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Ermittlung und Berechnung von Stoerfallzenarien nach der Massgabe der 3. Stoerfall-Verwaltungsvorschrift

Das Projekt "Ermittlung und Berechnung von Stoerfallzenarien nach der Massgabe der 3. Stoerfall-Verwaltungsvorschrift" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungsverein Ostdeutschland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Das Vorhaben besteht aus drei Teilen: 1. In einer Beispielesammlung sollte die Anwendung der Vorgaben der 3. StoerfallVwV bezueglich der Auswahl und Erstellung von Stoerfallablaufszenarien an verschiedenen Faellen demonstriert werden. Dabei sind sowohl Anlagen in chemischen Grossbetrieben als auch die typischen Situationen in kleinen- und mittleren Betrieben zu beruecksichtigen. Hinsichtlich der Ausbreitungspfade sollte neben der Ausbreitung von schweren und leichten Gasen/Daempfen/Staeuben ueber die Luft auch die Ausbreitung in Oberflaechengewaesser angemessen beruecksichtigt werden. 2. Entwicklung eines methodischen Leitfadens zur Aufstellung und Berechnung von Stoerfallablauf-Szenarien und 3. Zusammenstellung aktueller, ggf. validierter Berechnungsmethoden (incl. DV-Programme).

Errichtung u. Betrieb einer Windenergieanlage GE 5.3 - 158 der juwi AG

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mainz-Hechtsheim der Stadt Mainz Die Firma juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Mainz-Hechtsheim, Gemarkung Mainz-Hechtsheim, Flur 16, Fl.st. Nr. 77/1. Dabei wird es sich um den Bautyp GE 5.3-158 mit einer Nennleistung von 5,3 MW, einer Nabenhöhe von 161 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Gesamthöhe von 240 m handeln. Die geplante Inbetriebnahme ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die Vorhabenträgerin beantragt zudem ein öffentliches Verfahren gem. § 19 Abs. 3 BImSchG. Die beantragte Windenergieanlage (WEA) liegt einschließlich ihres Rotors innerhalb der Konzentrationsfläche für Windenergie der Stadt Mainz (Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der Windenergie FNP Ä 34) und innerhalb des Vorranggebietes 01 des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe-Teilplan Windenergienutzung. Die Vorhabenträgerin beantragt für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG entfällt die Vorprüfung nach den Absätzen 1 und 2 UVPG, wenn die Vorhabenträgerin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die zuständige Behörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Die Stadt Mainz hat das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Für dieses Vorhaben besteht daher nach § 7 Abs. 3 Satz 2 die UVP-Pflicht. Die UVP ist unselbständiger Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Neben der Windenergieanlage (inklusive Kranstell- und Montagefläche) ist die Zuwegung, die zur Errichtung und zum Betrieb der WEA erforderlich ist, Bestandteil dieses Antrages. Die Kabeltrasse wird in einem späteren Verfahren im Hinblick auf wasserrechtliche und naturschutzfachliche Verträglichkeit geprüft. Bei dem Planungsraum handelt es sich um einen Offenlandbereich im Westen von Mainz-Hechtsheim, umgeben von Landwirtschaftsflächen und einigen Gehölzen. Im Planungsraum befinden sich bereits 7 WEA unterschiedlicher Größe. In etwas mehr als 1 km Entfernung westlich der geplanten WEA befindet sich die Autobahn 63. In weniger als 1 km Entfernung östlich der geplanten WEA schließt sich der Wirtschaftspark Mainz Rhein/Main und in ca. 1,5 km Entfernung der Ortsbezirk von Mainz-Hechtsheim an. Dieser befindet sich in einer Talsenke (zwischen 175 m ü. NN und 130 m ü. NN). Der geplante Anlagenstandort liegt hier auf Ackerland im Westen von Hechtsheim, ca. 170 m ü. NN (Anlage 1). Die Antragsunterlagen umfassen die für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, insbesondere: Antragsformulare; Verzeichnis der Unterlagen; Anlagedaten (Technische Dokumentation der Windenergieanlage [WEA], Ansicht, Schnitt der WEA, Technische Dokumentation Sicherheitskonzept, topografische Karte, Detailplan), Angaben und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Stoffe; Betriebsablauf und Einleiterdaten; Verzeichnis der Emissionsquellen; Verzeichnis der lärmrelevanten Aggregate (Schalltechnische Immissionsprognose); Angaben zu Stoffen der Störfallverordnung; Angaben zu Abfällen (Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie Entsorgung von Abfällen); Angaben zum Arbeitsschutz (Flucht- und Rettungsplan, Sicherheitskonzept); Angaben zum baulichen Brandschutz (Brandschutzkonzept, Branderkennung und -meldung, Sicherheitskonzept); Unterlagen zur Landespflege (Fachbeitrag Naturschutz mit integriertem UVP-Bericht, Avifaunagutachten, Fledermausgutachten, Stellungnahme Feldhamster, Fachbeitrag Artenschutz, Visualisierung und Sichtbarkeitsanalyse); Angaben zu Ansprechpersonen, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Fließbild und Inventar Betriebsbereich; Bauantragsunterlagen (Bauantragsformular, Pläne, Bauvorlagenberechtigung, Koordinaten und Höhen der WEA, Topographische Karte mit Anlagenstandorten, Eigentümerverzeichnis, Liegenschaftskarten, Herstellungs- und Rohbaukosten, Rückbauverpflichtungserklärung, Rückbaukosten, Abstandsflächenberechnung, Kipphöhen mit Abständen zur Straße, Angaben für Wehrbereichsverwaltung, inkl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Nummer 30 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen); Schattengutachten (Schattenwurfgutachten, Vermeidung von Schattenwurf); sonstige Unterlagen (Turbulenzgutachten Langfassung, Kurzbeschreibung Turbulenzgutachten, Funktionsbeschreibung des Servicelifts, Beschreibung zum Blitzschutz, Beschreibung Eiserkennung, Schutz vor Eiswurf, TÜV-Gutachten zur Eiserkennung, Allgemeine Spezifikationen Sichtweitenmessgerät, Übersicht und allgemeine Informationen zur Tages- und Nachtkennzeichnungen); Typenprüfung sowie Unterlagen der Straßenbehörde (Unterlagen zur Sondernutzungserlaubnis der Ein- und Ausfahrt für Bau- und Betriebsphase, Übersicht, Sichtbarkeitsanalyse, Ausbau, Schleppkurvennachweis).

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