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Asbest

Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes belegen die Gefährlichkeit von faserigem Asbeststaub auch im Umweltbereich. Trotz anfänglichen Widerstands beendet daraufhin die Industrie die Produktion und den Einsatz von Spritzasbest. Seit 1979 ist Spritzasbest in Deutschland verboten.

Entwicklung eines Verfahrens zur verbesserten Entsorgung von leichtgebundenen mineralischen Asbestfasern und Staeuben durch Einsatz biologischer Quellstoffe

Das Projekt "Entwicklung eines Verfahrens zur verbesserten Entsorgung von leichtgebundenen mineralischen Asbestfasern und Staeuben durch Einsatz biologischer Quellstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gesamthochschule Duisburg, Institut für Umwelttechnologie und Umweltanalytik durchgeführt. 1996 konnte das vom BMWi ueber die AiF gefoerderte Forschungsvorhaben 'Verfahren zur verbesserten Entsorgung von leichtgebundenen mineralischen Asbestfasern und Staeuben durch Einsatz biologischer Quellstoffe' erfolgreich abgeschlossen werden. Entsprechend der Zielsetzung wurde ein Verfahren zur Reduzierung der Faserfreisetzung ueber eine zuverlaessige Immobilisierung der Fasern in einer elastischen Matrix entwickelt. Das Verfahren stellt eine Erweiterung der klassischen Nasssanierung dar. Der Unterschied besteht in dem verwendeten Penetrationsmittel, das 'airless' auf das Objekt aufgetragen wird. Anstatt reinen Wassers finden waessrige biologische Quellstoffloesungen Verwendung. Je nach Anwendungsfall eignen sich Quellstoffe auf der Basis von Gelatine, Pektin, Carrageen oder Staerke mit chemischen Zuschlagstoffen. Die Quellstoffloesungen dringen in die poroesen Schichten ein und polymerisieren zu einem Gel, in dem die Fasern eingebunden werden. Abhaengig von der Rezeptur koennen unterschiedliche charakteristische Eigenschaften der Loesungen genutzt werden. So kann die Rezeptur im Hinblick auf eine Oberflaechenversiegelung oder auf maximale Eindringtiefe, thermische Reversibilitaet oder Bestaendigkeit gegenueber aeusseren Einfluessen ausgelegt werden. Die zu ca. 90 Gew.-Prozent aus Wasser bestehenden Quellstoffloesungen sind gegenueber Mensch, Umwelt und Werkstoffen unbedenklich. Die Entsorgungsmoeglichkeiten der einzelnen Fraktionen sowie die Moeglichkeit der Wiederverwendung der Werkzeuge etc. werden nicht eingeschraenkt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens konnte gezeigt werden, dass durch die Verwendung biologischer Quellstoffe die Fasern direkt an der Sanierungsstelle in die Gelmatrix eingebunden werden. Die Penetrationszeiten liegen bei ca. 1 - 2 min/cm und die Zeiten bis zur Fixierung der Fasern in dem sich ausbildenden Gel unter 15 min. Die Faserfreisetzung so behandelter Mineralfaserverbunde wird bei der Abtragung um z.T. ueber 90 Prozent (Partikelanzahl) reduziert. Bei der vorzusehenden hydraulischen Verfestigung dieses Verbundes mit Zement entstehen Faserbetonbloecke, die der in den Asbestrichtlinien festgelegten Mindestfestigkeit im Hinblick auf die Ablagerungsfaehigkeit genuegen. Das entwickelte Verfahren ist einfach anzuwenden und benoetigt nur geringe Investitionen. Dazu zaehlen Faecherstrahlduesen fuer die ohnehin notwendigen Airless-Spritzgeraete und ein beheizbarer, isolierter Vorlagebehaelter. Bei groesseren Vorhaben ist der Einsatz eines Durchlauferhitzers vorteilhaft. Die Kosten fuer Quellstoffe, Energie und Zusatzchemikalien belaufen sich auf ca. 1 DM pro kg Spritzasbest. Derzeit laufen die Planungen fuer eine Kraftwerkssanierung, bei der das neu entwickelte Verfahren mit eingesetzt werden soll.

Asbest – nichts für Heimwerker

Asbest – nichts für Heimwerker Wann ist Asbest gefährlich? Besonders Heimwerker sollten aufpassen. 1993 wurde Asbest engültig verboten - trotz der vielen praktischen Eigenschaften der „Wunderfaser“. Denn: Wenn die feinen Asbest-Fasern eingeatmet werden, kann das Krebs auslösen. Trotz Verbots und umfangreicher Sanierungen begegnet uns Asbest auch heute noch im Alltag: als alte Well- oder Fassadenplatten aus Asbestzement auf der Garage oder in manchen Fußbodenbelägen, dort als fest gebundener Asbest. Vor allem Bauten aus den 1960er Jahren sind betroffen. Hier gilt: Umbau, Reparatur oder beim Abriss solcher Gebäude ist nur etwas für professionelle Unternehmen, die mit der Sanierung asbestbelasteter Gebäude vertraut sind. Sie müssen in Deutschland zudem den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519). Für Profis wie Heimwerker gilt: Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen und Flexen sowie die Hochdruckreinigung von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da Fasern freiwerden können. Kleine Mengen unbeschädigter asbesthaltiger Gegenstände aus Asbestzement wie Blumenkübel oder zerbrochene Fußbodenplatten können in vielen Städten und Regionen beim Wertstoffhof fachgerecht entsorgt werden. Für den Transport müssen die Abfälle getrennt von anderen Abfällen in sicher verschließbaren und speziell gekennzeichneten Behältern – verschiedene Hersteller bieten Rollbehälter –und –boxen und Säcke an- gesammelt werden. Das regionale Umweltamt beziehungsweise das regionale Entsorgungsunternehmen informiert über die Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe. Wer unsicher ist, ob im Haus Asbest verbaut wurde, dem helfen spezielle Prüf- oder Messinstitute. Sie können anhand von Material- oder Staubproben prüfen, wie hoch die Belastung ist. Sollte sich herausstellen, dass festgebundener Asbest in der Bausubstanz vorliegt, darf die Entfernung nicht in Eigenleistung, sondern nur von fachkundigen Firmen ausgeführt werden, die eine Zulassung der zuständigen Behörde (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519) besitzen. Bei leicht gebundenem Asbest wie Spritzasbest, der eher in Großbauten und gewerblich oder in industriell genutzten Gebäuden zu finden ist, ist der Eigentümer zur Sanierung oder Entfernung der asbesthaltigen Bauprodukte verpflichtet.

Asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle

Asbest ist ein natürliches feinfaseriges Mineral, welches über viele Jahre aufgrund seiner Beständigkeit und guten Verarbeitungseigenschaften in vielen Produkten des Bauwesens verwendet wurde. Asbest besteht aus vielen sehr kleinen und widerstandsfähigen Fasern, die als Staub freigesetzt und eingeatmet werden können. Dieser faserhaltige Staub kann in der Lunge schwere Krankheiten (z.B. Asbestose) und Krebs auslösen. Seit Ende 1993 ist die Anwendung von Asbest in Deutschland verboten. Daraus folgt, dass in neueren Gebäuden keine asbesthaltigen Baustoffe zu vermuten sind. Gerade in älteren Gebäuden werden häufig asbesthaltige Baustoffen und Bauteile angetroffen. Von intakten und zementgebundenen Baustoffen- oder teilen gehen keine Gefahren aus und sie müssen nicht entfernt oder ersetzt werden. Wenn jedoch im Rahmen von Sanierungs- oder Abbruchmaßnahmen solche Materialien bearbeitet oder entfernt werden, sind bei der Ausführung der Arbeiten und der Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle besondere Vorkehrungen zu treffen. Um gesundheitliche Risiken für sich selbst und die am Abbruch Beteiligten auszuschließen und den Schadstoff gezielt und dauerhaft aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen, soll vor Beginn der Arbeiten eine Vorerkundung erfolgen. Werden asbesthaltige Baumaterialien angetroffen, so ist eine Freisetzung von Staub (z.B. beim Bohren, Schleifen, Zerkleinern und beim Abbruch) unbedingt zu vermeiden. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten die Technische Regel für Gefahrstoffe „Asbest“ (TRGS 519) . Die meisten dieser Tätigkeiten können nur von entsprechend qualifizierten Fachfirmen unter Anwendung von geeigneten Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. Auch an die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sind besondere Anforderungen zu stellen. In Nordrhein-Westfalen können asbesthaltige Bauabfälle in verpackter Form auf mehreren Deponien entsorgt werden. Lokale Entsorgungsmöglichkeiten für Kleinmengen können bei den Kreisen, Kommunen oder örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieben erfragt werden. Asbestzementprodukte werden in der Regel unter der Abfallart 17 06 05* „asbesthaltige Baustoffe“ entsorgt. Beispiele für asbesthaltige Baustoffe und Bauteile: gebundene Asbestzementprodukte Fassaden- und Balkoneinkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Abflussrohre, Lüftungsrohre, Blumenkästen, Fensterbänke Produkte aus neuerer Produktion (z.B. Wellplatten, Rohre) sind teilweise anhand einer aufgedruckten oder eingeprägten Markierung als asbestfrei zu erkennen. Beispiele: AF (asbestfrei), NT (neue Technologie), DIN EN 588. ungebundene oder schwach gebundene asbesthaltige Produkte Dämm- und Feuerschutzmaterialien in Kabelschächten, Rohrisolierung, Spritzasbest Asbest kann drüber hinaus auch in Baumaterialien wie Putzen, Fliesenklebern, Fugenmassen oder Spachtelmassen vorkommen. Eine Erkennung von Asbest anhand des Aussehens ist bei diesen Produkten nicht möglich. In Verdachtsfällen ist eine Laboranalyse erforderlich und die Begutachtung der Bausubstanz durch einen Sachverständigen wird empfohlen.

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