Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen lagern in der Nord- und Ostsee noch mindestens 1.600.000 Tonnen Munition. Die Kampfmittel gelangten vor allem im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen in diese Gewässer und die davon ausgehende Gefährdung steigt mit zunehmender Lagerdauer auf Grund von Abbauprozessen. Dies geht aus einem Ende 2011 vorgelegten ersten Lagebericht einer Expertengruppe des Bundes und der Länder zur Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer hervor und aus dem Fortschrittsbericht der Gruppe im März 2017. Nicht nur in der Vergangenheit gefährdete die in die Meere eingebrachte Munition die maritime Sicherheit wie Menschen und Umwelt an den Stränden. Auch in der Gegenwart übt dieser Risikofaktor seinen Einfluss aus. Vielmehr noch wird er durch die stark steigende Nutzung von Meeresflächen im Rahmen der Energiewende durch Offshore-Windparks und die zugehörigen Infrastrukturbauwerke (Seekabel, Umspannwerke, Versorgungs- und Wartungsstandorte) erheblich an Bedeutung gewinnen. Auch der steigende kommerzielle Seeverkehr, der Kreuzfahrtourismus, die maritime Sportschifffahrt und der Ausbau von Aquakulturen werden zur wachsenden Relevanz des Risikofaktors 'Munition im Meer' beitragen. Neben den eventuellen Munitionsverdriftungen in den Verklappungsgebieten selbst werden Munitionskörper auch gelegentlich an Stränden angespült, wo sie ein Gefahren- und Verletzungspotential für Touristen und Anwohner bilden. In der Literatur finden sich nur einige wenige Beispiele, bei denen eine Verdriftung von Körpern in quasi-stationärer Strömung untersucht wurde. Vor diesem Hintergrund soll in einer grundlegenden Studie mittels PIV Strömungsmessungen ermittelt werden, welche Munitionskörper sich bei welchen Strömungsbedingungen auf sandigem Boden in der horizontalen Ebene bewegen.
Der Haren-Rütenbrock-Kanal mit seinen historischen Schleusen und Brücken sowie den wunderschönen Baumalleen steht unter Denkmalschutz: Deshalb rückt der Kanal am 12. September in den Mittelpunkt, wenn es am Tag des offenen Denkmals um das Motto „Kultur in Bewegung – Reisen, Handel und Verkehr“ geht. Aus diesem Anlass übergibt Martin Gaebel vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Sonntag um 14 Uhr die Ausstellung „Linksemsische Kanäle“ im Schifffahrtsmuseum Haren an den Heimatverein. Der NLWKN ist Rechtsnachfolger der 2002 aufgelösten Linksemsischen Kanalgenossenschaft und verwaltet und unterhält heute das gesamte linksemsische Kanalsystem, zu dem auch der Haren-Rütenbrock-Kanal gehört. Die Ausstellung im Schifffahrtsmuseum Haren gibt auf insgesamt 15 Tafeln einen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des linksemsischen Kanalsystems und der Linksemsischen Kanalgenossenschaft. Das Kanalnetz umfasst genau 111 Kilometer und wurde 1904 komplettiert. 17 Schleusen, drei Wehre und 52 Brücken gehören dazu. Früher wurde vorwiegend Torf oder Kohle auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal transportiert; heute wird er von der Sportschifffahrt genutzt: Vier Schleusen und zwölf Brücken müssen die Schiffer bewältigen, bevor sie das niederländische Kanalnetz in ter Apel erreichen. Die Verbindung ermöglicht die Weiterfahrt über Groningen bis ins Ijsselmeer oder zur niederländischen Nordsee sowie zukünftig auf die Reise per Sportboot über Emmen ins weitere niederländische Kanalnetz.
Haren/ Meppen – Am kommenden Samstag, 1. April startet die Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal in die neue Saison. „In den Monaten April und Oktober ist der Kanal von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Kolonnenfahrten ab Emsschleuse und Grenzschleuse geöffnet, wodurch wieder die Möglichkeit besteht ins niederländische Kanalnetz zu gelangen“ erläutert Martin Gaebel von der zuständigen Betriebsstelle Meppen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). In der Hauptsaison von Mai bis September kann der Kanal von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr befahren werden. „Wie in den letzten Jahren soll der Wasserweg mit personeller Unterstützung durch die Stadt Haren in der Sommerferienzeit vom 19. Juni bis zum 27. August auch wieder sonntags betrieben werden“ ergänzt Gaebel. Etwa 1500 Boote nutzten 2016 diese attraktive Verbindung in die Niederlande und damit in das Revier von Erica nach ter Apel (Konig-Willem-Alexanderkanaal) durch die Provinz Drenthe mit Rundfahrmöglichkeiten über das Ijsselmeer und Groningen. Die positive Entwicklung der Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal sorgt an den beweglichen Brücken für Wartezeiten von Autofahrern, wofür der NLWKN insbesondere wegen der Bedeutung des Tourismus für Haren um Verständnis wirbt.
Bei der Ermittlung der Stabilität herkömmlicher und alternativer Ufersicherungen ist in zunehmendem Maße, der Sportbootverkehr zu beachten, da dieser aller Voraussicht nach in Zukunft zunehmen wird und seine Belastungen generell unterschätzt werden. Des Weiteren wird es dadurch zukünftig z. B. im Rahmen von Beweissicherungsverfahren sinnvoll sein, den Einfluss des Sportbootverkehrs auf unerwünschte Uferveränderungen von dem aus der Frachtschifffahrt separieren zu können. Letztlich wird auch eine an der Netzstruktur der Binnenwasserstraßen orientierte Unterhaltung den wachsenden Einfluss der Freizeitschifffahrt berücksichtigen müssen. Die von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) aufgestellten und herausgegebenen Grundlagen zur Bemessung von Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen sowie ihre softwareseitige Umsetzung (GBBSoft) enthalten derzeit nur rudimentäre Ansätze zur Wellenhöhe und allgemeine Punkte zur Uferbeanspruchung, die von Sportbooten (Freizeitschifffahrt) ausgehen. Diese in GBBSoft derzeit verwendeten Regeln resultieren aus Ansätzen einschlägiger Literatur, u. a. von Steve Maynord sowie BAW-eigenen Untersuchungen.In allen Ansätzen fehlt der Bezug zur Motorleistung. Es fehlt weiter der Einfluss der Fließgeschwindigkeit (Turbulenz) auf das Ausbreitungsverhalten. Schließlich sind der Bootstyp und die Rumpfform als wichtigste Einflussparameter nur über ganz wenige Erfahrungswerte abgedeckt. Diese Defizite können abgemindert werden, wenn gezielte Naturuntersuchungen mit verschiedenen Bootstypen in Fließ- und Stillgewässern bei unterschiedlichen Messabständen und Schiffsgeschwindigkeiten (Verdrängerfahrt bis zur Gleitfahrt) durchgeführt und im Hinblick auf die Verbesserung von parameterbehafteten Ansätzen zur späteren Implementierung in GBBSoft aufbereitet werden. In enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Wasserbau, (www.baw.de/de/wasserbau), sollen daher die qualitative sowie quantitative Ermittlung und Darstellung der sportbootinduzierten Wellengrößen vorgenommen werden.
- die Stellungnahme von ADAC – Touristischer Service, Wassertouristik und Sportschifffahrt im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Im Rahmen eines dreijaehrigen Projekts arbeiten der Bodensee-Segler-Verband, der internationale Motorbootverband und die FH Konstanz zusammen, um den Einsatz von Biodiesel auf dem Bodensee zu unterstuetzen. Biodiesel hat gegenueber herkoemmlichem Dieselkraftstoff den grossen Vorteil, dass er gewaesserschonend und nahezu vollstaendig biologisch abbaubar ist. Dadurch wird der Bodensee als Trinkwasserreservoir nachhaltig geschuetzt. Im Projekt werden Yachtbesitzer darin unterstuetzt, ihre Dieselmotoren mit Biodiesel zu betreiben. Im Einzelnen werden folgende Aktionen durchgefuehrt: -Erstellung einer Broschuere, mit der sich Interessenten ueber die Umruestung ihrer Motoren informieren koennen -Verteilung von Fahrtenbuechern an ausgesuchte Interessenten. In diesen Buechern wird der Motorbetrieb fuer weitergehende statistische Auswertungen dokumentiert. -Auswertung von Oelanalysen am Ende der jeweiligen Saison -Erstellung einer Abschlussdokumentation am Ende der Projektlaufzeit
Ziel des Vorhabens ist es, Grundlagendaten zu den verkehrlichen Belangen des Wassersportes auf den Gewaessern und im Uferbereich der Dahme zur Verfuegung zu stellen. Darauf aufbauend sollen Handlungsempfehlungen fuer die zukuenftige Genehmigungspraxis bezueglich des Neubaus, Umbaus, der Erweiterung usw von Wassersportanlagen gegeben werden. Hintergrund und Kurzbeschreibung: Der suedoestliche Landschaftsraum Berlins im Bezirk Koepenick zeichnet sich durch eine grosse Zahl haeufig konkurrierender Nutzungsansprueche aus. Die Vertraeglichkeit des Wassersportes bzw intensiver Freizeitnutzungen konnte bisher auf den Planungsebenen der Stadt- und Landschaftsplanung aufgrund fehlender Grundlagendaten speziell zu den verkehrlichen Belangen des Wassersportes auf den Gewaessern und im Uferbereich nicht vertiefend bearbeitet werden. Die Untersuchung soll eine wesentliche Grundlage fuer die sachgerechte wasserbehoerdliche Entscheidungspraxis sein, da eine Vielzahl von Antraegen auf Neubau, Umbau, Erweiterung usw von Wassersportanlagen vorliegen bzw in Kuerze zu erwarten sind. Das Vorhaben wird in folgenden Arbeitsschritten bearbeitet: 1) Bestandserfassung. Erhoben werden soll die Bestandssituation der gewerblichen Schiffahrt, der Sportschiffahrt und sonstige wassergebunden Erholungsformen, differenziert nach Dauer, Intensitaet und Nutzungsarten. Dies schliesst die Erfassung der landseitigen Nutzungen im Litoral- und Uferbereich mit ein. 2) Bewertung. Aufgrund der bestehenden Planungsvorgaben aus wasserbehoerdlicher, stadt- und landschaftsplanerischer Sicht werden die erkennbaren Konfliktbereiche identifiziert und bewertet. 3) Erarbeitung von Vollzugsempfehlungen. Unter Einbeziehung der stadt- und landschaftsplanerischen Vorgaben sollen Handlungsempfehlungen fuer den wasserbehoerdlichen Vollzug erarbeitet werden. Angestrebt wird eine Konzentration der einzelnen Nutzungen an geeigneten Standorten zur Minimierung des Konfliktpotentials einerseits zwischen den unterschiedlichen Freizeitnutzungen und andererseits zu Trinkwassergewinnung, zum Naturschutz, der Erholung und in der Fischerei.
Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt BadeVRhein-Kleve Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg (BadeVRhein-Kleve) vom 11. April 1972 (VkBl. 1972 Seite 245) Auf Grund der §§ 6, 24, 27 und 46 Nummer 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) vom 02. April 1968 (BGBl. II Seite 173), geändert durch Artikel 142 des Einführungsgesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I Seite 503), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs vom 21. September 1971 (BGBl. I Seite 1617) und § 1 der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BBGl. II Seite 853) wird verordnet: Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg (BadeVRhein-Kleve) §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 Download Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg Stand: 01. Juni 1972 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt §1 BadeVRhein-Kleve Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen §1 Die Verordnung gilt im Bereich der Bundeswasserstraßen Rhein von Stromkilometer 639,24 (rechtes Ufer) und von Stromkilometer 642,23 (linkes Ufer) bis zur deutsch-niederländischen Grenze; Schifffahrtsweg Rhein-Kleve von der Mündung in den Rhein bis Unterwasser Schleuse Brienen und Spoykanal von der Schleuse Brienen bis km 1,77. Stand: 01. Juni 1972 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt §2 BadeVRhein-Kleve Wasserstraßenbezogene Hinweise Baden in Bundeswasserstraßen §2 Das Baden und Schwimmen ist verboten 1. im Rhein und im Schifffahrtsweg Rhein-Kleve auf der ganzen Breite der Wasserstraße von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb der Hafeneinmündungen, der Brücken, der Schiffs- und Fährlandestellen, der Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen, der Umschlagstellen und Schiffsbauwerften, 2. im Rhein, soweit nicht das Baden und Schwimmen nach Nummer 1 auf der ganzen Breite der Wasserstraße verboten ist, jeweils bis zur Strommitte auf der rechten Stromseite von km 640,0 bis km 643,2 von km 687,0 bis km 689,0 von km 691,3 bis km 693,5 von km 743,0 bis km 747,0 von km 769,3 bis km 794,6 von km 813,0 bis km 816,0 von km 847,6 bis km 854,8 auf der linken Stromseite von km 667,9 bis km 672,3 von km 682,7 bis km 690,5 von km 695,5 bis km 699,5 von km 709,5 bis km 712,5 von km 740,0 bis km 743,0 von km 763,0 bis km 766,5 von km 769,3 bis km 794,6 von km 847,6 bis km 854,8 3. in den bundeseigenen Häfen. Stand: 01. Juni 1972 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt Seebereich NeustädterBuchtFzgV Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen (NeustädterBuchtFzgV) vom 05. Mai 2021 (VkBl. 2021 Seite 617) Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1489), das zuletzt durch Artikel 337 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 60 Absatz 3 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I Seite 3209; 1999 I Seite 193), die zuletzt durch Artikel 2 § 12 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) geändert worden ist, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für ihren Zuständigkeitsbereich: Verordnung über das Verbot des Befahrens1) der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen (NeustädterBuchtFzgV) §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 1) Die Verpflichtung aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und die Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nummer L 204 Seite 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nummer L 217 Seite 18), sind beachtet worden. Stand: 01. Juni 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt Seebereich NeustädterBuchtFzgV §1 §1 Das Befahren der Neustädter Bucht, soweit sie Seeschifffahrtsstraße ist, ist in dem Bereich westlich der Verbindungslinie zwischen den Punkten LT Pelzerhaken und der Position 53° 59,55' N; 11° 00,00' E, an Land nordwestlich Groß Schwansee sowie seewärts der Verbindungslinie zwischen den beiden Molenköpfen auf der Trave bei Kilometer 27 mit 1. einem Sportfahrzeug mit Antriebsmaschine im Sinne des § 2 Nummer 18 Buchstabe b der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder 2. einem Wassermotorrad im Sinne des § 2 Nummer 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Fahrzeug), dessen jeweiliger höchstmöglicher Schalldruckpegel 75 dB (A) nach Maßgabe des § 4 überschreitet, verboten. Soweit ein Fahrzeug mit zwei oder mehr Antriebsmaschinen ausgerüstet ist, darf der höchstmögliche Schalldruckpegel um höchstens 3 dB (A) überschritten sein. Stand: 01. Juni 2021 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 8 |
| Land | 27 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 66 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
| Text | 71 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 30 |
| Offen | 69 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 101 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 8 |
| Dokument | 42 |
| Keine | 29 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
| Lebewesen und Lebensräume | 95 |
| Luft | 60 |
| Mensch und Umwelt | 101 |
| Wasser | 63 |
| Weitere | 99 |