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Weiterentwicklung von Anlagen zur Wiederverwertung von Spraydosen

Das Projekt "Weiterentwicklung von Anlagen zur Wiederverwertung von Spraydosen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: ECON-AIR Aerosol- und Chemierecyclingtechnologie AG.

UBA aktuell - Nr.: 2/2024

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise! Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt. Quelle: UBA Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau! In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde. Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken. 1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird. Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt! Deutschland kann Klimaziel für 2030 erreichen UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich zuversichtlich, dass Deutschland die Klimaziele für 2030 erreichen kann. Artikel auf tagesschau.de Schimmel entfernen: DAS hilft wirklich SWR Marktcheck, unter anderem mit UBA-Expertin Kerttu Valtanen

Sonax GmbH, Änderungsgenehmigung für den Aufbau eines zweiten Werkstandortes der Sonax GmbH in Oberhausen

Die Sonax GmbH, mit Standort in der Münchener Straße 75, Neuburg a. d. Donau, stellt seit mehreren Jahrzehnten Autopflegemittel her. Im Industriepark Oberhausen wurde die Errichtung und der Betrieb eines zweiten Werkstandortes für die Sonax GmbH genehmigt. Dieser wurde im Dezember 2021 in (Teil)Betrieb genommen. Das Logistik- und Warenlager an diesem Standort ist für die Lagerung von verkaufsfähigen Fertigwaren konzipiert. Es wird als Distributionslager für produzierte Waren aus dem Sonax Werk in Neuburg und zugekaufte Waren betrieben. Die Sonax GmbH beantragt nun eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Genehmigung vom 06.07.2020. Bedingt durch die Veränderungen der logistischen Situation in den vergangenen Jahren und die dadurch erforderliche Menge an zugelieferten Aerosoldosen in das Logistiklager wird es erforderlich die gelagerten Mengen an entzündbaren Gasen in Aerosolpackungen zu erhöhen. Auch die Einlagerungsmenge von Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt unter 294,15 Kelvin und einen Siedepunkt bei Normaldruck über 293,15 Kelvin haben, soll erhöht werden.

SGD Nord sorgt durch Marktüberwachung für sichere Feuerwerksprodukte

Wenn sich zum Jahreswechsel Menschen versammeln, ist das traditionelle Silvesterfeuerwerk – in Form von Böllern und Raketen – oft Bestandteil der Feierlichkeiten. Damit einem sicheren Start ins neue Jahr nichts im Wege steht, gibt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Empfehlungen, denn sie ist für die Marktüberwachung im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Die SGD Nord überprüft stichprobenartig die korrekte Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Handel, um sicherzustellen, dass ausschließlich geprüfte Produkte abgegeben werden. Feuerwerksartikel (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien, Knallkörper) dürfen lediglich an Personen über 18 Jahre verkauft werden und nur von Donnerstag, 28. Dezember bis Samstag, 30. Dezember 2023. Personen unter 18 Jahre dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 weder besitzen noch abbrennen. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 1 (z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen) ist ganzjährig erlaubt, allerdings nur an Personen über zwölf Jahre. Geprüftes Feuerwerk hat eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die Kennzeichnung „0589 – F2 – 1234“ ist hierfür ein Beispiel. Es ist vorgeschrieben, dass Feuerwerk in Verpackungen mit Gebrauchsanweisung abgegeben werden muss. Bei unverpacktem Feuerwerk muss die Anleitung auf jedem einzelnen Gegenstand aufgedruckt sein. Die Blister-Verpackung dient als Schutz, und Artikel mit beschädigter Verpackung müssen sofort aus dem Verkauf genommen werden. Unverpackte Feuerwerkskörper dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden. Für Lagerung und Verkauf gelten Höchstmengen und Brandschutzmaßnahmen, insbesondere in Verkaufsräumen. Die Lagerung mit anderen Produkten, wie beispielsweise Spraydosen, ist nicht erlaubt. Es wird darauf geachtet, dass im Lager Rauchverbotsregelungen eingehalten werden und dass Feuerlöscher in Reichweite sind. Sichere Verkehrs- und Fluchtwege müssen vorhanden sein, um das schnelle Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur in Verkaufsräumen erlaubt, nicht an Freiluftständen, und erfordert eine fortlaufende Überwachung durch das Verkaufspersonal. Eltern sollten sicherstellen, dass Feuerwerkskörper für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sind. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Die SGD Nord ist auch im Bereich des Arten- und Umweltschutzes tätig und empfiehlt daher verantwortungsbewusst mit Feuerwerk umzugehen und die Belastungen auf Tier- und Umwelt zu berücksichtigen.

BMW Group Werk 02.91 in 94522 Wallersdorf, Errichtung einer Anlage zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen

Im BMW Group Werk 02.91 in Wallersdorf findet eine zentrale Lagerung und Abwicklung für die Ersatzteilversorgung von Automobilen statt; von dem Standort aus werden weltweit alle BMW-Händler (Handelsorganisation) mit Ersatzteilen beliefert. Dazu gehören neben den mechanischen Bauteilen für das Automobil (z. B. Heckleuchten, Lenkräder, Motorhauben usw.) auch chemische Produkte (wie z. B. Scheiben- und Felgenreiniger, Frostschutzmittel, Lackspray, Airbags usw.). Die Einlagerung und der Versand der chemischen Produkte erfolgt in handelsüblichen gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportgebinden (Fässer, Kanister, Spraydosen, Gasflaschen) - es wird weder ein chemisches Produkt um- noch abgefüllt. Die pyrotechnischen Gegenstände -wie Airbags, Gurtstraffer usw.- werden in der ursprünglichen Verpackung belassen und in entsprechend benötigter Stückzahl an die Händler übersandt. Man spricht hier von einer sog. passiven Lagerung. Die BMW AG verfügt bislang über eine Genehmigung, im Werk 02.91, Gebäude 80 und 81, maximal 4.500 kg (NEM) pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 (Lagergruppe 1.4, Verträglichkeitsgruppe S) zu lagern. Diese maximal zulässige Lagermenge im Werk Wallersdorf ist für die Versorgung der Händ-lerorganisation nicht mehr ausreichend und soll auf eine Nettoexplosivstoffmasse von 20.000 kg erhöht werden.

Gebr. Alblas Holding B.V., Emsbüren

Die Firma Gebr. Alblas Holding B.V., Mijlweg 86, 3295 KH`s-Gravendeel, Niederlande betreibt am Standort in 48488 Emsbüren, Darwinstraße 3 – 5, ein Gefahrgutlager. Sie beabsichtigt in bereits bestehende Lagerhallen sehr giftige, giftige oder oxidierenden Stoffe oder Gemische zu lagern. Damit erhöht sich die Lagerkapazität von Gefahrstoffen auf max. 11.250 Tonnen (t). Die max. Lagerkapazität von Aerosoldosen soll auf max. 3.900 t erhöht werden.

Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle)

Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger

Entwicklung eines stabilen Dispersions-Lackaerosols auf Wasserbasis für Lacksprühdosen zur signifikanten Lösemitteleinsparung

Das Projekt "Entwicklung eines stabilen Dispersions-Lackaerosols auf Wasserbasis für Lacksprühdosen zur signifikanten Lösemitteleinsparung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Peter Kwasny GmbH.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: sowohl direkt die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden als auch zum Treibhauseffekt sowie zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen. Zur maximalen Umweltentlastung ist daher eine Minimierung oder gar ein Wegfall der organischen Lösemittel erforderlich. Die bis dato im Markt verfügbaren wässrigen Aerosole enthalten als Lackbasis meist Alkyd-Bindemittel und auch höhere Anteile an organischen Alkoholen. Neben der langsamen Trocknung zeigen diese Systeme zudem ungenügende Zerstäubungseigenschaften, intensiven Geruch sowie mangelhafte Beschichtungsoberflächen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes sollte die Entwicklung von wässrigen und qualitativ hochwertigen Lackaerosolen für den Endverbraucher erfolgen. Hierbei sollten neue ökologische Standards gesetzt werden. Diese beinhalten im Speziellen - Minimierung des Anteiles organischer Lösemittel (VOC) und Treibmittel - Erhöhung der Produktsicherheit erkennbar am Wegfall des Flammensymbols auf den Aerosoldosen - Signifikante Verringerung des Geruchs sowie der Lungengängigkeit der Aerosoltröpfchen - Beibehaltung der hochwertigen Eigenschaften des bisherigen Produktportfolios zur Erzielung einer breiten Verbraucherakzeptanz

Ozonschicht zerstörende Substanzen

Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen. Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.

Blauer Engel – 40 Jahre. Gut für mich. Gut für die Umwelt.

Mit der Jubiläumspublikation 40 Jahre Blauer Engel lassen wir Sie hinter die Kulissen blicken: Wie alles begann in den 1970er-Jahren, als es noch Spraydosen mit ⁠ FCKW ⁠ gab und der Club of Rome der Welt die „Grenzen des Wachstums“ vor Augen führte. Außerdem erfahren Sie, wie wir das Umweltzeichen zukunftsfest gestalten und schon jetzt die kommende Generation im Blick haben. Veröffentlicht in Broschüren.

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