Das Projekt "Molekulargenetische Identifizierung von Hunde- und Katzenfleisch in Fleischerzeugnissen bei gleichzeitiger Entwicklung eines für die amtliche Überwachung geeigneten Nachweisverfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde durchgeführt. Zusammenfassung: In Fortsetzung der Thematik früherer Arbeiten, liefert das vorliegende Gutachten mit der Bereitstellung einer weiteren Methode zur Speziesidentifikation bei Fleisch und Fleischerzeugnissen, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lebensmittelproduktion. Die Gewinnung von Hunde- bzw. Katzenfleisch zum Genuss für den Menschen ist in Deutschland, abweichend von der Praxis in den meisten osteuropäischen Ländern, durch das Fleischhygienegesetz (FlHG) untersagt. Tierschutzrechtliche und ethische Gründe ebenso wie der gesundheitliche Verbraucherschutz (Trichinellosen) erfordern die Entwicklung adäquater Nachweisverfahren. Unter Verwendung universeller Primer wurde mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ein 981 Basenpaare (Bp) umfassender Abschnitt der zuvor isolierten Cytochrome B-mtDNS amplifiziert. Nach Abschluss von Sequenzierungsuntersuchungen konnten unter Einbeziehung des Computer-Programms 'Clone Manager' die Restriktionsendonukleasen Alu I und Hae III für eine Spezies-spezifische Restriktionsanalyse als besonders geeignet ausgewählt werden. Basierend auf der Sequenz des Cytochrome B-Gens und dem Alignment gegen die Gensequenz von fünf anderen fleischliefernden Tierarten, wurden die Spezies-spezifischen Primerpaare Dog F/Dog R und Cat F/Cat R entwickelt und in anschließenden Versuchsreihen etabliert. In hausinternen Blindversuchen konnte die molekuargenetische Identifizierung und Differenzierung aller untersuchten Matrizes reproduzierbar belegt werden. Der amtlichen Routinediagnostik steht somit eine hochauflösende und analytisch abgesicherte Feincharakterisierungsmethode zur Verfügung, die den Nachweis bis 0,01 Prozent an Hunde- bzw. Katzenfleisch in Fleischerzeugnissen, unabhängig von der Prozessierungsstufe, gewährleistet. Nach dem Kenntnisstand der Autoren ist bisher kein Verfahren zur Abgrenzung des Hunde- und Katzenfleischs von anderen fleischliefernden Tieren publiziert worden. Ausgangssituation und Problemstellung. Gemäß Paragraph 1 Abs.1 des Fleischhygienegesetzes (FlHG) darf das Fleisch von Affen, Hunden und Katzen nicht zum Genuss für den Menschen gewonnen werden. Nicht gesetzeswidrig wäre es jedoch, Hunde und Katzen zum Zwecke der Fellgewinnung und/oder für die Tierfutterproduktion zu schlachten (Blicke, 2001). In den meisten osteuropäischen Ländern, wie z.B. Rumänien, ist die Schlachtung von Hunden zum Zwecke der Ernährung des Menschen üblich und erlaubt. Abgesehen von tierschutzrechtlichen und ethischen Gründen, besteht ein gesundheitliches Gefährdungspotential, da eine Trichinenschau für die Tierart 'Hund' in vielen Ländern nicht vorgeschrieben ist. Die diesbezügliche aktuelle Situation im osteuropäischen Raum ist insgesamt sehr unübersichtlich. Hundeschlachtungen finden überwiegend als Hausschlachtungen statt und werden amtlicherseits nicht erfasst. ...