zugelassen. Die Konflikte mit anderen Raumnutzungen sowie die oft fehlende Akzeptanz für eine Rohstoffgewinnung führen zu umfangreichen und zeitintensiven Genehmigungsverfahren. Aufgrund nicht vorhandener Fachplanungen kann die Rohstoffgewinnung nur mit den Instrumenten der Raumordnung gesichert werden. Jede überplante bzw. überbaute Lagerstätte ist für die Rohstoffversorgung und als Daseinsvorsorge für kommende Generationen verloren. Eine frühzeitige raumordnerische Abwägung und Festlegungen zur Rohstoffsicherung sollen zu einer durchgehenden Rohstoffversorgung führen, um den Erhalt von Wertschöpfungsketten und erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu ermöglichen. In Sachsen-Anhalt sind 251 Lagerstätten mit oberflächennah anstehenden Rohstoffen wie Kalkstein, Hartgestein, Quarzsand, Kiessand, Ton/Kaolin, Werk- und Dekostein sowie Torf erfasst. Diese verteilen sich auf insgesamt 317 km² und entsprechen damit etwa 1,5 % der Landesfläche. Aus fachlicher Sicht sind 37 % (115 km²) davon als landesbedeutsame Lagerstätten einzustufen. Daran gebunden sind vorrangig die Wertschöpfungen der Zement-, Soda- und Glasindustrie sowie anteilig der Bauwirtschaft. Weitere 45 % (143 km²) dieser Rohstoffflächen dienen der regionalen Versorgung, vorwiegend der Bauwirtschaft. Die 13 tiefliegenden Lagerstätten für Kali-/Steinsalz und Erdgas sind alle landesbedeutsam. Sie umfassen insgesamt rund 2700 km². Die meisten in Nutzung befindlichen Lagerstätten basieren auf Erkundungen, die bereits vor der deutschen Wiedervereinigung durchgeführt worden sind. Das bedeutet, dass jetzt auch die Aufsuchung zukünftiger Lagerstätten in Gebieten mit zu erwartendem geologischem Potential (Standortgebundenheit der Rohstoffe) ermöglicht und vorsorglich gesichert werden sollte. Nur ein fortlaufender Kenntnisgewinn zu den geologischen Verhältnissen gewährleistet eine vorausschauende, nachhaltige Versorgung unserer Gesellschaft mit Rohstoffen. Das Aufzeigen von Rohstoffpotentialen im Vorfeld der industriellen Nutzung ist eine staatliche Aufgabe. Sie können das Rohstoffsicherungskonzept für Bodenschätze Sachsen-Anhalt hier herunterladen: Rohstoffsicherungskonzept_LSA_2024.pdf (PDF, barrierearm)
Verpackungsabfälle In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ist die größte und älteste Hochschule Sachsen-Anhalts. Sie bietet ein umfassendes Fächerspektrum in den Geistes-, Sozial-, Natur- und den medizinischen Wissenschaften. Im CHE-Hochschulranking erreicht sie regelmäßig Spitzenplatzierungen. Mit ihrer zukunftsgerichteten Forschung und Lehre sowie dem damit verbundenen Innovationstransfer trägt sie zudem maßgeblich zur Bedeutung des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt bei und ist im Rennen um die begehrte Exzellenzförderung mit einer Antragsskizze weiter dabei. Das wissenschaftliche Profil der MLU ist geprägt durch die naturwissenschaftlichen Schwerpunkte „Materialwissenschaften – Nanostrukturierte Materialien“ und „Biowissenschaften – Makromolekulare Strukturen und biologische Informationsverarbeitung“ sowie durch die geisteswissenschaftlichen Schwerpunkte „Aufklärung-Religion-Wissen“ und „Gesellschaft und Kultur in Bewegung. Diffusion – Experiment – Institution“. Die von der MLU beantragten Exzellenzcluster sind aus bereits etablierten und erfolgreichen Forschungsschwerpunkten hervorgegangen.Sie zielen auf die Entwicklung einer energieeffizienteren Elektronik , auf nachhaltigere Kunststoffe und neue Implantat-Technologien sowie auf die Erforschung der Gründe für globale Krisen . (Mehr zu den Clustern) Auch über die beantragten Exzellenzcluster hinaus betreiben die Wissenschaftler:innen an der Uni Halle Spitzenforschung, beispielsweise am Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig (iDiv). Das iDiv ist seit 2012 ein Forschungszentrum der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hier arbeiten Wissenschaftler:innen aus aller Welt daran, die Grundlagen für die Erfassung und den nachhaltigen Umgang mit der Biodiversität unserer Erde bereitzustellen. Die exzellente Expertise der iDiv-Trägerinstitutionen wird durch zahlreiche außeruniversitäre Einrichtungen gestützt und bereichert. Die Forschung der MLU bieten ideale Anknüpfungspunkte für Kooperationen in der Region und im Land Sachsen-Anhalt insgesamt. Das zeigt sich auch in der engen Verzahnung mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Halle und Umgebung sowie mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Örtlich sichtbar wird das beispielsweise auf dem Weinberg-Campus in Halle, dem zweitgrößten Technologiepark im Osten Deutschlands . Dort hat die Universität ihre naturwissenschaftlichen Institute konzentriert und arbeitet mit ansässigen Unternehmen und Partnern der großen deutschen Forschungseinrichtungen , wie der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft. Internationaler Austausch ist wesentlicher Bestandteil von wissenschaftlichem Erfolg und zukunftsorientierter Lehre. Als größte Hochschule Sachsen-Anhalts arbeitet die MLU mit weit über 250 Hochschulen aus aller Welt in ihren Studienprogrammen und in gemeinsamen Forschungsprojekten zusammen. Mit rund 100 Hochschulen weltweit hat die Universität eine Hochschulpartnerschaft abgeschlossen. In vier internationalen Studienprogrammen bietet die MLU auch einen doppelten Abschluss mit Partneruniversitäten im Ausland für ihre Studierenden an. Fast zehn Prozent der Studierenden der MLU kommen aus dem Ausland. Die MLU fördert und betreibt aktiv Wissens- und Technologietransfer. Als Gründerhochschule des Landes Sachsen-Anhalt setzt sie einen Strategieschwerpunkt des Wissens- und Technologietransfers auf innovative Unternehmensgründungen . Bei der Strategieentwicklung wurde die Universität 2012 bis 2016 als einzige Hochschule des Landes Sachsen-Anhalts vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Wettbewerb „EXIST Gründungskultur − Die Gründerhochschule“ gefördert. Im Rennen um die begehrte Exzellenzförderung des Bundes war die Uni Halle in der ersten Runde mit der Projektskizze „Zentrum für chirale Elektronik“ erfolgreich. Nicht weitergekommen sind folgende Antragsskizzen:
682000 683000 684000 685000 686000 687000 688000 689000 690000 691000 692000 693000 694000 695000 696000 GEK Uchte - Tanger Lage in Sachsen-Anhalt Blattschnitt 1 2 5853000 U_PA02 h % 5853000 h[ h U_WH01 h U_PA01 45 67 89 h h h U_PA03 3 5852000 5852000 h % Uchte h h U_PA04 U_PA05 SC_PA01 U_PA07 h h % h U_PA13 h U_PA17 U_PA14 5850000 h h h U_PA18 h h h h Projektgewässer GEK UTA U_PA16 Gewässerordnung h U_PA19 U_WH03 1 [ h h U_PA15 h h h h h Uchte h U_PA12 h h h U_PA10 SC_WH07 h SC_PA05 h h h 2 h U_PA20 % U_PA21 U_WH04 h Maßnahmekomplex I h h h h U_PA22 Projektgebiet h [ SC_WH11 SC_PA14 5848000 SC_PA16 A14 - Erxleben U_PA25 h h % SC_PA15 h h U_PA24 h h h 5848000 SC_WH12 raben h h Schau g h h U_PA26 SC_WH13 U_WH05 WanderhindernisseMaßnahmekategorie ! ! ! ! ! ! ! ! ! " Brücke D Damm Düker Durchlass #Sohlbauwerk "Stauanlage / Wehr DG_WH1Bsp. Nummerierung Ersatzloser Rückbau Neubau einer technischen Rampe Neubau einer flach geneigten Sohlgleite Neubau eines Umgehungsgerinnes Modifizierung Umgehungsgerinne Umbau/Modifizierung Sohlgleite Umbau in besser passierbare Anlage Machbarkeitsstudie keine Maßnahmen Maßnahmekomplex II Maßnahmekategorien h U_PA27 5847000 5847000 h h [h [ h SC_PA17 Planungsabschnitt mit Nr. [ SC_PA13 h U_PA23 % SC_WH10 Fließrichtung 5849000 SC_WH08 SC_PA12 h h h h SC_WH04 h h h U_PA09 h h 5850000 h % SC_PA11 5849000 h SC_WH05 U_WH02 [ SC_PA10 U_PA11 SC_WH03 h h SC_PA08 SC_PA09 SC_WH02 h [ h [h A14 - Erxleben SC_WH09 [ h SC_WH06 SC_PA07 U_PA08 h SC_PA04 SC_PA06 A14 - Erxleben h h 5851000 h 5851000 h SC_PA03 % U_PA06 h h [ SC_PA02 A14 - Erxleben h h h SC_WH01 Bepflanzung der Ufer U_WH06 Strukturentwicklung beobachten / Strukturen verdichten U_WH07 U_PA28 h Strukturverbesserung mit QP-Aufweitung h Strukturverbesserungen mit QP-Einengung Installation von Trittsteinen 5846000 5846000 Laufverlegung Klein Schwechten U_PA29 Uferanrisse Verbesserung LWH keine Maßnahmen DG_PA1 Bodenbereinigungs- u. Flurneuordnungsverfahren h h A14 - Erxleben Bsp. Nummerierung U_PA30 abgeschlossen 5845000 h 5845000 h anhängig U_PA31 Klein Schwechten U_WH08 h h U_WH09 h % U_PA32 h Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg h A14 - Rochau Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 5844000 5844000 Auftraggeber: U_PA33 h Rochau Auftragnehmer: U_PA34 IHU GEOLOGIE UND ANALYTIK GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR - HYDRO - UND UMWELTGEOLOGIE mbH h Gewässerentwicklungskonzept Uchte-Tanger 5843000 5843000 h Maßnahmeübersicht U_PA35 1:25.000 Maßstab: km 0 682000 683000 684000 685000 686000 687000 688000 689000 690000 691000 692000 693000 h h Pfad: F:\Projekte\FB5\fb501223_GEK_Uchte_Tanger\bt\GIS\02_GIS_GEK_UTA\A07_Maßnahmeübersicht_GEK_UTA.mxd [ " A14 - Erxleben BAB 14 (Planung, Quelle: Autobahn GmbH) Datenquelle(n): Darstellung auf der Grundlage digitaler Daten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Februar 2023 Kartengrundlage: DTK25, DTK50 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2023] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA. Die Karte ist urheberrechtlich geschützt, Vervielfältigungen aller Art, wie Reproduktionen, Nachdrucke, Kopien, Verfilmungen, Digitalisierung, Scannen, Speicherung auf Datenträgern u.a.m. sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers zulässig. 694000 695000 696000 0,5 1 ´ Lagestatus:LS489 Bearbeiter:Schickhoff/EllmannProjekt:FB501223Plan-Nr.:A07 Grafik:HabendorfStand:22.09.2023Blatt:1 von 9 677000 678000 679000 680000 681000 682000 683000 684000 685000 686000 687000 A14 - Rochau 688000 689000 690000 5843000 676000 5843000 675000 GEK Uchte - Tanger Lage in Sachsen-Anhalt Blattschnitt 1 Klein Schwechten A14 - Rochau h ab h 5841000 en h h h ck gr SP_PA12 SP_WH10 SP_PA11 h SP_WH16 5840000 h SP_PA13 h h h SP_WH17 SC_PA10 h h h 5840000 % h 9 h h SP_WH19 Sp e h SP_PA21 SP_WH18 h SP_WH11 SP_PA16 h SP_PA20 8 [ SP_PA19 SP_WH14 [ [ SP_WH15 h 7 SP_PA14 h 5841000 SP_WH12 h SP_PA15 SP_PA17 h SP_PA18 6 [ SP_WH13 5 " Rochau 3 4 5842000 5842000 2 h h h 5839000 5839000 h h ck gr ab % Planungsabschnitt mit Nr. Wanderhindernisse SP_PA07 Sp e h Maßnahmekomplex I en SP_PA04 5838000 h h h h h h h SP_WH31 SP_WH32 Brücke D A14 Neuendorf am Speck h Maßnahmekategorie 5837000 SP_PA28 A14 - Schernikau h SP_WH40 A14 Neuendorf am Speck SP_WH41 Damm Düker Durchlass #Sohlbauwerk "Stauanlage / Wehr DG_WH1Bsp. Nummerierung Ersatzloser Rückbau ! ! ! ! ! ! ! ! ! Neubau einer technischen Rampe " Neubau einer flach geneigten Sohlgleite Neubau eines Umgehungsgerinnes Modifizierung Umgehungsgerinne [ SP_WH39 Projektgebiet h [ h SP_WH06 h h SP_WH30 h #2 ## % Fließrichtung [ 5838000 SP_WH07 h h " [ SP_WH27 SP_PA05 [[ h h SP_WH38 1 SP_WH08 [ SP_WH25 Projektgewässer GEK UTA Gewässerordnung h SP_WH23 SP_WH24 SP_PA06 SP_PA08 [ SP_WH37 5837000 SP_WH09 h SP_WH36 SP_PA27 SP_PA09 SP_WH22 [h h SP_PA26 SP_WH35 SP_WH29 SP_WH33 SP_WH34 h SP_WH28 SP_PA24 SP_PA25 SP_WH26 h SP_PA23 SP_WH20 h SP_WH21 SP_PA22 Umbau/Modifizierung Sohlgleite Umbau in besser passierbare Anlage Machbarkeitsstudie keine Maßnahmen 5836000 5836000 Maßnahmekomplex II Maßnahmekategorien Bepflanzung der Ufer Strukturentwicklung beobachten / Strukturen verdichten Strukturverbesserung mit QP-Aufweitung Strukturverbesserungen mit QP-Einengung Installation von Trittsteinen Laufverlegung A14 - A14 - Möringen Möringen A14 - Möringen Verbesserung LWH 5835000 A14 - Möringen 5835000 Uferanrisse A14 - Möringen keine Maßnahmen DG_PA1 Bsp. Nummerierung Bodenbereinigungs- u. Flurneuordnungsverfahren abgeschlossen anhängig % z Auftraggeber: n 5833000 5833000 et Ri gr e ab A14 - Möringen A14 - Möringen 681000 682000 683000 684000 685000 686000 687000 688000 689000 Maßnahmeübersicht R_PA03 5832000 5832000 680000 GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR - HYDRO - UND UMWELTGEOLOGIE mbH R_WH06 690000 Maßstab: 1:25.000 0 0,5 1 km ´ Lagestatus:LS489 Bearbeiter:Schickhoff/EllmannProjekt:FB501223Plan-Nr.:A07 Grafik:HabendorfStand:22.09.2023Blatt:2 von 9 [ 679000 IHU GEOLOGIE UND ANALYTIK [ 678000 Auftragnehmer: [ 677000 Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg [ 676000 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Gewässerentwicklungskonzept Uchte-Tanger R_WH07 675000 5834000 A14 - Möringen [[ Pfad: F:\Projekte\FB5\fb501223_GEK_Uchte_Tanger\bt\GIS\02_GIS_GEK_UTA\A07_Maßnahmeübersicht_GEK_UTA.mxd 5834000 BAB 14 (Planung, Quelle: Autobahn GmbH) Datenquelle(n): Darstellung auf der Grundlage digitaler Daten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Februar 2023 Kartengrundlage: DTK25, DTK50 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2023] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA. Die Karte ist urheberrechtlich geschützt, Vervielfältigungen aller Art, wie Reproduktionen, Nachdrucke, Kopien, Verfilmungen, Digitalisierung, Scannen, Speicherung auf Datenträgern u.a.m. sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers zulässig. h 693000 694000 695000 696000 697000 698000 699000 700000 701000 702000 703000 704000 705000 5843000 5843000 692000 h 691000 U_PA35 GEK Uchte - Tanger Lage in Sachsen-Anhalt Blattschnitt 1 2 Klein Schwechten 5 67 89 5842000 h 5842000 h h " U_WH10 h h U_PA37 4 h U_PA36 3 U_PA38 5841000 h h Uc ht e [ 5841000 U_WH11 U_PA39 5840000 % U_PA40 h h h h 5840000 Lindtorf 1 2 U_WH13 h Speckgraben Projektgebiet h h U_PA43 h h A14 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am Speck h % [ 5837000 U_WH16 U_PA45 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am Speck U_PA46 Sohlbauwerk "Stauanlage / Wehr DG_WH1Bsp. Nummerierung Neubau eines Umgehungsgerinnes Modifizierung Umgehungsgerinne Umbau/Modifizierung Sohlgleite Umbau in besser passierbare Anlage Machbarkeitsstudie keine Maßnahmen Bepflanzung der Ufer Strukturentwicklung beobachten / Strukturen verdichten Strukturverbesserungen mit QP-Einengung [ h h KU_PA04 h N_WH02 h h Ku hg h h anhängig KU_WH05 BAB 14 (Planung, Quelle: Autobahn GmbH) r h aben [ KU_PA07 h h h [h U_PA50 Bsp. Nummerierung abgeschlossen N_PA03 U_PA49 U_WH18 DG_PA1 KU_WH04 N_PA02 h [ [ N_WH03 keine Maßnahmen Bodenbereinigungs- u. Flurneuordnungsverfahren KU_PA06 h h % h h h N_WH01 [ U_PA48 KU_PA05 h h N_PA01 [ h h KU_PA03 Verbesserung LWH KU_WH03 h A14 Neuendorf am Speck Uferanrisse 5835000 h % [ U_PA47 Laufverlegung KU_PA02 5834000 h Installation von Trittsteinen KU_WH02 A14 Neuendorf am Speck 5834000 Neubau einer flach geneigten Sohlgleite Maßnahmekategorien KU_WH01 h N_PA04 Datenquelle(n): Darstellung auf der Grundlage digitaler Daten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Februar 2023 Kartengrundlage: DTK25, DTK50 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2023] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA. Die Karte ist urheberrechtlich geschützt, Vervielfältigungen aller Art, wie Reproduktionen, Nachdrucke, Kopien, Verfilmungen, Digitalisierung, Scannen, Speicherung auf Datenträgern u.a.m. sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers zulässig. KU_WH06 KU_PA08 [ U_WH20 [ A14 - Möringen 5833000 h h Uch h U_WH19 h h h 5832000 Maßnahmeübersicht raben Flottg [ h 694000 [ [ h 693000 U_WH22 U_PA54 [ h IHU GEOLOGIE UND ANALYTIK Gewässerentwicklungskonzept Uchte-Tanger [ [[ h 692000 Auftragnehmer: Neuer U_PA53 U_WH29 691000 h U_WH27 h [ [ U_WH28 h U_WH21 U_PA55 Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR - HYDRO - UND UMWELTGEOLOGIE mbH 5832000 U_PA52 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft KU_WH07 [ 5833000 [ te [ Auftraggeber: N_WH04 h U_PA51 [ Pfad: F:\Projekte\FB5\fb501223_GEK_Uchte_Tanger\bt\GIS\02_GIS_GEK_UTA\A07_Maßnahmeübersicht_GEK_UTA.mxd Durchlass Neubau einer technischen Rampe Strukturverbesserung mit QP-Aufweitung h h 5835000 5836000 h 5836000 h te Uc h U_WH17 A14 Neuendorf am Speck Düker # KU_PA01 A14 Neuendorf am Speck A14 - Möringen Damm Ersatzloser Rückbau ! ! ! ! ! ! ! ! ! Maßnahmekomplex II A14 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am Speck Brücke D h A14 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am Speck Maßnahmekategorie [ U_WH15 am Speck Planungsabschnitt mit Nr. Wanderhindernisse " A14 Neuendorf am Speck A14 Neuendorf am A14 Neuendorf A14 Neuendorf Speck A14 am Speck h Maßnahmekomplex I U_PA44 5837000 h SP_PA04 5838000 U_WH14 SP_WH03 SP_PA03 Fließrichtung % h [ 5838000 ## % Projektgewässer GEK UTA Gewässerordnung " [ h h # [ h SP_WH01 U_PA42 hh SP_WH04 SP_PA01 hh SP_WH02 h SP_WH05 U_WH12 h SP_PA02 5839000 A14 Neuendorf am Speck h 5839000 U_PA41 695000 696000 697000 698000 699000 700000 701000 702000 703000 704000 705000 Maßstab: 1:25.000 0 0,5 1 km ´ Lagestatus:LS489 Bearbeiter:Schickhoff/EllmannProjekt:FB501223Plan-Nr.:A07 Grafik:HabendorfStand:22.09.2023Blatt:3 von 9
Umweltgerechtigkeit kann nur als ein multidimensionales Thema betrachtet werden, es bedarf der integrierten Analyse und zusammenführenden Darstellung verschiedener Umweltbelastungen, aber auch von Umweltressourcen in ihrer sozialräumlichen Verteilung. Im Ergebnis des zweistufigen Umweltgerechtigkeitsmonitorings wurden folgende (integrierte) Mehrfachbelastungskarten erarbeitet: „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt “, sie zeigt die vier umweltbezogenen Mehrfachbelastungen (Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung); „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte Umwelt und Soziale Problematik “, sie erweitert die erste Karte um den 5. Kernindikator Soziale Problematik (vgl. Abb. 9), „ Integrierte Mehrfachbelastungskarte – thematisch ”, in dieser Karte wird die Art der Umweltbelastung in den einzelnen Planungsräumen der Stadt qualitativ abgebildet (vgl. Abb. 10); „ Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2014/15 “, sie stellt neben den fünf Kernindikatoren noch das besonders hohe Gesundheitsrisiko sowie die Betroffenheit (Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den Planungsräumen) dar. Ergebnisse im stadtweiten Vergleich Die Auswertung zeigt: die Umweltgerechtigkeit ist im Stadtgebiet sehr unterschiedlich verteilt. Es gibt mithin eine hohe Dringlichkeit für die weitere Konkretisierung der Datenerfassung und -analyse und daraus abzuleitender Maßnahmen. Dabei zeigt sich zugleich die enge Abhängigkeit zwischen dem Sozial-Index und den betrachteten Umweltindikatoren: Die Korrelation dieser Mehrfachbelastung der Umweltvariablen mit dem Sozial-Index zeigt den Zusammenhang, also den Grad der Umwelt( un )gerechtigkeit, in Berlin auf. So weisen die zwei-, drei- oder gar vierfach umweltbelasteten Planungsräume einen deutlich höheren Anteil an niedrigen und sehr niedrigen Indexwerten auf. Im Gegensatz dazu sind PLR ohne Umweltbelastung ganz wesentlich durch sehr hohe/hohe Indexwerte geprägt. Schwerpunktbereich Innenstadt Die Analyse der räumlichen Verteilung der Umweltungerechtigkeit zeigt die deutliche Konzentration im Innenstadtbereich Berlins, wie zum Beispiel die hohe Mehrfachbelastung durch Umweltfaktoren und das Zusammentreffen mit niedrigem sozialen Status im nördlichen Bereich des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, im Wedding, dem südlichen Bereich des Bezirks Reinickendorf, und in Nord-Neukölln. Eine sehr geringe/geringe Umweltbelastung und ein sehr hoher/hoher sozialer Status, finden sich dagegen vor allem in den äußeren Bezirken. Bei genauerem Blick auf die Zahlen, insbesondere im Schwerpunktbereich Innenstadt, ergibt sich folgende Situation: in der erweiterten Innenstadt wohnen insgesamt rund 1,58 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Betrachtet man die von einzelnen Kernindikatoren betroffene Bevölkerung, so ist ein Anteil von etwa 200.000 (12,7 %) von einer hohen Lärmbelastung, ca. 730.000 (46,2 %) von hoher Luftbelastung, 870.000 (55,1 %) von einer schlechten Grünflächenversorgung sowie rund 1,45 (91,8 %) Mio. Einwohnerinnen und Einwohner von einer hohen bioklimatischen Belastung betroffen. Auch bei der Zahl der mehrfach betroffenen Planungsräume ist das Schwerpunktgebiet überproportional vertreten. So befinden sich hier 1 PLR mit einer 5-fachen Belastung (von 3 insgesamt), 11 von 17 mit einer 4-fachen Belastung sowie 59 von 71 mit einer 3-fachen Belastung. Die überproportionale Belastung spiegelt sich vergleichbar der Einwohnerbetroffenheit, auch bei den einzelnen Indikatoren wider. Von den 173 PLR im „Vorranggebiet Luftreinhaltung“ sind beim Lärm insgesamt 29 (6,5 % aller Berliner PLR), im Bereich Luftschadstoffe 85 (19,0 %), im Bereich Grünversorgung 81 (18,1 %), im Bereich thermische Belastung 152 (34,0 %) sowie im Bereich Sozialstruktur 42 (9,4 %) PLR hoch bzw. sehr hoch belastet. Von den 173 PLR innerhalb des Innenstadtbereichs haben 64 (37,0 % der „Innenstadt-PLR“) Räume eine überwiegend (d.h. mehr als 66 % der Adressen) einfache Wohnlage, hiervon sind 10 (5,8 %) zusätzlich von sehr hoher Lärm- und/oder Luftbelastung betroffen. Der Blick auf die Bezirke zeigt nach den oben stehenden Aussagen – nicht überraschend – eine massive Ungleichheit der Verteilung der Mehrfachbelastung. Bezogen auf die Anteile der Betroffenheit der . Einwohnerinnen und Einwohner ist der Bezirk Mitte am stärksten belastet. Über 50% der Bewohner sind mindestens dreifach belastet. Weitere Bezirke mit einem relativ hohen Anteil mehrfach betroffener Bevölkerung sind Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf. Dagegen stellen Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf die Bezirke mit den prozentual am wenigsten durch Mehrfachbelastung betroffenen Bewohnern dar. Deutlich wird auch, dass innerhalb der Bezirke selbst eine unterschiedliche Betroffenheit vorzufinden ist. Fast immer sind die innerstädtischen, dicht bebauten Ortsteile (z.B. Neukölln-Nord) gegenüber den offener geprägten Bereichen benachteiligt. Dort, wo auch in äußeren Ortsteilen Berlins gründerzeitlich verdichtete Strukturen oder Großsiedlungen (gleich ob Ost oder West) zu finden sind (z.B. Spandau und Marzahn), sind regelmäßig auch höhere Kategorien der Belastung anzutreffen. Bezirksübergreifend Bezirksbezogene Ergebnisse
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