Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Die allgemein gültigen Betriebszeiten für die Schleuse und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser finden Sie hier bzw. weiter unten auf dieser Seite. Der Schifffahrtsweg Elbe-Weser besteht aus dem Hadelner Kanal, der Aue, dem Bederkesa-Geeste-Kanal und der Geeste. Er verbindet die beiden Ströme durch das niederelbische Marschland zwischen Otterndorf und Bremerhaven. Eigentümer der Wasserstraße ist das Land Niedersachsen, ihre Unterhaltung obliegt der Betriebsstelle Stade des NLWKN. Neben der eigentlichen rund 54,7 Kilometer langen Kanalstrecke gehören dazu auch 60 Kilometer Kanaldeiche, 45 Kilometer Kanalseitenwege, elf Kanalbrücken und zwei Schleusen. Dabei verfolgt der NLWKN drei Ziele: Der Kanal hat eine große Bedeutung für die Freizeitschifffahrt; das erfordert von allen Nutzern eine genaue Beachtung der nachstehenden Schleusenzeiten. Betriebszeiten Hadelner Kanalschleuse Otterndorf (Tel. 04751/9998730) Hadelner Kanalschleuse Otterndorf 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Schleuse Bederkesa/Lintig (Tel. 04745/6037) Schleuse Bederkesa/Lintig Durch die Selbstbedienung der Schleuse kann an der Schleuse Bederkesa/Lintig das ganze Jahr während der Betriebszeiten geschleust werden. Gebühren für die Nutzung der Hadelner Kanalschleuse Otterndorf und der Schleuse Lintig (Bederkesa) Gebühren für die Nutzung der Hadelner Kanalschleuse Otterndorf und der Schleuse Lintig (Bederkesa) Die Gebühr für die Schleusenpassage außerhalb der Betriebszeiten beträgt für jedes Wasserfahrzeug 250,00 € pro Tag . Ein Anspruch auf Passage außerhalb der Betriebszeiten besteht nicht. 250,00 € pro Tag Die Verkaufsstelle für Tages- und Jahreskarten ist die Hadelner Kanalschleuse Otterndorf. Schleuse Bremerhaven (Tel. 0471/21678) Schleuse Bremerhaven 01. April bis 31. Oktober 01. November bis 31. März Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Technische Daten über den Schifffahrtsweg Elbe - Weser Kanallänge 54,68 km max. Tiefgang 1,50 m max. Schiffslänge 33,50 m max. Schiffsbreite 5,00 m Fahrgeschwindigkeit 8 km/Std. lichte Durchfahrtshöhe 2,80 m bei normalem Wasserstand* *normaler Wasserstand: 4,40 m PNP am Pegel der Schleusen Otterndorf und Lintig (PNP = NHN - 5,00m) Von Bremerhaven nach Otterndorf fährt man zu "Berg" von Otterndorf nach Bremerhaven zu "Tal" (-0,60 m unter NN an den Pegeln der Schleuse Otterndorf und Lintig) "Berg" "Tal" (-0,60 m unter NN an den Pegeln der Schleuse Otterndorf und Lintig) Nähere Informationen erteilt die Betriebsstelle Stade (Tel.: 04141/601-0)
Berlin ist auch bekannt als grüne Stadt am Wasser, denn die ausgedehnten Gewässerlandschaften tragen wesentlich zum Charme der Stadt bei. Spree und Dahme durchfließen das Berliner Urstromtal von Südosten kommend und münden in die westlich gelegene Havel. Die Flüsse mäandrieren zum Teil stark und bilden vielerorts Flussseen aus (z.B. Zeuthener See, Langer See). Dieser wechselhafte Verlauf macht den Reiz des Berliner Gewässersystems aus. In den letzten 1.000 Jahren der Besiedlungsgeschichte unserer Stadt hatten die großflächigen Rodungen der Hainbuchen-Eichen-Mischwälder, die Trockenlegung von Erlenbrüchen, die Anlage von Wehren und Mühlenstauen und die Begradigungen der Fließgewässer sowie Klimaschwankungen maßgeblichen Einfluss auf die Gewässer. Heute gibt es kaum noch Abschnitte, die nicht von Menschenhand beeinflusst wurden. Berlin liegt im Übergangsbereich zwischen dem maritimen und dem kontinentalen Klima. Das bedeutet deutlich geringere Niederschläge als im westlichen Teil Deutschlands. Die Tendenz zu trockenen Sommermonaten und einer größeren Verdunstung aufgrund durchschnittlich höherer Temperaturen verstärkt sich in den letzten Jahren nachweisbar (vergleiche z.B. Studie “Klimawandel und Kulturlandschaft Berlin” ). Diese klimatischen und morphologischen Verhältnisse führen im Havelgebiet zu geringen natürlichen Abflussspenden und relativ geringen Hochwasserabflüssen. Als größte deutsche Stadt nimmt Berlin unter den deutschen Ballungsräumen und europäischen Metropolen in vielerlei Hinsicht eine Sonderstellung ein. So ist sie die einzige Großstadt, die als Stadtstaat innerhalb ihrer Grenzen gleichzeitig die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung bewältigt. Das heißt, dass die Qualität der Berliner Gewässer maßgeblich von der Abwasserentsorgung mit ihren Stofffrachten beeinflusst wird. Die Belastungen des äußerst sensiblen Gewässersystems stehen dementsprechend in engem Zusammenhang mit der Einwohnerzahl. Zudem sorgt der hohe Anteil versiegelter Flächen im urbanen Raum für entsprechend hohen Regenabfluss, der ebenso wie die Abwasserableitung die Gewässer erheblich mit Stofffrachten belastet. Andererseits gewinnt Berlin sein Trinkwasser zu hohen Anteilen aus Uferfiltrat und ist somit von einer guten Qualität der Oberflächengewässer abhängig. Doch nicht nur die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fordern die Berliner Gewässer – im hochurbanen Raum existieren vielfältigste Nutzungsansprüche eng nebeneinander; so z.B. Schifffahrt, Fischerei, Erholungsnutzung, Badespaß, Grundwasserförderung und Abwassereinleitung. Diese vielfältigen Belange sind mit ihren unterschiedlichen Anforderungen sensibel zu vereinbaren. Bild: LP + B Wasseradern unserer Stadt Hier finden Sie eine Auflistung der bekanntesten und größten Berliner Gewässer. Die kleineren Fließgewässer wurden zusätzlich mit einer kurzen Beschreibung versehen. Weitere Informationen Bild: yupiramos / Depositphotos Bürgerbeteiligung Die Beteiligung aller Interessierter bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Grundgedanke (Art. 14 der WRRL), der den gesamten Prozess prägt und trägt. Um sich einzubringen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten und Ebenen. Weitere Informationen Bild: BIUW Ingenieur GmbH Maßnahmen in Berlin Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Maßnahmen: Mischwassersystem Die Berliner Gewässer werden bei starken Regenfällen im Innenstadtbereich durch Überläufe aus der Mischwasserkanalisation belastet. Die Schäden reichen von langfristigen Wirkungen, wie Nährstoff- und Schadstoffbelastung, bis hin zu akuten Wirkungen wie Fischsterben verursacht durch Sauerstoffmangel. Weitere Informationen Bild: Georg Lamberty, Planungsbüro Zumbroich Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport und die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Erpe Die Erpe oder - wie sie oberhalb von Hoppegarten heißt - das Neuenhagener Mühlenfließ windet sich auf 31 km durch Brandenburg und Berlin. Brandenburg und Berlin haben mit der Erpe / dem Neuenhagener Mühlenfließ das 3. gemeinsame Projekt zur ökologischen Gewässerentwicklung in Angriff genommen. Weitere Informationen Bild: INFORMUS Maßnahmen: Panke Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Maßnahmen: Tegeler Fließ Weitgehend natürlich anmutend windet sich das Tegeler Fließ auf 27 km durch Brandenburg und Berlin. Das Fließ zählt zu den naturnäheren Fließgewässern Berlins. Das Tegeler Fließ ist gemeinsam mit Brandenburg als 2. Gewässerentwicklungsprojekt ausgewählt worden. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Wuhle An der Wuhle sind in der Vergangenheit vielfach einzelne Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Die größte zusammenhängende Maßnahme wurde oberhalb der Bundesstraße B 1/5 ab 2003 geplant und von 2006 bis 2008 realisiert. Weitere Informationen
Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport, als auch die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Mit Ausnahme des Neuköllner Schifffahrtskanals, der sich im Eigentum des Landes befindet, handelt es sich um Bundeswasserstraßen. Durch die verschiedenen Nutzungen – neben der Schifffahrt vor allem das urbane Umfeld, aber auch Freizeit- und Erholungsnutzung – sind die Gewässer stark durch den Menschen geprägt. Querbauwerke verhindern die Durchwanderbarkeit für Fische und wirbellose Tiere. Typgemäße Gewässerstrukturen fehlen. Nur einige Abschnitte der Havel und der Müggelspree bieten mit Flachwasserbereichen, Uferröhrichten und durchströmten Kiessubstraten auch heute naturnähere Ausprägungen von Uferstrukturen. Dies zeigt sich im Monitoring durch eine höhere Artenvielfalt. Für die stark veränderten Gewässer Spree und Havel sowie die Schifffahrtskanäle als künstliche Gewässer ist das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den drei Staustufen Mühlendamm, Charlottenburg und Spandau sind hierzu vor allem strukturverbessernde Maßnahmen erforderlich. Für den Spreeabschnitt zwischen Dämeritzsee und Spreetunnel inklusive des Kleinen und Großen Müggelsees wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Das Gewässersystem Müggelspree mit seinen durchflossenen Seen Kleiner Müggelsee, Großer Müggelsee und Bänke ist Teil des NATURA 2000- und FFH-Gebietes Müggelspree-Müggelsee. Durch seine zentrale Lage und seinen vielseitigen Naturraum kommt dem Planungsgebiet eine hohe Bedeutung sowohl für die Umwelt als auch für die Erholungssuchenden und Anlieger zu. Daher wurden bei der Erarbeitung dieses Entwicklungskonzepts die verschiedenen Nutzergruppen mit ihren vielfältigen Ansprüchen in die Planung einbezogen. Der Endbericht fasst die Arbeitsschritte und notwendigen Maßnahmen zusammen: Der Maßnahmenbedarf in den beiden anderen Spreewasserkörpern und den Kanälen wurde im Rahmen des im April 2021 abgeschlossenen Projekts „Gutes ökologisches Potenzial der Kanäle und der Spree in Berlin“ hergeleitet. Schlüsselmaßnahmen sind Flachwasserzonen, in denen durch einen vorgelagerten Wellenschutz die Belastungen durch die Schifffahrt minimiert werden. In sehr restriktiven Abschnitten sind Mindesthabitate durch Ersatzstrukturen, wie befestigte Reisigbündel oder Fischunterstände aus Stahlbeton, vorzusehen. Die in den Karten dargestellten Maßnahmen sind dabei als Suchräume zu verstehen. D. h. im Zuge der nachfolgenden Planungsschritte sind die Maßnahmen innerhalb dieser Suchräume entsprechend des definierten Mindestbedarfs konkret zu verorten und zu dimensionieren. Mit Einführung des „Gesetz(es) über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der WRRL“ werden die Entwicklung der Bundeswasserstraßen zum guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potenzial über die Verbesserung der Hydromorphologie (Gewässerstruktur) und damit die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen zu Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Im Rahmen der „Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse“ als Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ist neben einer abschnittsweisen Fahrrinnenvertiefung und der Rückverlegung des Ufers am Spandauer Horn zur Verbesserung der Schiffbarkeit für Schubverbände und Großmotorgüterschiffe, die Anlage von wellengeschützten Flachwasserzonen im unteren Spreeabschnitt sowie im Bereich der Havel zwischen Spreemündung und Pichelsdorfer Gemünd vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie im Ergänzenden Länderbericht Berlins: Die Zunahme der Sulfatbelastung im Spreesystem hat für Berlin eine herausragende Bedeutung, denn sie kann die Trinkwasserversorgung der Stadt künftig vor enorme Herausforderungen stellen. Bis zu 70% unserer Trinkwasserförderung wird aus Uferfiltrat – also aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Seen und Flüssen – gewonnen. Daher steht die Trinkwasserversorgung im Großraum Berlin in enger Wechselbeziehung zum Stoffhaushalt der Spree. Die Einleitungen des aktiven Bergbaus in der Lausitz verursachen ca. 65 % der Sulfateinträge in die Spree. Der Sanierungsbergbau trägt durch diffuse Sulfateinträge über den Grundwasserpfad sowie Ausleitungen aus Bergbaufolgeseen mit etwa 35 % zur Sulfatbelastung der Spree bei. Mit Hilfe verschiedener Modelle wurde in den letzten Jahren versucht, die Folgen der Stoffeinträge zu prognostizieren. Die jüngsten Entwicklungen der Sulfatkonzentrationen werden in den Ergebnissen der Modellierungen des Sulfattransportes in der Spree allerdings nicht abgebildet. Daher wurde in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster, Lausitzer Neiße“ vereinbart, das Prognosemodell zur verbesserten Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Sulfatkonzentrationen zu überarbeiten. In einem ersten Schritt wurde im Juli 2015 das Gutachten „Bewertung der hydrologischen Verhältnisse und der Sulfatkonzentrationen in der Spree in den Jahren 2014/2015 vom Bereich Neustadt-Ruhlmühle im Freistaat Sachsen bis in den Berliner Raum“ (Kurztitel: „Fallanalyse der Sulfatbelastung in der Spree 2014/2015“) durch das Land Berlin beauftragt und im August 2015 fertiggestellt: Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens wurde im Auftrag des Brandenburger Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ein methodisches Konzept für die Aktualisierung des Prognosemodells erarbeitet und im Dezember 2015 fertiggestellt. Auf Grundlage dieses Konzepts erfolgte anschließend im Frühjahr 2016 die Vergabe des Projektes zur Verbesserung des Prognosemodells. Die Fertigstellung des Modells ist für Anfang des Jahres 2017 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Landesamt für Umwelt und das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Aufgrund der steigenden Sulfatkonzentrationen kommen seit Juli 2015 die zuständigen Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zu den so genannten „Sulfatgesprächen“ zusammen, um unter Einbeziehung des Landes Sachsen, der bergbauverantwortlichen Unternehmen sowie der Berliner Wasserbetriebe gemeinsame Lösungen zur Minderung der Sulfatbelastung zu erarbeiten. In einem gemeinsamen Bericht, der am 05. Juli 2016 den Länderkabinetten vorgelegt wurde, werden die Hintergründe, die bisherigen Aktivitäten sowie der Diskussionsstand und die weiteren vereinbarten Schritte vorgestellt. Gemeinsames Handlungskonzept der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg Die Umweltverwaltungen von Brandenburg und Berlin einigten sich in 2010 auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Reduzierung der Nährstoffeinträge. Im Mittelpunkt des gesamten Planungsprozesses steht die Verringerung der Konzentrationen von Phosphor und Stickstoff, die eine übermäßige Algenblüte in den Sommermonaten begünstigen. Algenblüten trüben nicht nur das Badevergnügen, sondern beeinträchtigen auch die Lebensbedingungen für Pflanzen und Fische zum Teil erheblich. Die Nährstoffbelastungen haben mehrere Ursachen. Neben Einträgen aus Abwasser- und Regenwassereinleitungen tragen Bodenerosion und diffuse Einträge über das Grundwasser aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten maßgeblich zu Belastungen bei. Zur Reduzierung der Belastungen sind weitergende Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erforderlich. Mit dem ersten Bericht zum Konzept legen die Länder länderübergreifende Bewirtschaftungsziele (P-Konzentrationen) für die Gewässer Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes fest. Die Quantifizierung der verschiedenen Eintragspfade ist Gegenstand des nunmehr vorliegenden zweiten Berichts zum Handlungskonzept zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg. Hier wurden länderspezifische Daten Berlins und Brandenburgs ausgewertet. Diese Bilanz bildet die Grundlage für den sich anschließenden Prozess der Entwicklung transparenter und effizienter Handlungsstrategien. Mit dem dritten Bericht legen die Länder Maßnahmen und Maßnahmenoptionen bzw. Strategien vor, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) sowie zwischen Sophienwerder (Untere Spree) und Neu Zittau (Untere Spree) bzw. Neue Mühle (Dahme) mittel- bis langfristig erreichen zu können. Die Reduzierung der Phosphoreinträge ist ein wichtiger Maßnahmenkomplex zur Verwirklichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Betroffen von den Maßnahmen sind auch die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Die Reduzierung der Phosphoreinträge im Spree-Havel-Raum wirken sich nicht nur ökologisch positiv auf diese Gewässer aus, sondern entlasten anteilig darüber hinaus auch den Elbestrom sowie die Übergangsgewässer zur Nordsee. Das Konzept leistet somit auch einen Beitrag für das Erreichen der überregionalen Nährstoffminderungsziele der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
Polizeimeldung Wasserschutzpolizei BAGU - Erfolgreicher Abschluss der „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz“ – Gewässer- und Umweltschutzkontrollen in Sachsen-Anhalt In der Zeit vom 12. – 18.05.2025 fanden die sogenannten BAGU-Aktionstage der Wasserschutzpolizeien der Länder statt. Bereits zum vierten Mal haben die Wasserschutzpolizeien aller Bundesländer Kontrollen im Sinne des Gewässer- und Umweltschutzes vorgenommen. Bundesweit wurden 722 Kontrollen im Zuständigkeitsbereich der Küsten- und Binnenländer durchgeführt. Dabei sind bei 179 Kontrollen Mängel beanstandet worden. Die Wasserschutzpolizei in Sachsen-Anhalt führte davon 144 Kontrollen durch, wobei 12 Verstöße festgestellt worden sind. In drei Fällen erfolgte die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (bundesweit 17), neun Sachverhalte werden als Ordnungswidrigkeit weiterverfolgt (bundesweit 255). Insgesamt sind ca. 10% der Beanstandungen der Binnenländer in Sachsen-Anhalt festgestellt worden. Im Sinne des Gewässer- und Umweltschutzes führten die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei schwerpunktmäßige Kontrollen im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt durch. Des Weiteren sind naturschutzrechtliche Vorschriften und Gesetze gezielt in das Blickfeld genommen worden. Auch durch die Unterstützung verschiedener Umweltbehörden der Landkreise, Kommunen und Ministerien in Sachsen-Anhalt konnte die BAGU- Aktion einen erfolgreichen Beitrag für den Natur- und Umweltschutz leisten. Die erfolgreichen Maßnahmen sollen im Jahr 2026 bundesweit fortgesetzt werden. Impressum: Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2691 Fax: +49 391 546 2626 Mail: wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de
Trotz der in diesem Jahr beginnenden Bauarbeiten für eine neue städtische Fuß- und Radwegbrücke für die Stadt Haren bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auch in diesem Jahr einen regelmäßigen Schleusenbetrieb am Haren-Rütenbrock-Kanal an – allerdings mit geänderten Öffnungszeiten. Trotz der in diesem Jahr beginnenden Bauarbeiten für eine neue städtische Fuß- und Radwegbrücke für die Stadt Haren bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auch in diesem Jahr einen regelmäßigen Schleusenbetrieb am Haren-Rütenbrock-Kanal an – allerdings mit geänderten Öffnungszeiten. „Anders als aufgrund der Bauarbeiten zunächst befürchtet bleibt der Kanal in diesem Jahr für Boote nutzbar. Wir wollen mit den neuen Öffnungszeiten sowohl einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten ermöglichen als auch die Sicherheit der passierenden Boote gewährleisten“, erklärt Josef Schwanken, Geschäftsbereichsleiter in der NLWKN-Betriebsstelle Meppen. Der NLWKN ist für den Betrieb und die Unterhaltung des linksemsischen Kanalnetzes zuständig und damit auch für den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die einzige schiffbare Verbindung in das niederländische Kanalnetz im Nordwesten ist. In enger Abstimmung zwischen der Stadt Haren (Ems) und dem NLWKN wurden die Öffnungszeiten für den Haren-Rütenbrock-Kanal 2025 festgelegt, um den bestmöglichen Nutzen des Kanals in dieser Saison sicherzustellen. Das sind die 2025 gültigen Öffnungszeiten : Das sind die 2025 gültigen Öffnungszeiten 3. Mai 8 Uhr bis 13 Uhr, 13.30 Uhr bis 18 Uhr Einzelschleusungen, Einlass aus beiden Fahrtrichtungen, Begegnungsverkehr möglich 23. Juni bis einschließlich 17. August Montag bis Samstag Sonntage mit Öffnung: 6.07.25, 13.07.25, 20.07.25, 27.07.25, 03.08.25, 10.08.25, 17.08.25 Kolonnenschleusungen aus beiden Richtungen ohne Begegnungsverkehr im Baustellenbereich: Einfahrt an der Schleuse 1 in Haren in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr Einfahrt an der Grenzschleuse in Rütenbrock in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr Die Stadt Haren (Ems) finanziert auch in diesem Jahr wieder eine Rufbereitschaft für eventuelle Störungen und sorgt so in dienstfreien Zeiten für einen möglichst reibungslosen Verkehr über ihre Brücken. „Wie in jedem Baustellenbetrieb kann es allerdings zu Verzögerungen kommen, die zu kurzfristigen Sperrungen führen. Wir bitten hier um Verständnis“, so Schwanken. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der Haren-Rütenbrock-Kanal verbindet die Ems (Dortmund-Ems-Kanal) mit den niederländischen Kanälen Stadskanaal-Winschoterdiep-Eemskanaal und mit der neuen Wasserstraße zwischen Erica und Ter Apel – die Veenvart. Der historische Wasserweg verbindet die Ems mit den niederländischen Kanälen und ist heute die einzige schiffbare Verbindung für die Sportschifffahrt im Nordwesten.
Bereits zum vierten Mal finden die „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz“ im Mai 2025 statt. In der Zeit vom 12.-18.05.2025 beteiligt sich die Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt an den besonderen Kontrollen ganz im Zeichen des Gewässer- und Umweltschutzes. Durch die spezifische Überwachung von umweltrechtlichen Bestimmungen im Binnen- und Küstenbereich soll ein nachhaltiger Beitrag zum Naturschutz geleistet werden. Umweltbelastungen entstehen häufig durch Gewässereinträge, die im Rahmen des Schiffsbetriebs, u.a. durch Rückstände aus Maschinenräumen, Abwässern, Ladungsrückständen oder sonstigen Abfällen, hervorgerufen werden. Zum Schutz vor derartigen Beeinträchtigungen werden vielfältige nationale und internationale Vorschriften bundesweit kontrolliert. In Sachsen-Anhalt wird der Fokus auf Überprüfung und Einhaltung der umwelt- und abfallrechtlichen Vorschriften im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt liegen. Darüber hinaus werden auch naturschutzrechtliche Bestimmungen bei den umfangreichen und landesweiten wasserschutzpolizeilichen Maßnahmen Beachtung finden. Zur Erreichung des Kontrollzieles haben auch im Jahr 2025 verschiedene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Ministerien, Umweltbehörden, Landkreisen, Kommunen und Hafenanrainern ihre Unterstützungsbereitschaft bekräftigt und werden die Wasserschutzpolizei bei ihren Maßnahmen begleiten. C.K. Impressum: Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2691 wsprev@polizei.sachsen-anhalt.de
Aurich - Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Dringend erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Brückentechnik sorgen i n Westerende Kirchloog voraussichtlich zehn Tage lang für Umwege: Ab Montag, dem 7. April bis zum Donnerstag, dem 17. April muss die Waagebalkenbrücke „EJK 7 Fahne“ über den Ems-Jade-Kanal täglich von 8 bis 18 Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen über die Brückenanlage Bangsteder Verlaat. Auch die Sportschifffahrt auf dem Kanal ist von den Einschränkungen betroffen. Durchgeführt werden die Arbeiten im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Anlagen entlang des Ems-Jade-Kanals betreibt und unterhält. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der Landesbetrieb bittet um Verständnis, dass es bei der Planung auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Der Grund für die Sperrung sind Reparaturen an den Lagern der Brücke. Dafür muss das fast 25 Jahre alte Brückenbauwerk heruntergeklappt bleiben, um einen Zugang zum Arbeitsbereich mit entsprechendem Gerät zu ermöglichen. Unter anderem kommen ein Hubsteiger und ein Kran bei den Arbeiten an der Loog-Straße in Fahne zum Einsatz.
Nach 2022 und 2023 werden die „Bundesweiten Aktionstage Gewässer- und Umweltschutz“ in der kommenden Woche bereits zum dritten Mal im Bereich der Schifffahrt durchgeführt. In dem Zeitraum vom 11.-18. September wird sich die Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt an den umfangreichen Kontrollen im Sinne des Gewässer- und Umweltschutzes beteiligen. Mit besonderem Blick auf den Schutz der Umwelt sind dafür vielfältige Maßnahmen im gesamten Land geplant. Nicht nur der Bereich der Binnen- oder Freizeitschifffahrt gerät in den Fokus der Kontrollen, auch die besonderen Schutzgebiete wie Biosphärenreservate, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete oder aber auch spezielle Gebiete die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Natura 2000) unterliegen, werden gezielt kontrolliert. So ist u.a. vorgesehen, die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften zu prüfen, oder auch die Beachtung der Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter in Augenschein zu nehmen. Abseits der Wasserstraßen werden bspw. grundsätzliche Befahrungsrechte Anlass zur Kontrolle geben, fischereirechtliche Vorschriften oder die Beachtung spezieller umweltrechtlicher Verordnungen geprüft. Darüber hinaus wird die Wasserschutzpolizei bei ihrer Arbeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ministerien, Umweltbehörden, Landkreisen, Kommunen oder Hafenanrainer unterstützt. C.K. Impressum: Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2691 Fax: +49 391 546 2626 Mail: wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de
Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verringerung der Mülleinträge ins Meer hat Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) "Müllbezogene Maßnahmen in der Berufs- und Freizeitschifffahrt“ im Maßnahmenprogramm 2022 (BMUV 2022) als eine von neun Maßnahmen zum Themenbereich Meeresmüll an die EU-Kommission gemeldet. Der Bericht stellt die Ergebnisse einer Recherche des Runden Tisches Meeresmüll zu praxistauglichen Ansätzen zur Bewusstseinsbildung in der maritimen Wirtschaft in Deutschland für das Thema Meeresschutz und insbesondere Abfälle im Meer dar. Er trägt damit zur Förderung des Bewusstseins für den Wertewandel im maritimen Umweltschutz bei. Spezifische Handlungsansätze wurden für verschiedene Adressatengruppen identifiziert, darunter Kreuzfahrtschiffe, die Große und Küstennahe Fahrt, Behörden und ihre Flotten, Deutsche Reedereien und Zulieferer, sowie Hafendienstleister und Ausbildungsstätten.
Uplengen/Wiesmoor/Aurich . Seit über 100 Jahren ermöglichen insgesamt acht Schleusen die Überwindung der Höhenunterschiede am Nordgeorgsfehnkanal. Eine von ihnen – Schleuse V in Neudorf in der Gemeinde Uplengen – ist inzwischen selbst in die Jahre gekommen. In den kommenden Monaten wird der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das wichtige wasserwirtschaftliche Bauwerk deshalb durch einen modernen Neubau ersetzen. Am Donnerstag (23.05.) fiel mit dem ersten Rammschlag der Startschuss für das Großprojekt. Seit über 100 Jahren ermöglichen insgesamt acht Schleusen die Überwindung der Höhenunterschiede am Nordgeorgsfehnkanal. Eine von ihnen – Schleuse V in Neudorf in der Gemeinde Uplengen – ist inzwischen selbst in die Jahre gekommen. In den kommenden Monaten wird der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das wichtige wasserwirtschaftliche Bauwerk deshalb durch einen modernen Neubau ersetzen. Am Donnerstag (23.05.) fiel mit dem ersten Rammschlag der Startschuss für das Großprojekt. Bereits in den zurückliegenden Wochen hatte sich das Baugeschehen auf dem Kanalabschnitt zwischen Uplengen und Wiesmoor durch vorbereitende Arbeiten zur Einrichtung und Sicherung der Baustelle angekündigt. Den Knopf, der den ersten Rammschlag für den zur Einfassung der Baugrube erforderlichen Spundwandkasten auslöste, drückte NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer gemeinsam mit Uplengens Bürgermeister Heinz Trauernicht und Wiesmoors Bürgermeister Sven Lübbers sowie weiteren Vertretern des NLWKN am Donnerstag. Der Landesbetrieb ist für die Unterhaltung des rund 32 Kilometer langen Kanals zuständig. Dass dieser nicht nur für die Sportschifffahrt heute von großer Bedeutung ist, unterstrich während des Ortstermins in Neudorf Anne Rickmeyer: „Neben seinem touristischen Wert als wichtiger Wasserweg, der das Leda-Jümme-Gebiet mit dem Ems-Jade-Kanal verbindet, spielt der Nordgeorgsfehnkanal vor allem eine herausragende Rolle bei der Hochwasserabführung für tausende Haushalte in der Region“, so die NLWKN-Direktorin. Diese Aufgabe hatte der Kanal zuletzt im Rahmen des landesweiten Winterhochwassers zu bewältigen. Zugleich gewährleistet die Schleuse gemeinsam mit ihrem kleinen Schöpfwerk auch in Trockenzeiten die Kontrolle des Wasserstands in der Kanalhaltung. Sie verhindert damit eine unkontrollierte weitere Entwässerung der umliegenden moorigen Gebiete. „Wir werden weiter konsequent und mit Augenmaß in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur investieren, damit der Betrieb des Nordgeorgsfehnkanals und anderer landeseigener Wasserwege auch künftig sichergestellt ist“, so Rickmeyer. Ein wichtiger Schritt ist dabei der jetzt mit dem ersten Rammschlag begonnene Schleusenneubau: Die im Rahmen des 1916 abgeschlossenen Kanalbaus errichte alte Schleuse wird in den kommenden knapp zwei Jahren zurückgebaut und an gleicher Stelle nach aktuellem Stand der Technik wiederhergestellt. Die künftige Schleusenkammer ist wie ihre Vorgängerin 6,80 Meter breit und 29 Meter lang. Mithilfe der Schleuse wird in Neudorf ein Höhensprung im Gewässer von 7,50 Meter auf neun Meter über NHN bewältigt. Mit dem wasserwirtschaftlichen Projekt verbindet der Landesbetrieb auch die Umsetzung eines gemeinsamen Anliegens mit der Gemeinde Uplengen: Um auch künftig eine Querung des Gewässers für Fußgänger zu ermöglichen, wird dabei in finanzieller Kooperation mit der Gemeinde der vorhandene Drehbrückensteg ersetzt und funktional in den Schleusenbetrieb integriert. Ohne Auswirkungen auf die Verkehrswege in der Region ist das Bauvorhaben indes nicht: Abseits der mit dem Bau verbundenen notwendigen Schließung der Schleuse für die Sportschifffahrt müssen sich Anlieger und Pendler an der Wiesmoorer Straße (L 12) auf eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung einstellen. Für Fußgänger und Radfahrer ist zudem die Nutzung des Weges direkt am Kanal ab der Harmsbrücke während der Bauzeit nicht möglich. Gründe sind die engen Verhältnisse im Baufeld und die notwendige Einrichtung einer Baustraße. Eine Umleitung ist eingerichtet und verläuft östlich um das Neudorfer Moor. Auf diese Weise sei eine Verbindung zwischen Uplengen und Wiesmoor jederzeit gewährleistet, so die Planer des NLWKN, die um Verständnis für die Einschränkungen werben. Bauherr des Schleusenneubaus ist das Land Niedersachsen, vertreten durch die für den Betrieb und die Unterhaltung des Nordgeorgsfehnkanals zuständige Betriebsstelle Aurich des NLWKN. Den Auftrag für den Neubau erhielt die Firma Ludwig Freytag aus Oldenburg. Insgesamt investiert Niedersachsen in Uplengen in den kommenden zwei Jahren 5,7 Millionen Euro in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Mit dem Einrammen der Stahlelemente für den Spundwandkasten starten in Neudorf die Arbeiten für die neue Schleusenanlage (Bilder: Lippe/NLWKN). NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer im Dialog auf der Baustelle.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 8 |
| Land | 26 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
| Text | 32 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 29 |
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| Deutsch | 37 |
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| Topic | Count |
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