Gebäude- und Verkehrssektor verfehlen aber Ziele des Klimaschutzgesetzes Im zweiten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS) betrugen die Emissionen in dessen Anwendungsbereich 288,5 Millionen Tonnen CO₂. Das sind 17,9 Millionen Tonnen CO₂ oder rund 5,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor (306,5 Millionen Tonnen CO₂). Dies geht aus dem ersten Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zur Emissionssituation im nEHS hervor. Verglichen mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) fiel der Emissionsrückgang im Anwendungsbereich des nEHS im Jahr 2022 deutlich stärker aus – im EU-ETS 1 sanken die Emissionen lediglich geringfügig von 355,2 auf 354,0 Millionen Tonnen CO₂-Äquvialente (Äq) und blieben damit nahezu unverändert. Allerdings werden die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Gebäude- und Verkehrsbereich trotz des Emissionsrückgangs weiterhin verfehlt. Der nEHS umfasst grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1. Maßgeblich für die Emissionsentwicklung im nEHS sind der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Die Emissionen des Verkehrs stiegen in der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gegenüber 2021 um 2 Prozent. Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 7,4 Prozent. Trotzdem wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor überschritten. Der Rückgang liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, aber auch am geringeren Heizbedarf aufgrund der milden Witterung . So ist bei Erdgas innerhalb des nEHS ein deutlicher Rückgang um circa 14 Prozent zu verzeichnen. Erdgas und Diesel haben mit jeweils etwa einem Drittel die größten Anteile an den berichteten Emissionen im nEHS. Ihnen folgen Benzin und Heizöl mit jeweils circa einem Sechstel der Emissionen. Außerdem sind in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst. Sie haben jedoch nur einen geringen Anteil an den Emissionen. „Obwohl die Emissionen im nationalen Emissionshandel aufgrund externer Faktoren rückläufig waren, gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf im Gebäude- und Verkehrsbereich“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. Der Emissionshandel werde hier künftig eine noch maßgeblichere Rolle spielen. Dafür müssten die aktuellen Festpreise im nationalen Emissionshandel aber deutlich angehoben werden. Messner weiter: „Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden. Ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern können durch den Emissionshandel in Einklang gebracht werden.“ Bezogen auf die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die 2022 bei rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äq lagen, entspricht der Anteil des nEHS circa 38,3 Prozent, der Anteil des EU-ETS 1 liegt bei 47,2 Prozent. Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2022 rund 85,5 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO₂-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1. Nicht erfasst sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen. Außerdem fehlen weitere, erst ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen (zum Beispiel Kohle und Abfälle). Bereits im laufenden Jahr startet zudem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2), der im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll. Diese Vorbereitungsphase ist eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt. „Mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 hat Deutschland eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen und war damit Wegbereiter für den EU-ETS 2“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA. „Aus klimapolitischer Perspektive birgt der Übergang in den EU-ETS 2 große Chancen, weil die bindenden Emissionsobergrenzen auf EU-Ebene endlich die vereinbarten Minderungsziele absichern. Beim Übergang vom nEHS in das europäische System setzen wir uns für einen effizienten, gleichermaßen integren und schlanken Vollzug für alle beteiligten Akteure ein.“ Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig.
Mobilität muss neu gesteuert werden, um einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Für mehr Gerechtigkeit müssen soziale Verträglichkeit hergestellt und vorhandene Ungerechtigkeiten und klimaschädliche Privilegien beseitigt werden. Der Wandel in Verkehr und Mobilität muss so ge- und besteuert werden, dass Deutschland seine finanzielle Handlungsfähigkeit bewahrt. Wie das gelingen kann, zeigt die Studie „ Mobilität in die Zukunft steuern: Gerecht, individuell und nachhaltig “. Das Öko-Institut, FÖS und Prof. Dr. Stefan Klinski haben darin im Auftrag des UBA Maßnahmen und fiskalische Instrumente untersucht und bewertet. Die vorliegende Broschüre beschreibt Ergebnisse und stellt zentrale Empfehlungen der Studie vor. Veröffentlicht in Broschüren.
Erlöse aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel steigen um 40 Prozent. Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandelssystem sind in Deutschland im Jahr 2023 auf einen neuen Höchstwert von über 18 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich zum bisherigen Rekordjahr 2022 mit Einnahmen von 13 Milliarden Euro ist das ein Wachstum von rund 40 Prozent. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet. Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs. Im EU-ETS wurden im Jahr 2023 Auktionserlöse von rund 7,7 Milliarden Euro erzielt. Damit stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um rund 12 Prozent (2022: 6,8 Milliarden Euro). Maßgeblicher Treiber für das Wachstum der Gesamterlöse aus der CO 2 -Bepreisung war das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Im nEHS stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro). „Die CO 2 -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Das kürzlich verabschiedete europäische Klimapaket unterstreicht die Bedeutung dieses Instruments nachdrücklich. In Deutschland sind bereits über 85 Prozent der Emissionen vom Emissionshandel erfasst, was maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft setzt. Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung vollständig für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. So kann der Emissionshandel ambitionierten Klimaschutz , Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vereinen. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO 2 -Preisen sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einführen“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. EU-ETS: Anstieg der Auktionsmengen und höherer Preis als 2022 Im europäischen Emissionshandel wird die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen jährlich gesenkt, um die Emissionen schrittweise immer stärker zu begrenzen. Aufgrund zunehmender Knappheiten auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt wurde die versteigerte Zertifikatsmenge 2023 weniger stark gekürzt als im Vorjahr. Aufgrund dieses Effekts wuchs die Zahl der versteigerten Berechtigungen im Jahr 2023 auf 92 Millionen an (2022: 85 Millionen). Gleichzeitig stieg auch der durchschnittliche Preis der Emissionsberechtigungen an: Er lag 2023 mit 83,66 Euro leicht oberhalb des Vorjahres (2022: 80,32 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös mehr als verdreifacht. Nachholbedarf von Unternehmen sorgt für Rekordeinnahmen Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Bis 2022 waren zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS. Ab 2023 kamen alle weiteren fossilen Brennstoffe, darunter auch Kohle, dazu. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 358 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) zu einem Festpreis von je 30 Euro pro nEZ an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verkauft. Die Gesamteinnahmen des nEHS beliefen sich damit im Jahr 2023 auf mehr als 10,7 Milliarden Euro. Davon wurden rund 349 Millionen Berechtigungen für das Jahr 2023 und rund 9 Millionen weitere Zertifikate für das Jahr 2022 im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres veräußert. Insgesamt wurden damit im vergangenen Jahr deutlich mehr Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was zu deutlich höheren Einnahmen führte (2022: 217 Millionen nEZ mit den Jahreskennungen 2022 und 2021 im Gesamtwert von 6,4 Milliarden Euro). „Uns liegen zwar noch keine vollständigen Emissionsdaten für 2023 vor, wir gehen aber auf Basis vorläufiger Schätzungen von sinkenden Emissionen gegenüber 2022 aus. Der massive Anstieg bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist also erfreulicherweise nicht auf gestiegene Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich war vielmehr der große Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer Zertifikate auf 2023 verschoben hatten, da der Festpreis in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich bei 30 Euro je nEZ lag“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX veräußert und versteigert Emissionszertifikate im Auftrag der DEHSt.
Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und Klimaschutz , weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den Klima - und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.
Emissionshandel bringt ambitionierten Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang Die deutschen Auktionserlöse aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) beliefen sich im Jahr 2022 auf über 6,8 Milliarden Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr spürbar (5,3 Milliarden Euro im Jahr 2021). Die Veräußerungserlöse aus dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr lagen mit rund 6,4 Milliarden Euro hingegen unterhalb des Vorjahres (7,2 Milliarden Euro im Jahr 2021). Trotz der Rückgänge im nEHS lagen die Gesamteinnahmen für den Bund aus beiden Systemen 2022 aufgrund der Zuwächse im EU-ETS mit über 13 Milliarden Euro knapp oberhalb der Rekordwerte aus dem Vorjahr (12,5 Milliarden Euro in 2021). „Die CO ₂ -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Jede emittierte Tonne CO ₂ wird mit einem Preisschild versehen und setzt damit maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft. Entscheidend ist außerdem, dass die Einnahmen aus der CO ₂ -Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden können. Ambitionierter Klimaschutz , Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern werden durch den Emissionshandel in Einklang gebracht. Das verdeutlichen auch unsere aktuellen Vorschläge zur Einführung einer Klimaprämie “ so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts ( UBA ). Die Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen vollständig in den Klima - und Transformationsfonds (KTF). Aus dem Sondervermögen werden aktuell Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffindustrie oder die Förderung der Energieeffizienz gefördert. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird aus dem KTF finanziert, das hat im vergangenen Jahr zu einer Entlastung bei den Stromkosten beigetragen. Europäischer Emissionshandel mit deutlichem Einnahmenzuwachs Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Kraftwerken, großen Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs. Die Menge der verfügbaren Emissionsberechtigungen wird jährlich gesenkt, um die Emissionen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schrittweise immer stärker zu begrenzen. So wurden 2022 mit rund 85 Millionen deutlich weniger Emissionsberechtigungen als im Vorjahr an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig für Deutschland versteigert (2021: 101 Millionen). Gleichzeitig stieg der Preis der Emissionsberechtigungen erheblich an: Der durchschnittliche Preis 2022 lag mit 80,32 Euro deutlich oberhalb des Vorjahres (2021: 52,50 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös sogar mehr als verdreifacht. Am 19.08.2022 wurde mit 96,87 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion seit Einführung des EU-ETS erzielt. „Die starken Preissteigerungen sind maßgeblich auf den im vergangenen Jahr intensivierten europäischen Reformprozess zur Anhebung des Ambitionsniveaus im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 zurückzuführen. Die Marktteilnehmer haben erkannt, dass die politischen Rahmenbedingungen auf mehr Klimaschutz ausgerichtet werden. Das setzt die erforderlichen ökonomischen Anreize für Investitionen in klimaschonende Technologien und Produktionsweisen. Die Preisentwicklung des vergangenen Jahres kann damit auch als Vertrauensbekenntnis der Marktakteure in die Reformfähigkeit der europäischen Klimapolitik gewertet werden“, unterstreicht Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Verzicht auf Preisanhebung führt zu Einnahmerückgängen im nationalen Emissionshandel Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Mit dem nEHS soll der klimaschädliche CO ₂ -Ausstoß in diesen Bereichen stärker sinken, als dies bislang gelungen ist. 2022 wurden insgesamt über 198 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro im Gesamtwert von über 5,9 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Weitere knapp 18,5 Millionen Zertifikate wurden im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres in Höhe von 25 Euro veräußert – dies entspricht zusätzlichen Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr deutlich weniger Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was trotz gestiegener Festpreise zu geringeren Einnahmen führte (2021: rund 287 Millionen Zertifikate im Gesamtwert von ca. 7,2 Milliarden Euro). „Der spürbare Rückgang bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist leider nicht auf sinkende Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich ist vielmehr der Beschluss des Gesetzgebers, die ursprünglich für 2023 vorgesehene CO ₂ -Preissteigerung auf 35 Euro um ein Jahr zu verschieben. Damit kosten Zertifikate in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich 30 Euro. Einige Unternehmen haben den Erwerb ihrer Zertifikate daher nach 2023 verschoben. Die 2022er Emissionen können nämlich auch mit Zertifikaten des Jahres 2023 abgegolten werden“, erläutert Landgrebe. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist von der DEHSt mit den Veräußerungen und Versteigerungen beauftragt.
Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem „fossilen Zeitalter“ und passt nicht mehr zu den aktuellen Anforderungen. Ziel der Studie ist ein Reformkonzept, welches durch Umgestaltung der Steuern und Abgaben einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet, die finanzielle Handlungsfähigkeit sichert, mehr Gerechtigkeit und Sozialverträglichkeit herstellt und individuelle Mobilität ermöglicht, ohne der Umwelt zu schaden. In einer postfossilen Mobilität werden die Energiesteuereinnahmen von Diesel und Benzin perspektivisch gegen Null gehen. Mittelfristig kann eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut die Energiesteuereinnahmen ersetzen ohne, dass es für E-Pkw-Nutzende spürbar teurer wird. Dieser Bericht ist im Februar 2021 fertiggestellt worden und spiegelt die damalige Gesetzeslage wider. Die Ergebnisse sind für Politik, Wissenschaft und Verbände weiterhin relevant. Veröffentlicht in Texte.
Mobility must be redirected to make a fundamental contribution to achieving climate targets. For more justice, social compatibility must be established and existing injustices and climate-damaging privileges must be eliminated. The change in transport and mobility must be taxed in such a way that Germany retains its financial capacity to act. How this can be achieved is shown in the study ‘Reshaping mobility: fair, individual and sustainable’, commissioned by the German Environment Agency. In this study, the Institute for Applied Ecology, the Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft and Prof. Dr. Stefan Klinski jointly investigated and evaluated measures and fiscal instruments. This brochure describes the results and presents the key recommendations of the study. Veröffentlicht in Broschüren.
Daten aus 17 Jahren zeigen Trends im Gebäudebestand Häuser und Wohnungen in Deutschland werden zwar energieeffizienter, aber die Entwicklung stagniert nahezu. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der bundesweite Daten zu Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden von 2002 bis heute ausgewertet wurden. „Sanierungen im Altbau und Neubaustandards wirken und tragen mit geringerem Energieverbrauch zum Klimaschutz bei“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Energieeffizienz der Wohngebäude ist bis etwa 2012 kontinuierlich gestiegen. Seitdem verbessert sie sich allerdings – anders als bei Mehrfamilienhäusern – bei Einfamilienhäusern kaum noch. Maria Krautzberger: „Die Politik muss jetzt schnell die richtigen Anreize setzen, vor allem für Einfamilienhäuser, damit der Gebäudesektor die Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erreicht. Dafür braucht es eine ausgewogene Mischung an Instrumenten: Ordnungsrecht, Förderung und Information.“ Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Im Gebäudebestand werden in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht – und rund 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Von 2008 bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden, bis 2030 sollen ihre CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, und bis 2050 soll sogar ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Studie bestätigt, wie gut energetische Sanierungen wirken: Nach umfassenden Sanierungen können Altbauten fast so sparsam beheizt werden wie Neubauten. Gleichzeitig gibt es auch Neubauten und sanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch – das zeigen die immer noch sehr großen Unterschiede im Energieverbrauch innerhalb dieser Gruppen. Dabei spielt auch das Nutzerverhalten eine Rolle. Die Daten zeigen auch, wieviel effizienter Sanierungen und Neubauten sein können, wenn gute Standards gewählt und die Häuser anschließend effizient betrieben werden (siehe Abbildung „Heizenergieverbrauch alter und neuer Wohngebäude“). Damit die Klimaziele für den Gebäudesektor erreicht werden, empfiehlt das UBA eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt etwa KfW -40- bzw. KfW-55-Standard. Darüber hinaus müssen weitere Instrumente Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherstellen. Ein breites Informationsangebot, zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, transparenten Heizkostenabrechnungen und Beratungsnetzwerken, ergänzt den Instrumenten-Mix. Das Projekt „Empirische Wohngebäudedaten“ macht die Datenbank der gemeinnützigen co2online GmbH erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Inzwischen enthält sie über eine Million anonymisierte Datensätze, die während langjähriger Beratungsarbeit mit den „Energiesparchecks“ von co2online gesammelt wurden. Die Daten wurden, unterstützt durch einen Fachbeirat, wissenschaftlich überprüft und ausgewertet. Als Kennwert für die Energieeffizienz von Wohngebäuden dient der Heizenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser, bezogen auf die Wohnfläche und bereinigt von Witterungseinflüssen. Die Besonderheit der Daten: Sie verknüpfen gemessene Heizenergieverbräuche mit detaillierten Informationen über die Eigenschaften der Gebäude. Damit lassen sich Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden in Deutschland von 2002 bis heute beschreiben und auswerten, sowohl für das ganze Bundesgebiet als auch für einzelne Bundesländer.
Emissionen sinken um 18 Prozent und damit deutlich stärker als die deutschen Gesamtemissionen Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) umfasst die Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft und des innereuropäischen Luftverkehrs. Im Jahr 2023 emittierten die vom EU-ETS 1 erfassten 1.725 stationären Anlagen in Deutschland rund 289 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Das entspricht einer Minderung gegenüber dem Vorjahr von etwa 18 Prozent und ist der größte Rückgang seit der Einrichtung des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Die Emissionen der Energieanlagen sanken um 22 Prozent, in den Industriesektoren gingen sie um 10 Prozent zurück. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Dirk Messner, Präsident des UBA , sagt: „Der erhebliche Rückgang der Emissionen im Energiesektor ist ein großer Schritt zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Das liegt vor allem am Ausbau erneuerbarer Energien und dem Rückgang der Kohleverstromung. Hieran hat der Emissionshandel einen wichtigen Anteil. Im Industriesektor hingegen sind die sinkenden Emissionen vor allem auf die rückläufige Produktionsentwicklung aufgrund von Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zurückzuführen. Wir müssen daher auf eine konsequente Transformationsstrategie für unsere Industrie setzen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit ambitioniertem Klimaschutz vereint.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA, ergänzt: „Die Beschlüsse zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik aus dem letzten Jahr setzen zentral auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels. Dafür ist insbesondere entscheidend, dass die Emissionsobergrenzen im Emissionshandel bereits in diesem Jahr deutlich abgesenkt wurden. Damit werden klare Leitplanken für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensweise gesetzt. Maßgeblich unterstützt wird dieser Transformationsprozess durch die Auktionserlöse aus dem Emissionshandel. Im Jahr 2023 verzeichneten wir Rekordeinnahmen von über 18 Milliarden Euro, die vollständig in den Klima - und Transformationsfonds der Bundesregierung geflossen sind. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld kombiniert mit spezifischen Förderprogrammen für vulnerable Haushalte einführen. So kann der Emissionshandel ambitionierten Klimaschutz und Sozialverträglichkeit vereinen – auch bei weiter steigenden CO 2 -Preisen.“ Energie: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken 2023 um 22 Prozent auf 188 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit auf das niedrigste Niveau seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Das ist vor allem auf die stark gesunkene Energienachfrage der Wirtschaft und der privaten Haushalte, einen deutlich wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Rückgang der fossilen Energieerzeugung zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Bruttostromerzeugung der Braunkohlekraftwerke um rund 25 Prozent, die der Steinkohlekraftwerke um rund 36 Prozent und die der Erdgaskraftwerke um rund 2 Prozent (laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen – AGEB). Damit war auch die CO 2 -Intensität der Stromproduktion in Deutschland rückläufig. Industrie : Die Emissionen der energieintensiven Industrie sanken im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 101 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit auf das niedrigste Niveau seit 2013. Ursächlich hierfür waren konjunkturell bedingte Produktionsrückgänge in allen Branchen, insbesondere aufgrund der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Der größte Emissionsrückgang lag bei den Nichteisenmetallen (19 Prozent), gefolgt von der „sonstigen mineralverarbeitenden Industrie“ mit 18 Prozent. Die Rückgänge der Emissionen der chemischen Industrie, der Raffinerien, Industrie- und Baukalkherstellung, der Zementklinkerherstellung und der Papier- und Zellstoffindustrie liegen zwischen 9 und 17 Prozent. Die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie blieben hingegen mit minus 2 Prozent nahezu unverändert. Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber lagen 2023 bei etwa 7,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 4,5 Prozent. Die Emissionen lagen damit aber weiterhin unterhalb des Niveaus vor der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa : Auch die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2023 deutlich: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen im Jahr 2023 um 17 Prozent auf rund 1,09 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Der europaweite Emissionsrückgang im EU-ETS 1 beträgt etwa 48 Prozent gegenüber dem ersten Jahr des Emissionshandels 2005. Die Emissionen haben sich seither also nahezu halbiert. Die Emissionen der Anlagen in Deutschland waren mit 44 Prozent in einem etwas geringerem Ausmaß rückläufig. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA-Schätzung vom März 2024 weist einen voraussichtlichen Rückgang der Gesamtemissionen aller Sektoren um 10 Prozent aus. Diese Entwicklung bedeutet den stärksten Rückgang von Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990. Die Minderung im EU‑ETS 1 fiel damit gegenüber der Entwicklung der Gesamtemissionen deutlich überproportional aus. Der Anteil des EU-ETS 1 an den deutschen Gesamtemissionen liegt bei etwa 46 Prozent. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt im Umweltbundesamt ist für die Umsetzung des EU-ETS 1, des nationalen Emissionshandels für Brennstoffe (nEHS) sowie auch für den Europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2) zuständig. Sie ist zudem mit Vollzugsaufgaben bei projektbasierten Mechanismen und der Auszahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation) befasst. Die DEHSt ist als nationale Behörde seit Ende 2023 auch für das neue CO 2 -Grenzausgleichssystem ( CBAM ) zuständig.
Häufig steht in der öffentlichen Debatte die vermeintlich fehlende Sozialverträglichkeit im Fokus. Wie verkürzt diese Sichtweise ist, zeigt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Sie beschreibt mit Hilfe von Wirkungsketten die breite Palette der möglichen Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen und berücksichtigt dabei auch den sozialen Nutzen von Umweltpolitik. Der erste Teil der Studie stellt die entwickelte Analysemethode dar, anschließend wird sie konkret auf einige umweltpolitische Instrumenten angewandt, etwa auf die Entfernungspauschale und Energiesparberatungen. Veröffentlicht in Texte | 73/2016.
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