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Berichte der Behörden und Ämter über Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen. Sie beinhalten die von den Behörden und Ämtern sowie den direkten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen (öffentlichen Unternehmen) aus ihrem Zuständigkeitsbereich angenommenen privaten Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen ab 5.000 Euro im Einzelwert und die von bestimmten hamburgischen Mehrheitsbeteiligungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich geleisteten Spenden und spendenähnlichen Zuwendungen ab 2.500 Euro im Einzelwert.
Sponsoringbericht des MLUK 2022 Berichterstattung über Sponsoringleistungen, Spenden und sonstige Schenkungen (Zuwendungen) an die Landesverwaltung Brandenburg im Bereich des MLUK im Jahr 2022
Sponsoringbericht des MLUK 2023 Berichterstattung über Sponsoringleistungen, Spenden und sonstige Schenkungen (Zuwendungen) an die Landesverwaltung Brandenburg im Bereich des MLUK im Jahr 2023
Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts sollen Ansätze des Konzepts der 'Ökonomie von Ökosystemdienstleistungen' (vgl. die globale TEEB-Studie (The Economics of Ecosystems and Biodiversity)) in die Forsteinrichtungsprozesse des Landesbetriebs Hessen-Forst integriert werden. Hierbei soll untersucht werden, - inwieweit die vorhandenen Bewertungsansätze mit der Forsteinrichtung kombiniert werden können, - in welcher Form sich die zentralen Ergebnisse der ökonomischen Bewertung kommunizieren lassen, - ob diese Ergebnisse Auswirkungen auf die Betriebssteuerung und die mittelfristigen Planung haben und - wie die methodischen Ansätze der ökonomischen Bewertung von Ökosystemleistungen dafür genutzt werden können, regional marktbasierte Instrumente der Naturschutzpolitik umzusetzen (z.B. Ökopunkte, Ökosponsoring).
Zielprodukt des Gründungsvorhabens ist die Errichtung einer Online-Gaming-Plattform mit Brettspielen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Diese Spiele, die sich alle mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen, bieten Unternehmen mithilfe von In-Game-Advertising die Möglichkeit, auf absolut neuartige und einzigartige Weise ihre Coporate Social Responsibility (CSR) zu kommunizieren und außerdem ein positives Arbeitgeber-Image aufzubauen ('Employer Branding'). Da die Darstellung der Nachhaltigkeitsprojekte der Firmensponsoren eng mit der Spielthematik verbunden sind, setzt sich der User mit den Anzeigen intensiv auseinander, ohne diese als aufdringlich zu empfinden. Aufgrund der Auswahl des Spendenprojektes wird eine Art CSR-'Co-Creation' erreicht. Durch Sharen der erspielten Spende auf dem Facebook-Profil des Users, werden die Nachhaltigkeitstätigkeiten der Unternehmen durch einen unabhängigen Dritten kommuniziert. Beide Effekte führen zu einer erhöhten Glaubwürdigkeit. Durch die Facebook-Shares erhalten die Firmensponsoren außerdem einen viralen Werbeeffekt. Arbeitsziele im Laufe des 1-jährigen Förderzeitraums sind die Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie die Ausarbeitung eines ausgereiften Businessplans. Zum Launch der Online-Plattform ist zunächst die Entwicklung eines Spiele-Prototyps geplant. Parallel zu Testphasen wird eine künstliche Spielintelligenz mit stochastisch-heuristischen Entscheidungsregeln sowie ein generische Spendensystem entwickelt.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zuständigkeiten in der Schulpolitik im Hinblick auf Werbung Staatliche Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden, die die Schulpolitik eines Bundeslandes umzusetzen haben. Schulpolitik ist ureigene Kompetenz der Bundeslän- der. Eine Synopse zu den „Rechtlichen Bestimmungen der Bundesländer zu Werbung und Sponsoring an Schulen“ (Stand Juni 2005), die inzwischen vermutlich nicht mehr ganz aktuell ist, ermöglicht eine Orientierung darüber, was an Schulen durch wen als geneh- migungsfähig gilt: http://www.meyer-albrecht.de/skripte/sponsoring/Rechtliche%20Bestimmun- gen%20der%20BL%20zu%20WerbSpons.pdf Medienberichten ist zu entnehmen, dass einzelne Bundesländer Kooperationsvereinba- rungen mit der Bundeswehr und den Möglichkeiten der Präsentation der Bundeswehr in Schulen abgeschlossen haben. Diese Kooperationsvereinbarungen sind politisch immer wieder kritisiert worden. Bereits zu früherer Gelegenheit haben die Wissenschaftlichen Dienste (WD 3-089-12 und WD 3-091-10) festgestellt, dass eine Information über die Bundeswehr im Pflichtteil des Schulunterrichts grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, wobei die Schule auf Ausgewogenheit achten und neben Informationen über die Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr adäquat über andere Möglichkeiten wie den Bundesfreiwilligendienst u.ä. informieren solle. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass § 58c Soldatengesetz (SG) die Rechtsgrund- lage ist, aufgrund derer die Bundeswehr Werbung für den freiwilligen Wehrdienst ma- chen darf. Allerdings handelt es sich bei dieser zulässigen Werbung um direkte, perso- nenbezogene Werbung. 1.1.1.1. *** WD 8- 3000 - 006/17 (8. Februar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Aktueller Begriff - Europa des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Europa - Europäisches Technologieinstitut - Die Kommission hat im Februar 2006 ihre konkretisierten Pläne zur Schaffung eines Europäischen Technologieinstitutes (ETI) vorgelegt, das zu einem „Magneten für die besten Köpfe, Ideen und Unternehmen aus der ganzen Welt“ werden und helfen soll, Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) schneller und effektiver zu vermarkten. Mittelbar soll so auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werden. Seit Bekanntwerden der Pläne hat sich eine lebhafte Debatte über Sinn und Zweck sowie Organisationsstruktur und Sitz einer solchen Einrichtung entwickelt. Was den Sitz des ETI betrifft, wurden sogar einzelne Stimmen laut, die eine Ansiedlung in Straßburg anregten – als Anreiz für Frankreich, im Gegenzug endgültig auf den bei vielen Abgeordneten unbeliebten Tagungsort des Europäischen Parlaments zugunsten von Brüssel zu verzichten. 1. Einführung Ziel des Instituts soll es sein, ähnlich wie das Obwohl in den vergangenen Jahren zahlreiche amerikanische Massachusetts Institute of Tech- Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene nology (MIT), Ausbildung, Forschung und zur Steigerung der Effektivität und Leistungs- Innovation zu verknüpfen. Das ETI soll in sei- stärke von Forschung, Ausbildung und Innova- nen sog. „Wissensgemeinschaften“ Hochschul- tion ergriffen und die Verbindung zwischen die- abteilungen, Unternehmen und Forschungsin- sen Bereichen gestärkt wurde, reicht dies nach stitute, die Spitzenleistungen erbringen, Ansicht der Kommission nicht aus: Insbesondere zusammenführen und damit helfen, sowohl die vor dem Hintergrund der Ziele von Lissabon – aktuelle Zersplitterung von Ressourcen im Hoch- der umfassenden Steigerung von Wachstum und schul- und Forschungsbereich als auch die „kul- Beschäftigung in der EU – müssten weitere we- turelle und intellektuelle Kluft“ zwischen For- sentliche Schritte unternommen werden, um schern und Unternehmern zu überwinden. Das Ergebnisse aus FuE optimal in wirtschaftliche ETI soll vor allem der Förderung der Vermark- und gesellschaftliche Werte umzusetzen, tung von Forschungsergebnissen dienen. Durch Ressourcen im Forschungs- und Universitätsbe- die institutionalisierten Kontakte des ETI zu Un- reich zu konzentrieren und insgesamt eine für ternehmen, die in die Teams der Wissensge- Innovation und unternehmerische Initiative offe- meinschaften eingebunden sind, soll sicherge- nere Kultur in Forschung und Ausbildung zu stellt werden, dass sich seine Arbeit mit den schaffen. Marktbedürfnissen deckt. Die Kommission fasst die Aufgaben wie folgt zusammen: (1) Ausbil- Im Bemühen um ein Organisationsmodell, das dung auf postgradualem Niveau, trans- und in- den Bedürfnissen innovativer Wissenschaft terdisziplinäre Forschung; (2) Entwicklung von Rechnung tragen soll, stellte die Kommission am Forschungs- und Innovationsmanagementkom- 22. Februar 2006 im Rahmen einer Mitteilung petenz; (3) Gewinnung der weltweit besten For- ihre konkretisierten Pläne für ein ETI vor, die auf scher und Studierenden; (3) Verbreitung neuer einem Vorschlag im Rahmen der Halbzeitüber- Organisations- und Führungsmodelle; (4) Auf- prüfung der Lissabonner Strategie von 2005 treten als neues europäisches Markenzeichen in sowie den Ergebnissen einer öffentlichen Kon- der Wissenslandschaft. sultation beruhen. Für eine Errichtung ist aller- dings noch die Verabschiedung eines Rechtsin- Zu den inhaltlichen Schwerpunkten sollen struments erforderlich, für das die Kommission transdisziplinäre Arbeitsgebiete (Mechatronik, im Laufe des Jahres 2006 einen Vorschlag vor- Bioinformatik) und interdisziplinäre Bereiche legen will. (Bioenergie, Klimawandel, Alternde Gesellschaft Nr. 28/06 (9. Mai 2006)[.. next page ..]-2- etc.) gehören. Ergebnisse sollen in einem Zeit- Als mögliche Standorte des Instituts wurden rahmen von 10-15 Jahren geliefert werden. bislang unter anderem Paris und Straßburg ins Spiel gebracht. Während sich Frankreich für 2. Struktur des ETI Paris als Sitz stark macht, sprachen sich der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, For- Neben dem Verwaltungsrat als Leitungsgre- schung und Energie des Europäischen Parla- mium soll das ETI vor allem die sog. Wissens- ments (EP), Giles Chichester, sowie eine Reihe gemeinschaften umfassen. Die Zuständigkeit anderer Abgeordneter sogar für eine Ansiedlung des Verwaltungsrates, in dem herausragende des Technologieinstituts in den Gebäuden des unabhängige Persönlichkeiten aus Wissenschaft EP in Straßburg aus, wenn dieses – wie von und Wirtschaft vertreten sein sollen, erstreckt vielen Europaabgeordneten befürwortet – im sich auf die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie, Gegenzug endgültig seinen Sitz nach Brüssel die Auswahl, Kontrolle und Evaluation der Wis- verlegen würde. Einige EP-Abgeordnete haben senschaftsgemeinschaften sowie die Verwaltung sogar bereits „COMETIS“ (Committee for a des Budgets und die Zuteilung von Ressourcen. European Technology Institute in Straßbourg) ins Leben gerufen. Andererseits bedeutet die Unter „Wissensgemeinschaften“ versteht die Schaffung einer neuen Einrichtung nicht notwen- Kommission „Partnerschaften mit bestehenden dig, dass sich diese an einem einzigen Standort Universitäten, Forschungszentren und Unter- befinden muss. Nach Planung der Kommission nehmen“. Im Unterschied zu klassischen Netz- sollen die Partner des ETI, also Hochschulen werken sollen die beteiligten Einrichtungen nicht und Unternehmen, grundsätzlich zwar Ressour- nur eine Zusammenarbeit vereinbaren, sondern cen wie Infrastruktur und Personal für das Institut eigene Ressourcen – Infrastruktur, Personal und abstellen, Personal und Ausrüstung sollen dabei Ausrüstung – für das ETI abstellen. Entschei- aber weiterhin an ihren ursprünglichen dendes Merkmal dieser teilnehmenden Fachab- Standorten angesiedelt bleiben. Trotzdem soll teilungen bzw. Teams, die sich der Postgradu- die Wissensgemeinschaft als „integriertes iertenausbildung und Forschung widmen, ist die Ganzes“ arbeiten. Unabhängigkeit von ihren jeweiligen Ur- sprungseinrichtungen für die Zeit der Eingliede- rung in Programme des ETI. In dieser Zeit sollen 4. Kritik die Wissensgemeinschaften einen eigenständi- Wie andere Universitätskreise befürchtet etwa gen Status erhalten, rechtlich Teil des ETI wer- der Europäische Hochschulverband (EUA), die den und nur gegenüber dem Verwaltungsrat Errichtung des ETI könnte zu einer intellektuellen rechenschaftspflichtig sein. Ein klassisches Fragmentierung der Universitäten und einer Hochschulnetzwerk würde nach Ansicht der „Abwanderung“ der jeweils besten Wissen- Kommission nicht die erforderliche Offenheit und schaftler führen. Häufig werden aus den Univer- Flexibilität aufweisen. Zudem würden Spitzen- sitäten auch Bedenken geäußert, die Schaffung leistungen häufig von einzelnen Abteilungen und des ETI könnte zu einer Verschwendung von Teams, nicht von ganzen Hochschulen geleistet. EU-Geldern für eine ineffektive Prestigeinstitution Anreize zur Teilnahme und Abstellung von Ab- („costly white elephant“) führen – zu Lasten be- teilungen an das ETI seien die privilegierten und stehender Einrichtungen. Auch der EUA imagefördernden Beziehungen zur europäischen befürwortet die Schaffung eines derartigen Insti- Spitzenforschung, der Übergang von Wissen tutes nur unter der Bedingung, dass dies nicht zu auch auf nicht angeschlossene Abteilungen der einer finanziellen Benachteiligung anderer Insti- Partnereinrichtungen, ggf. finanzielle Aus- tutionen, wie z. B. des Europäischen For- gleichsleistungen und die aus der Zusammenar- schungsrates (EFR) führt. Der EFR wird im beit resultierenden Standortvorteile. Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms für die Finanzierung von „Pionierforschung der Spitzenqualität“ zuständig sein (nicht aber selbst 3. Finanzierung und Sitz des ETI forschend tätig werden) und im Januar 2007 Für den Zeitraum 2009-2013 sollen die Mitglied- operationell sein. staaten, die EU und Wirtschaftkreise ca. 1 bis Der Forschungsbeirat der Kommission 2 Milliarden Euro für das Projekt zur Verfügung (EURAB) vertritt die Meinung, eine Forschungs- stellen. Die Finanzierung durch Unternehmen einrichtung von Weltklasse könne nicht von oben kann sowohl durch die Vergabe von Aufträgen, geschaffen, sondern müsse vielmehr durch ge- die Bereitstellung von Abteilungen, die einer zielte Anreize für Forschung und Innovation aus Wissensgemeinschaft angehören, als auch bereits bestehenden Instituten hervorgehen. durch Spenden bzw. Sponsoring erfolgen. Sogar der – nicht federführend zuständige – Weiterhin soll sich das ETI im Wettbewerb mit Forschungskommissar Potočnik befürwortet eher anderen Einrichtungen um nationale und ein Modell der Unterstützung existierender gemeinschaftliche Drittmittel bewerben und sich Forschungszentren, keine neue Institution. auch Mittel aus Studiengebühren etc. erschließen. Ähnliche Kritik äußerte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Insgesamt werde die Nr. 28/06 (9. Mai 2006)[.. next page ..]-3- Frage nach dem europäischen Mehrwert eines 5. Ausblick ETI und der Notwendigkeit einer zusätzlichen Einrichtung auf EU-Ebene im Hinblick auf die Der Europäische Rat (ER) am 23. März 2006 bereits bestehenden Instrumente von der erkannte in den Schlussfolgerungen des Kommission nicht beantwortet. Mit den Zielen Vorsitzes das Bedürfnis nach Schaffung eines der Beschleunigung von Innovation und Markt- Technologiezentrums an. Um „das bisher feh- zugang für Forschungsergebnissen sowie der lende Bindeglied zwischen Hochschulen, For- besseren Einbindung der Industrie seien schon schung und Innovation zu schaffen“ sei „ein auf eine Reihe von europäischen Initiativen tätig, wie einem für alle Mitgliedstaaten offenen der Europäische Forschungsrat, die Gemein- erstklassigen Netz beruhendes Europäisches same Forschungsstelle, die Exzellenznetzwerke Technologieinstitut ein wichtiger Schritt“. Der ER und das Wettbewerbs- und Innovationspro- betonte auch die Rolle der bestehenden Instituti- gramm (CIP). Durch Schaffung paralleler Ein- onen und des Europäischen Forschungsrates. richtungen drohe eine Zersplitterung der vorhan- Damit machte der ER offenbar seine Vorliebe für denen Ressourcen. Ohnehin sei die Frage der ein klassisches Netzwerkmodell deutlich. Finanzierung des ETI nicht geklärt. Soweit die Abschließend ersuchte er die Kommission, bis Kommission dem ETI zusätzlich auch die Auf- Mitte Juni 2006 einen Vorschlag zu den weiteren gabe zuweisen wolle, Ausbildung auf postgradu- Schritten vorzulegen. alem Niveau zu vermitteln, spricht der Bundesrat Die Kommission hat angekündigt, im Laufe des der EU eine Kompetenz in diesem Bereich aus- Jahres 2006 sowohl eine detaillierte Folgenab- drücklich ab und sieht im Tätigwerden der schätzung inklusive einer umfassenden Prüfung Kommission in diesem Bereich zudem einen der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. vorzulegen, als auch den Vorschlag für ein Der Bundesrat spricht sich, in Übereinstimmung Rechtsinstrument, das Einrichtung und Ziele mit ersten Einschätzungen der Bundesregierung, des ETI festlegt und die notwendigen für ein eher traditionelles, dezentrales Netz- Vorschriften zur Arbeitsweise umfasst. Sofern werk von Hochschulen und Forschungseinrich- das Rechtsinstrument zur Einrichtung des ETI – tungen aus, ohne die von der Kommission ge- wie von der Kommission anvisiert – spätestens plante Herauslösung von Teilen der im Jahr 2008 verabschiedet würde, könnten Universitäten und Forschungseinrichtungen un- danach der Verwaltungsrat ernannt und erste ter Mitnahme von Ressourcen. Mitarbeiter eingestellt werden. 2009 soll dann mit Festlegung der ersten Wissensgemeinschaften die Arbeit aufgenommen werden. Quellen: − Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat, Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze. Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut, 22.02.2006, KOM(2006) 77 endgültig. − European Institute of Technology: the Commission proposes a new flagship for excellence IP/06/201, 22.02.2006, http://www.europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/201&format=HT ML&aeed=0&language=EN&guiLanguage=en- [Stand: 4.5.2006]. − The Scientist: EU plans institute to rival MIT, http://www.the-scientist.com/news/display/23139/]. − Kommission enthüllt Pläne für Europäisches Technologieinstitut, 23.2.2006, http://www.euractiv.com/de/wissenschaft/kommission-enthuellt-plaene-fuer-europaeisches- technologieinstitut/article-152877 [Stand:4.5.2006]. − Europäische Universitäten kritisieren Technologieinstitut-Pläne, 6.4.2006, http://www.euractiv.com/de/bildung/europaeische-universitaeten-kritisieren-technologieinstitut-plaene/article- 154086 [Stand: 4.5.2006]. − Frankreich will Europäisches Technologieinstitut in Paris bauen, 12.10.2005, http://www.euractiv.com/de/ wissenschaft/frankreich-will-europaeisches-technologieinstitut-paris-bauen/article-145730 [Stand: 8.5.2006]. − Bundesrat, Beschluss des Bundesrates vom 7.4.2006, BR-Drucksache 172/06 (Beschluss): Mitteilung der Kommission […], KOM(2006) 77 endg.; Rats-Dok. 6844/06, http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0172_2D06B,property=Dokument.pdf [Stand: 8.5.2006] − Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 23./24. März 2006 in Brüssel), in: Rat der Europäischen Union, Übermittlungsvermerk des Vorsitz an die Delegationen, Rats-Dok. 7775/06 vom 24.3.2006, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/89030.pdf [Stand: 8.5.2006]. Christoph Hellriegel, Kathrin Hamenstädt, Fachbereich 11 – Europa, Tel.: (030) 227-33614, E-mail: vorzimmer.wf12g@bundestag.de Nr. 28/06 (9. Mai 2006)
Das Naturschutzgebiet Schwenninger Moos wurde durch privatwirtschaftliches Sponsoring und Mitteln der Stiftung Naturschutzfonds zwischen 1998 und 2004 renaturiert. Das Projekt wurde durch das Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie der Universität Hohenheim geplant und durch das Institut für Angewandte Forschung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt umgesetzt. Neben der hydrologische Stabilisierung stand dabei die Etablierung alternativer Offenhaltungssysteme in stark gestörten und trockenen Moorbereichen im Vordergrund. Auf den trockenen Moorrändern wurde eine extensive Beweidung mit Jungrindern eingeführt. Die Rinder sollen zum einen die Flächen mittelfristig offen halten und die bodensauren Magerrasen sichern. Das Moorzentrum und die stark verbuschten Moorränder werden zudem mit Moorschnucken bestoßen. Die weiße hornlose Moorschnucke stammt aus der Diepholzer Moorniederung und wurde speziell zur Beweidung von Moorgebieten gezüchtet. Die 120köpfige Herde wird vom BUND Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg betreut. Alle Maßnahmen des Projektes wurden durch ein hydrologisches und vegetationskundliches Monitoring begleitet. Nach 5 Jahren wird nun erstmalig die Veränderung der Vegetation und des Moorwasserhaushaltes dokumentiert. Dabei stehen folgende Fragestellungen im Vordergrund: * Haben die Wiedervernässungsmaßnahmen eine nachhaltige Verbesserung des Wasserdargebotes im Sommerhalbjahr zur Folge gehabt? * Spiegeln sich die veränderten Standortsbedingungen in der Vegetation wider? * Welche Auswirkungen haben extensive Beweidung mit Rindern und Schafen auf die Gehölzsukzession und Artendiversität? * Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den eingesetzten Tierrassen? Im Herbst 2008 werden erste Ergebnisse zur Verfügung stehen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Land | 7 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 27 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 4 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 14 |
| Webseite | 9 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 22 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 27 |
| Wasser | 5 |
| Weitere | 24 |