Suche:X nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle Warum das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke noch nicht beendet ist Im April 2023 endete die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Was bleibt, sind große Mengen radioaktiver Abfälle. Diese werden noch hunderttausende von Jahren strahlen und können Mensch und Umwelt gefährden. Für diese besonders gefährlichen hochradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland noch kein Endlager. 2 Sprengung der beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg am 14. Mai 2020. Die Kühltürme eines Kraftwerks kommen während des Betriebs nicht mit Radioaktivität in Berührung. Bei ihrer Sprengung wird keine Strahlung freigesetzt. © EnBW / Daniel Maurer Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. 3
Die Heidelberg Materials AG, Werk Burglengenfeld, Schmidmühlener Str. 30, 93133 Burglengenfeld, hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 WHG zur Erweiterung des Steinbruchs in Burglengenfeld zum Abbau von Ton und Kalkstein mittels Sprengungen beantragt. Der Abbau soll auf mehreren Flurstücken der Gemarkungen Pottenstetten und Burglengenfeld erfolgen. Die Erweiterung umfasst insgesamt rund 45 Hektar und ist in vier Teilbereiche aufgeteilt. Für die Dauer des Abbaus sind ca. 26 Jahre geplant. Das beantragte Abbauvolumen beträgt 42,0 Mio. t bzw. 16,8 Mio. m³ Kalkstein und 6,5 Mio. t bzw. 3,61 Mio. m³ Ton. Nach Abbauende entsteht in dem ehemaligen Steinbruchareal ein ca. 90 ha großer Grundwassersee mit einem Volumen von ca. 7,6 Mio. m³.
Der 340-Einwohner-Ort Fischbeck im Landkreis Stendal steht wie kaum ein anderer als Synonym für die Jahrhundertflut 2013 in Sachsen-Anhalt. Der verheerende Deichbruch vom 10. Juni hat sich tief ins kollektive Gedächtnis der Menschen in der Region und auch darüber hinaus eingebrannt. Trotz des unermüdlichen Einsatzes vieler, auch ehrenamtlicher Helfer und unzähliger Big-Bag-Sandsäcke gab der aufgeweichte Deich damals kurz nach Mitternacht nach. In der Folge strömten pro Sekunde bis zu 500 Kubikmeter Elbewasser in den Elbe-Havel-Winkel; die Wassermassen breiteten sich fast 25 Kilometer weit in Richtung Havelberg aus und hatten am 15. Juni eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern überflutet. Um die rund 90 Meter breite Deich-Bruchstelle zu schließen, wurden bei Fischbeck in einer spektakulären Aktion drei Schiffe durch gezielte Sprengung zum Sinken gebracht. Das verbliebene Leck wurde später mittels Spundwand provisorisch geschlossen. „Führt man sich die dramatische Situation von Juni 2013 nochmals vor Augen, dann ist der heutige Anlass umso bedeutsamer und erfreulicher. Die jetzt vollständige DIN-gerechte Sanierung des rechten Elbedeichs im Landkreis Stendal auf nahezu 50 Kilometern ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Hochwasserschutz im nördlichen Sachsen-Anhalt. Damit sind Fischbeck und andere Elbe-Orte jetzt bestmöglich geschützt“, sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute wenige Kilometer nördlich von Fischbeck bei der Abnahme des letzten erneuerten Deichabschnitts bei Schönhausen (Elbe). Dort war in den vergangenen Monaten im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ein 720 Meter langes Teilstück des rechten Elbedeiches ertüchtigt worden. Entstanden sind in gut einjähriger Bauzeit ein durchgängiger Deichverteidigungsweg sowie ein Freibord von einem Meter über dem Pegelstand eines starken Hochwassers, das sich statistisch alle 100 Jahre ereignet. Investiert wurden dafür gut 2,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung des ländlichen Raums (ELER) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgte durch eine Firma aus Osterburg. Damit ist der rund 49,5 Kilometer lange rechte Elbedeich im Landkreis Stendal jetzt vollständig DIN-gerecht ausgebaut. Bereits nach dem starken Hochwasser im Jahr 2002 waren zahlreiche Schwachstellen an den Deichen beseitigt worden. Infolge des Jahrhunderthochwassers 2013 wurde dann aufgrund fehlender Deichverteidigungswege, Strukturschäden und zu geringer Höhen die Komplettsanierung der rechten Elbedeiche im Landkreis Stendal beschlossen; dafür hat das Umweltministerium seit 2002 rund 162,7 Millionen Euro investiert. Insgesamt sind im Landkreis Stendal seit 2002 rund 361,5 Millionen Euro in die Verbesserung des Hochwasserschutzes geflossen, um Siedlungsgebiete und landwirtschaftlich genutzte Flächen besser vor Elbe-Hochwassern zu schützen. „Auch wenn die Arbeiten am rechten Elbedeich im Landkreis Stendal nun abgeschlossen sind, arbeiten wir auch im Landesnorden weiter an der Verbesserung des Hochwasserschutzes“, sagte LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues. „Aktuell im Fokus steht dabei vor allem die Sanierung des Einlasswehrs Neuwerben, dem eine Schlüsselfunktion für die gesteuerte Flutung der Havelpolder zukommt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen werden.“ Polder sind eingedeichte Überflutungsflächen, durch deren Öffnung Hochwasserscheitel für unterliegende Regionen gezielt gekappt werden können. Die Elbe entspringt im Riesengebirge in Tschechien und ist insgesamt 1.094 Kilometer lang. Sie fließt auf 727 Kilometern durch Deutschland und ist damit nach dem Rhein der zweitlängste deutsche Fluss. Mit 148.268 Quadratkilometern hat sie nach Donau, Weichsel und Rhein zudem das viertgrößte Flusseinzugsgebiet Mitteleuropas. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Erhöhung der Mengen an Explosivstoffen von bisher 955 t Nettoexplosivstoffmasse (NEM) der Lagergruppe 1.4 auf 6.520 t NEM der Lagergruppe 1.4 im Bunkerbereich. - Alternativ die Lagerung von 959 t NEM der Lagergruppe 1.1 unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände gemäß 2. SprengV oder sicherheitstechnisch äquivalenter Mengen der Lagergruppe 1.2 von 6.300 t NEM bzw. 4.900 t NEM der Lagergruppe 1.3.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Aschersleben (Raubstraftat) Am Donnerstagabend, gegen 17:30 Uhr, wurde ein schwerer Raum in der Mäc-Geiz Filiale in der Breiten Straße gemeldet. Zwei männliche, maskierte Personen hatten zu diesem Zeitpunkt die Filiale betreten. Eine der Personen verblieb im Eingangsbereich, die andere Person begab sich direkt zur Kasse und forderte von der Angestellten (w/45) unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe des Bargeldes. Auf einen weiteren Mitarbeiter (m/58) versuchte der Täter im Kassenbereich durch Pfefferspray einzuwirken, verfehlte diesen allerdings. Anschließend griff der Täter in die Kasse und flüchtete mit einem Bargeldbetrag im unteren dreistelligen Bereich. Während der Flucht wurden Teile des Bargeldes verloren. Die beiden Angestellten erlitten keine körperlichen Verletzungen durch den Übergriff. Die Polizei wurde informiert und begab sich sofort in die Nahbereichsfahndung. Zur Unterstützung wurden der Polizeihubschrauber und ein Fährtenhund eingesetzt. Die Suche nach den beiden Tätern blieb bisher erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. Die Täter konnten seitens der Mitarbeiter beschrieben werden. Täter 1 (handelte im Kassenbereich): - männlich, etwa 20 Jahre alt und ca. 170 cm groß - braune Augen, schlanke Gestalt - schwarze Kleidung, Sturmhaube mit einem übergezogenen Cap - gelbe Einweghandschuhe Täter 2 (Schmiere im Eingangsbereich) Zeugenhinweise und Hinweise zu den Tatverdächtigen nimmt die Polizei, gern auch telefonisch unter 03471-3790 entgegen. Staßfurt (Ladendiebstahl) Am Donnerstagnachmittag, gegen 15:30 Uhr, kam es in der Netto-Filiale in der Geleitstraße zu einem Ladendiebstahl. Nach derzeitigem Kenntnisstand verstaute ein 23-Jähriger das Diebesgut (ein Brotmesser und verschiedene Lebensmittel) in einem mitgeführten Beutel und verließ den Kassenbereich ohne die Ware zu bezahlen. Er wurde anschließend durch einen Mitarbeiter noch vor Verlassen des Marktes gestellt und die Polizei informiert. Während der Überprüfung des Mannes wurde in dem Beutel ein weiteres Messer (Klingenlänge 20 cm), welches während der Tathandlung griffbereit mitgeführt wurde, aufgefunden. Aufgrund dieser Tatsache erfolgte die Klassifizierung zu einem Diebstahl mit Waffe (unter Mitführen einer Waffe). Da der Beschuldigte ohne festen Wohnsitz ist, wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die vorläufige Festnahme aufrechterhalten und der Mann im Zentralen Polizeigewahrsam untergebracht. Ein Alkohol- und Drogentest verlief positiv. Nach Prüfung der Aktenlage wird noch am Freitag über einen Haftantrag entschieden. Aschersleben (Einbruchsdiebstahl) Am frühen Donnerstagmorgen wurde in einer Pizzeria am Holzmarkt eingebrochen. Die Tatzeit konnte anhand der Alarmunterlagen zwischen 03:00 und 03:10 Uhr eingegrenzt werden. Die unbekannten Täter verschafften sich gewaltsam durch die Hintertür des Geschäfts Zugang zu den Räumlichkeiten und durchsuchten die Schränke und das Büro. Nach ersten Erkenntnissen wurden zwei Akkus- für Pedelecs und ein kleiner Stahltresor entwendet. Die Aufnahmen der Videoüberwachung wurden zur weiteren Auswertung sichergestellt. Im benachbarten Friseursalon bleib der Einbruch im Versuch, die Täter scheiterten an der Hintertür. Die Ermittlungen dauern an. Bernburg (Fahrraddiebstahl) Am Freitagmorgen wurden drei jugendliche beim Diebstahl von Fahrrädern in der Antoinettenstraße beobachtet. Zeugen meldeten, dass die drei jugendlichen gegen 04:27 Uhr, die verschlossene Fahrradbox auf dem Hof des Mehrfamilienhauses aufbrachen und anschließend mit drei Fahrrädern in Richtung Spielplatz flüchteten. Eine sofortige Absuche des Bereiches erfolgte. Tatverdächtige oder Fahrräder konnten allerdings im Umfeld nicht gefunden werden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen und weitere Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Ilberstedt (Zigarettenautomat aufgebrochen) Am Donnerstagnachmittag wurde die Zerstörung des Zigarettenautomaten in der Güstener Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten sich offenbar durch eine Sprengung Zugang zum Inhalt des Automaten verschafft und diesen entleert. Die genaue Tatzeit ist noch unklar. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. L50 Atzendorf - Dodendorf (Unfall mit Personenschaden) Am Freitagmorgen wurde ein 18-Jähriger bei einem Verkehrsunfall auf der L50 zwischen Atzendorf und Dodendorf schwer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war der Heranwachsende als letztes Fahrzeug in einer Kolonne unterwegs. Das erste Fahrzeug hatte zum Überholen des vorausfahrenden LKWs angesetzt und befand sich bereits neben dem LKW. Das letzte Fahrzeug der Kolonne (18-Jähriger) hatte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls den Überholvorgang eingeleitet und versuchte dadurch weiter links an dem bereits Überholenden vorbeizufahren. Es kam zur seitlichen Berührung, in deren Folge der 18-Jährige von der Fahrbahn abkam, sich überschlug und im Fahrzeug eingeklemmt wurde. Das andere Fahrzeug konnte noch stabilisiert werden und es entstand Sachschaden. Die Feuerwehr konnte den Fahrer aus dem PKW bergen. Er wurde wenig später ins Uniklinikum nach Magdeburg gebracht und dort als schwer verletzt aufgenommen. An der Unfallstelle kam es zu entsprechenden Verkehrsbehinderungen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Angriffe auf Geldausgabeautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen. In den vergangenen fünf Jahren waren in Deutschland tendenziell steigende Fallzahlen festzustellen. Auch wenn die in Sachsen-Anhalt registrierten Fälle sich im bundesweiten Vergleich nach wie vor auf relativ niedrigem Niveau bewegen, sind die Sprengungen zunehmend mit großen Gefährdungen für unbeteiligte Personen und hohen Wertschäden verbunden. Daher misst das Innenministerium der Bekämpfung des Phänomens seit Jahren eine besondere Bedeutung bei. Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Genoverband e. V., der als Regionalverband die Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt vertritt, wird die Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen in Sachsen-Anhalt noch einmal besonders bekräftigt. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die heutige Unterzeichnung ist Ausdruck der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Genoverband e. V.. Wir sind uns darin einig, dass es bei der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen um den Schutz der Bevölkerung, um die Abwehr von Gefahren für die Menschen in Sachsen-Anhalt und die Vermeidung von Sachschäden geht.“ Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, unterstreicht: „Für die Volks- und Raiffeisenbanken hat die Sicherheit ihrer Geldautomaten höchste Priorität, weshalb wir die Initiative der Innenministerin für eine engere Kooperation sehr begrüßen. Wir sind überzeugt: Den Angriffen auf Geldautomaten kann nur im engen Schulterschluss von Politik, Sicherheitsbehörden und Banken begegnet werden.“ Der vereinbarte gegenseitige Informationsaustausch umfasst die jeweilige, vor allem auch ortsbezogene Erkenntnislage sowie aktuelle Sicherheitshinweise und bereits veranlasste Präventionsmaßnahmen. Ferner erklären sich die Kooperationspartner bereit, darauf hinzuwirken, dass Sicherungsmaßnahmen an gemeinsam priorisierten Standorten von Geldausgabeautomaten vorrangig umgesetzt werden. Als wirksame Maßnahmen wurden der Nachtverschluss, Alarm-/ Einbruchmeldeanlagen, eine Videoüberwachung, Nebeltechnik, der Hebelschutz/ die aktive Schachtabdeckung und der Einsatz von Einfärbe- oder Verklebetechnik identifiziert. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang abschließend zur Notwendigkeit der Maßnahmen: „Immer wieder verursachen die hochprofessionellen Täter nicht nur immense wirtschaftliche Schäden. Mit dem vermehrten Einsatz von Festsprengstoffen hat sich das ohnehin schon hohe Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen besorgniserregend erhöht. Banken und Geldautomatenhersteller haben bei der Vermeidung von Geldautomatensprengungen eine Schlüsselfunktion. Daher lade ich auch Sparkassen und private Banken herzlich ein, mit dem Innenministerium eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.“ Hintergrund: Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2023 waren es zwölf Fälle (davon sechs Versuche) und im Jahr 2022 wurden neun Fälle (davon vier Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 bewegte sich in Sachsen-Anhalt im niedrigen Millionenbereich. Mit Stand 22. April 2024 gab es in Sachsen-Anhalt bislang drei Sprengungen (davon einen Versuch). Der bei den drei Taten entstandene Schaden beträgt hierbei schon fast eine Million Euro. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits im April 2023 Verbandsvertreter der Kreditinstitute zu einem Fachgespräch und damit zu einem ersten Austausch zu Risiken und Gefährdungen bei Geldautomatensprengungen sowie zu möglichen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeladen. Im Oktober 2023 organisierte das Landeskriminalamt die Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich von Geldautomaten“. An der Fachtagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Vorstände der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, des Ostdeutschen Sparkassenverbands, des Genossenschaftsverbands der Regionen, der Bundesbank, des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) und der R+V Allgemeine Versicherung teil. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich zurückliegend wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und u. a. im März 2019 Empfehlungen erarbeitet, mit welchen Maßnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sah es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Zu den präferierten Präventionsmaßnahmen gehört u. a. der verstärkte Einsatz von Einfärbesystemen, die bei Detonationen die Geldscheine mit Farbe beschmutzen – und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert. Der Einsatz von Einfärbesystemen sollte immer in Kombination mit weiteren Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Weitere Präventionsmaßnahmen sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Überwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie Sensibilität bei der Standortwahl. Derzeit sind die deutschen Banken und Sparkassen dabei, Präventionsmaßnahmen in einem Mindestschutzniveau insbesondere an Risikostandorten umzusetzen. Vor allem Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen aufweisen, müssen vorrangig gesichert werden. Deshalb nehmen die Polizeiinspektionen gemeinsam mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und Gefährdungsanalysen vor. Auf Grundlage dieser sollen künftig noch gezielter Präventionsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Anlage: Foto: Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung GAA-Sprengungen (© MI LSA); v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Mario Schwan, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang, Vertreter Genoverband e. V. Carsten Waldhelm Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Zur Einspeisung von Solarstrom plant die E.DIS Netz GmbH den standortgleichen Wechsel des Mastes 34 der bestehenden 110-kV-Freileitung HT1060 Wildau - Großbeeren im Landkreis Dahme-Spreewald. Der vorhandene Winkeltragmast soll durch einen Kreuztraversenmast ersetzt werden. Das in unmittelbarer Nähe geplante UW sowie der Solarpark befinden sich noch in der Planungs- und Genehmigungsphase und sind nicht Bestandteil der Unterlage. Die betroffene 110-kV-Freileitung zwischen den Masten 31 und 43 ist unbeseilt, da im Vorhabenbereich die Sprengung zweier Weltkriegsbomben stattfand. Durch die Tätigkeiten im Rahmen der Sprengung ist der Vorhabenbereich inklusive geplanter Zuwegung bereits vorbelastet. Des Weiteren kann durch den Sonderschaltzustand die Konstruktion eines, bei normalem Betrieb sonst notwendigen, umfangreichen Leitungsprovisoriums entfallen. Dies führt zu einem geringeren Material- und Flächenverbrauch und verkürzt die Dauer der Maßnahme, außerdem entfallen weitere Transportwege.
Die Essing Sprengtechnik GmbH, Brückenwaage 8, 49124 Georgsmarienhütte, betreibt am Standort Lindern eine Anlage zur Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen. Mit Schreiben vom 15.08.2022 hat sie die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage gemäß § 16 BImSchG beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind folgende Maßnahmen: • Erweiterung der zugelassenen Stoffe zur Lagerung auf die Explosivstoffe der Lagergrup-pen 1.1 und 1.2 (bisher nur die Lagergruppen 1.3 und 1.4) einschl. Güter nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder gemäß Waffengesetz (WaffG) • Erhöhung der einlagerbaren Mengen von bisher 199 t Nettoexplosivstoffmasse (NEM) der Lagergruppe 1.4 im Hallenbereich und bis zu 199 t NEM der Lagergruppen 1.3 und 1.4 im Bunkerbereich auf zukünftig 585 t NEM der Lagergruppe 1.1 oder eine sicherheits-technisch äquivalente Lagermenge von 5.710 t NEM im Bunker und Hallenbereich • Lagerung von Explosivabfällen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 im Bunkerbereich. Zur Beurteilung der Auswirkungen wurde ein umfassender Sicherheitsbericht erstellt.
Nach einer weiteren Sprengung von Geldausgabeautomaten in Magdeburg weist Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erneut auf die mit diesen Straftaten verbundenen Gefahren hin: „Im vergangenen Jahr gab es bundesweit insgesamt fast 500 Geldautomatensprengungen – in Sachsen-Anhalt hatten wir neun. Jede Sprengung birgt immense Gefahren. Da die Täter seit einiger Zeit zunehmend Festsprengstoffe einsetzen, sind nicht nur höhere Sachschäden zu beklagen. Besonders die Gefährdung für Menschen ist gestiegen – also für Anwohner, unbeteiligte Dritte und Einsatzkräfte.“ Da die Bekämpfung des Phänomens nicht allein von den Sicherheitsbehörden erfolgen kann, sind ebenso die Banken- und Geldautomatenhersteller gefordert. Daher hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am 20. April 2023 zu einer Fachtagung mit Vertretern des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, der Volks- und Raiffeisenbanken, des Genossenschaftsverbandes und Repräsentanten der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) sowie der R+V Versicherung eingeladen. Auch Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei und Angehörige der niederländischen Polizei nahmen teil. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Zusammenkunft war von einem hohen Informationsaustausch geprägt. Dabei wurde deutlich, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Banken ist. So gilt es nun, dass die Banken die bereits beschlossenen Maßnahmen zügig umsetzen. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei stehen ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. Damit notwendige Präventionsmaßnahmen noch gezielter zum Einsatz kommen, wird die Landespolizei ihr Bekämpfungskonzept um Risiko- und Gefährdungsanalysen für Geldausgabeautomatenstandorte erweitern." Insbesondere Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen aufweisen, müssen vorrangig gesichert werden. Deshalb werden die Polizeiinspektionen zusammen mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und Gefährdungsanalysen vornehmen. Auf Grundlage dieser sollen künftig noch gezielter Präventionsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt sammelt die erhobenen Analysedaten und koordiniert die Zusammenarbeit im Land und auch überregional. Bereits jetzt ist eine Folgeveranstaltung angedacht. Im Herbst wird das Landeskriminalamt die Daten vorstellen und zu präventiven Bekämpfungsansätzen informieren. Hintergrund: Angriffe auf Geldautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen, wobei die Angriffe mittels Sprengung besonders besorgniserregend sind. Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2022 waren es neun Fälle (davon fünf Versuche), 2021 wurden 13 Fälle (davon fünf Versuche) und im Jahr 2020 insgesamt 16 Fälle (davon sieben Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2020 bis 2022 beträgt in Sachsen-Anhalt fast 4,5 Millionen Euro. Auch die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und Empfehlungen erarbeitet, mit welchen Maßnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sieht es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen. In der Bundesrepublik Deutschland existieren für Kreditinstitute derzeit keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen zur zusätzlichen Absicherung von Geldausgabeautomaten. Ein „Runder Tisch Geldautomatensprengungen" hat am 8. November 2022 unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sich auf die schnellstmögliche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Geldausgabeautomaten verständigt wurde. Seit Ende Juni 2023 nehmen die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung vereinbarungsgemäß eine erste Evaluierung und Bewertung der Fortschritte und Erfolge vor. Zu den Präventionsmaßnahmen gehört u. a. die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, zukünftig Einfärbe- und Klebesysteme einzusetzen, die bei Detonationen die Geldscheine verkleben oder mit Farbe beschmutzen – und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert. Weitere Präventionsmaßnahmen, die in der Erklärung des Runden Tisches vereinbart wurden, sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Überwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie Sensibilität bei der Standortwahl. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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