Dieser WebMapService (WMS) "Störfallbetriebe Hamburg" stellt die Standorte der Betriebsbereiche nach §3 Abs. 5a BImSchG (sogenannte Störfallbetriebe) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WFS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und der oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
WMS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
Daten zu Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Freistaat Sachsen. Unterschieden wird u. a. zwischen Anlagen untere Klasse (früher: Grundpflichten) und obere Klasse (früher: erweiterte Pflichten).
Nach Artikel 13 Absatz 2 Seveso-III-Richtlinie ist es notwendig, dass zwischen den unter diese Richtlinie fallenden Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und Hauptverkehrswegen andererseits ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Karte zeigt die im Lande Bremen relevanten Abstände nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Bremischen Landesbauordnung um Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b BremLBO sind die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verpflichtet, mit den Bauvorlagen Angaben zu machen, ob das Vorhaben innerhalb der bekanntgemachten Abstände liegt. Ist dies der Fall, ist nach § 62 Absatz 1 Satz 3 BremLBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht mehr anwendbar und das Vorhaben ist in ein Genehmigungsverfahren nach §§ 63, 64 BremLBO zu überführen sowie nach § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 3 Satz 2 BremLBO bekanntzumachen. Die Karte unterliegt einer gewissen Ungenauigkeit in der Darstellung. Im Zweifelsfall sind die bei den zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) vorliegenden Angaben maßgeblich.
WMS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Achtungsabstände zu Betriebsbereichen, Version für desktopbasierte Anwendungen (ArcGIS, QGIS etc.).
WFS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Achtungsabstände zu Betriebsbereichen, Version für desktopbasierte Anwendungen (ArcGIS, QGIS etc.).
WMS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Achtungsabstände zu Betriebsbereichen, Version für browserbasierte Anwendungen (insbesondere Geoportal Sachsen).
WFS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Achtungsabstände zu Betriebsbereichen, Version für browserbasierte Anwendungen (insbesondere Geoportal Sachsen).
Daten zu Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Freistaat Sachsen. Unterschieden wird u. a. zwischen Anlagen untere Klasse (früher: Grundpflichten) und obere Klasse (früher: erweiterten Pflichten). Abgebildet sind die Anlagenteile, von denen aus Achtungsabstände ausgehen, es können mehrere pro Betriebsbereich sein. Die Achtungsabstände werden mit angegeben.