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Landkreis Eichsfeld - Betriebe nach Störfall-VO

Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Kreises dar

Wassergütemessnetz 2 des Landes Brandenburg

Das Wassergütemessnetz 2 (WGMN2) stellt im Rahmen der nationalen und internationalen Meldepflichten aktuelle Daten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Bürger, Schulen und Behörden haben ein reges Interesse an den Daten des WGMN. Deshalb werden die Daten in sechs stationären Gewässergütemessstationen im Zehn-Minuten-Takt aktualisiert. So stehen die erhobenen Parameter in Echtzeit zur Verfügung. Hierbei werden physikalische, hydrologische, meteorologische und biologische Messgrößen erfasst, die eine dynamische Sicht auf die Gewässerbeschaffenheit ermöglichen. Die Messstationen sind an ausgewählten Standorten an der Elbe, Havel, Teltowkanal, Oder und Neiße positioniert. Die Gewässergütemessstationen sind Bestandteil langfristig konzipierter Sanierungsmaßnahmen und dienen dem Nachweis der Gewässergüte und ihrer zeitlichen Veränderung im Rahmen von international abgestimmten Mess- und Untersuchungsprogrammen, der aktuellen Gewässerüberwachung (Warndienste), der Beweissicherung und der Gewinnung von wasserwirtschaftlichen Informationen. Das WGMN trägt dazu bei, dass Auswirkungen von Störfällen bei Industriebetrieben oder von Schiffsunglücken zeitnah ermittelt und zügig Maßnahmen ergriffen werden können. Aber auch kleinere Verunreinigungen wie illegal entsorgtes Altöl vom Auto fallen durch die Messungen schnell auf. Mit der Erkennung von akuten Verschmutzungen und dem Erfassen langfristiger Trends dient das WGMN auch dazu, entsprechende Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg umzusetzen. Hier können alle Datensätze abgerufen werden. Derzeit werden die Messwerte im Netz als Grafiken dargestellt.

INSPIRE PF Betriebe nach Störfall VO LK Eichsfeld

Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Kreises dar

INSPIRE PF Betriebe nach Störfall VO Landkreis Altenburger Land

Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Landkreises Altenburger Land dar.

Landkreis Eichsfeld - Betriebe nach Störfall-VO

Dieser Datenbestand stellt die Betriebe nach Störfall VO des Kreises dar

25 Jahre Chemieunglück in Bhopal: Fehler, die wir nicht vergessen dürfen

Umweltbundesamt begrüßt Fortschritte im internationalen Chemikalienmanagement und mahnt weiter zur Wachsamkeit Am 03. Dezember 1984 ereignete sich in der indischen Stadt Bhopal in einem Betrieb der Union Carbide India Ltd ein folgenschwe­rer Chemieunfall. Wegen zahlreicher Mängel, Fehler und nicht funktionierender Sicherheitseinrichtungen, gelangte eine Gaswolke aus 20 bis 30 Tonnen des sehr giftigen Zwi­schenproduktes Me­thylisocyanat in die Atmosphäre. In der ersten Woche starben mindestens 2.500 Menschen und 500.000 wurden zum Teil schwer verletzt. Noch Jahre später waren bis zu 50.000 Menschen in Folge des Unfalls behindert und die Sterblichkeitsrate in der Bevölke­rung erhöht. In Bhopal lebten zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 700.000 Menschen, davon ca. 130.000 in unmittelbarer Nähe zum Betrieb. Das Unglück ist die bis heute schlimmste Chemiekatastrophe. „Der Preis für Industriekatastrophen wie in Bhopal ist so hoch, dass die Lehren daraus nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Auch in Deutschland und Europa müssen wir immer wieder kritisch prüfen, ob wir genug für die Sicherheit unserer chemischen Anlagen tun”, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Das Bhopal-Unglück löste weltweit Aktivitäten aus, chemische Betriebe sicherer zu machen. Bereits aufgrund früherer Störfälle, wie dem in der italienischen Stadt Seveso 1976, schuf Deutschland 1980 mit der Störfall-Verordnung und 1982 die EU in der Seveso-Richtlinie ein übergreifendes Anla­gensicherheitsrecht. Die Störfall-Ver­ord­nung fordert ein stringentes Sicherheitskonzept, um Störfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Systematische sicherheitsanalytische Un­tersuchungen industrieller Produktionsverfah­ren und Anlagen sind heute Standard. Unterstützt werden diese Fortschritte durch Informationspflichten nach der europäi­schen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠, wonach Chemikalienhersteller auch Zwi­schenprodukte bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren müssen. Methylisocyanat, das in Bhopal zur Katastrophe führte, ist ein Beispiel dafür. Unternehmen in Industriestaaten müssen auch Verantwortung für die Sicher­heit ihrer Chemieanlagen in weniger entwickelten Ländern übernehmen. Sicherheitsstandards dürfen nicht geringer als in Europa oder Nordamerika sein. Dafür wurden von der Or­ganisa­tion für Ökonomische Zusammenar­beit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) und der Wirtschafts­kommission für Europa der Verein­ten Nationen (⁠ UNECE ⁠) Leitfäden erarbeitet. Diese fordern bei dortigen Investitionen gleiche Sicherheitsniveaus wie in Industriestaaten. Dies gilt auch für deutsche Unternehmen. Ob die Empfehlungen immer befolgt werden, ist bisher nicht geprüft. Die zunehmende Vernetzung der internationalen Chemikalienproduktion demonstriert, wie wichtig internationale Sicherheitsstandards in der Chemikalienproduktion sind. Geringere Standards dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein. Internationale Überein­kommen zum Chemikalienmanagement nehmen dazu auch die Industriestaaten in die Pflicht: So dürfen nach dem Rotterdamer Übereinkommen (Prior Informed Consent Procedure = PIC) gefährliche Chemikalien nur mit Informationen zu ihren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und nicht ohne vorherige Zustim­mung durch das Empfängerland exportiert werden. Das Umweltbundesamt unter­stützt durch Fachinformationen die Fortentwicklung dieses Übereinkommens. Das Umweltbundesamt ist der Meinung, dass die Sicherheit der Chemikalienproduktion noch weiter verbessert werden muss. Erkenntnisse aus der Katastrophe in Bhopal sollten noch mehr beachtet werden, indem man zum Beispiel:

ZEMA – Jahresbericht 2012-2014

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ ZEMA ⁠) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2012 bis 2014 berichtet über 56 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 4 Todesfälle gemeldet, 147 Personen wurden verletzt. Bei 12 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 8 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht zwei Sonderteile: „Analyse der Personenschäden“ und „Sonderbetrachtung: Trendanalyse 1993 bis 2014“.

Strengere Umweltstandards für Rohstoff-Abbau nötig

Rohstoffpreise müssen die ökologische Wahrheit sagen. Angesichts des global steigenden Rohstoffbedarfs rät das Umweltbundesamt (UBA) zu mehr Umweltschutz im Bergbau. „Als Großimporteur hat Deutschland eine Mitverantwortung für die durch Rohstoff-Abbau weltweit verursachten lokalen, regionalen und globalen Umweltschäden. Wir sollten mit der EU auf international verbindliche Umweltstandards entlang der Rohstofflieferkette vom Bergwerk bis zur Rohstoffaufbereitung drängen“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Die neuen Pflichten müssten als zweite Säule der Rohstoffsicherung neben das Recycling treten. Sonst könne nicht sichergestellt werden, dass Deutschland seinen Rohstoffbedarf künftig aus ökologisch unbedenklichen Quellen decken kann. Deutschland ist einer der größten Rohstoff-Importeure der Welt: Bei Aluminium, Blei, Kupfer und Zinn der fünftgrößte Nachfrager und bei Stahl der sechstgrößte (Zahlen für 2017). Prognosen der OECD erwarten, dass sich für Metalle die weltweite Nachfrage bis 2060 gegenüber 2011 nahezu verdreifachen wird. Umweltschäden durch unsachgemäßen Minenbetrieb haben in den vergangenen Jahren zu beträchtlichen Umweltschäden geführt. Allein beim Bruch des Fundão Damms in Brasilien im Jahr 2015 entstand ein Schaden von mindestens 4,6 Milliarden Euro. 33 Millionen Kubikmeter zum Teil giftiger Bergbauabfälle wurden freigesetzt. Die hochbelastete Schlammlawine ergoss sich 17 Tage nach dem Unglück in den 650 Kilometer entfernten Atlantik. „Solche Umweltschäden sind vermeidbar, wenn anspruchsvolle Umweltstandards implementiert, kontrolliert und eingehalten werden. Wir müssen verhindern, dass unterlassener Umweltschutz zum unkalkulierbaren Kostentreiber für unsere auf Rohstoffe angewiesenen Unternehmen wird. Beim Umweltschutz zu sparen, wäre volkswirtschaftlich äußerst kurzsichtig“, sagte Maria Krautzberger. Auch jenseits solcher Unglücke und Störfälle sind die Umweltwirkungen der Rohstoffgewinnung schwerwiegend. Sie reichen vom hohen Energie- und Wasserverbrauch bis hin zur Auswaschung von Schwermetallen oder Radioisotopen in Boden oder Grundwasser. Trotz der Erfolge beim Recycling wird der Rohstoffhunger der Welt in den nächsten Jahrzehnten überwiegend durch den Bergbau gedeckt werden müssen. „Auch für die Energiewende sind wir von neu abgebauten Rohstoffe abhängig, da nicht genügend Recycling-Material vorhanden ist. Ein Beispiel ist Lithium für Energiespeicher, das derzeit noch nicht wirtschaftlich aus schon vorhandenen Batterien wiedergewonnen werden kann, sondern das wir aus Bodenschätzen vor allem in Übersee neu gewinnen müssen. Strenge Standards müssen daher sicherstellen, dass Umweltschäden durch den Abbau von Lithium oder auch Kobalt nicht zur Achillesferse der Energiewende werden“, so Krautzberger. Eine aktuelle Studie des ⁠ UBA ⁠ geht davon aus, dass der globale Lithiumbedarf für Energie-Speichertechnologien bis 2050 auf das 12-fache der Weltjahresproduktion von 2013 ansteigen könnte. Aus Sicht des UBA sind insgesamt drei Ansatzpunkte zu verfolgen:

ZEMA - Jahresbericht 2011

Seit 1991 werden alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, bei der ⁠ ZEMA ⁠ am Umweltbundesamt zentral registriert. Der Jahresbericht der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA) berichtet über 19 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs von Betreibern im Jahr 2011. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es gab keine Todesfälle, 8 Personen wurden verletzt. Bei jeweils zwei Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Explosionen und Bränden. Sonderteile im Jahresbericht: „20 Jahre ZEMA – ein Rückblick und ein Ausblick“ und „Sonderbetrachtung von Störfällen und nicht meldepflichtigen Ereignissen bei Galvanik-Anlagen“.

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Jahresbericht 2015 - 2017

Die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (⁠ ZEMA ⁠ ) am Umweltbundesamt registriert seit 1991 zentral für Deutschland alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Der Bericht für die Jahre 2015 bis 2017 berichtet über 86 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen. Es wurden 6 Todesfälle gemeldet, 115 Personen wurden verletzt. Bei 11 Ereignissen wurden Umweltschäden innerhalb und 5 Umweltschäden außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren technische Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen gefolgt von Bränden. Außerdem enthält der Bericht einen Sonderteil: „Personenschäden bei Einsatzkräften“. Veröffentlicht in Broschüren.

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