Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Aktuelle Daten finden sich in dem Dienst "Regionalstatistische Daten der Stadtteile Hamburgs". Statistische Daten zu Bevölkerungs- und Sozialstruktur in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord. Die Bevölkerung nach Alter sowie die Ausländerinnen und Ausländer sind dem Melderegister zum 31.12.2014 entnommen und umfassen nur Haupt- und alleinige Wohnsitze. Die Bevölkerungsdichte in km² hat die gleiche Quelle als Grundlage sowie die planimetrierte Fläche des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurde aus dem Melderegister 31.12.2014 (nur Hauptwohnsitz) durch Schätzungen mit MigraPro ermittelt. Die Haushaltsdaten wurden aus dem Melderegister 31.12.2014 durch Schätzungen mit HHGen ermittelt. Der Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden bezieht sich auf alle Haushalte mit Kindern. Die Beschäftigtenquote umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014. Der Arbeitslosenanteil umfasst die Arbeitslosen nach SGB II und SGB III im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014.
Web Feature Service (WFS) stellt die statistischen Gebieten in Hamburg zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.
Die Einteilung Hamburgs in jetzt 943 Statistische Gebiete (Stand: April 2016) erfolgte im Anschluss an die Volkszählung 1987. Die Statistischen Gebiete sind eine Zusammenfassung von nebeneinander liegenden Baublöcken, die hinsichtlich ausgewählter baulicher und sozialstruktureller Merkmale homogen und damit vergleichbar sind. Sie schneiden keine Stadtteile, jedoch in einigen Bereichen Ortsteilgrenzen. Eine breite Palette an sozialstruktureller Informationen werden für diese Gebietseinheiten abrufbar vom Statistikamt Nord bereitgestellt. Die Gültigkeit der vorliegenden Datensätze endet am 31.12.2016
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Stipendium von Umweltbundesamt, Stiftung Bauhaus Dessau und Kulturpark e.V. für Künstler*innen in Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen und Zeitzeug*innen Im Juli 2022 wird in Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt zum ersten Mal das Festival OSTEN stattfinden, das zeitgenössische Positionen aus Bildender Kunst, Theater und künstlerischer Forschung zusammenbringt. Hintergrund des Festivals ist die Idee, in einem Netzwerk aus Kulturinstitutionen, Künstler*innen und lokalen Akteur*innen an einem anderen Bild vom Osten zu arbeiten, das die Besonderheiten der Geschichte, der Landschaft und der sozialen Struktur im Osten zum Anlass nimmt, um Fragen zu reflektieren, die über das Lokale hinaus gehen. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Stiftung Bauhaus Dessaus beteiligen sich an dem Projekt mit der Auflage eines Tandemstipendiums für drei Künstler*innen, die gemeinsam mit Wissenschaftler*innen und Zeitzeug*innen ein Projekt in Bitterfeld entwickeln werden. Dritter Partner ist der das Festival organisierende Kulturpark e.V. Das Stipendium ermöglicht Künstler*innen für zwei Monate den Aufenthalt in der Region und bietet Wissenschaftler*innen und Zeitzeug*innen eine einzigartige Möglichkeit des interdisziplinären Austauschs. Das Festival schlägt Bitterfeld-Wolfen als Beispiel und Experimentierfeld für eine künstlerische Erforschung von gesellschaftlicher und ökologischer Transformation vor. Die Region steht exemplarisch für den Raubbau der Natur durch den Menschen in den vergangenen 150 Jahren. Sie ist zugleich ein Beispiel für den rasanten Wandel nach der Wiedervereinigung sowie für eine gelungene ökologische Sanierung. Diese Prozesse von Industrialisierung, politischem Systemwechsel, ökonomischem Umbruch und ökologischer Bewusstwerdung hat Spuren hinterlassen – bei den Menschen wie auch in der Landschaft. Wie lassen sich diese gewaltigen Transformationsvorgänge, die die biografische, politische und ökologische Landschaft komplett verändert haben, erfahrbar machen? Was berichten sie über die Zukunft? Und welche Zukunftsentwürfe lassen sich anhand dieser Topografie imaginieren? Das Tandemstipendium richtet sich an Künstler*innen, die eine enge Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des UBA und/oder mit Zeitzeug*innen vor Ort anstreben. Die Zusammenarbeit mit und Beratung durch die Tandempartner*innen sollte bereits in der Konzeption der Arbeit angelegt sein. Vonseiten des UBA beteiligen sich mit Jan Koschorreck und Ina Fettig zwei Expert*innen, die in der Umweltprobenbank des Bundes arbeiten, sowie mit Birgitt Heinicke eine ehemalige Mitarbeiterin des UBA, die selbst aus Wolfen stammt. Die Umweltprobenbank dokumentiert seit über 30 Jahren den Zustand der Umwelt. Jahr für Jahr beproben Fachleute ausgewählte Tier- und Pflanzenarten aus terrestrischen Systemen, Binnengewässern und Meeren. Sie bilden das Gedächtnis unserer Umwelt. Die Proben lagern in einem gewaltigen Archiv und werden auf weniger als < -150 Grad Celsius gekühlt. Die historischen Proben ermöglichen es, wie auf einer Zeitreise in die Vergangenheit zu reisen und die Schadstoffbelastungen sichtbar zu machen ( www.umweltprobenbank.de ). Ina Fettig hat Chemie studiert und arbeitet in der Umweltbeobachtung. Um Schadstoffe in der Umwelt und in den Proben nachweisen zu können, kommen moderne analytische Techniken zum Einsatz – etwa die Non-Target-Analytik. Diese Messungen erlauben zwar ein breiteres Bild von der Umweltbelastung, sie produzieren allerdings eine große Menge von Daten, deren Auswertung sehr komplex ist. Ina Fettigs zentrale Fragestellung richtet sich daher auf den Zusammenhang von Umweltschutz und Datenauswertung und wie sich Daten für die Öffentlichkeit am besten visualisieren lassen. Der Biologe Jan Koschorreck forscht nach neuen Analysemethoden und nutzt die DNA-Analyse wie in der Forensik. Die Umweltprobenbank ist für ihn ein Spiegel des Anthropozän. In den Proben von Vögeln, Bäumen, Fischen und anderen Lebewesen lässt sich der gesellschaftliche Wandel lesen. Birgitt Heinicke lebt in Bitterfeld-Wolfen. Sie hat vor der Wende in der Filmfabrik in Wolfen als Diplomökonomin gearbeitet und war später Mitarbeiterin im Umweltbundesamt. Als engagierte Ortskundige kann sie Wege weisen, Kontakte zu weiteren Zeitzeug*innen knüpfen und Orte aufzeigen und so die Verbindung zwischen analytischer Forschung und Landschaft herstellen. Für die Künstler*innen beinhaltet das Stipendium: Bewerbung Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 21.02.2022 ausschließlich per E-Mail einzureichen an Tandemstipendium [at] uba [dot] de . Die Bewerbungsmappe (max. 15 MB) beinhaltet: Für die Ausarbeitung der Bewerbungen wird keine Vergütung gewährt. Alle eingehenden Bewerbungen werden unter Beachtung des Datenschutzes behandelt. Eine Speicherung von Datenträgern erfolgt nur solange und soweit dies für den Auswahlprozess erforderlich ist. Zugesandte Kataloge werden zurückgesandt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Fragen beantworten: Fotini Mavromati, Umweltbundesamt, Tel. 0049 (0) 340/2103 2318, E-Mail: fotini [dot] mavromati [at] uba [dot] de (Fragen zu Ausschreibung und Tandempartnern) Burghard Duhm, Stiftung Bauhaus Dessau, Tel. 0049 (0) 340/6508237, E-Mail: duhm [at] bauhaus-dessau [dot] de (Fragen zu Ausschreibung, Unterkunft/Arbeitsräumen) Ludwig Haugk, Kulturpark e.V., Tel. 0049(0) 173-6327677, E-Mail: ludwig [dot] haugk [at] kultur-park [dot] de (Fragen zum Festival „Osten“) Die Förderung künstlerischer Forschung (arts-based research oder artistic research) versteht das Umweltbundesamt als Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der Nachhaltigkeit , die neue Perspektiven für Lebensformen und Denkweisen einer zukunftsfähigen Gesellschaft entwirft. Dieser Aspekt war auch für das historische Bauhaus prägend, das als eine interdisziplinäre Forschungs- und Versuchswerkstatt nach sozialen und kulturellen Utopien einer modernen Industrie-Gesellschaft suchte und systematisch an den Grundlagen und den Beziehungen von und zwischen Wissenschaft, Kunst und Gestaltung arbeitete. Nach dem Fall der Mauer und dem Zusammenbruch der DDR erforschte das Bauhaus den Zusammenhang von gesellschaftlicher, räumlicher und ökologischer Transformation in der Region Dessau-Bitterfeld und wirkte u.a. mit den langjährigen Projekten „Industrielles Gartenreich“ (1989-2000) und IBA Stadtumbau Sachsen-Anhalt (2002-2010) aktiv an der Neugestaltung der Region mit. Ziel des 2020 gegründeten Kulturpark e.V. Vereins ist es, am Beispiel von Bitterfeld-Wolfen und seiner Region neue Impulse in die ostdeutsche Kulturlandschaft zu senden, Künstler*innen für den Osten jenseits der Zentren zu begeistern und Akteur*innen, Initiativen und Institutionen thematisch zusammenzubringen und damit in die Gegenbewegung zum Trend des institutionellen Rückzugs zu gehen.
Künstler*innen für Tandemstipendium sind ausgewählt Die Stipendiat*innen für das Tandemstipendium „Die Landschaft als Ort der Transformation“ von Umweltbundesamt (UBA), Stiftung Bauhaus Dessau und Kulturpark e.V. im Rahmen des Festivals OSTEN stehen fest: Die Jury hat Antonia Grohmann, Caroline Ektander und Stephan Thierbach sowie das Kollektiv Urbane Dermatologie aus insgesamt 98 Bewerbungen ausgewählt. Die Künstler*innen werden während ihres zweimonatigen Aufenthalts gemeinsam mit Fachleuten des UBA und Zeitzeug*innen aus Bitterfeld-Wolfen Projekte erarbeiten. Ihre Ergebnisse präsentieren sie auf dem Festival „OSTEN“, das vom 01. bis zum 17. Juli 2022 in Bitterfeld-Wolfen stattfindet. In Bitterfeld-Wolfen lässt sich der Wandel einer Region beispielhaft ablesen. Diese Prozesse von Industrialisierung, politischem Systemwechsel, ökonomischem Umbruch und ökologischer Sanierung hat Spuren hinterlassen – bei den Menschen wie auch in der Landschaft. Wie lassen sich diese Transformationsvorgänge, die die biografische, politische und ökologische Landschaft komplett verändert haben, erfahrbar machen? Was berichten sie über die Zukunft? Und welche Zukunftsentwürfe lassen sich anhand dieser Topografie imaginieren? Mit diesen Fragen werden sich die Projekte des Tandemstipendiums beschäftigen. Die Projekte Im Zentrum von Antonia Grohmanns Projekt „Die Landschaft als Geflecht von Transformationen“ steht die Untersuchung des komplexen Beziehungsgeflechts von Mensch und Biosphäre in Form einer künstlerischen Feldforschung der drei Tagebaugruben vor Ort. Dabei sollen neben lokalen Zeitzeugen insbesondere nicht-menschliche Akteure, d.h. Tiere, Pflanzen, Schadstoffe Gehör finden und „ihre Fähigkeiten der Anpassung, Kooperation, Solidarität, des Reflektierens, des Lernens und des Widerstandes“ befragt werden. Caroline Ektander und Stephan Thierbach verfolgen in ihrem Projekt „Der Schweiß der Erde“ die Strategie einer „erweiterten Altlastensanierung“. Ein mehrstufiger Prozess, in dem Erdproben zu einem „Parfüm“ destilliert werden, soll einen Erfahrungs- und Wissensaustausch mit Ortsansässigen initiieren und einen sozialen Heilungsprozess anregen. Das Kollektiv Urbane Dermatologie bezeichnet sich selbst als „Feldforscher*innen der phänomenologischen Zeichnung, der kriminalistischen Bioarchäologie und der Kulturwissenschaften“. In dem Projekt „Resonanz der Oberflächen“ wollen sie aus drei verschiedenen Forschungsrichtungen – Biologie, Zeichnung, Kulturwissenschaft – die Landschaft als biologisches und kulturgeschichtlich aufgeladenes Gefüge sicht- und vor allem hörbar machen. Die Tandempartner*innen Vonseiten des UBA beteiligen sich mit Jan Koschorreck und Ina Fettig zwei Expert*innen, die in der Umweltprobenbank des Bundes arbeiten, sowie mit Birgitt Heinicke eine ehemalige Mitarbeiterin des UBA, die selbst aus Wolfen stammt. Die Jury Die Jury zur Auswahl der Stipendiat*innen setzte sich zusammen aus Ursula Ströbele (Kunsthistorikerin, Zentralinstitut für Kunstgeschichte), Peggy Buth (Professorin für Fotografie an der Kunsthochschule Kassel), Burghard Duhm (Stiftung Bauhaus Dessau), Ludwig Haugk (Kulturpark e.V.) und Fotini Mavromati (UBA). Das Stipendium Im Rahmen der Kooperation stellt das UBA neben der Verknüpfung zu den Tandempartner*innen ein Stipendium für zwei Monate zur Verfügung. Die Stiftung Bauhaus Dessau ermöglicht den Stipendiat*innen Unterkunft im Ateliergebäude und einen Arbeitsraum sowie die Nutzung der Bibliothek. Der Kulturpark e.V. betreut die Stipendiat*innen inhaltlich und gewährleistet die Präsentation der Arbeiten im Festival OSTEN. Das Festival Das neue Festival OSTEN in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) bringt im Juli 2022 zeitgenössische Positionen aus Bildender Kunst, Theater und künstlerischer Forschung zusammen. Hintergrund des Festivals, das vom Kulturpark e.V. organisiert wird, ist die Idee, in einem Netzwerk aus Kulturinstitutionen, Künstler*innen und lokalen Akteur*innen an einem anderen Bild vom Osten Deutschlands zu arbeiten. Die Besonderheiten der Geschichte, der Landschaft und der sozialen Struktur im Osten werden zum Anlass, um Fragen zu reflektieren, die über das Lokale hinaus gehen.
Viele Städte in Deutschland wachsen. Der Zuzug in die Städte verursacht einen erhöhten Wohnraumbedarf, hat Auswirkungen auf den Umweltschutz, auf gesunde Lebensbedingungen und die Sozialstruktur in Siedlungsräumen. Das Hintergrundpapier diskutiert, welche Herausforderungen und Zielkonflikte sich im Zuge von Innenentwicklung und Nachverdichtung in den wachsenden Städten ergeben. Es stellt Handlungsansätze zur Stärkung von Umweltqualität und Gesundheit und ihre Bezüge zur Sozialverträglichkeit dar. Es benennt wesentliche Anforderungen an eine zugleich umwelt- und sozialverträgliche, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung und knüpft an die Forschungsagenda des UBA zum Urbanen Umweltschutz an. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Das Bündnis Bürgerenergie wurde am 28. Januar 2014 in Berlin gegründet. Das Bündnis Bürgerenergie setzt sich für Bürgerenergie als eine tragende Säule der Energieversorgung ein. Und damit für eine ökologische Energiewende im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Bürgerenergie steht für eine regenerative und auf dezentrale Strukturen ausgerichtete Energiewende, die demokratischen, sozialen und ökologischen Werten entspricht. Am 29.01.2014 hat sich das Bündnis für Bürgerenergie auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt und seine Forderungen an die Politik deutlich gemacht: „Ohne Bürgerenergie keine Energiewende. Bürgerbeteiligung darf nicht zu einer Frage von Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen verkommen. Bürgerenergie muss im Zentrum der Politik stehen“
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Boden | 241 |
Lebewesen & Lebensräume | 324 |
Luft | 184 |
Mensch & Umwelt | 383 |
Wasser | 185 |
Weitere | 379 |