Pilz des Jahres 2017 ist das Judasohr. Der Speisepilz, auch Mu-Err oder Chinesische Morchel genannt, wird häufig verzehrt, aber in der Natur meist übersehen. Mit ihrer Wahl möchte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie stärker auf den Speisepilz aufmerksam machen.
Mit dem Wiesen-Champignon stellt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie den wild wachsenden Verwandten des Zucht-Champignons als „Pilz des Jahres 2018“ vor. Der weit verbreitete Wiesen-Pilz verliert leider durch die intensive Grünlandnutzung mit immensen Stickstoffüberschüssen in Deutschland viele seiner Lebensräume. Der Wiesen-Champignon oder auch Feld-Egerling (Agaricus campestris) ist ein sehr beliebter Speisepilz, der als Lebensraum naturverträglich bewirtschaftetes Grünland benötigt. Der Pilz ist eine von mehr als 60 Champignon-Arten in Deutschland.
Auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl können in manchen Teilen Bayerns erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) in einigen Arten wild wachsender Speisepilze gemessen werden. Einige Pilzarten können noch bis zu einige tausend Becquerel (Bq) Cs-137 pro Kilogramm (kg) Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) untersucht seit 1987 die radioaktive Kontamination von Wildpilzen mit Radiocäsium im Süden Deutschlands. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messwerte für Wildpilze variieren je nach Untersuchungsgebiet und Pilzart sehr stark. Messwerte von über 1 000 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse wurden im Zeitraum 2017 bis 2019 bei Semmelstoppelpilzen, Rotbraunen Semmelstoppelpilzen, verschiedenen Schnecklingsarten, Maronenröhrlingen, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Seidigen Ritterlingen und Reifpilzen festgestellt. Als Faustregel gilt, dass die Aufnahme von 80 000 Bq Cs-137 mit Lebensmitteln bei Erwachsenen einer Strahlenexposition von etwa 1 Millisievert (mSv) entspricht. Eine wöchentliche Mahlzeit über das ganze Jahr mit 200 Gramm (g) Maronenröhrlingen mit 2 100 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse führt beispielsweise zu einer Aufnahme einer Dosis von etwa 0,27 mSv pro Jahr, man spricht dabei von einer Ingestionsdosis. Dies ist etwas mehr als ein Zehntel der durchschnittlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen in Deutschland während eines Jahres (2,1 mSv). Ferner sei darauf hingewiesen, dass Pilze, deren Radiocäsiumgehalt 600 Bq pro kg Frischmasse überschreitet, in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Dieser Grenzwert gilt jedoch nicht für private Pilzsammler, sofern sie die Pilze nicht verkaufen, sondern selbst verzehren. Zugleich rät das BfS Pilzsammlern in den höher belasteten Gebieten Deutschlands, sich über den Radiocäsiumgehalt wild wachsender Speisepilze zu informieren. Wer seine persönliche Strahlenexposition gering halten möchte, sollte auf den regelmäßigen Verzehr selbst gesammelter, hoch kontaminierter Wildpilze verzichten. Welche zusätzliche Strahlenexposition durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze als akzeptabel betrachtet wird, ist letztlich eine persönliche Entscheidung. Der jährlich veröffentlichte Bericht des BfS bietet die Grundlage für eine informierte Entscheidung bezüglich des Verzehrs selbst gesammelter Wildpilze.
Auch rund 35 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl können in manchen Teilen Bayerns erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) in einigen Arten wild wachsender Speisepilze gemessen werden. Einige Pilzarten können noch bis zu einige tausend Becquerel (Bq) Cs-137 pro Kilogramm (kg) Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) untersucht seit 1987 die radioaktive Kontamination von Wildpilzen mit Radiocäsium im Süden Deutschlands. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messwerte für Wildpilze variieren je nach Untersuchungsgebiet und Pilzart sehr stark. Messwerte von über 1 000 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse wurden im Zeitraum 2019 bis 2021 bei Semmelstoppelpilzen, Rotbraunen Semmelstoppelpilzen, verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Gemeinen Rotfußröhrlingen, Maronenröhrlingen, Mohrenkopfmilchlingen, Ockertäublingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Violetten Lacktrichterlingen und Ziegenlippen festgestellt. Als Faustregel gilt, dass die Aufnahme von 80 000 Bq Cs-137 mit Lebensmitteln bei Erwachsenen zu einer Strahlenexposition von etwa 1 Millisievert (mSv) führt. Eine wöchentliche Mahlzeit während des ganzen Jahres mit 200 Gramm (g) Maronenröhrlingen mit 2 100 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse (der Höchstwert in den letzten drei Jahren bei Maronenröhrlingen) führt beispielsweise zu einer zusätzlichen Strahlenexposition von etwa 0,27 mSv pro Jahr, man spricht dabei von einer Ingestionsdosis. Dies ist etwas mehr als ein Zehntel der durchschnittlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen in Deutschland während eines Jahres (2,1 mSv). Pilze, deren Cs-137-Gehalt 600 Bq pro kg Frischmasse überschreitet, dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Dieser Grenzwert gilt jedoch nicht für Pilze, die privat für den eigenen Verzehr gesammelt werden. Zugleich rät das BfS Pilzsammlern in den höher belasteten Gebieten Deutschlands, sich über den Cs-137-Gehalt wild wachsender Speisepilze zu informieren. Wer seine persönliche Strahlenexposition möglichst gering halten möchte, sollte auf den übermäßigen Verzehr selbst gesammelter, erfahrungsgemäß eher höher kontaminierter Wildpilzarten verzichten. Welche zusätzliche Strahlenexposition durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze als akzeptabel betrachtet wird, ist letztlich eine persönliche Entscheidung. Der jährlich veröffentlichte Bericht des BfS zur aktuellen Kontaminationslage bietet die Grundlage für eine informierte Entscheidung bezüglich des Verzehrs selbst gesammelter Wildpilze.
Jetzt ist Hochsaison für Marone, Steinpilz und Co. Der Herbst ist bekanntlich die Hochsaison der Speisepilze. Daher sind in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Gefährdung: In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 so genannte Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: www.lanuv.nrw.de. Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. An wen wende ich mich bei Fragen? Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) auf ihrer Homepage unter der Adresse http://www.dgfm-ev.de mit. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres: Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr wählte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. den „Lilastielige Rötelritterling“, 2017 ist das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres gekürt. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Download s Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz. Er wächst unter anderem auf auf magerem Grünland, Heiden und Waldrändern . © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Die Saison für Marone, Steinpilz und Co. hat früh begonnen Pilze wachsen das ganze Jahr über – auch im Winter. Als Hochsaison für wichtige Speisepilze ist aber traditionell der Herbst bekannt. Doch in diesem Jahr lassen viele Pilz-Arten ihre Fruchtkörper früher aus dem Boden „sprießen“ als in den letzten Jahren – dank der Kombination von Wärme und viel Regen, also guter Wasserversorgung der oberen Bodenschichten. Daher sind jetzt schon, Ende der der Sommerferien und nicht wie früher erst in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen über weite Distanz nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf- Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Wieviel Pilzarten gibt es in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es 3706 so genannte Großpilze (Stand 01.01.2017). Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: http://bit.ly/2wgyhDN Pilzberatung Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) http://www.dgfm-ev.de auf ihrer Homepage unter der Adresse https://www.dgfm-ev.de/speise-und-giftpilze/pilzberatung/pilzsachverstaendige mit. Die Zusammenstellung unter diesem Link wird von einer Googel-Maps-Karte unterstützt, so dass die Kontaktdaten zu den Pilz-Sachverständigen in NRW genauso schnell sind finden sind wie die außerhalb NRWs in möglichen Urlaubsregionen. Giftnotruf 030-19240 bei Verdacht auf Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr kürte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Downloads Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Pressemitteilung Pressemitteilung
Auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl können in manchen Teilen Bayerns erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) in einigen Arten wild wachsender Speisepilze gemessen werden. Einige Pilzarten können noch bis zu einige tausend Becquerel (Bq) Cs-137 pro Kilogramm (kg) Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) untersucht seit 1987 die radioaktive Kontamination von Wildpilzen mit Radiocäsium im Süden Deutschlands. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messwerte für Wildpilze variieren je nach Untersuchungsgebiet und Pilzart sehr stark. Messwerte von über 1 000 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse wurden im Zeitraum 2017 bis 2019 bei Semmelstoppelpilzen, Rotbraunen Semmelstoppelpilzen, verschiedenen Schnecklingsarten, Maronenröhrlingen, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Seidigen Ritterlingen und Reifpilzen festgestellt. Als Faustregel gilt, dass die Aufnahme von 80 000 Bq Cs-137 mit Lebensmitteln bei Erwachsenen einer Strahlenexposition von etwa 1 Millisievert (mSv) entspricht. Eine wöchentliche Mahlzeit über das ganze Jahr mit 200 Gramm (g) Maronenröhrlingen mit 2 100 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse führt beispielsweise zu einer Aufnahme einer Dosis von etwa 0,27 mSv pro Jahr, man spricht dabei von einer Ingestionsdosis. Dies ist etwas mehr als ein Zehntel der durchschnittlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen in Deutschland während eines Jahres (2,1 mSv). Ferner sei darauf hingewiesen, dass Pilze, deren Radiocäsiumgehalt 600 Bq pro kg Frischmasse überschreitet, in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Dieser Grenzwert gilt jedoch nicht für private Pilzsammler, sofern sie die Pilze nicht verkaufen, sondern selbst verzehren. Zugleich rät das BfS Pilzsammlern in den höher belasteten Gebieten Deutschlands, sich über den Radiocäsiumgehalt wild wachsender Speisepilze zu informieren. Wer seine persönliche Strahlenexposition gering halten möchte, sollte auf den regelmäßigen Verzehr selbst gesammelter, hoch kontaminierter Wildpilze verzichten. Welche zusätzliche Strahlenexposition durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze als akzeptabel betrachtet wird, ist letztlich eine persönliche Entscheidung. Der jährlich veröffentlichte Bericht des BfS bietet die Grundlage für eine informierte Entscheidung bezüglich des Verzehrs selbst gesammelter Wildpilze.
Auch rund 38 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russisch Tschernobyl) können in manchen Teilen Bayerns erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) in einigen Arten wild wachsender Speisepilze gemessen werden. Einige Pilzarten können noch bis zu einige tausend Becquerel (Bq) Cs-137pro Kilogramm (kg) Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) untersucht seit 1987 die radioaktive Kontamination von Wildpilzen mit Radiocäsium im Süden Deutschlands. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000und 50 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Bq Cs-137 pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschornobyl besonders betroffen. Die Messwerte für Wildpilze variieren je nach Untersuchungsgebiet und Pilzart sehr stark. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden insgesamt 160 Pilzarten untersucht. Messwerte von über 1 000 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse wurden im Zeitraum 2021 bis 2023 bei Semmelstoppelpilzen, Rotbraunen Semmelstoppelpilzen, verschiedenen Schnecklingsarten, Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Maronenröhrlingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Seidigen Ritterlingen, Dickblättrigen Schwärztäublingen und Blassblauen Rötelritterlingen festgestellt. Als Faustregel gilt, dass die Aufnahme von 80 000 Bq Cs-137 mit Lebensmitteln bei Erwachsenen zu einer Strahlenexposition von etwa 1 Millisievert (mSv) führt. Eine wöchentliche Mahlzeit während des ganzen Jahres mit 200 Gramm (g) Maronenröhrlingen mit 1 800 Bq Cs-137 pro kg Frischmasse (der Höchstwert in den letzten drei Jahren bei Maronenröhrlingen) führt beispielsweise zu einer zusätzlichen Strahlenexposition von etwa 0,23 mSv pro Jahr, man spricht dabei von einer Ingestionsdosis. Dies ist etwas mehr als ein Zehntel der durchschnittlichen Strahlenexposition aus natürlichen Quellen in Deutschlandwährend eines Jahres (2,1 mSv).Pilze, deren Cs-137-Gehalt 600 Bq pro kg Frischmasse überschreitet, dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Dieser Grenzwert gilt jedoch nicht für Pilze, die privat für den eigenen Verzehr gesammelt werden. Zugleich rät das BfS Pilzsammlern in den höher belasteten Gebieten Deutschlands, sich über den Cs-137-Gehalt wild wachsender Speisepilze zu informieren. Wer seine persönliche Strahlenexposition möglichst gering halten möchte, sollte auf den übermäßigen Verzehr selbst gesammelter, erfahrungsgemäß eher höher kontaminierter Wildpilzarten verzichten. Welche zusätzliche Strahlenexposition durch den Verzehr selbst gesammelter Pilze als akzeptabel betrachtet wird, ist letztlich eine persönliche Entscheidung. Der jährlich veröffentlichte Bericht des BfS zur aktuellen Kontaminationslage bietet die Grundlage für eine informierte Entscheidung bezüglich des Verzehrs selbst gesammelter Wildpilze.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Rotbraune Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu gut 50 Prozent zerfallen.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Dieser Bericht wird jedes Jahr aktualisiert und beinhaltet die Ergebnisse der Messkampagnen des BfS ab 2005, mit beprobten Dauerprobeflächen als auch weiteren typischen Waldstandorten, die von Pilzsammlern aufgesucht werden.
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