Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen RWE wegen des Verdachts, gegen das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung verstoßen zu haben. Im November 1998 waren bei laufendem Betrieb von Block B 17 Prüfungen durchgeführt worden, die aus Sicherheitsgründen und laut Vorschriften-Handbuch nur in abgeschaltetem Zustand des Reaktors hätten erledigt werden dürfen. (Quelle: Greenpeace)
Das Projekt "Die Strafbarkeit von Amtstraegern im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Wissenschaftliche Einrichtung Strafrecht, Arbeitsbereich Wirtschafts- und Umweltstrafrecht durchgeführt. Unter Auswertung empirischer Erfahrungen bei Behoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sollte untersucht werden, ob und wie sich die Bestimmungen des derzeitigen Umweltstrafrechts, die die Strafbarkeit von Amtstraegern betreffen, auf den Vollzug des Umwelt(verwaltungs-)rechts auswirken. Hierbei steht die Praeventivfunktion des Strafrechts im Vordergrund, aber auch verwaltungspraktische Gesichtspunkte, wie Motivation und Entscheidungsfreudigkeit der Amtstraeger und die Flexibilitaet der oeffentlichen Verwaltung sollten nicht ausser acht gelassen werden. Einer der Untersuchungsschwerpunkte sollte das Verhaeltnis zwischen informalem Verwaltungshandeln und Strafrecht sein. Als Ergebnis werden Aussagen zur Novellierungsbeduerftigkeit der Amtstraegerstrafbarkeit im Umweltrecht erwartet. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage und Handhabung in verschiedenen Rechtsbereichen (zB Luft - nur Teilnahme moeglich / Wasser - auch Taeterschaft) erscheint eine Behandlung des Themas mit dem Ziel einheitlicher Loesungsvorschlaege unerlaesslich.
Das Projekt "Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführt. Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Das Projekt "Saraswati 2.0 Identifying best available technologies for decentralized wastewater treatment and resource recovery for India (Saraswati 2.0)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien durchgeführt.
Das Projekt "Umweltstrafrecht in der Praxis - 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Linz, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie durchgeführt. Im Anschluss an das inhaltlich und methodisch gleichlaufende Projekt P8504-SOZ soll die gegenwaertige Praxis des Umgangs mit Umweltkriminalitaet an Hand der 1995 bei den oesterreichischen Staatsanwaltschaften angefallenen Umweltstrafakten untersucht werden. Die Untersuchung wird nach den bisherigen Erfahrungen gut zwei Jahre dauern. Die Untersuchungsmethode soll in der Analyse der Strafakten der Sicherheitsbehoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichte bestehen. Besondere Geraete werden keine erforderlich sein, wohl aber Arbeitskapazitaet zur teilweise sehr aufwendigen Recherche und Datenerfassung sowie zur Auswertung der Ergebnisse. Aus der geplanten Untersuchung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse ueber die praktische Handhabung des geltenden Umweltstrafrechts - das vor einer neuerlichen Reform steht - zu erwarten.