Das Projekt "Rückstellungen für Stilllegung - Rückbau und Entsorgung im Atombereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführt. In der Studie geht es um die Frage, welche konkreten Änderungen der finanzpolitischen Rahmensetzungen bezüglich der Nuklearrückstellungen für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung vorgenommen werden sollten. Die Studie kommt im wesentlichen zu folgenden Ergebnissen: - Die Kosten für Stilllegung/Rückbau und Entsorgung betragen in der mittleren Schätzung ca. 34 Mrd. €. Bei Hinzurechnung von Risikorücklagen von 10 Mrd. € sind insgesamt 44 Mrd. € durch die KKW-Betreiber zu finanzieren. Bei Berücksichtigung einer Realverzinsung von 2Prozent können die bisher gebildeten Rückstellungen von 33-34 Mrd. € ausreichen. - Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte erheblich verbessert werden und es sollte eine unabhängige Überprüfung der angemessenen Höhe erfolgen. - In Abwägung der Argumente für und gegen einen öffentlich-rechtlichen Fonds wird der Kompromissvorschlag gemacht, dass ein im Rahmen der staatlichen Überprüfung zu bestimmender Betrag für die langfristig anfallenden Kosten von Stilllegung/Rückbau und Entsorgung schrittweise in einen Fonds eingezahlt wird. Bereits gebildete Rückstellungen für kurz- und mittelfristige Verpflichtungen sollten zum überwiegenden Teil bei den KKW Betreibern verbleiben. - Für die bei den KKW-Betreibern verbleibenden Rückstellungen sollten Reformelemente zur Stärkung der Insolvenzsicherheit umgesetzt werden. - Angesichts der sehr unterschiedlichen Positionen zu den Rahmensetzungen zu Rückstellungen im politischen Raum gibt es weiterhin Diskussions- und Einigungsbedarf, damit für Reformen die nötigen Mehrheiten gefunden werden können.
Das Projekt "ClimAccount - Human Rights Accountability of the EU and Austria for Climate Policies in Third Countries and their Possible Effects on Mitigation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Nicht nur der Klimawandel, sondern auch klimapolitische Maßnahmen, d. h. Maßnahmen zur Emissionsminderung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, können negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, Wasser oder Wohnung, politische Partizipation und Nicht-Diskriminierung, und können sogar zu Migration führen. Die betroffenen Personen mögen entweder als Teil einer Anpassungsmaßnahme umziehen (Migration als Anpassungsstrategie), als Ergebnis von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen (Umsiedlung oder Vertreibung), oder als individuelle Entscheidung, sich an sich verschlechternde Umwelt und Lebensbedingungen anzupassen, die von Klimapolitiken verursacht werden. Dennoch werden menschenrechtliche Überlegungen bei der Entwicklung von Klimapolitiken oft nicht systematisch berücksichtigt. Zudem haben Klimapolitiken in Entwicklungsländern oft eine internationale Dimension, da sie oft von Industrieländern unterstützt werden. Auch inländische Politiken von Industrieländern wie die Förderung von Agro-Kraftstoffen können durch Effekte in den Lieferketten negative Auswirkungen in anderen Ländern haben. Das Ziel des Projekts ist es, die komplexe Beziehung zwischen klimapolitischen Maßnahmen, Migration und Menschenrechten zu beleuchten und die menschenrechtliche Verantwortung (extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen) von negativen Folgen klimapolitischer Maßnahmen des Landes Österreich und der EU insgesamt und zu analysieren. Das zentrale Element der Studie sind drei Fallstudien in Ländern, in denen Österreich und die EU klimapolitische Maßnahmen umsetzen. Mittels Feldforschung sollen menschenrechtliche Auswirkungen von Klimapolitiken auf EU-Ebene und von Österreich untersucht werden. Der Fokus liegt dabei auf dadurch ausgelöste Vertreibungen und anderen Wanderungsbewegungen. Auf dieser Grundlage werden extraterritoriale Menschenrechtsverpflichtungen von Österreich und der EU in diesen Fällen untersucht und politische Empfehlungen für politische Akteure entwickelt, wie menschenrechtliche Betrachtungen adäquat in Klimapolitiken integriert werden können, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu vermeiden. Das Projekt besteht aus den folgenden Arbeitspaketen (WP): - WP 1: Explorative Phase, Literatur- und Dokumentenrecherche - WP 2: Durchführung der Fallstudien - WP 3: Vergleichende Analyse der Resultate der Fallstudien, Entwurf von Empfehlungen - WP4: Publikationen, Dissemination - WP5: Projektmanagement
Das Projekt "Forschungsvorhaben zum Einfluss der Herstellungsqualität auf die Sicherheit von druckführenden Komponenten (AP 5 aus 4718R01310)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb: - Forschung zu methodischen Entwicklungen für die Untersuchungen zum gezielten Flugzeugabsturz - Weiterentwicklung der Modell- und Datenbasis zur Durchführung von Unfallanalysen für die Fortschreibung eines einheitlichen Ereignisbaums - Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Methode der Sensitivitätsanalyse zur Bewertung von Fehlerauswirkungen auf ein Leittechnik-Testsystem - Forschungsvorhaben zum Einfluss der Herstellungsqualität auf die Sicherheit von druckführenden Komponenten - Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren sowie als Nachfolge von 3616R01560 (ab Mai 2019): Internationale Betriebserfahrung und zugehörige Datenbanken und Arbeitsgruppen - Weiterentwicklung der hochaufgelösten gekoppelten Neutronentransport-Thermohydraulik-Rechenmethoden der GRS zur Sicherheitsbewertung lokaler Phänomene in Siedewasserreaktoren Handlungsbedarf (BMUB, BfE) Damit die Bundesregierung dem Gebot staatlicher Vorsorge und Verantwortung gerecht werden kann, müssen für die verbleibenden Betriebszeiten die Sicherheit sowie die Schadensvorsorge der heute betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Weiterentwicklung der Sicherheit entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik.
Das Projekt "Verantwortungsstrukturen als Voraussetzung für Nachhaltigkeit: die Bewirtschaftung von Wasserressourcen in der EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Ökonomie durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit dem Problem einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen in der EU und richtet seine Aufmerksamkeit dabei insbesondere auf die Verantwortungsstrukturen, die durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geschaffen worden sind. Diese werden auf ihre Leistungsfähigkeit für die Erreichung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft geprüft. Ausgehend von einer allgemeinen Untersuchung der institutionellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Verantwortung einerseits und einer nachhaltigkeitsökonomischen Analyse der Verantwortungsstrukturen der WRRL andererseits werden Verbesserungsvorschläge für die Organisation von Verantwortung mit dem Ziel eines nachhaltigen Gewässermanagements entwickelt. Die empirischen und theoretischen Untersuchungen zur Wasserpolitik der EU (mit Schwerpunkt auf die FGE Elbe) werden in einem zweiten Schritt generalisiert, um einen grundlegenden Beitrag zur Verantwortung, Verantwortungswahrnehmung und ihren institutionellen Voraussetzungen für eine Nachhaltigkeitspolitik zu leisten. In zwei Machbarkeitsstudien wird die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf benachbarte Politikfelder Fischereipolitik und Flächenhaushaltspolitik der EU abgeschätzt. Das methodische Leitprinzip des Projektes ist das Konzept der Verantwortung, das durch das Konzept der Bestände systematisch auf Nachhaltigkeit bezogen wird. Die Träger der Verantwortung werden durch die Konzepte des homo oeconomicus und des homo politicus modelliert.
Das Projekt "Weiterentwicklung der Modell- und Datenbasis zur Durchführung von Unfallanalysen für die Fortschreibung eines einheitlichen Ereignisbaums (AP 3 aus 4718R01310)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb: - Forschung zu methodischen Entwicklungen für die Untersuchungen zum gezielten Flugzeugabsturz - Weiterentwicklung der Modell- und Datenbasis zur Durchführung von Unfallanalysen für die Fortschreibung eines einheitlichen Ereignisbaums - Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Methode der Sensitivitätsanalyse zur Bewertung von Fehlerauswirkungen auf ein Leittechnik-Testsystem - Forschungsvorhaben zum Einfluss der Herstellungsqualität auf die Sicherheit von druckführenden Komponenten - Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren sowie als Nachfolge von 3616R01560 (ab Mai 2019): Internationale Betriebserfahrung und zugehörige Datenbanken und Arbeitsgruppen - Weiterentwicklung der hochaufgelösten gekoppelten Neutronentransport-Thermohydraulik-Rechenmethoden der GRS zur Sicherheitsbewertung lokaler Phänomene in Siedewasserreaktoren Handlungsbedarf (BMUB, BfE) Damit die Bundesregierung dem Gebot staatlicher Vorsorge und Verantwortung gerecht werden kann, müssen für die verbleibenden Betriebszeiten die Sicherheit sowie die Schadensvorsorge der heute betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Weiterentwicklung der Sicherheit entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik.
Das Projekt "Forschung zu methodischen Entwicklungen für die Untersuchungen zum gezielten Flugzeugabsturz (AP 2 aus 4718R01310)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb: - Forschung zu methodischen Entwicklungen für die Untersuchungen zum gezielten Flugzeugabsturz - Weiterentwicklung der Modell- und Datenbasis zur Durchführung von Unfallanalysen für die Fortschreibung eines einheitlichen Ereignisbaums - Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Methode der Sensitivitätsanalyse zur Bewertung von Fehlerauswirkungen auf ein Leittechnik-Testsystem - Forschungsvorhaben zum Einfluss der Herstellungsqualität auf die Sicherheit von druckführenden Komponenten - Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren sowie als Nachfolge von 3616R01560 (ab Mai 2019): Internationale Betriebserfahrung und zugehörige Datenbanken und Arbeitsgruppen - Weiterentwicklung der hochaufgelösten gekoppelten Neutronentransport-Thermohydraulik-Rechenmethoden der GRS zur Sicherheitsbewertung lokaler Phänomene in Siedewasserreaktoren Handlungsbedarf (BMUB, BfE) Damit die Bundesregierung dem Gebot staatlicher Vorsorge und Verantwortung gerecht werden kann, müssen für die verbleibenden Betriebszeiten die Sicherheit sowie die Schadensvorsorge der heute betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Weiterentwicklung der Sicherheit entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik.
Das Projekt "Forschungsvorhaben zu Auswirkungen der sich ändernden Randbedingungen im europäischen Verbundnetz auf die Betriebsweise deutscher Kernkraftwerke (AP 2 aus dem Vorhaben 3617R01330)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb: - Erforschung von Ausbreitungswegen von Softwarefehlern in softwarebasierter Leittechnik in Kernkraftwerken - Forschungsvorhaben zu Auswirkungen der sich ändernden Randbedingungen im europäischen Verbundnetz auf die Betriebsweise deutscher Kernkraftwerke - Entwicklung einer Methode zur Diversitätsbewertung von komplexen elektronischen Komponenten für den Einsatz in sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen in Kernkraftwerken - Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik bei der Durchführung und Bewertung von Störfallanalysen und der Verwendung von Analysesimulatoren (Nachfolgeprojekt für 3614R01306) - Forschungsarbeiten zur Ermittlung der Wirksamkeit von Notfallmaßnahmen für eine DWR-Referenzanlage - Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen für sicherheitstechnisch wichtige aktive Komponenten - Systematische Aufbereitung der weltweiten Betriebserfahrung mit gemeinsam verursachten Ausfällen (GVA) im Rahmen einer internationalen Expertengruppe ICDE (Internationales GVA-Datenaustauschprojekt der OECD/NEA) (Nachfolgeprojekt von 3614R01301) - Strukturmechanische Forschungen zur Entstehung von Brennelementverformungen in DWR und deren Einfluss auf die Auslegungsreserven im Normalbetrieb und bei Störfallen - Forschungen zum Wasserstoffeinfluss auf das Verhalten von Konstruktionswerkstoffen in Kernkraftwerken 2. Handlungsbedarf (BMUB, ggf. auch BfS) Damit die Bundesregierung dem Gebot staatlicher Vorsorge und Verantwortung gerecht werden kann, müssen für die verbleibenden Betriebszeiten die Sicherheit sowie die Schadensvorsorge der heute betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Weiterentwicklung der Sicherheit entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik.
Das Projekt "Herausforderungen und Gestaltungsansätze für Nachhaltigkeitsstrategien und -politiken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. Vor dem Hintergrund der aktuellen ökologischen, ökonomischen und sozialen Probleme ist die Notwendigkeit eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels unumstritten. Noch weitgehend offen ist aber die Frage, wie die erforderlichen Veränderungsprozosse in der Zukunft durch einen gestaltenden Staat und neue Formen der Governance entlang des Leitbildes der Nachhaltigen Entwicklung und im Kontext globaler Herausforderungen stimuliert und dauerhaft verankert werden kann. Ziel dieses Vorhabens ist es, unter umweltpolitischen Gesichtspunkten und mit Bezug auf mittel- und langfristige Umweltprogramme wie etwa die Perspektive 2030 systematisch auszuwerten, wie ein neuer Gesellschaftsvertrag ausgestaltet sein kann, der eine Kultur der Achtsamkeit (aus ökologischer Verantwortung) mit einer Kultur der Teilhabe (aus demokratischer Verantwortung) sowie einer Kultur der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen (Zukunftsverantwortung) kombiniert. Das Vorhaben soll Antworten geben u. a. auf die folgenden Fragen sowie spezifische Implikationen für umweltpolitisches Handeln identifizieren: Wie sieht Regieren und Staatlichkeit im Jahre 2030 entlang des Leitbildes der Nachhaltigkeit und im Kontext globaler Herausforderungen aus? Wie verändern sich die Rollen der Akteure (z. B. Staat, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, inkl. unterschiedlicher Gestaltungs- und Mitwirkungsansprüche)? Welche erfolgversprechenden Governance Innovationen lassen sich identifizieren? Und was sind deren Erfolgsbedingungen? Welche innovativen Instrumente zur Information und Formate der Beteiligung zur Bearbeitung der komplexen Herausforderungen, Entscheidungsprozessen und Risikoabwägungen sind erforderlich und möglich? .Wie können integrative Politiken erfolgreich gestaltet und bspw. ein Nexus-Ansatz instrumentalisiert werden? Wie können Synergieeffekte zu anderen Politikfeldern (Gesundheitspolitik, Sozialpolitik) offensiv genutzt und Zielkonflikte adäquat gelöst werden?
Das Projekt "Staatliche und private Verantwortung im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt betrifft die Frage, inwieweit staatliche Verantwortung im Umweltrecht durch private Verantwortung ersetzt werden kann.
Das Projekt "Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Methode der Sensitivitätsanalyse zur Bewertung von Fehlerauswirkungen auf ein Leittechnik-Testsystem (AP 4 aus 4718R01310)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen zu sicherheitstechnischen Fragestellungen für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb: - Forschung zu methodischen Entwicklungen für die Untersuchungen zum gezielten Flugzeugabsturz - Weiterentwicklung der Modell- und Datenbasis zur Durchführung von Unfallanalysen für die Fortschreibung eines einheitlichen Ereignisbaums - Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung der Methode der Sensitivitätsanalyse zur Bewertung von Fehlerauswirkungen auf ein Leittechnik-Testsystem - Forschungsvorhaben zum Einfluss der Herstellungsqualität auf die Sicherheit von druckführenden Komponenten - Vertiefte Untersuchungen von Betriebserfahrungen aus Kernreaktoren sowie als Nachfolge von 3616R01560 (ab Mai 2019): Internationale Betriebserfahrung und zugehörige Datenbanken und Arbeitsgruppen - Weiterentwicklung der hochaufgelösten gekoppelten Neutronentransport-Thermohydraulik-Rechenmethoden der GRS zur Sicherheitsbewertung lokaler Phänomene in Siedewasserreaktoren Handlungsbedarf (BMUB, BfE) Damit die Bundesregierung dem Gebot staatlicher Vorsorge und Verantwortung gerecht werden kann, müssen für die verbleibenden Betriebszeiten die Sicherheit sowie die Schadensvorsorge der heute betriebenen Kernkraftwerke in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet eine fortlaufende Weiterentwicklung der Sicherheit entsprechend dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik.
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Bund | 18 |
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