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Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Es sollte die Zweite Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung evaluiert werden. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der Rechtsverordnung auf den Betrieb von Sportanlagen als auch die Lärmauswirkungen analysiert. Dies erfolgte an sechs typischen Sportanlagen, die über ganz Deutschland verteilt sind. An den Sportanlagen wurden Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen vorgenommen sowie Befragungen der Kommunen, Sportvereine und -verbände durchgeführt. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass wohnortnahe Sportanlagen von den Anwohnenden im Allgemeinen positiv bewertet werden. Die Studie zeigt aber auch, dass an Wochenenden eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohnenden auftreten kann. Veröffentlicht in Texte | 20/2024.

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

Umsetzung der novellierten 13. BImSchV (Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen-Verordnung) in Raffinerien und für Gasturbinen

Das Projekt "Umsetzung der novellierten 13. BImSchV (Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen-Verordnung) in Raffinerien und für Gasturbinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PROBIOTEC GmbH Consulting für Umwelt- und Biotechnik durchgeführt. Problemstellung: Die 13. BImSchV wurde im Juli 2004 novelliert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Einbeziehung von Gasturbinen sowie die Bereitstellung von alternativen Vorgaben für die Regelung von Großfeuerungsanlagen in Raffinerien. Altanlagen müssen die Anforderungen der Verordnung bis zum Ablauf spezifischer Übergangsfristen erfüllen, es sei denn, dass sie verbindlich bis Ende 2012 stillgelegt werden Die neue Verordnung muss also in den kommenden Jahren durch die Bundesländer vollzogen werden hierzu müssen bundesseitig Anstrengungen verstärkt werden, diesen Vollzug effektiv zu unterstützen. B) Handlungsbedarf (BMU / UBA): Es wird daher erforderlich sein, das Thema Vollzug und Erfüllung zu bearbeiten. Hierfür sind die vorhandenen kollegialen Strukturen (IAI) intensiv zu nutzen (z.B. zur Klärung von Auslegungsfragen zu o.a. Regelungen). Es wird aber auch erforderlich sein, weitere Ebenen konstruktiver Unterstützung zu nutzen. Hierzu gehört auch die Begleitung im Rahmen eines Forschungsvorhabens. C) Als Ziele des Vorhabens sind folgende Arbeiten zu nennen: - Es werden ausgewählte Vollzugsfragen zunächst auf allgemeiner Ebene angesprochen, analysiert und aufbereitet - sodann sollen exemplarische Anwendungsbeispieleuntersucht und geprüft werden - damit soll eine verstärkte Unterstützung des Vollzugs der 13. BImSchV erreicht werden.

Pyrolysereaktor mit FLOX®-Feuerung zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung im kleinen Leistungsbereich bis 100 kWth

Das Projekt "Pyrolysereaktor mit FLOX®-Feuerung zur dezentralen thermischen Klärschlammverwertung im kleinen Leistungsbereich bis 100 kWth" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partner mbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, eine wirtschaftlich konkurrenzfähige Lösung zur dezentralen thermischen Entsorgung von Klärschlämmen insbesondere für kleinere kommunale Kläranlagen im ländlichen Raum mit 10.000 bis 20.000 EW zu entwickeln. Diese Anforderungen wurden mit der Entwicklung eines Pyrolysereaktors mit nachgeschalteter FLOX®-Feuerung realisiert. Die Wärmeleistung der Feuerung liegt bei ca. 100 kWth. Mit dem Pyrolysereaktor können ca. 40 kg/h Trockensubstanz verarbeitet werden. Getrockneter Klärschlamm hat einen Energiegehalt von 9 - 13 MJ/kg. Damit wird die notwendige thermische Energie für den Pyrolyseprozess lediglich durch die im Schlamm enthaltene Energie gewonnen. Derzeit ist eine prototypische Anlage auf der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes 'Untere Selz' (AVUS) in Ingelheim mit einer Verarbeitungskapazität von ca. 300 t/a TS im Forschungsbetrieb. Die Verfahrensschritte lassen sich grob einteilen in: - Trocknung des entwässerten Klärschlamms z. B. mittels eines Solartrockners; - Thermische Klärschlammverwertung in einem Pyrolysereaktor mit FLOX®-Brenner; - Wärmeauskopplung zum Betrieb eines Trockners oder Unterstützung der Solartrocknung. Der Pyrolysereaktor ist als ein Rohr aus hochwarmfestem Stahl mit gasdichten Dosiereinrichtungen (Zellradschleusen) ausgebildet, in dem zwei ineinander kämmende Förderschnecken den Klärschlamm fördern, umwälzen und dieser dadurch gleichmäßig erwärmt wird. Das Reaktorrohr ist von einem Mantelrohr umgeben, in dem die heißen Rauchgase aus dem FLOX®-Brenner den Reaktor von Außen auf eine Temperatur von ca. 600 Grad Celsius aufheizen. Das im Reaktor entstehende Pyrolysegas wird ohne Kondensation der Kohlenwasserstoffe der nachgeschalteten FLOX®-Feuerung zugeführt. Bei der FLOX®-Feuerung wird durch interne Abgasrezirkulation der Inertgasanteil erhöht und die Ausbildung einer Flamme mit örtlichen Temperaturspitzen vermieden. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur gleichmäßig in der gesamten Brennkammer bei ca. 1.000 Grad Celsius gehalten und thermische Stickoxidbildung vermieden. In Zukunft soll noch eine Wärmeauskopplung für den Betrieb einer KWK-Anlage mit Stirling- oder Dampfmotor ergänzt werden. Zudem soll untersucht werden, ob sich die Rückstände aus der Pyrolyse von Klärschlamm für die Phosphatrückgewinnung eignen. Derzeitiger Projektstand ist, dass die Anlage aus mechanischer und steuerungstechnischer Hinsicht fertig gestellt und im Dauerbetrieb getestet wird. Dabei werden umfangreiche Analysen der Reststoffe sowie der Rauchgase gemäß der 17. BImSchV durchgeführt. Durch die Kombination aus Energiegewinnung im FLOX®-Brenner und der Nutzung der Wärme zur Pyrolyse, Trocknung und KWK kann eine vollständige Wärmenutzung erzielt und das Verfahren annähernd energieautark betrieben werden.

Verfahrenstechnische Grundlagen für eine Abscheideeinrichtung zur Emissionssenkung an Holzheizungen

Das Projekt "Verfahrenstechnische Grundlagen für eine Abscheideeinrichtung zur Emissionssenkung an Holzheizungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Luft- und Kältetechnik gemeinnützige Gesellschaft mbH durchgeführt. Es sollen Lösungsansätze für eine Abgasreinigung an Anlagen der 1.BImSchV in die Praxis überführt werden. Dazu ist eine Entwicklung von baurechtlich einsetzbaren und effizienten, Platz sparenden Abgasreinigungs- Einrichtungen zu entwickeln. Die Schaffung von Referenzobjekten ist ein weiteres Ziel des Vorhabens. Derzeitig weist die 1. BImSchV Emissionsbeschränkungen für Kleinfeuerungsanlagen im Leistungsbereich über 15 kW aus. Problematisch sind ältere Anlagen, Kamine und Einzelfeuerstätten. Hierfür sollen Lösungen geschaffen werden. Lösungsweg: 1. Ergänzende Recherche / 2. Entwicklung von Lösungen für die Kleinfeuerungen / 3. Vergleich verschiedener Lösungsansätze zur Entsorgung des im Abscheider anfallenden Staubes / 4. Auswahl von zunächst 2 Referenzobjekten im Erzgebirge nach baulichen Kriterien und Emissionsminderungsaspekten / 5. Bau von insgesamt 5 Prototypen für den Einsatz. Die Fa. Stephan nutzt die Ergebnisse direkt. Bei Erreichen des Vorhabensziels stehen dem Markt 2 unter schiedliche Abscheidertypen für Holzfeuerungen zur Verfügung.

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Das Projekt "Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Möhler + Partner Ingenieure AG durchgeführt. Nach Inkrafttreten der Verordnung und ersten Vollzugserfahrungen sollen die angestrebten Ziele der Änderung evaluiert werden. Anhand typischer praktischer Fallkonstellationen sind die Auswirkungen zu bewerten. Dabei ist einerseits auf den mit der Verordnung angestrebten Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch die Geräusche von Sportanlagen abzustellen. Andererseits sollen qualitativ und quantitativ die Änderungen beim Betrieb von Sportanlagen untersucht werden. Hierzu sind anhand von Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen die Auswirkungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu prüfen und Vollzugserfahrungen der Kommunen und Verbände auszuwerten.

Geraeuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung fuer immissionsschutztechnische Prognosen

Das Projekt "Geraeuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung fuer immissionsschutztechnische Prognosen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Accon GmbH, Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik durchgeführt. Die Sportanlagenlaermschutzverordnung vom Juli 199l bildet die Grundlage zur Beurteilung von Sportgeraeuschen. Trotz dieser Regelung zeigt die Praxis bei der konkreten Beurteilung im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten. So ist es fuer die Prognoseberechnung von entscheidender Bedeutung, von welcher Geraeuschemission fuer die einzelnen Quellen einer Sportaktivitaet ausgegangen wird. Sind die Geraeuschemissionen der Quellen als Schallleistungspegel und die raeumliche Lage als Koordinatenangaben bekannt, so kann die Schallausbreitungsrechnung einfach durchgefuehrt werden. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden die Geraeuschemissionswerte an zahlreichen Sportanlagen fuer verschiedene Sportarten gemessen und auf diese Weise statistisch einigermassen abgesicherte Ergebnisse erzielt. An ausgewaehlten Beispielen wurden mit den gewonnenen Daten Prognoseberechnungen durchgefuehrt.

Evaluation der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Es sollte die Zweite Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung evaluiert werden. Hierzu wurden sowohl die Auswirkungen der Rechtsverordnung auf den Betrieb von Sportanlagen als auch die Lärmauswirkungen analysiert. Dies erfolgte an sechs typischen Sportanlagen, die über ganz Deutschland verteilt sind. An den Sportanlagen wurden Belastungs- und Belästigungsuntersuchungen vorgenommen sowie Befragungen der Kommunen, Sportvereine und -verbände durchgeführt. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass wohnortnahe Sportanlagen von den Anwohnenden im Allgemeinen positiv bewertet werden. Die Studie zeigt aber auch, dass an Wochenenden eine erhöhte Lärmbelästigung der Anwohnenden auftreten kann.

Rechtsvorschriften im Bereich Lärm

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Arbeitshilfen Gesetze Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zur Umsetzung auf der nationalen Ebene erging dazu das: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

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