API src

Found 18 results.

Similar terms

s/störfallanlagen/Störfallanlage/gi

INSPIRE Downloaddienst (WFS) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

Download- und Darstellungsdienste zu Störfallanlagen im LK Ammerland

INSPIRE Darstellungsdienst (WMS) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

Download- und Darstellungsdienste zu Störfallanlagen im LK Ammerland

INSPIRE Darstellungsdienst (WMS) - Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

Download- und Darstellungsdienste zu Störfallanlagen im LK Ammerland

(T) Stoerfallanlagen

Störfallanlagen

Stoerfallanlagen

Störfallanlagen

INSPIRE Downloaddienst (ATOM-Feed) - (T) Stoerfallanlagen (Landkreis Ammerland)

Download- und Darstellungsdienste zu Störfallanlagen im LK Ammerland

Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo)

ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden sowie Fachberaterinnen und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA), einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen. Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können (GSA, Chemie im Alltag CiA).

Kriterien Objektschutzmassnahmen

Das Projekt "Kriterien Objektschutzmassnahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt BAFU und weiteren Behörden sowie Inhabern von StFV-Anlagen, wurde im Dezember 2015 die Studie 'Bewertung von Schutzmassnahmen ausserhalb der Quelle zur Reduktion von Störfallrisiken' erarbeitet. Siehe Forschungsprojekt; 15.0037.KP Bewertung von Schutzmassnahmen zur Reduktion von Störfallrisiken aus / 2006-02060/2025 In dieser Studie wird ein erster Vorschlag beschrieben, wie die Wirksamkeit von Objektschutzmassnahmen quantitativ ausgewiesen werden kann. Zudem werden erste Ansätze zur Beurteilung des Kosten/Nutzen Verhältnisses solcher Massnahmen diskutiert. Die Studie stiess auf grossen Anklang bei den kantonalen Störfallfachstellen. Mit diesen wurden die Inhalte der Studie am 46. Kontaktgremium (November 2015) sowie im Rahmen des 4. Inspektionsworkshops (Mai 2016) diskutiert und vertieft. In der Folge wurde beschlossen, dass die Grundlagen aus der genannten Studie weiterentwickelt und daraus eine für Planungsbehörden und Planungsbüros anwendbare Methodik hergeleitet werden soll. Diese Arbeit soll mithelfen, dass in Zukunft ein sia-Merkblatt zum Thema störfallgerechtes Bauen publiziert werden kann. Projektziele: Erarbeiten einer für Planungsbehörden und -büros anwendbare Arbeitshilfe zur Beurteilung der Wirksamkeit sowie von Anhaltspunkten zur Diskussion des Kosten/Nutzen-Verhältnisses von Objektschutzmassnahmen.

Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel

Zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers Brunsbüttel Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Nun hat die Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein die Anordnung zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ohne Nennung einer Frist verlängert. Gegenüber der Presse äußerte der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung, dass durch Betreiber und BASE "...diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu nimmt das BASE Stellung. Mit der unbefristeten Anordnung zur weiteren Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager am Atomkraftwerkstandort Brunsbüttel hat der schleswig-holsteinische Umweltminister seine Erwartung geäußert, dass von der Genehmigungsbehörde BASE und dem Zwischenlager- Betreiber „…diese vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid ersetzt wird.“ Dazu erklärt Lisa Ahlers, Sprecherin des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: "Für eine atomrechtliche Genehmigung sind von Betreibern der Atomanlagen ohne Wenn und Aber belastbare und prüffähige Unterlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erbringen. Die Kieler Atombehörde im Umweltministerium ist umfassend über leider immer noch ausstehende Unterlagen durch die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG bei dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung informiert, u.a. zu den CASTOR -Behältern und der in unmittelbarer Nachbarschaft des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle geplanten Störfallanlage. Eine auch im Interesse der Bundesbehörde liegende Beschleunigung des Verfahrens kann durch die aufsichtliche Einwirkungsmöglichkeit des Umweltministers auf die Antragstellerin Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG erreicht werden, indem er das Unternehmen zur zeitnahen Vorlage von vollständigen Antragsunterlagen verbindlich verpflichtet. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein legt mit seiner öffentlichen Rechtfertigung für eine unbefristete aufsichtliche Anordnung für das Zwischenlager Brunsbüttel und der damit verbundenen Aufforderung an das Bundesamt die ,vorläufige Regelung nun so schnell wie möglich durch einen belastbaren Genehmigungsbescheid' zu ersetzen, ein bemerkenswertes Verständnis von notwendigen Sicherheitsnachweisen an den Tag." Eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel gibt es derzeit nicht. Die gültige Genehmigung erlosch infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente ist eine Anordnung der Atomaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und ländliche Räume. Die Anordnung hat das MELUND am 17. Januar 2020 ohne Nennung einer Frist verlängert. Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co . oHG, eine Tochter des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall, hat am 16. November 2015 eine Neugenehmigung beantragt. Sicherheitsnachweise noch ausstehend Derzeit fehlen nach wie vor entscheidende Sicherheitsnachweise, um die Genehmigungsvoraussetzungen für das Zwischenlager zu erfüllen. Dies betrifft beispielsweise Nachweisunterlagen für CASTOR -Behälter. Ein zentraler Baustein im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung dar. In dieser muss die Antragstellerin darlegen, welche Auswirkungen das beantragte Vorhaben auf die Umwelt haben kann. Eine UVP kann erst dann abgeschlossen werden, wenn beispielsweise Fragen zu Auswirkungen eines Störfalles durch benachbarte Anlagen bewertet werden können. Für das beantragte Standort-Zwischenlager Brunsbüttel betrifft dies insbesondere die derzeit geplante Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal). Das Ende des Genehmigungsverfahrens bestimmt maßgeblich die Antragstellerin, die für einen zügigen Abschluss alle erforderlichen Nachweise in der notwendigen Detailtiefe vorzulegen hat. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH zusammen mit der KKB Antragstellerin im Neugenehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen im Zwischenlager Brunsbüttel. Die BGZ ist dem Verfahren formal beigetreten. Das Verfahren wird aber nach wie vor von der KKB fortgeführt, die Verantwortung liegt weiterhin bei der KKB. Hintergrund: Urteil des OVG Schleswig Mit Urteil vom 19. Juni 2013 hob das OVG Schleswig die Aufbewahrungsgenehmigung von 2003 auf. Rechtskräftig wurde das Urteil mit dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015. Keine der genannten Gerichtsentscheidungen erfolgte, weil Sicherheitsdefizite festgestellt worden sind. Die Gerichte haben sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit des Zwischenlagers (etwa gegen Terrorangriffe) nicht geäußert. Es wurde bemängelt, dass im Genehmigungsverfahren dieser Punkt nicht hinreichend ermittelt worden sei. Zwar hat die damalige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz , in den Gerichtsverfahren dargelegt, dass es alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft habe. Dem BfS wurde jedoch untersagt, die zugrundeliegenden Unterlagen im Verfahren offen zu legen. Broschüre zum Zwischenlager Brunsbüttel Infobroschüre: Standort-Zwischenlager Brunsbüttel Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 348KB, barrierefrei⁄barrierearm) Weitere Informationen Zwischenlager Brunsbüttel

Fachtagung im Landesamt für Umweltschutz am 17.Oktober 2002

Pressemitteilung Nr. 11 /2002 Halle, den 16.10.2002 Fachtagung im Landesamt für Umweltschutz am 17.Oktober 2002 Störfallvorsorge und Anlagensicherheit Die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt sind Ziele der Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Union und der novellierten deutschen Störfallverordnung. Eine wissenschaftliche Fachtagung, welche bereits in neunter Folge im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt mit über 100 Teilnehmern aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft durchgeführt wird, trägt einerseits dazu bei, die anstehenden Probleme bei der Umsetzung des neuen und komplizierten Störfallrechts zu klären, andererseits Kenntnisse zu vermitteln, die eine Störfallvorsorge ermöglichen. Aus dem geforderten Überwachungssystem nach der Störfallverordnung resultieren für Betreiber von Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, und zuständige Behörden erhebliche Verpflichtungen. Danach sind die Behörden angewiesen ein Überwachungsprogramm zu erstellen, Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen und nach jeder Inspektion einen Bericht zu erstellen, der Aussagen über Folgemaßnahmen trifft. Ziel ist es auch in diesem Jahr, durch Auswertung von Schadensereignissen Kenntnisse über die Ursachen der Störungen wie z.B. menschliches und technisches Versagen zu vermitteln. Mit Betreibern von Störfallanlagen, zuständigen Behörden, Vertretern der Wissenschaft und externen Sachverständigen werden Leitlinien diskutiert, die die Grundlage für die Störfallvorsorge in Sachsen- Anhalt darstellen . Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

1 2