Liebe*r Leser*in, der Duft von gebrannten Mandeln, Glühwein und anderen Leckereien weht gerade durch das ganze Land. Auch wir von umwelt.info haben jede Menge anzubieten. Essbar sind unsere Datensätze nicht, aber spannend und aufschlussreich. Damit Sie in Zukunft übersichtlich sehen, welche datenhaltenden Institutionen wir schon integriert haben, gibt es eine neue Auflistung auf umwelt.info. Lesen Sie dazu mehr in unserem „Spotlight: Wissensangebot“. In unserem vierten Newsletter des Jahres blicken wir außerdem zurück auf interessante Veranstaltungen, sind ganz gespannt auf unseren Launch im Januar und freuen uns mit Ihnen auf neue Workshops im kommenden Jahr. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachts- und Feiertage mit besinnlichen Stunden und einen wunderbaren Start in das Jahr 2025! Das umwelt.info-Team Wir feiern den Launch von umwelt.info: Seien Sie live dabei Gerade glühen bei uns die Telefondrähte und die E-Mail-Postfächer. Die Vorbereitungen zum Launch von umwelt.info sind in vollem Gange. Am 27. Januar 2025 wird aus unserem Minimum Viable Product unser Portal umwelt.info. Wir erwarten bis zu 200 Gäste aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Ständehaus in Merseburg. Wer nicht direkt vor Ort sein kann ( Anmeldung hier ), dem sei schon jetzt unser Stream ans Herz gelegt. Seien Sie live dabei, wenn der große Moment gekommen ist und unser Portal ans Netz geht. Den Link für diesen Livestream werden Sie hier finden: Launch Portal umwelt.info | Umweltbundesamt . CKAN-Schnittstelle kann genutzt werden Metadaten exportieren, und zwar per standardisierten Schnittstellen, das ermöglichen wir seit kurzem den Nutzenden. Die nötigen technischen Voraussetzungen wurden realisiert und so können nun die bei umwelt.info bereitgestellte Metadatensätze auch abgerufen werden. Im Rahmen einer Umfrage wollten wir zunächst wissen, welche standardisierten Schnittstellen wir implementieren sollten. Die Ergebnisse lagen eng beieinander , weshalb sich das Team für die Umsetzung mehrerer Standards entschied. Nun können die Metadaten per CKAN ausgelesen werden. Die Standards DCAT-AP und schema.org sollen folgen. Neue Zusammenarbeit mit der Hochschule Merseburg Kooperationen vor Ort sind für uns als Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen wichtig. In diesem Jahr ist ein gemeinsames Studierendenvorhaben mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften der Hochschule in Merseburg gestartet. Im Rahmen eines Seminars analysieren Studierende in diesem Semester mittels Nutzertests und Eyetracking die Bedienung und die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals umwelt.info, das sich momentan noch im Aufbau befindet. Weiterhin begleiten wir am Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften ein Seminar zum Thema E-Learning bei der Entwicklung eines Online-Tutorials für Klimadashboards und ein Modul zum Aufbau eines Interface-Prototypen für Datensatzempfehlungen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und freuen uns auf die Stärkung der Kooperation mit der Hochschule. Workshops mit zivilgesellschaftlichen Akteuren Brainstorming: Beim umwelt.info-Workshop in Leipzig wurde an konkreten Fragestellungen gearbeitet. Quelle: Anne Nicolay-Guckland / umwelt.info Wie kann die interessierte Öffentlichkeit für ein Portal wie umwelt.info begeistert werden? Welche Probleme gibt es bei dem Sammeln lokaler Daten? Diese und weitere Fragen standen bei einem Workshop von umwelt.info und Code4Germany am 25. November und 2. Dezember in Leipzig zur Diskussion. Die Teilnehmenden waren Open-Data-Befürworter*innen und Personen aus dem Bereich Datenjournalismus. Sie lernten öffentlich verfügbare Angebote der Umweltinformationslandschaft aus Deutschland und der Region Leipzig kennen. Gemeinsam identifizierten wir Fragestellungen, die ökologische mit sozioökonomischen Aspekten verknüpfen, sammelten Daten und visualisierten diese. So wurde beispielsweise eine lokale räumliche Suche für umwelt.info als „Paper Prototype“ konzipiert. Leider mussten wir unseren geplanten Workshop im Citizen-Science-Netzwerk absagen. Das soll uns aber nicht daran hindern, 2025 eine Neuauflage zu planen. Auch der geplante Workshop in Bad Belzig wird erst 2025 stattfinden. Dort wollen wir uns auf ein umweltbezogenes Nachhaltigkeitsthema fokussieren, welches nahe an den Fragestellungen der Bürger*innen von Bad Belzig ist. Sie wären gern dabei gewesen? Sie haben Ideen für diese Workshops oder weitere Formate? Schreiben Sie uns und teilen Sie gerne Ihre Wünsche und Erwartungen mit uns. Lösungsworkshop zur wirkungsorientierten Arbeit im Vorhaben e-Valuate Strategische Teamdiskussionen zur wirkungsorientierten Ausrichtung von umwelt.info Quelle: Robert Günther / Agora Digitale Transformation Die Wirkung von staatlichem Handeln permanent zu evaluieren, dies ist eine Idee des Thinktanks Agora Digitale Transformation. Im Vorhaben e-Valuate werden Empfehlungen für eine wirkungsorientierte Ministerialverwaltung untersucht. Dazu gehört auch das Portal umwelt.info als Pilotprojekt. So sollen beispielsweise Digitalvorhaben der Verwaltung anhand ihrer Wirkung gemessen werden. Oder Budgets auf Grundlage von konzeptionell angelegten Wirkzielen vergeben werden. Am 5.Dezember waren wir in Berlin, um gemeinsam mit den anderen Pilotprojekten und Vertretungen der Digitalstrategie über Lösungsansätze aus den jeweiligen Reallaboren zu diskutieren. Dabei wurde besprochen, dass neben der Feedbackmöglichkeit auf dem Portal in einer nächsten Entwicklungsphase auch die Wirkziele für eine eng definierte Zielgruppe betrachtet werden sollten. Die Empfehlung aus dem Workshop lautet: Am Ende der Basisumsetzung von umwelt.info bieten wir für alle Nutzendengruppen ein redaktionelles Angebot und eine Suche an. open.bydata – Offene Daten aus Bayern Seit Anfang Oktober ist es möglich, umweltrelevante Informationen und Daten aus Bayern über den Anbieter open.bydata auf umwelt.info zu finden. Dabei stellt open.bydata Kommunen in Bayern auch Webseiten-Templates zur Verfügung, um so eigene Daten auf einfacherem Weg offen anzubieten. Wir freuen uns, dass open.bydata das erste Portal ist, welches unseren Index nutzt, um sein eigenes Angebot zu vergrößern. Durch diese Dienstleistung erzeugen wir auch außerhalb unseres Portals einen Nutzen. Wir wollen auch in Zukunft eng in Kontakt bleiben, etwa damit wir übliche Probleme umgehen, welche durch das gegenseitige Abgreifen der Metadaten entstehen, wie zum Beispiel duplizierte Einträge. Datenquellen im Überblick auf umwelt.info Öffentlich verfügbare Daten und Informationen sind Grundlage unseres Portals umwelt.info . Doch welche Daten haben wir überhaupt schon integriert? Und welche datenhaltenden Stellen kennen wir schon? Anhand einer neuen tabellarischen Übersicht können Sie nun diese Informationen selbst einsehen. Dort finden Sie Angaben zu den Datenquellen, die wir durch Recherche oder dank Ihrer Mitarbeit erfasst haben. Aktuell kommen die Angebote zum Großteil aus den Umweltverwaltungen von Bund und Ländern, zukünftig werden wir auch weitere Quellen zum Beispiel aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich einbinden. Übrigens: Wie der Prozess der Datenintegration abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel „Über die Anbindung von Daten“ . Ein Schulterblick auf unsere Arbeit am Portal umwelt.info (– von Peer zu Peer) Der Peer-Review: Erfolge feiern und externe Impulse mitnehmen in lockerer Runde Quelle: DigitalService GmbH des Bundes Am 6. November besuchten wir die DigitalService GmbH des Bundes und stellten die Suchfunktion von umwelt.info vor. Anhand des Service-Standards unterzogen wir uns einem Peer-Review. Die Prinzipien des Service-Standards sind gute Indikatoren für die Zusammen- und Entwicklungsarbeit – auch bei Bürgerdiensten, die nicht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gehören. Die vielseitigen Perspektiven des Service-Standards waren hilfreich, um unsere Arbeit an der Suche von umwelt.info zu evaluieren. Der Bericht zu unserem Peer-Review wurde nun veröffentlicht. Das Fazit: Es wurde schon viel erreicht, umwelt.info geht richtige Wege in einer nutzendenzentrierten Entwicklung. Voller Tatendrang, Motivation und neuen Impulsen treten wir nun die finale Phase vor unserem Launch am 27. Januar 2025 an. Die Rückmeldungen von Expertinnen*Experten aus den Bereichen Produktmanagement, Engineering, Design, User Research und Transformation aus anderen Digitalvorhaben deckten auch blinde Flecken in den eigenen Prozessen auf. Sie wollen mehr über den Peer-Review erfahren? Lesen Sie dazu auch den neuen Blog-Post des DigitalService . Forum Nationales Monitoringzentrum: Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen Am Stand von umwelt.info auf dem Markt der Möglichkeiten wurde unser Portal vorgestellt. Quelle: Felix Schreiner / Bundesamt für Naturschutz Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (Bundesamt für Naturschutz) hatte am 18. und 19. November zu seinem 3. Forum unter dem Motto „Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen“ eingeladen. Dabei wurde der aktuelle Stand der Konzeption des Informations- und Vernetzungsportals vorgestellt. Dieses Portal soll am Monitoringzentrum entwickelt werden. Die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen an das Portal wurden in vier Workshops diskutiert, deren Ergebnisse dann in die Basisumsetzung des geplanten Portals einfließen sollen. Übrigens: Wir von umwelt.info waren ebenfalls eingeladen, unser Portal in einem Markt der Möglichkeiten der interessierten Fachgemeinschaft vorzustellen. Die Arbeit des Beirats der Digitalstrategie des Bundes endet Der Beirat der Digitalstrategie des Bundes hat in seinem Arbeitsprogramm 2024 gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes eine verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzung der Leuchtturmprojekte der Digitalstrategie vorangetrieben. Zum Abschluss der Beiratsarbeit wurde ein Bericht veröffentlicht, den wir als eines der Leuchtturmprojekte gern als Leseempfehlung weitergeben.
Der Bericht stellt Ergebnisse der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit 2014–2017 (GerES V) zur Schadstoffbelastung der Innenraumluft bei Kindern und Jugendlichen vor. Repräsentativ ausgewählte Haushalte wurden auf flüchtige organische Verbindungen ( VOC ), Aldehyde, sowie ultrafeiner Partikel in der Innenraumluft untersucht. Ein Vergleich mit toxikologisch abgeleiteten Innenraumrichtwerten ermöglicht eine gesundheitliche Einordnung der Messwerte. Der Bericht liefert Aussagen zu den vermuteten Ursachen der Schadstoffe sowie Ungleichheiten der Belastung in Abhängigkeit von Geschlecht, Wohnumständen und sozioökonomischen Faktoren. Die Daten dieser Studie stellen einen Referenzdatensatz zur Grundbelastung der Innenraumluft im Wohnumfeld in Deutschland dar. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 01/2025.
Der Bericht stellt Ergebnisse der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit 2014–2017 (GerES V) zur Schadstoffbelastung der Innenraumluft bei Kindern und Jugendlichen vor. Repräsentativ ausgewählte Haushalte wurden auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), Aldehyde, sowie ultrafeiner Partikel in der Innenraumluft untersucht. Ein Vergleich mit toxikologisch abgeleiteten Innenraumrichtwerten ermöglicht eine gesundheitliche Einordnung der Messwerte. Der Bericht liefert Aussagen zu den vermuteten Ursachen der Schadstoffe sowie Ungleichheiten der Belastung in Abhängigkeit von Geschlecht, Wohnumständen und sozioökonomischen Faktoren. Die Daten dieser Studie stellen einen Referenzdatensatz zur Grundbelastung der Innenraumluft im Wohnumfeld in Deutschland dar.
Im Standortauswahlgesetz ( StandAG ) nehmen die Regionalkonferenzen eine bedeutende Rolle ein: Sie sind ein wichtiges Instrument für die umfassende und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit in den Standortregionen . Sie vertreten die Interessen ihrer Region im Standortauswahlverfahren, informieren die regionale Öffentlichkeit und können u. a. Nachprüfaufträge zu den Vorschlägen der BGE mbH stellen. Gemäß § 10 StandAG können sich alle Bürger:innen der jeweiligen Standortregion sowie angrenzender Gebiete an den Regionalkonferenzen beteiligen. Einrichtung der Regionalkonferenzen Einrichtung und Arbeitsweise Am Ende der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens übermittelt die BGE mbH einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE . Das BASE prüft diesen Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz ein. Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die Regionalkonferenzen ihre Arbeit in Eigenverantwortung gestalten. Dafür erhalten sie zur Unterstützung eine eigene Geschäftsstelle, das BASE stellt während der gesamten Laufzeit organisatorische und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die konkrete Zusammenarbeit der Gremien der Regionalkonferenzen regelt jeweils eine Geschäftsordnung, die sich jede Konferenz zu Beginn gibt. Zusammensetzung und Aufgaben Die Regionalkonferenzen bestehen aus einer Vollversammlung und einem Vertretungskreis. Sie werden bei ihrer Arbeit von einer Geschäftsstelle unterstützt. Zusammensetzung Bitte auswählen Vollversammlung Vertretungskreis Rat der Regionen Vollversammlung Vollversammlung An den Vollversammlungen können alle Personen teilnehmen, die in der betreffenden Region oder einer unmittelbar angrenzenden Gebietskörperschaft gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer:innen der Vollversammlung wählen den Vertretungskreis und können bei wichtigen Entscheidungen angehört werden. Näheres dazu regelt die jeweilige Geschäftsordnung. Vertretungskreis Vertretungskreis Der Vertretungskreis wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Gemäß StandAG darf die Anzahl von 30 Personen nicht überschritten werden, eine Wiederwahl der Mitglieder ist zweimal möglich. Der Vertretungskreis arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung und besteht zu je einem Drittel aus Bürger:innen der Vollversammlung, Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen, Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie ggf. Vertreter:innen angrenzender Gebiete, deren Interessen gleichwertig zu berücksichtigen sind. Rat der Regionen Rat der Regionen Vertreter:innen aller Regionalkonferenzen beraten sich im Rat der Regionen gemeinsam mit Vertreter:innen der Zwischenlagerstandorte. Der Rat der Regionen begleitet die Prozesse der Regionalkonferenzen aus überregionaler Sicht und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen. Er wird durch das BASE eingerichtet und durch eine Geschäftsstelle beim BASE unterstützt. Mehr erfahren Aufgaben Die Aufgabe der Regionalkonferenzen ist die langfristige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere in den betroffenen Regionen. Aufgrund ihrer Kontinuität im Verfahren und wegen der vielfältigen Gestaltungsräume sind die Regionalkonferenzen ein wichtiges Beteiligungsformat bei der Endlagersuche. Sie können etwa Nachprüfaufträge und Stellungnahmen zu sozioökonomischen Potenzialanalysen und Vorschlägen der BGE mbH einreichen. Zudem haben sie die Möglichkeit, Konzepte zur Regionalentwicklung zu erarbeiten oder die Öffentlichkeit vor Ort, z.B. in Form von Veranstaltungen, zu informieren und zu beteiligen. Zur fachlichen Unterstützung können sich die Regionalkonferenzen externe wissenschaftliche Expertise einholen. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf. Was sind die Regionalkonferenzen? Welche Rolle spielen die Regionalkonferenzen im Endlagersuchverfahren? Das erklärt das nachfolgende Kurzvideo. Was sind die Regionalkonferenzen? FAQ Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren? Wie kann ich mich aktuell beteiligen? Erhält die Region, in der das Endlager errichtet werden soll, Kompensationen? Können aus den Zwischenlagern, die heute in Betrieb sind, langfristig Endlager werden? Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert . Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen und Regionen vorschlagen, die es dann weiter untersuchen wird. Damit die Arbeit der BGE nachvollziehbar bleibt, plant die BGE eine jährliche Veröffentlichung von Arbeitsständen zur Eingrenzung der Teilgebiete. Die ersten Arbeitsstände wurden am 04.11.2024 veröffentlicht. Sie sind jedoch rein vorläufiger Natur und sollen einen Einblick in die Arbeitswerkstatt der BGE geben. Im nächsten Arbeitsschritt führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten. Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen , die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen. Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren? Das Standortauswahlgesetz ( StandAG ) sieht neben den „klassischen“ formellen Beteiligungsformaten bei Infrastrukturvorhaben – den sogenannten Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen – mehrere weitere Gremien und Formate vor, über die sich die Öffentlichkeit kontinuierlich am Verfahren beteiligen kann. Hierzu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen . Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt hat. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Bürgerworkshops, Konferenzen und Online -Konsultationen. Der Beteiligungsprozess zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde gemeinsam von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und dem BASE konzipiert. Zwei Säulen des Konzepts sind Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche : zwei Beteiligungsinstrumente, die sich gegenseitig ergänzen. Wie kann ich mich aktuell beteiligen? In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren ( Mehr erfahren ). Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE . Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus ( Mehr erfahren ). Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland – die Basics“ des BASE und der BGE zweimonatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten ( Mehr erfahren ). Erhält die Region, in der das Endlager errichtet werden soll, Kompensationen? Die langfristige Entwicklung einer Standortregion soll durch die Errichtung eines Endlagers keinen Schaden nehmen. In der Fachkonferenz Rat der Regionen und in den Regionalkonferenzen sollen daher langfristige Strategien für die Regionalentwicklung erarbeitet werden. Ausgehend von einer im Rat der Regionen zu entwickelnden übergreifenden Strategie kann jede Regionalkonferenz ihr Konzept zur Förderung der Regionalentwicklung spezifisch vor Ort entwickeln. Die Regionalkonferenzen erhalten auch Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Erarbeitung der sozioökonomischen Potenzialanalysen. Diese werden vom Vorhabenträger in den Standortregionen durchgeführt und sind ein Instrument zur Feststellung des sozioökonomischen Status quo im Interesse der dortigen Bevölkerung. Können aus den Zwischenlagern, die heute in Betrieb sind, langfristig Endlager werden? Zwischenlager sind, wie es bereits im Namen angelegt ist, eine Zwischen- und keine Dauerlösung. Zwischenlager – also die Transport- und Lagerbehälter sowie die gesicherten Gebäude – können langfristig nicht den gleichen Schutz bieten wie wartungsfreie stabile Gesteinsformationen tief unter der Erdoberfläche, die die Abfälle dauerhaft einschließen. In Zwischenlagern ist die Sicherheit nicht für die nächsten Jahrtausende nachgewiesen, sondern derzeit nur für den genehmigten Zeitraum von 40 Jahren. Soll der Zeitraum der Zwischenlagerung verlängert werden, sind entsprechende Genehmigungen erforderlich. Dafür muss die Sicherheit durch den Betreiber nachgewiesen werden. Weitere Informationen zur Beteiligung im Standortauswahlverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche Video BASE Beteiligung
Elektrohypersensibilität: Wahrnehmungsschwellen elektrischer Felder bei Betroffenen Durch den Stromnetzausbau bekommen statische und niederfrequente elektrische Felder eine größere Bedeutung für den Strahlenschutz . Solche Felder können wahrgenommen werden, doch erhebliche Belästigungen sollen vermieden werden. Dafür ist es wichtig, die Schwelle zu kennen, ab der Menschen die Felder wahrnehmen können. Diese sogenannte Wahrnehmungsschwelle variiert nach bisherigen Studienergebnissen stark zwischen den Menschen. In der Studie werden Wahrnehmungsschwellen sowohl von Personen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen, als auch von anderen Personen untersucht. Worum geht es? Beim Betrieb von Hochspannungsfreileitungen entstehen elektrische Felder , die, wenn sie stark genug sind, beispielsweise über ein Kribbeln auf der Hautoberfläche wahrgenommen werden können. Im Forschungsvorhaben wird untersucht, wo die Wahrnehmungsschwelle für diese Felder liegt. Die Wahrnehmungsschwelle ist der Punkt, ab dem Menschen einen speziellen Reiz – hier: das elektrische Feld – bewusst wahrnehmen können. Dabei wird ein möglicher Zusammenhang mit der sogenannten Elektrohypersensibilität (EHS) untersucht. Einige Menschen beschreiben sich selbst als elektrohypersensibel. Weitere Bezeichnungen sind elektromagnetische Hypersensibilität, Elektrosensibilität und in der Fachsprache „idiopathische Umweltintoleranz gegenüber elektromagnetischen Feldern (IEI- EMF )“. Diese Begriffe umschreiben eine subjektiv empfundene besondere Empfindlichkeit gegenüber niederfrequenten und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Beispiele für Anwendungen, bei denen elektromagnetische Felder entstehen. Die betroffenen Menschen werden als EHS-Betroffene bezeichnet. Sie führen verschiedene Befindlichkeitsstörungen – wie etwa Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlaflosigkeit – auf elektromagnetische Felder zurück. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den unspezifischen Symptomen und den elektromagnetischen Feldern ist jedoch nicht belegt. Vor diesem Hintergrund werden in dem Forschungsvorhaben die Wahrnehmungsschwellen von elektrischen Feldern für zwei Gruppen ermittelt und verglichen: Menschen, die sich als EHS-Betroffene bezeichnen Menschen, die sich nicht so bezeichnen ( Kontrollgruppe ) Die Betroffenen werden zudem einer umfassenden umweltmedizinischen Diagnostik unterzogen, bei der sie u.a. zu möglichen Vorerkrankungen und zu belastenden Erfahrungen befragt werden. Wie ist die Ausgangssituation? Hochspannungsleitung Quelle: Michael Rosskothen/stock.adobe.com Momentan wird in Deutschland das Stromnetz ausgebaut. Dabei werden auch Freileitungen errichtet zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ), zur Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ) sowie Hybridleitungen , die beide Übertragungstechniken in einer Trasse vereinen ( z.B. Ultranet). Diese Leitungsarten erzeugen statische und niederfrequente elektrische Felder . Durch den Ausbau ist damit zu rechnen, dass es Veränderungen gibt beim Ausgesetztsein der Menschen ( Exposition ) gegenüber diesen Feldern. Für niederfrequente elektrische Felder , wie sie unter anderem von Hochspannungs-Wechselstromtrassen ausgehen, gelten Grenzwerte . Durch ihre Einhaltung wird sichergestellt, dass es zu keinen gesundheitsrelevanten Wirkungen dieser Felder kommt. Für statische elektrische Felder gelten keine Grenzwerte, da es keine Hinweise auf relevante gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Statische und niederfrequente elektrische Felder können allerdings wahrgenommen werden, beispielsweise als Gefühl eines Kribbelns auf der Hautoberfläche. Laut der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) sind erhebliche Belästigungen durch solche Felder zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Kenntnis der Wahrnehmungsschwellen wichtig. Im Auftrag des BfS durchgeführte Untersuchungen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Felder von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ist. Personen, die sehr schwache Felder wahrnehmen konnten, identifizierten sich nicht als elektrohypersensibel und erlebten keine Belastungen durch diese Wahrnehmungen. Elektrohypersensibilität ist von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) nicht als medizinische Diagnose anerkannt. Dennoch können die auf elektromagnetische Felder zurückgeführten Symptome erheblichen Leidensdruck verursachen. Über davon Betroffene, ihre möglichen Begleiterkrankungen oder persönliche und soziale Umstände ist wenig bekannt. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Das Ziel dieser Studie ist, relevante Erkenntnisse zu Wahrnehmungsschwelle von statischen, niederfrequenten und hybriden elektrischen Feldern zu erzielen. Dabei wird die Forschung auf die bisher nicht betrachtete Gruppe der Betroffenen von Elektrohypersensibilität erweitert. Außerdem geht es darum, ein besseres Verständnis für die Eigenschaften dieser Menschen zu entwickeln. Dadurch sollen Betroffene sicherer identifiziert und wissenschaftlich fundiert angesprochen werden können. Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden die Wahrnehmungsschwellen von EHS-Betroffenen bestimmt, mit den Schwellen einer nicht betroffenen Kontrollgruppe verglichen und die Ergebnisse in Bezug zu umweltmedizinischen Daten wie Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und sozioökonomischen Faktoren der Betroffenen gesetzt. Stand: 24.09.2024
Das ReFo-Vorhaben "Sektorale Entwicklung der Grünen Wirtschaft im Alpenraum" analysiert notwendige Transformationsschritte und -modelle von wichtigen Wirtschaftszweigen der beteiligten Pilotregionen, u.a. in den Sektoren erneuerbare Energien, Transport, Tourismus, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sowie energetische Sanierung. Bei den vier Pilotregionen handelt es sich um das Soča-Idrijca-Tal (SI), die Energieregion Goms (CH), die Region Diois (F) und die Euregio Zugspitze Wetterstein-Karwendel (AT-DE). Zunächst werden aktuelle Entwicklungen und Trends der Grünen Wirtschaft erfasst und im Detail untersucht, bezogen auf die jeweiligen Regionen sowie die jeweiligen regionalspezifischen Erfolgsfaktoren und Hindernisse. Parallel zur Aktivierung von regionalen Schlüsselakteuren wurden die Inhalte für ein weiterführendes transnationales Projekt in einer Machbarkeitsstudie und unter Beteiligung der Pilotregionen und in den für sie wichtigsten Wirtschaftssektoren erarbeitet. Zudem werden die Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Entwicklung der Grünen Wirtschaft untersucht. Anhand von zahlreichen Interviews und Workshops mit lokalen Akteuren wurde ermittelt, dass sozioökonomische Faktoren, politische und institutionelle Rahmenbedingungen, die Verfügbarkeit von Fördermitteln, sowie das kulturelle und natürliche Erbe der Alpen eine wichtige Rolle spielen. Das Thema Grünes Wirtschaften in den Alpen stößt in allen Regionen auf großes Interesse seitens der wirtschaftlichen Akteure. Es wurden bereits vielsprechende Ansätze entwickelt, die als Inkubator für weitere Initiativen und die ökonomische Transformation dienen können. Durch das Projekt konnten alpenweit positive Impulse gesetzt und Wege zu einer dauerhaften ökonomischen Transformation vorangetrieben werden. Die Ergebnisse werden in mehreren Hintergrundpapieren, Factsheets, einer Literaturanalyse und einem Diskussionspapier näher beleuchtet. Quelle: Forschungsbericht
IPCC-Synthesebericht macht Aktionsdruck für 1,5°C noch deutlicher Extremwetterereignisse werden mit verschärftem Klimawandel viel häufiger auftreten, so der Weltklimarat (IPCC) in seinem neuesten Bericht. Die globalen Treibhausgasemissionen müssen bis 2030 halbiert werden, um die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. An Lösungen dafür mangelt es nicht, doch die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus. Nötig sind drastische Maßnahmen und zwar sofort. Es ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen, dass steigende Treibhausgasemissionen durch menschliche Aktivitäten die globale Erwärmung verursacht haben. Die globale Oberflächentemperatur lag im letzten Jahrzehnt rund 1,1 °C über dem vorindustriellen Niveau, mit weiter steigender Tendenz. Besonders in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Geschwindigkeit vieler Änderungen im Klimasystem nochmals zugenommen. Daraus resultieren weltweit gefährliche und zunehmend irreversible Verluste und Schäden in der Natur und sämtlichen Volkswirtschaften. Der Klimawandel gefährdet dadurch das Leben von Milliarden von Menschen auf der ganzen Welt. Die zunehmenden klimabedingten Risiken werden zusätzlich verstärkt durch andere menschliche Einflüsse, wie Umweltverschmutzung, Fragmentierung, Verlust und Degradierung von Lebensräumen. Insgesamt drohen das Aussterben von zehntausenden von Spezies und damit immense Verluste an Biodiversität . Um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen und eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen auf dieser Welt zu ermöglichen, sind sofortige und drastische Minderungen der Treibhausgasemissionen notwendig. Global müssen die Treibhausgasemissionen ihren Scheitelpunkt schon im nächsten Jahr erreichen und bereits bis 2030 im Vergleich zum heutigen Niveau fast halbiert werden, also in nur sieben Jahren. Die CO 2 -Emissionen müssen bis 2050 sogar auf Netto-Null sinken. Schon heute gibt es in jedem Sektor wirtschaftliche Maßnahmen und Optionen, um dies zu erreichen. Die Technologien dafür sind alle verfügbar, insbesondere bei Solar- und Windenergie sowie der Batterietechnik. Viele weitere Informationen zu Minderungsoptionen, deren Potenzialen und Kosten finden sich im vorliegenden IPCC -Synthesebericht - sehr gut zusammengefasst in der sogenannten „Summary for Policymakers“ und dort in der Abbildung „Figure SPM.7“ (siehe unten). Weitere wichtige Erkenntnisse aus dem Bericht: Insbesondere Personen mit hohem sozioökonomischen Status tragen überproportional zum Klimawandel bei und haben das größte Potenzial, ihre Emissionen zu mindern: Die 10 % der Haushalte mit den global höchsten Pro-Kopf-Emissionen verursachen 34-45 % der weltweiten Treibhausgasemissionen, während die unteren 50 % nur 13-15 % zu den Gesamtemissionen beitragen. Allein schon nachfrageorientierte Maßnahmen (insbesondere in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Ernährung) können die gesamten THG-Emissionen bis 2050 um 40-70 % senken. Dazu zählen auch die systemische Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, verbessertes Recycling und energieeffizientere Gebäude. Es gilt nun, alle verfügbaren Klimaschutzmaßnahmen möglichst schnell umzusetzen, denn bereits jede weitere geringfügige Erhöhung der globalen Mitteltemperatur erhöht auch die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Vielzahl von Risiken für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund ist es auch so, dass 1,5 °C Erwärmung deutlich erträglicher wären als 1,6 °C, und diese wiederum als 1,7 °C, und so weiter. Es zählt daher jede Tonne an Treibausgasemissionen. Es gibt zwar unerprobte Technologien, um CO 2 nachträglich wieder aus der Atmosphäre zu entfernen, jedoch sind diese, im Vergleich zu anderen Maßnahmen, mit viel höheren Kosten sowie außerdem einer Reihe von Risiken verbunden. Zudem sind sie kein Ersatz für sofortige, tiefgreifende und nachhaltige Emissionsminderungen. Denn falls wir die Grenze einer Erwärmung um 1,5 °C überschreiten, drohen neben den bereits erwähnten irreversiblen Schäden auch Rückkopplungs-Mechanismen („Feedback-Effects“), die vom Klimawandel ausgelöst werden, diesen aber auch wiederum weiter verstärken. Dazu zählen etwa großflächige Waldbrände, das Absterben des Amazonas-Regenwaldes oder das Auftauen von Permafrostböden, was mit einer immensen Freisetzung von Methan verbunden wäre. Ambitionierte Bemühungen zur Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen sind absolut notwendig – und doch nur eine Seite der Medaille. Die andere heißt: Anpassung. Je weniger ambitioniert der Klimaschutz ausfällt, umso stärker werden Klimarisiken zunehmen, insbesondere Extremereignisse wie Hitzewellen, Dürren und Starkniederschläge, sowohl global als auch regional. Die Hitzewellen und Überschwemmungen der letzten Jahre sind auch vielen Menschen in Deutschland noch sehr deutlich vor Augen. Insgesamt erhöht sich die Notwendigkeit zur Anpassung an den nicht mehr vermeidbaren Klimawandel. Gleichzeitig verringert sich aber die Effektivität von Anpassungsmaßnahmen bei höheren Erwärmungsniveaus. Klimarisiken und Anpassungsmaßnahmen müssen dabei im Kontext mit weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen gesehen werden, z. B. veränderte Landnutzung , wirtschaftliche Entwicklung, Lebensstile und Konsumverhalten. Viele Maßnahmen, zum Beispiel Hitzeaktionspläne oder die wassersensible Stadtentwicklung, sind bereits in der Umsetzung. Besonders wichtig ist die ökosystembasierte Anpassung, zum Beispiel Moorschutz oder Renaturierung von Flüssen. Solche Maßnahmen verbinden idealerweise Klimaanpassung und Klimaschutz: Sie wirken als Kohlenstoffsenken und machen Ökosysteme resilient gegenüber dem Klimawandel. Sofortiges Handeln ist entscheidend, denn der IPCC-Bericht zeigt klar: In einigen Regionen und Sektoren können auch Grenzen der Anpassung für Ökosysteme und Gesellschaften erreicht werden, insbesondere bei starkem Klimawandel. Fazit: Die Entscheidungen und Maßnahmen, die wir jetzt treffen, werden sich über Tausende von Jahren auswirken. Die bisherigen Bemühungen, die Treibhausgasemissionen zu mindern, reichen bei weitem nicht aus und würden in den nächsten 70 Jahren auf eine 3,2 °C wärmere Welt hinauslaufen, mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt. Es liegt also an allen, aber besonders an den wohlhabenden Teilen der Welt, jetzt einen konsequent an Klimaschutz ausgerichteten Entwicklungspfad einzuschlagen, mit all seinen Herausforderungen aber auch Chancen für eine gerechtere Welt. Wenn die globalen Treibhausgasemissionen nicht sofort, schnell und in großem Umfang reduziert werden, wird es nicht mehr möglich sein, die globale Erwärmung auf 1,5 °C oder sogar auf 2 °C zu begrenzen und damit eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle zu sichern. Das Umweltbundesamt hat an der Erstellung und Verabschiedung aller Berichte des IPCC im 6. Berichtszyklus mitgewirkt. Zuletzt unterstützten UBA -Mitarbeitende als Teil der Deutschen Delegation die Verabschiedung des Syntheseberichts auf der 58. IPCC-Plenarsitzung in Interlaken. Mit der kommenden 59. IPCC-Sitzung im Juli 2023 in Nairobi wird der 6. Berichtszyklus abgeschlossen und der neue siebte Berichtszyklus gestartet.
Der Begriff Umweltgerechtigkeit befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher sozialer Verteilungen von Umweltbelastungen und den Gründen dafür. Schon lange ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass die soziale Lage mit über den Gesundheitszustand eines Menschen entscheidet und die Lebenserwartung beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und gesundheitsbelastenden oder gar -gefährdenden Wohn- und Wohnumfeldbedingungen – und den Wirkungszusammenhängen – ist seit der ersten umfassenden und bundesweit beachteten Bestandsaufnahme in Berlin weiter in den Fokus der Umwelt- und Gesundheitspolitik gerückt. Verstärkt wird der Handlungsdruck auch für Berlin durch weitreichende weitere Herausforderungen, die einerseits aus den global zunehmend spürbaren Wirkungen des Klimawandels resultieren, andererseits ihre Ursachen aber auch lokal in Aufgaben wie den Anforderungen an verstärkte Wohnraumbeschaffung und damit einhergehende weitere Verdichtung, insbesondere der Innenstadt, haben. Während die integrierte Erfassung und Bewertung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen in Verbindung mit Indikatoren zur Beschreibung der sozialen Lage der Bevölkerung mittlerweile in vielen Kommunen und Bundesländern voranschreitet, kann von einer „fundierten Verankerung des Ansatzes Umweltgerechtigkeit auf den Ebenen von Bund und Ländern noch nicht gesprochen werden“ (Difu 2022). Zur Erarbeitung notwendiger Grundlagen für die weitere zielgerichtete Entwicklung von umwelt- und gesundheitspolitischen Handlungsstrategien hat das Land Berlin nun die erwähnte Erstbewertung mit den aktuellsten vorliegenden Daten als erstes Update und Auftakt eines kontinuierlich fortzusetzenden Beobachtungssystems fortgeführt. Bei der Fortschreibung war es notwendig, einerseits auf Bewährtem aufzubauen, andererseits fachliche Neuerungen zu berücksichtigen sowie die Methodik an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Diese notwendigen Maßnahmen erschweren zwar den Vergleich mit den bestehenden Bewertungsergebnissen der Jahre 2008-2015, legen jedoch das Fundament für die geplanten, in einem engeren zeitlichen Zyklus stattfindenden zukünftigen Aktualisierungen im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings. Die hier verwendeten Beschreibungen fußen im Wesentlichen auf dem zur Aktualisierung 2021/2022 veröffentlichten Bericht der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK 2022), dessen Studium zum vertiefenden Verständnis empfohlen wird. Das Konzept der Umweltgerechtigkeit, wie es in Berlin definiert wird, behandelt die folgenden Fragestellungen: Welche umweltbezogenen Themenfelder haben Gesundheitsrelevanz und sind im Kontext des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes zu integrieren? Wie können Informationen, Daten und Analyseergebnisse aus den Fachressorts Umwelt, Gesundheit, Stadtentwicklung, Städtebau und Soziales gemeinsam auf die Ebene der 542 Planungsräume (PLR) aggregiert und zu einer aussagekräftigen räumlichen Betrachtungs- bzw. Planungsebene zusammengeführt werden? Welche Planungsräume mit gesundheitsrelevanten Mehrfachbelastungen weisen gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf und welche mehrfach belasteten Gebiete sind zusätzlich geprägt durch eine mindestens überwiegend einfache Wohnlage und bzw. eine hohe Bevölkerungsdichte? Können für das ressortübergreifende raumbezogene Planen und Verwaltungshandeln generelle Aussagen bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden und können auf der Grundlage der kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen praxistaugliche Instrumente entwickelt werden, die das Berliner Planungssystem ergänzen? Der nunmehr mit der ersten Aktualisierung methodisch weiterentwickelte und an umweltpolitische Neuerungen angepasste Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz soll zukünftig die bereits etablierten Stadtbeobachtungssysteme im Land Berlin fachlich-inhaltlich ergänzen und Grundlagen für die Definition von Handlungsfeldern bereitstellen. Als periodisches Instrument wird damit zukünftig dokumentiert, wie sich die Umweltgerechtigkeit in Berlin entwickelt. Durch eine Verstetigung können Veränderungen in der berlinweiten Verteilung von Belastungsquellen dokumentiert und auch die Wirkung von Instrumenten und bereits ergriffenen Maßnahmen evaluiert werden.
Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für PFAS Am 22.03.2023 startete eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden sollen. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen, den Vorschlag zu kommentieren und relevante Informationen einzubringen. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA , im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Öffentliche Konsultation des Vorschlags startet am 22.03.2023 Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im März 2023 festgestellt, dass die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ entspricht. Nun werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. In diesem Kontext läuft ab dem 22.03.2023 eine öffentliche Konsultation. Die Konsultation läuft für sechs Monate und schließt am 25.09.2023. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen ihre Kommentare und weiterführenden Informationen einzubringen. Informationen zu Risiken und Sozio-Ökonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFAS-freien Alternativen sind von besonderem Interesse. Informationsveranstaltungen und nächste Schritte Am 03.04.2023 wird die Bundestelle für Chemikalien (BfC) eine Online-Informationsveranstaltung in deutscher Sprache organisieren. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und es werden Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitgestellt. Am 05.04.2023 wird es zudem eine englischsprachige Informationsveranstaltung der ECHA geben. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Aufgrund des großen Umfangs des Beschränkungsvorschlags kann dies aber ggf. mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen. In den Stellungnahmen werden die Kommentare und Informationen aus der öffentlichen Konsultation umfänglich berücksichtigt. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Website der ECHA eingesehen werden. Alle Termine zum Beschränkungsvorschlag für PFAS 22. März – 25. September 2023: Öffentliche Konsultation 3. April 2023: Informationsveranstaltung der BfC (Deutsch) 5. April 2023: Informationsveranstaltung der ECHA (Englisch)
Der Begriff Umweltgerechtigkeit befasst sich mit Art, Ausmaß und Folgen ungleicher sozialer Verteilungen von Umweltbelastungen und den Gründen dafür. Schon lange ist bekannt und wissenschaftlich belegt, dass die soziale Lage mit über den Gesundheitszustand eines Menschen entscheidet und die Lebenserwartung beeinflusst. Der Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Status und gesundheitsgefährdenden Wohn- und Wohnumfeldbedingungen – und den Wirkungszusammenhängen – ist in Deutschland bisher jedoch wenig untersucht worden. Und so fehlt eine weitgehend gesundheitsbezogene Risikoanalyse und -bewertung. Dies hat vor allem Bedeutung bei der Entwicklung und Umsetzung integrativer Strategien, Konzepte und Maßnahmen und gilt insbesondere für hoch verdichtete Stadtteile. Zur Erarbeitung notwendiger Grundlagen für die zielgerichtete Entwicklung von umwelt- und gesundheitspolitischen Handlungsstrategien hat das Land Berlin im Jahre 2008 das ressortübergreifende raumbezogene Modellvorhaben “Umweltgerechtigkeit in Berlin” auf den Weg gebracht. Die Bearbeitung der einzelnen Themenfelder erfolgte in enger Kooperation der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen, dem Amt für Statistik Berlin – Brandenburg, mehreren Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ab 2012 hat auch das Umweltbundesamt (UBA) die Entwicklung des neuen Themenfeldes gezielt unterstützt und fachlich begleitet. Der nachfolgende Taxt basiert auf dem Basisbericht 2014/2015 „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin, Grundlagen für die handlungsorientierte sozialräumliche Umweltpolitik im Land Berlin“ (SenStadtUm 2015, unveröffentlicht). Mit Blick auf die Erarbeitung einer ressortübergreifenden Umweltbelastungsanalyse standen folgende Fragen im Vordergrund: Welche umweltbezogenen Themenfelder haben Gesundheitsrelevanz und sind in den Kontext der Untersuchungen zu integrieren? Wie können Informationen, Daten und Analyseergebnisse aus den Fachressorts Umwelt, Gesundheit, Stadtentwicklung, Städtebau und Soziales gemeinsam auf die Ebene der 447 Planungsräume (PLR) aggregiert und zu einer neuen räumlichen (informellen) Betrachtungs- bzw. Planungsebene zusammengeführt werden? Welche Planungsräume mit gesundheitsrelevanten Mehrfachbelastungen weisen gleichzeitig eine hohe soziale Problemdichte auf und welche mehrfach belasteten Gebiete sind vulnerable Gebiete im Sinne des Klimawandels und dadurch besonders betroffen? Können für das ressortübergreifende raumbezogene Planen und Verwaltungshandeln generelle Aussagen bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden und können auf der Grundlage der kleinräumigen Umweltbelastungsanalysen praxistaugliche rechtliche Instrumente entwickelt werden, die das Berliner Planungssystem ergänzen? Der neue kleinräumige bzw. quartiersbezogene Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz schließt eine Lücke in den bereits bestehenden Berichts- und Monitoringsystemen, indem gesundheitsschädliche Umweltaspekte systematisch zusammengeführt und zu einer neuen informellen Betrachtungsebene und zu einem neuen Handlungsfeld verdichtet werden. Die Ergebnisse sind “strategische Eckpunkte” für die umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung im Land Berlin. Sie verleihen der sozialraumorientierten Umweltpolitik in der Hauptstadt mehr Profil und Gewicht und untersetzen die Daten zur Sozialstruktur durch die Perspektive des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes. Die vier Ebenen Umweltgerechtigkeitsmonitoring (kleinräumliche Umweltbelastungsanalyse) räumliche Ebene (Ausgleichskonzeption), Umsetzungsebene (Strategien, Maßnahmen, Projekte), Evaluation bilden zusammen die Integrierte Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption (IBUk) (vgl. Abb. 1).
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