Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf. Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf. Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer UBA -Umwelttipps. Nutzen Sie die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind. Gewusst wie Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit und Label-online bereits entsprechende Angebote. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können. Umweltsiegel nutzen Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen. Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen: Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet. Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich. TOP-Umweltsiegel kennen und beachten Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden: EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.) Bio-Siegel (Lebensmittel) EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte) Grüner Knopf (Bekleidung). Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen … eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken, weit verbreitet sind, und von staatlichen Institutionen vergeben werden. Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor. EU-Energielabel Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber: Fernseher, Bildschirm – Geschirrspüler – Kühlgeräte – Gefriergeräte – Waschmaschine – Wäschetrockner – Gasheizung – Ölheizung – Kaminofen – Pelletkessel – Wärmepumpe Weitere Informationen: EU-Energielabel ( UBA -Themenseite) UBA-Broschüre Ökodesign & Energielabel Das neue EU-Energielabel (BMWK) Energy efficient products (Webseite der Europäischen Kommission) EcoTopTen : Plattform für energieeffiziente Produkte (Öko-Institut) Daten zur Umwelt : Energieeffiziente Produkte (UBA) Bio-Siegel Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium. Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber: Biolebensmittel Weitere Informationen: EU-Bio-Logo (EU-Kommission) Das Bio-Siegel (BMEL) EU Ecolabel Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber: Blumenerde (torffrei) – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: EU Ecolabel (RAL gGmbH) Der Blaue Engel Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle. Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber: Bekleidung – Carsharing – Computer (PC, Laptop) – Gartenhäcksler – Kaminöfen – Mehrwegflaschen – Papiertaschentücher, Hygienepapiere – Papier, Recyclingpapier – Plastiktüten – Spanplatten und andere Holzwerkstoffe – Smartphones – Streumittel/ Streusalz – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: Blauer Engel (Website von UBA und RAL gGmbH) Grüner Knopf Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( BMZ ). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber: Bekleidung Weitere Informationen: Grüner Knopf (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird: Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank? Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer? Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun: Wie dosiere ich z.B. Waschmittel? Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend? Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der UBA-Umwelttipps geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden. In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. MSC -Label bei Fisch , Grüner-Strom- und ok-power-Label bei Ökostrom , FSC- und PEFC-Label bei Holzprodukten oder Goldstandard bei freiwilligen Kompensationszahlungen . Siegeldatenbanken nutzen Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf Siegelklarheit.de (Initiative der Bundesregierung) und Label-online.de von der Verbraucher Initiative e.V. (gefördert vom BMJ). Weitere Informationen: Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer UBA-Denkwerkstatt Konsum : Was macht ein gutes Siegel aus? Welche Siegelarten gibt es? Warum gibt es so viele Siegel?
Die Kronospan GmbH Lampertswalde in der Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde beantragte mit Datum vom 7. Mai 2024 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten am Standort Lampertswalde.
Die Kronospan GmbH Lampertswalde, Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde, beantragte mit Datum vom 2. Februar 2023 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten am Standort Lampertswalde.
UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das UBA Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der Vorkette (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der UBA -CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von Totholz aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald- Ökosystem besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der Atmosphäre . Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den Klimaschutz bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte LULUCF -Sektor ( Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der UBA -CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der UBA -CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der Atmosphäre durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das UBA befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das Klima ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der UBA -CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den UBA -Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren UBA -Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der UBA -CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .
Die Firma SWISS KRONO TEX GmbH & Co.KG, Wittstocker Chaussee 1 in 16909 Heiligengrabe beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Wittstocker Chaussee 1 in der Gemarkung Heiligengrabe, Flur 1, Flurstück 528 und Gemarkung Liebenthal, Flur 2, Flurstück 341 eine Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten wesentlich zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach den Nummern 5.2.1.G, 6.3.1.EG, 8.1.1.3.EG und 9.3.2.V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Der Firma Fiberboard GmbH, An der Birkenpfuhlheide 4, 15837 Baruth/Mark wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten sowie eine Anlage zur Erzeugung von Prozesswärme und erhitztem Abgas wesentlich zu ändern. Die Änderung bezieht sich im auf die Betriebseinheit 13 (Energieanlage). Gegenstand des vorliegenden Antrages ist - die Installation von vier Staubbrennern in die Energieanlage 3 (EA 3) zur Verbrennung von Holzstaub zusätzlich zur vorhandenen Rostfeuerung, - die Errichtung und Betrieb eines Lagersilos für Holzstäube sowie - die Errichtung eines Dosierbunkers inklusive der dazugehörigen Fördereinrichtungen. Die neue Staubeindüsung ist auf einen maximalen Durchsatz von 5,2 t/h Holzstaub ausgelegt und kann so eine zusätzliche Feuerungswärmeleistung (FWL) von bis zu 25 MW bereitstellen. Damit steigt die installierte Feuerungswärmeleistung (FWL) der Energieanlage 3 von 42 auf 67 MW. Insgesamt erhöht sich die unter der Berücksichtigung vorhandener Leistungsbegrenzungen (Verriegelungen) verfügbare Feuerungswärmeleistung der Energieerzeugungsanlage von 131,8 MW auf zukünftig 156,8 MW Leistung. Die Erhöhung der verfügbaren gesamten Feuerungswärmeleistung der Energieversorgungsanlage dient allein der Erhöhung der Variabilität der Fahrweise der Anlage. Betrieben werden soll die zusätzliche Staubeinblasung in die Energieanlage 3 nur bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei Störungen der anderen Biomassefeuerungen am Standort. Antragsgemäß ist die Betriebszeit der Staubeinblasung der EA 3 auf 1.300 h/a beschränkt. Die Durchsatzleistung der Energieanlage von 40,52 t/h (feucht) ändert sich dagegen nicht. Die gesamte Energieversorgungsanlage wird weiterhin nur mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 113 MW betrieben. Eine Steigerung der Produktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten ist nicht beantragt. Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Denja Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Vermietungs KG Emy-Roeder-Str. 2, 55129 Mainz, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzfaserdämmstoffen im Industriegebiet Hütten auf den Grundstücken Flur-Nrn. 83/24, 83/36, 83/37, 83/38, 83/39, 83/40, 83/41, 83/42, 83/48, 83/49, 83/50, 83/51 der Gemarkung Hütten. Betreiber der entsprechenden Anlage ist die Naturheld GmbH, Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg. Merkmale des Neuvorhabens: - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten mit einer Produktionskapazität von 600 m³ oder mehr je Tag (Anlage nach Nr. 6.3.1 Verfahrensart G, E des Anhangs 1 der 4. BImSchV, Haupteinrichtung) - Errichtung und Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von in der Stoffliste zu Nummer 9.3 (Anhang 2) genannten Stoffen dient, mit einer Lagerkapazität von 20 t bis weniger als 200 t (hier: Lagerung Bindemittel PMDI: 2 x 50 m³ = ca. 123 t), (Anlage nach Nr. 9.3.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV, als Nebeneinrichtung zu Nr. 6.3.1 G, E) - Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (hier: Dampfkesselanlage durch den Einsatz von naturbelassenem Holz sowie weniger als 3 t/h Altholz der Kategorie A I und A II der Altholzverordnung, (Anlagen nach Nrn. 1.2.1, 8.1.1.5, jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV, als Nebeneinrichtungen zu Nr. 6.3.1 G, E) Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutz-rechtliche Neugenehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 6.3.1 Verfahrensart G, E sowie den Nrn. 9.3.2, 1.2.1 und 8.1.1.5, jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom 13.08.2021 vorgelegt.
Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz. Da Bäume CO₂ in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die Atmosphäre. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz . Da Bäume CO 2 in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO 2 zurück in die Atmosphäre . In den letzten Jahren war die Senkenfunktion des Waldes bereits rückläufig. Wenn nun die energetische Holznutzung weiter stark gesteigert wird, ist zu befürchten, dass Wälder ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr leisten können. Zudem ist es aus Ressourcenschutz-Sicht besser, Holz zunächst in langlebigen Produkten zu nutzen, anstatt es unmittelbar zu verbrennen. Insbesondere Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen neben anderen Schadstoffen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Das UBA rät aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes von Holzheizungen ab. Gesundheitsschutz Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaubemissionen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Die Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten trug 2020 mit 18 Prozent zu den deutschen PM 2,5 -Emissionen bei, fast so viel wie die Gesamtemissionen des Straßenverkehrs. Gemäß den Projektionen des UBA von 2021 werden sich die PM 2,5 -Emissionen aus mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen von 2020 bis 2030 aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen um rund 30 Prozent verringern. In diesen Projektionen ist die aktuelle Nachfrageentwicklung beim Holz, die sich u. a. durch Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas ergibt, allerdings noch nicht berücksichtigt. Es wäre aber mindestens eine Reduktion von 50 Prozent notwendig, damit sich die PM 2,5 -Konzentrationen der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) für die Außenluft annähern. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders wichtig: Nach aktuellen Analysen der WHO ist die Luftverschmutzung neben dem Klimawandel eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Unter den Luftschadstoffen erzeugt Feinstaub bei weitem die höchsten Krankheitslasten in der Bevölkerung ( EEA 2022 ). Daher ist es sehr wichtig, die Feinstaubemissionen zu senken. Dies kann vor allem im Bereich des Hausbrands bzw. der Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen, da hier ein großes Feinstaubminderungspotential vorhanden ist. Vor allem in Zusatzheizungen (Einzelraumfeuerungsanlagen) sollte so wenig Holz wie möglich verbrannt werden, da diese die höchsten Feinstaubemissionen aller Wärmeerzeuger aufweisen. Klimaschutz und die energetische Nutzung von Holz Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss die energetische Nutzung von Holz einige Voraussetzungen erfüllen, um treibhausgasneutral zu sein. Zum einen ist die Kohlenstoffbilanz im Wald bei Holzentnahme nur ausgeglichen, wenn die gleiche Holzmenge zeitnah nachwächst. Darüber hinaus müssen die Wälder in Zukunft jedoch mehr CO 2 binden als sie dies jetzt tun. Nur so werden wir die Klimaziele erreichen, das zeigt auch der jüngste Bericht des Weltklimarats . Dazu muss mehr Holz nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Dabei ist auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Trockenheit und weiterer Faktoren zu bedenken, dass der notwendige Biomassezuwachs zusätzlich gefährdet ist. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Holz sollte deshalb zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und anschließend weiter in einer Nutzungskaskade verwendet werden. Wird das geerntete Holz für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere Jahrzehnte gebunden und nicht sofort freigesetzt wie bei seiner unmittelbaren Verbrennung. Zudem ersetzen Holzprodukte häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, was weitere Emissionen vermeiden kann. Erst am Ende einer möglichst langen Nutzungskette (z. B. als Dachbalken, Spanplatte, holzbasierte Chemikalien) sollte dann nicht weiter stofflich nutzbares Altholz in Feuerungsanlagen bzw. Kraftwerken mit hohen Umweltstandards verbrannt werden. Auch gewisse Mengen an Wald-Restholz und Landschaftspflegeholz können weiterhin energetisch genutzt werden, so dass sie fossile Brennstoffe ersetzen und so einen Beitrag zur Defossilisierung des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leisten. Dabei sollte aber solchen Anwendungen Vorrang eingeräumt werden, die nur schwierig durch andere erneuerbare Energien versorgt werden können (wie z. B. Hochtemperaturprozesse in der Industrie), oder Anwendungen, die hohe Emissionsstandards einhalten können, wie große Feuerungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke). Zum Heizen von Gebäuden sollte Holz allenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen es tatsächlich keine Alternative gibt. Gebäude sollten, nachdem prioritär eine energetische Sanierung den Wärmebedarf minimiert hat, vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen beheizt werden, die inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen können. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt – bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Um die Feinstaubemissionen einer Holzheizung so gering wie möglich zu halten, kann diese mit einer geeigneten Abgasbehandlung ausgerüstet werden. Dabei können beispielsweise elektrostatische Staubabscheider bis zu über 90 Prozent der Staubemissionen reduzieren. Weiterhin sollte die Installation einer Holzheizung immer an technische Nebenanforderungen geknüpft werden, wie die Pflicht, einen Holzheizkessel mit einem ausreichend großen Pufferspeicher zu kombinieren. Darüber hinaus ist es naheliegend, die Installation einer Holzheizung mit einer gleichzeitigen Solarenergie-Nutzungspflicht zu koppeln. Ziel dabei ist es, den Brennstoffeinsatz maßgeblich zu mindern. Über die Sommer- und Übergangsmonate kann die Trinkwassererwärmung weitgehend über eine Solarthermieanlage erfolgen. Die Kombination dieser Techniken ermöglicht es, die Einsatzstunden einer Holzheizung zu reduzieren und damit Brennstoff und Emissionen einzusparen. Biomethan, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff sind aus verschiedenen Gründen keine empfehlenswerten Lösungen für die Raumwärmebereitstellung. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. 4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima 1. Förderung von Holzheizungen spätestens 2023 einstellen Holzheizungen sollen nicht mehr finanziell gefördert werden, um für die mittel- bis langfristige Perspektive keine falschen Förderanreize zu setzen. Der Förderstopp sollte spätestens bei der Überprüfung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 umgesetzt werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Abschmelzung der Förderung für Holzheizungen sollten dann in die energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen umgelenkt werden, um schneller aus Gas und Öl auszusteigen. Gleichzeitig muss der Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen massiv vorangetrieben werden, damit ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht. 2. Die kommende 65 %-Regel für neue Heizungen umweltfreundlich gestalten Ab 2024 sollen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, wie es das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vorsieht. Es handelt sich um ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Gebäudebestand, der die Ziele des Klimaschutzgesetzes weit verfehlt. Wenn diese Regelung dazu führt, dass eine große Zahl von Holzheizungen errichtet wird, sind nennenswerte Umweltschäden zu befürchten. Daher sollte die Regelung schwerpunktmäßig Wärmepumpen und Wärmenetze bevorzugen. 3. Verschärfung von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub in der Außenluft Im Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen deutlich anspruchsvollere Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingeführt werden. Auch wenn der im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission hierfür vorgelegte Entwurf die Erreichung der WHO -Empfehlungen bis 2030 noch nicht vorsieht, könnte er die rechtliche Grundlage für Maßnahmen schaffen, die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren. Dies kann im Rahmen lokaler Luftreinhalteplanung geschehen, z. B. durch (temporäre und lokale) Betriebsverbote für Komfortkamine oder ein Verbot des Einbaues von Holzheizungen in Neubauten im Rahmen von Bebauungsplänen. 4. Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 1. BImSchV ) sind die Regelungen für die Emissionshöchstwerte für kleine Holzheizungen aller Art festgeschrieben. Da auf EU-Ebene Öko-Design-Verordnungen (EU VO 2015/1185 und EU VO 2015/1189) ebenfalls Grenzwerte für Neuanlagen festschreiben, darf Deutschland seine nationale Verordnung nicht verschärfen (EU-Recht steht über Bundesrecht). Um strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen, muss sich Deutschland für eine Verschärfung der Grenzwerte auf EU-Ebene einsetzen. Dies kann jedoch nur mittelfristig wirksam werden. Über eine Novellierung der 1. BImSchV sollten hingegen strengere Emissionsgrenzwerte für Anlagen, die vor 2015 eingebaut wurden, festgesetzt werden. Dies kann technisch über eine Nachrüstung mit Staubabscheidern, einen Austausch oder eine Stilllegung der betroffenen Anlagen umgesetzt werden. Die Pflicht zu Austausch, Stilllegung oder Nachrüstung von Altanlagen sollte zeitlich gestaffelt erfolgen.
Bei Spanplatten und Holzwerkstoffe auf Label achten Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC). Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden. Gewusst wie Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können. Gelabelte Produkte kaufen: Die Siegel FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz. Hintergrund Umweltsituation: Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben. Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen. Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen ( Farben und Lacke ). Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen. Gesetzeslage: Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,1 ppm (entspricht 124 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Obwohl in Deutschland einige Chemikalien verboten sind, können sie durch Importe aus Herkunftsländern, in denen es kein Verbot dieser Chemikalien gibt, dennoch in Holzwerkstoffen vorkommen. Richtwerte und Verbote für Chemikalienkonzentrationen finden sich in der deutschen Chemikalienverbotsverordnung . Weitere Informationen: Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen (UBA-Studie) Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten (UBA-Hintergrundpapier) FAQ zu Formaldehyd Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe
Die Kronospan GmbH Lampertswalde, Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde, beantragte mit Datum vom 28. April 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten in der Halle 19 am Standort Lampertswalde. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Austausch der bestehenden Harzreaktoren R19-01 und R19-04 durch zwei neue Reaktoren mit Vergrößerung des Fassungsvermögens von je 17 m³ auf je 20 m³ bei gleichbleibender Produktionskapazität von 73.000 t/a Harz • Vergrößerung der bestehenden Hopper für Melamin (B3-01) und Harnstoff (B3-02) von 8,5 m³ auf 12 m³ • Wegfall der thermoölinduzierten Beheizung der Harzreaktoren (R19-01, R19-04) und des Laborreaktors (R19-03) und Rückbau des Thermoölsystems in der Harzküche • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde mittels Dampfreduzierstation zur Beheizung der Harzreaktoren • Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfkondensatnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde • Anbindung des Kühlsystems der Harzreaktoren an die Rückkühlanlage des Betriebsteils IX (Formalin- und Leimanlage) • gleichzeitiger Betrieb der Harzreaktoren R19-01 und R19-04 unter Beibehaltung der genehmigten Abluftführung in die Regenerative Nachverbrennung (RNV) • Entfall der Vakuumanlage und Ersatz selbiger durch zwei Ventilatoren an den Harzreaktoren • Entfall und Rückbau der Lagertanks für Zuckerlösung, Dosierung des Zuckers als Feststoff direkt in die Reaktoren • Aufstellung von zwei 80-m³-Silos für Melamin (B19-08 und B19-09) an der Stelle der Zuckertanks • Umwidmung des Lagertanks B2.03 auf Diethylenglykol (DEG), 32%ige Hexamethylentetraminlösung und Caprolactam in Wasser 30% (jeweils Alternativbelegung) und des Tanks B1.01 auf Harnstoffharze, • Änderung der Stofflagerung in der Halle 19 - Umnutzung des Passivlagers B von Natronlauge-Lagerung (IBC) auf Titandioxid-Suspension mit geändertem Lagerort - Schaffung zusätzlicher Passivläger C bis E • Anbindung der Abgase der Leimanlage der BE IX an die bestehende RNV (BE VII) • Entfall der Druckentlastung auf dem Melamin Hopper
Origin | Count |
---|---|
Bund | 215 |
Land | 20 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 194 |
Text | 24 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 38 |
offen | 193 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 227 |
Englisch | 13 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 1 |
Datei | 3 |
Dokument | 17 |
Keine | 152 |
Webseite | 69 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 179 |
Lebewesen & Lebensräume | 185 |
Luft | 132 |
Mensch & Umwelt | 235 |
Wasser | 105 |
Weitere | 223 |