Das Projekt "Aktivierung der Bevoelkerung fuer die Erneuerung ihres Stadtteils - untersucht am Projekt 'Strategien fuer Kreuzberg'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Planungsgruppe Berlin GmbH durchgeführt. Prozessanalyse und Programmuntersuchung eines offenen Wettbewerbs, durch den die Oeffentlichkeit aufgefordert wurde, Vorschlaege fuer die Erneuerung des Kreuzberger Ostens zu machen. Das Verfahren hat zum Ziel, Alternativen zur Sanierung nach StBaufG zu entwickeln. An Kooperationsbereitschaft und demokratischem Verhalten der Verwaltung gegenueber der Bevoelkerung werden dabei neuartige Anforderungen gestellt. - Die Untersuchung wird zu Aussagen darueber fuehren, ob ein solches Verfahren auf andere Kommunen uebertragbar ist.
Das Projekt "Recht der Stadterneuerung in ausgewaehlten Laendern Westeuropas - Teilprojekt: Rechtliche und verwaltungsmaessige Grundlagen der Stadterneuerung in Daenemark und Schweden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. C.-H. David durchgeführt. Das Forschungsprojekt soll dazu dienen, fuer die anstehende Novellierung des Bundesbaugesetzes und des Staedtebaufoerderungsgesetzes Einblick in vergleichbare Regelungen des Rechts der Stadterneuerung in anderen westeuropaeischen Laendern zu verschaffen. Die in den Nachbarlaendern, die vor vergleichbaren staedtebaulichen Problemen stehen wie die Bundesrepublik Deutschland, gewonnenen Erfahrungen koennen fuer die geplante Novellierung wichtige Hinweise und Anregungen geben.
Das Projekt "Mitwirkung der Bewohner bei der Revitalisierung von Wohngebieten - Vergleichende Untersuchung in ausgewaehlten ECE-Laendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. In fast allen Industriestaaten bestehen mehr oder minder ausgepraegte Probleme bei der Erhaltung von Wohnsubstanz und der Verbesserung der Lebensbedingungen in ueberalterten Wohngebieten. Das Forschungsprojekt soll aufbauend auf Falluntersuchungen, insbesondere die Kenntnisse ueber die zur Loesung der Probleme entwickelten Massnahmen und Instrumente in den verschiedenen ECE-Laendern erweitern. Spezifisch fuer die Bedingungen der Bundesrepublik sollen daraus Vorschlaege fuer Verbesserungen und Ergaenzungen des vorhandenen Foerderungsinstrumentariums wie z.B. Wohnungsmodernisierungsgesetz und StBauFG entwickelt werden, um das Ziel der Bestandssicherung und der Revitalisierung von Wohngebieten besser zu erreichen.
Das Projekt "Erstellung eines Handbuches der Betriebsverlagerung nach Paragraph 44 StBauFG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswesen, Städteplanung und Raumordnung an der Ruhr durchgeführt. Betriebsverlagerungen im Zuge staedtebaulicher Sanierungsmassnahmen sind in der Regel besonders kostenintensiv. Der Bund hat ein erhebliches Interesse, dass die im Rahmen der Bundesprogramme nach Paragraph 72 StBauFG u.a. auch fuer Betriebsverlagerungen bereitgestellten Finanzhilfen mit optimalem Erfolg eingesetzt werden. Gemessen an der komplexen, vielschichtigen Aufgabe der Betriebsverlagerung impliziert dieses Interesse zugleich die Bereitstellung praxisgerechter Hilfsinstrumente, die den abstrakten rechtlichen Bezugsrahmen ergaenzen. Ziel der Arbeit ist deshalb, die theoretisch verallgemeinerten Forschungsergebnisse in eine den fallspezifischen Belangen der Praxis entsprechende Arbeitshilfe fuer die Sanierungspraktiker umzusetzen.
Das Projekt "Grundlagen zur Verringerung der Flaecheninanspruchnahme durch Siedlung und Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, Institut für Landschaftspflege und Landschaftsökologie durchgeführt. Bewertung urbaner Bauweisen und staedtebaulicher Konzeptionen hinsichtlich ihres Flaechenverbrauchs. Bewertung urbaner Freiflaechennutzungen nach ihrem Beitrag zur regenerativen Funktionsfaehigkeit. Entwicklung einer urbanen Raumkonzeption aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege und Empfehlungen zur Umsetzung in die Bauleitplanung, ggf. in das BBauG, Baunutzungsverordnungen und Staedtebaufoerderungsgesetz.
Das Projekt "Recht der Stadterneuerung in ausgewaehlten Laendern Westeuropas - Teilprojekt: Rechtliche und verwaltungsmaessige Grundlagen der Stadterneuerung in den Laendern Oesterreich, Schweiz und Niederlande" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Deutsches und Internationales Baurecht durchgeführt. Das Forschungsprojekt soll dazu dienen, fuer die anstehende Novellierung des Bundesbaugesetzes und des Staedtebaufoerderungsgesetzes Einblick in vergleichbare Regelungen des Rechts der Stadterneuerung in anderen westeuropaeischen Laendern zu verschaffen. Die in den Nachbarlaendern, die vor vergleichbaren staedtebaulichen Problemen stehen wie die Bundesrepublik Deutschland, gewonnenen Erfahrungen koennen fuer die geplante Novellierung wichtige Hinweise und Anregungen geben.
Das Projekt "Laufende Beobachtung der Anwendung des Staedtebaufoerderungsgesetzes bei der Sanierung in ausgewaehlten Gemeinden Hessens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Ueberpruefung folgender Prognosen aus dem Vorprojekt Probleme der Stadtsanierung nach dem StBauFG: a) Das StBauFG wird vorrangig zur Realisierung landesplanerischer Ziele, d.h. primaer zur 'Anpassung' alter Ortskerne an zentraloertliche Funktionserfordernisse eingesetzt, b) diese Sanierung bringt unter falschen Praemissen z.B. falsche Einschaetzung der Steuerbarkeit wirtschaftlicher Entwicklung der betroffenen Bevoelkerung Nachteile, die durch sozialplanerische Massnahmen nur unzureichend kompensiert werden koennen, c) die bodenrechtlichen Vorschriften erfuellen nicht die Erwartungen der Kommunen auf erleichterten Zugriff auf private Grundstuecke. Vergleichende Fallstudien der Sanierungspraxis in 16 Gemeinden mit 19 Massnahmen. Analyse der Foerderungsprogramme des Landes Hessen sowie ergaenzend der Laender Baden-Wuerttemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Ueberpruefung der Zielaenderung der Sanierung zu mehr erhaltender Erneuerung. Empfehlungen zur Veraenderung der Sanierungspraxis mit dem Ziel, nachteilige Auswirkungen fuer die Betroffenen zu reduzieren.
Das Projekt "Expertise zur Überprüfung des Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenrechts einschließlich des Förderrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. In der Expertise wurde geprüft, ob das Sanierungsrecht zur Veranlassung und Steuerung des Stadtrückbaus angewendet werden kann. Als Neuerung empfiehlt sie, ein förmlich festgelegtes Rückbaugebiet in das Städtebaurecht einzuführen. Ausgangslage: Das Städtebaurecht steht nach zehnjähriger gesamtdeutscher Anwendungspraxis vor neuen Aufgaben. Der in den 80er Jahren für die alten Bundesländer prognostizierte Bevölkerungsrückgang tritt nun in den neuen Ländern unter anderen Rahmenbedingungen verschärft zutage. Die Städte in den neuen Ländern sind neben einem enormen Geburtenrückgang auch von Abwanderung ins Umland oder in die alten Bundesländer betroffen. Aber auch in den alten Bundesländern liegen ehemalige Industrieflächen brach und müssen neu geordnet werden. Der demographische und strukturelle Wandel in den Städten führt zu gewandelten städtebaulichen Bedürfnissen und Anforderungen. Während das Städtebaurecht mit seinem hoheitlichen Instrumentarium für die Steuerung von Wachstum gut gerüstet ist, lassen sich die Aufgaben der geordneten Schrumpfung und der Revitalisierung brachgefallener Flächen nur bedingt durch hoheitliche Anordnungen und rechtsförmliche Pläne lösen. Kooperationen zwischen Grundeigentümern und Investoren sind erforderlich. Im Zentrum der Diskussion um Reformvorschläge des Städtebaurechts steht der Stadtrückbau in Gebieten mit einem Überangebot an leerstehenden Wohnungen. Dieses Angebot soll durch Rückbaumaßnahmen (Abriss) in einem ausreichenden Umfang zurückgefahren werden, um den Wohnungsmarkt zu konsolidieren. Hierfür ist die Gemeinde auf die freiwillige Mitwirkung der Eigentümer und Wohnungsunternehmen angewiesen, da diese nach geltendem Recht nicht zum Rückbau gezwungen werden können und es zudem keinen angemessenen Ausgleich für solche Fälle gibt, in denen Abriss und Rückbau auf der einen Seite mit Wertverlust und auf der anderen Seite mit besserer Nachfrage und Wertanstieg verbunden ist. Gefordert wird deshalb die Einführung von so genannten 'Rückbaugebieten' in das Städtebaurecht, in welchem die Eigentümer auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes gezwungen werden können, Abbruch- und Rückbaumaßnahmen durchzuführen. Innerhalb dieses Maßnahmengebietes sollte dann auch ein Wertausgleich unter den Eigentümern stattfinden. Ziele der Expertise: Vor diesem Hintergrund hatte die Expertise den Auftrag zu prüfen, ob das besondere Städtebaurecht in seiner boden- und förderrechtlichen Ausgestaltung noch zeitgemäß ist. Die Expertise liefert Ideen und Vorschläge zur Beantwortung der Frage, was getan werden kann, um das System des besonderen Städtebaurechts in einer für Neuerungen aufgeschlossenen Weise zu perfektionieren. Es wird gezeigt, dass das besondere Städtebaurecht durchaus Lücken aufweist, die sinnvoll geschlossen werden können.
Das Projekt "Partizipationsformen der Buerger im Modernisierungsprojekt Karl-Theodor-Str. Hamburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SAGA Siedlungs-Gesellschaft Hamburg durchgeführt. In diesem modellhaften Verfahren wird in der Planungsphase dargestellt, wie die Betroffenen, angelehnt an das Staedtebaufoerderungsgesetz, beteiligt werden koennen. Es werden Moeglichkeiten und Grenzen fuer eine Beteiligung der Betroffenen auf nichthoheitlicher Grundlage erkundet.
Das Projekt "Auswirkungen der Umsetzung auf sanierungsbetroffene Mieter" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH durchgeführt. An Fallbeispiele in Berlin (West) sollen die sozialen Auswirkungen von staedtebaulichen Sanierungsmassnahmen nach dem StBauFG auf die von der Sanierung betroffene Wohnbevoelkerung untersucht werden.
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